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Autor Thema: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?  (Gelesen 2260 mal)

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Alfred

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LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« am: 15.10.2007, 09:45 Uhr »
Hallo miteinander,
jetzt habe ich also erleben dürfen, wovon ich bislang nur gelesen hatte. In Frankfurt ließ man uns stehen, da der Flug überbucht sei.
Was war geschehen?
Beim Rückflug aus dem Urlaub sollten wir letzten Sonntag in Frankfurt zum Weiterflug nach Düsseldorf umsteigen. Als wir uns dem LH - Schalter näherten erblasste die LH - Mitarbeiterin und sagte zu ihrer Kollegin:" Da kommen noch 2 Fluggäste".
Kurz und gut, uns wurde gesagt, wir seien im Computer nicht als Fluggäste eingetragenund unsere Buchung sei nicht bestätigt, obwohl wir die schriftliche Bestätigung vorlegen konnten. Außerdem sei der Flug ohnehin überbucht und ein weiterer Fluggast musste bereits abgewiesen werden. Sie könne nichts für uns tun außer uns zu raten, möglichst in der Nacht noch einen Zug ins Ruhrgebiet zu erreichen. Wie wir unsere Beschwerde los werden könnten, könne sie uns auch nicht sagen.
Im letzten Augenblick erreichten wir noch einen Zug. Ich will hier gar nicht schildern, wie diese Rennerei mit dem gesamten Gepäck ablief.
Daheim versuchte ich auf der Homepage der LH eine Telefonnummer oder Adresse zu finden, wo wir uns beschweren können und unsere Unkosten geltend machen können. Nichts zu finden!!!
Also rief ich eine Buchungsstelle an und dort gab man mir eine Faxnummer. Ich faxte den Vorgang an LH und auch die Rechnungen und Unterlagen (Buchungsbestätigung). Seither vergingen 6 Tage ohne eine Reaktion der Lufthansa.
Hat hier im Forum jemand einen Tipp für mich, eine Adresse z.B.?
Der Rechtsweg ist für mich der letzte Schritt, ich bevorzuge eine formlose Einigung.

Schöne Grüße aus Herne,
Alfred

Hank

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #1 am: 15.10.2007, 10:25 Uhr »
Warum Regress, wer ist denn die dritte Partei, an der Du Dich schadlos halten willst? Hierbei gehts doch nur um eine Angelegenheit zwischen Dir und LH.

Kam die Zurückweisung am Gate oder am Schalter (da gibts einen Unterschied), d.h. hattest Du bereits die Bordkarte für FRA-DUS?

Ansonsten siehe hier.





Cheers,

Hank !




Alfred

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #2 am: 15.10.2007, 10:41 Uhr »
Hallo Hank,
es gibt keine dritte Partei.
Ich musste mit das Bahnticket besorgen für eine Strecke, für die ich an die LH bereits ein Flugticket bezahlt hatte. Für meine Frau gilt das gleiche.
Am Schalter wurde ich zurückgewiesen, als ich die Bordkarten holen wollte.
Der Flug war über die Homepage der LH gebucht und die schickten mir anschließend das e-ticket mit der Bestätigung der Flüge. Auf dem Hinflug klappte auch alles problemlos, nur auf der letzten Etappe (Flug Nr. 4) gab es dann das Problem.

playmaker11

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #3 am: 15.10.2007, 10:55 Uhr »
Hi,

was hälst Du denn hiervon:
Zitat
Name   Ticket Team Düsseldorf
Flughafen   Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen
Stadt   Düsseldorf
Postleitzahl   40474
Addresse/Postfach   Düsseldorf
Straße, Hausnummer   Terminal A, Abflughalle
Telefon   0180 - LUFTHANSA (0180 - 5 83 84 26)*
Öffnungszeiten    
Montag   05:15 - 21:00
Dienstag   05:15 - 21:00
Mittwoch   05:15 - 21:00
Donnerstag   05:15 - 21:00
Freitag   05:15 - 21:00
Samstag   05:15 - 21:00
Sonntag   05:15 - 21:00
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freddykr

