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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: k100olli am 29.04.2014, 05:02 Uhr

Titel: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: k100olli am 29.04.2014, 05:02 Uhr
Hallo werte Forengemeinde,

vergangenen Samstag stand unser Flug von Düsseldorf nach Miami an, was uns hier passierte habe ich in meinem Reisebericht zusammen gefasst und kopiere es mal hier rein.

Zitat
Es hätte so schön sein können. Als wir im Dezember die Flüge gebucht haben, haben perfekte Flugzeiten für uns den Ausschlag dafür gegeben, dass wir in diesem Jahr entgegen allen Gewohnheiten zum ersten mal bei einer amerikanischen Airline gebucht haben. Dummerweise waren diese Flüge von Düsseldorf, aber bei einem Preisvorteil von 400,- gegenüber einem Start ab Stuttgart haben wir trotzdem zugeschlagen.

Somit begann die Anreise bereits am Freitag mit der Fahrt nach Ratingen. Hier haben wir ein Zimmer gebucht und das Auto kann die 3 Wochen in der Tiefgarage stehen bleiben. Im Übernachtungspreis war zusätzlich noch der Transfer zum Flughafen dabei.

Soweit, so unspektakulär. Auch das Boarding für den Deltaflug um 09:30 wies keine Besonderheiten auf. An Board freuten wir uns über Eco-Comfort-Sitze und fieberten dem Start entgegen.

Pünktlich um 09:30 setze sich die Maschine in Bewegung und dockte vom Terminal ab. Danach passierte dann erstmal ne ganze Weile nix mehr. Irgendwann kann dann die Ansage des Captain, dass man ein kleines Problem im Cockpit hätte und die Techniker dies eben checken würden. Zu diesem Zeitpunkt konnten wir ja noch nicht ahnen, wie "klein" diese Problem wirklich ist.

Ich geb jetzt hier mal nur die gekürzte Fassung der weiteren Ereignisse wieder, alles andere würde den Rahmen sprengen. Letztlich war es so, dass der Anlasser einer Turbine seinen Dienst verweigerte. Ein Ersatzteil wurde in Frankfurt aufgetrieben, aus einer anderen Maschine ausgebaut und auf dem Weg nach Düsseldorf geschickt; mit dem Auto versteht sich. Also erstmal wieder alle Mann raus aus dem Flieger.

Um 13:30 hieß es dann wieder Boarding. Etwa 30 Minuten nachdem wir in der auf 30° aufgeheizten Maschine vor uns hingeflossen sind, kam eine weitere Durchsage: Das Ersatzteil sei nun da, werde umgehend eingebaut und getestet.--- Wie jetzt?? Das Teil war noch gar nicht da und vor allem noch nicht eingebaut und wir sitzen hier in unseren eigenen Saft????  Ich hab gedacht ich brech zusammen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir echt noch recht wohlwollend, aber spätestens jetzt brach der Zorn über uns herein......

Und wer glaubt das war es schon, wird ganz schnell eines Besseren belehrt. Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde und der bereits erbrachten Arbeitszeit war es den derzeit vor Ort anwesenden Piloten nicht mehr möglich uns während ihrer gesetzlich vorgesehenen Arbeitszeit bis nach Atlanta zu fliegen. Man müsse in Boston zwischenlanden und eine neue Pilotencrew aufnehmen. In diesem Moment fing mein Kessel an zu kochen, denn das würde eine weitere Stunde Zeitverlust bedeuten. Das Problem in diesem Moment war, dass wir unseren Anschlussflug in jedem Fall verpassen werden. Die Fluggesellschaft bucht einen dann eben auf einen anderen Flug. Unsere zu erwartende Ankuftszeit ín Atlanta war jedoch so spät, dass nur noch eine Maschine um 21:50 nach Miami gehen wird. Und auf dieser Maschine noch einen Platz (bzw. zwei) zu bekommen dürfte sich schwierig gestallten.

Also um 15:15 (statt 09:30) dann tatsächlich in Düsseldorf los. Eigentlich sollten wir (wenn alles nach Plan gelaufen wäre) um 17 Uhr in Miami landen. Zu dieser Zeit befanden wir uns noch mitten über dem Atlantik. Nach Zwischenstop in Boston dann tatsächlich gegen 19:30 Landung in Atlanta. Wir sind natürlich wie die Bekloppten gleich zur Deltatante gestürmt. Diese hat uns dann genau zwei Aternativen nennen können:

Nehmen sie einen Hotelgutschein und übernachten sie in Atlanta, morgen früh versuchen wir sie mit der Maschine um 07:40 nach Miami zu befördern
Nehmen sie ein Standby-Ticket für die Maschine um 21:50 und warten sie am Gate ob wir noch Platz für sie haben.
Tja, Pest oder Cholera. Wir wollten endlich ankommen, also haben wir uns für das Standby-Ticket entschieden. Dann ging der nächste Psychoterror los. Am Gate hängen Monitore auf denen zu sehen ist, wie viele Plätze noch verteilt werden können und an welcher Stelle man auf einer Standbyliste steht. Am Anfang waren wir auf 5 und 6 der Liste bei noch 6 verfügbaren Sitzplätzen. Nachdem das Boarding beendet war standen wir auf den Plätzen 3 und 4 und laut Anzeige waren alle Plätze vergeben. Steffi wollte schon nach dem Hotelgutschein fragen als die doch tatsächlich unsere Namen aufrufen. "Dürfen wir mit??" "Ja, machen sie schnell". Und Tschüss Atlanta, noch mal Glück gehabt.

