Hi Angie
LH hat erfahrungsgemäß keine Probleme (will man es aber zusätzlich zum regulären Handgepäck mitnehmen, hilft es trotzdem, es anzumelden).
Der offfizielle Weg auch laut LH ist nach wie vor die Anmeldung.
"Beschreibung: Tragbare medizinische elektronische Geräte (z.B.
Automatisierte Externe Defibrillatoren AED, Inhalatoren, CPAP, etc),
die zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden und Lithium-Metall-
oder Lithium-Ionen-Zellen bzw. –Batterien enthalten.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung des Carriers erforderlich: Ja
Regeln:
Jede eingebaute oder Ersatzbatterie muß die Anforderungen des
“UN ManuaI of Tests and Criteria”, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Der
Nachweis ist bei Reservierung oder Annahme am Flughafen zu
erbringen, z.B. durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine
eigene schriftliche Bestätigung
Jede eingebaute oder Ersatzbatterie darf einen Lithiumgehalt von
maximal 8g haben.
Jede eingebaute oder Ersatzbatterie darf einen Nennenergiewert
von 160 Wh nicht überschreiten.
Pro Passagier sind maximal zwei Ersatzbatterien erlaubt
Ersatzbatterien dürfen nur als Handgepäck mitgenommen werden
Jede Ersatzbatterie muss einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein, z.B.
durch Transport in der Originalverpackung oder anderweitig
getrennte Pole."
Was Air Berlin angeht - so lange man nichts von ihnen will (sprich, das Gerät innerhalb ihrer regulären Freigepäckgrenzen transportiert wird und nicht zusätzlich) interessiert es gar nicht. Will man es zusätzlich mitnehmen, widersprechen sie sogar ihren eigenen AGB.
Der Schriftwechsel war überaus unerfreulich, ist anonymisiert inzwischen im Netz und deckt sich im Kreuzfahrtforum mit den Erfahrungen anderer mit der gleichen Frage.
Antje