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #4 am: 15.10.2007, 11:12 Uhr »
Kurz und gut, uns wurde gesagt, wir seien im Computer nicht als Fluggäste eingetragenund unsere Buchung sei nicht bestätigt, obwohl wir die schriftliche Bestätigung vorlegen konnten.
Am Schalter wurde ich zurückgewiesen, als ich die Bordkarten holen wollte.
Der Flug war über die Homepage der LH gebucht und die schickten mir anschließend das e-ticket mit der Bestätigung der Flüge.
Falls die Tickets wirklich bestätigt waren (kann man ohne die Mail zu sehen, nicht sagen, da es auch "unbestätigte Bestätigungen" gibt), kann hier ein Computerfehler vorliegen.
Falls die Kollegen am Checkin Euch jetzt nicht gefunden haben, konnten Sie leider gar nicht anders.

Normalerweise antwortet LH innerhalb einer Woche. Ansonsten antworten sie recht schnell über die Kontakt-Formulare auf der Homepage.
Oder ganz einfach, wenn Ihr in der Nähe eines Flughafens wohnt. Einfach mal zum Ticket-Counter von LH hingehen.
Viele Grüße,
Danilo


Hank

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #5 am: 15.10.2007, 11:42 Uhr »
Hallo Hank,
es gibt keine dritte Partei.
Ich musste mit das Bahnticket besorgen für eine Strecke, für die ich an die LH bereits ein Flugticket bezahlt hatte. Für meine Frau gilt das gleiche.

Dann ist aber "Regress" nicht ganz richtig.

Zitat
Am Schalter wurde ich zurückgewiesen, als ich die Bordkarten holen wollte.
Der Flug war über die Homepage der LH gebucht und die schickten mir anschließend das e-ticket mit der Bestätigung der Flüge. Auf dem Hinflug klappte auch alles problemlos, nur auf der letzten Etappe (Flug Nr. 4) gab es dann das Problem.

Warum hast Du die Bordkarten nicht schon beim Einchecken für die Langstrecke bekommen?
Cheers,

Hank !




User1211

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #6 am: 15.10.2007, 14:09 Uhr »
Oder ganz einfach, wenn Ihr in der Nähe eines Flughafens wohnt. Einfach mal zum Ticket-Counter von LH hingehen.

Die Möglichkeit hat er bei Herne als Wohnort nicht unbedingt!
Gruß
Thorsten


tom22

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #7 am: 15.10.2007, 21:37 Uhr »
Seither vergingen 6 Tage ohne eine Reaktion der Lufthansa.

Schau mal, welche Fristen bei der Lufthansa angegeben werden.

Zitat
14. Verbesserungen bei der Bearbeitung von Reklamationen unserer GästeLufthansa beantwortet Reklamationen der Fluggäste innerhalb von 28 Tagen nach Posteingang.

Bitte beachten Sie, dass Lufthansa, soweit Recherchen notwendig sind, diese Frist nicht immer garantieren kann. In diesem Fall erhält der Gast einen Zwischenbescheid, in dem der Erhalt des Kundenbriefes bestätigt und eine Begründung für die längere Bearbeitungszeit genannt wird.

Kundenanliegen können direkt an Lufthansa über die Lufthansa Website adressiert werden. Zusätzlich sind zentrale Adressen und Fax Nummern für Reklamationen im Flugplan veröffentlicht.

Es entspricht dem Lufthansa Servicegedanken, alle Reklamationen zu beantworten.

Interne Servicerichtlinien bei der Beantwortung stellen sicher, dass ein hoher Qualitätsgrad gewährleistet ist.

Als Vermittler bei Beschwerden hilft evtl. auch die Schlichtungsstelle für Mobiliät (aber nur, wenn keine Pauschalreise gebucht wurde). Dort gibt es aber nur Hilfe, wenn schon ein Schriftwechsel mit der Lufthansa besteht und 6 Tage ist ja noch innerhalb der Frist.

www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org

Gruss Tom

Alfred

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #8 am: 16.10.2007, 15:27 Uhr »
Hallo Tom,
Danke für die Hinweise. Ich finde die Bearbeitungszeit zwar recht lang, aber der Hinweis beruhigt mich, habe ich doch bislang keine Reaktionder LH erhalten und bereits geglaubt, mein Fax wäre im OFF verloren gegangen.
Die Schlichtungsstelle wird hoffentlich überflüssig werden, aber gut, das zu wissen.
Ich werde mich also noch in Geduld üben.
Beste Grüße,
Alfred

Alfred

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #9 am: 20.10.2007, 20:15 Uhr »
Heute in der Post ein Schreiben der LH.
Inhalt: Die entstandenen Kosten werden mir überwiesen und es tut ihnen leid.
Sonst nichts!!! :(
Ich hatte zumindest mit einer Meilengutschrift gerechnet.
Zukünftig bekommen auch andere Fluggesellschaften bei mir wieder eine Chnance, habe ich doch in der Vergangenheit die LH bevorzugt, selbst wenn sie etwas!!! teurer waren.

mrh400

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #10 am: 20.10.2007, 22:23 Uhr »
Hallo,
Zitat
14. Verbesserungen bei der Bearbeitung von Reklamationen unserer Gäste.
Lufthansa beantwortet Reklamationen der Fluggäste innerhalb von 28 Tagen nach Posteingang.

Bitte beachten Sie, dass Lufthansa, soweit Recherchen notwendig sind, diese Frist nicht immer garantieren kann. In diesem Fall erhält der Gast einen Zwischenbescheid, in dem der Erhalt des Kundenbriefes bestätigt und eine Begründung für die längere Bearbeitungszeit genannt wird.

stammt das aus einer Satire? 4 Wochen für eine erste Antwort - und das ggfs. auch noch als Zwischenbescheid?!

Und das ganze soll ein privatwirtschaftliches serviceorientiertes Unternehmen sein. Ich habe mal bei einer Behörde gearbeitet. Wenn da ein Zwischenbescheid, daß man sich um ein Anliegen kümmert, länger als eine Woche benötigt hat, konnte man für einen Tobsuchtsanfall des Chefs garantieren.
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #11 am: 21.10.2007, 15:39 Uhr »
Da geb ich mrh aber recht. Irgendwie gehören wir mit unserer Arbeit auch zu den Dienstleistern, wenn ich einen Anspruchsteller (von Kunden will ich mal nicht reden) 4 Wochen warten lasse, dann kann ich gleich beim Vorstand antreten..........
No retreat, no surrender !

Davidc

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #12 am: 22.10.2007, 22:14 Uhr »

Die LH hat aus D heraus halt noch eine sehr starke Stellung. Auch viele Forenmitglieder fliegen ja lieber LH - oftmals wohl aus einem diffusen Bauchgefühl heraus. Was ich aber durchaus nachvollziehen und verastehen kann. Kaufentscheidungen sind eben nur selten völlig rational.

Alfred

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #13 am: 30.10.2007, 19:47 Uhr »
Abschlussbericht:
Ein Freund gab mir den Tipp, mich doch an den Vorstandsvorsitzenden der LH zu wenden und mich dort zu beschweren.
Gesagt, getan.
Heute kam die Antwort: zur Erstattung der tatsächlichen Unkosten kommen 250,-- Euro und 3000 Meilen für M&M dazu.
Das finde ich OK!!!
Erklärt wurde der Vorgang mit "größtem Bedauern" damit, dass der Weiterflug vorgezogen wurde ( 5 Minuten!!) und dadurch die Umsteigezeit zu kurz wäre ( 40 Minuten).
Das scheint mir zwar an den Haaren herbeigezogen, aber Schwamm drüber.
Nach Florida geht es im März auf Teistrecken wieder mit LH.

playmaker11

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Re: LH - Flug überbucht. Wo Regressforderung stellen?
« Antwort #14 am: 31.10.2007, 06:52 Uhr »
Hm weiß nicht. Fakt ist, wenn durch eine Verlegung des Fluges die Umsteigezeit nicht mehr ausreicht, wirst Du automatisch gestrichen. Habe ich auch schon erlebt. Es ist nicht möglich, Dich in diese Maschine zu buchen, das System läßt das nicht zu.
No retreat, no surrender !