Landung in Miami dann um 23:30 (statt 17 Uhr).

Fact ist also, dass wir gegen 17 Uhr hier hätten landen sollen, auf Grund der o. g. Verzögerungen jedoch erst 6,5 Stunden später hier ankamen.

Meines Wissens nach stehen uns hier je 600,- Entschädigung zu.

Gibt es hier irgendwelche Fristen zu beachten??? Nicht dass wir in 3 Wochen Heim kommen und dann heißt es ätschebätsche.

Delta hat übrigens mal pauschal 10.000 Punkte aufs Skymileskonto gut geschrieben!

Gruß Olli
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: HansFranz am 29.04.2014, 09:03 Uhr
Du kannst Dir Zeit lassen. M.E. hast läuft die Frist bis 31.12.2017 und bis dahin seid ihr ja wieder zurück?

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: exit am 29.04.2014, 09:27 Uhr
Die Frist beträgt 3 Jahre.
Näher Infos findest du z.B. hier: http://www.flightright.de/eu-fluggastrechteverordnung
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 29.04.2014, 11:32 Uhr
Meines Wissens nach stehen uns hier je 600,- Entschädigung zu.

Theoretisch ja, praktisch mal sehen - wenn Du es selbst einfordern willst brauchst Du einen langen Atem oder Du gibst es an einen der üblichen Verdächtigen die das dann gegen Provision versuchen zu klären.

Die Fluglinie wird auf jeden Fall erstmal mit dem Standardspruch "Höhere Gewalt" kommen und auch die Nummer mit der Crew wird sicher gern noch mal als Ausrede mißbraucht.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Anti am 29.04.2014, 11:36 Uhr
Ich habe sogar bei 48stündiger Verspätung nichts bekommen. Sei ja ein medizinischer Notfall gewesen. Ja und anschließender Defekt der Maschine...  :koch: Versuche es jetzt vermutlich noch mal ohne flightright.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 29.04.2014, 12:07 Uhr
Bei uns war es damals auch erst ein angeblicher "med. Notfall" und später dann musste erst eine neue Crew her.

Blöd für (in diesem Fall BA) nur, dass es schon mal ein Urteil gegeben hat, dass auch bei einem vorangegangenen "Medical" die Airline in der Pflicht steht die Passagiere
schnellstmöglich zum Ziel zu bringen notfalls eben durch frühzeitiges Anfordern einer neuen Crew.

Technische Defekt (lt. Rechtsprechung) sind übrigens keine höhere Gewalt...
Wenn also erst der Flug wg. einem Medical nicht gehen konnte: Pech gehabt.
Ging es aber auch am nächsten Tag dann wg. defekter Technik nicht weiter: Zahlen bitte.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Anti am 29.04.2014, 12:35 Uhr
Danke, du machst mir wieder Hoffnung. Bei mir war es auch BA, die Maschine kam wegen des med. Notfalls nicht in Vegas an, sondern hielt in Winnipeg. Danach trat der technische Defekt ein. Statt am 11.9. um 21 Uhr irgendwas ging es dann erst am 13.9. um 15 Uhr los, aber wegen mangelnder Verbindungen hatte ich dann 9 Stunden Aufenthalt in Heathrow und kam somit um genau 48 Stunden verspätet in HAJ an. Du warst nicht von demselben Flug betroffen, oder?
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Floridiana am 29.04.2014, 13:07 Uhr
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: exit am 29.04.2014, 13:30 Uhr
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: freddykr am 29.04.2014, 13:41 Uhr
Danke, du machst mir wieder Hoffnung. Bei mir war es auch BA, die Maschine kam wegen des med. Notfalls nicht in Vegas an, sondern hielt in Winnipeg. Danach trat der technische Defekt ein. Statt am 11.9. um 21 Uhr irgendwas ging es dann erst am 13.9. um 15 Uhr los, aber wegen mangelnder Verbindungen hatte ich dann 9 Stunden Aufenthalt in Heathrow und kam somit um genau 48 Stunden verspätet in HAJ an. Du warst nicht von demselben Flug betroffen, oder?
Wo soll denn BA in Las Vegas so schnell an eine neue Crew kommen? In Europa ist sowas ja noch machbar, aber in Übersee?
Man hätte Euch allerdings mit einer anderen Airline nach Deutschland fliegen müssen.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Tim123 am 29.04.2014, 16:24 Uhr
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.

Der Anwendungsbereich der VO erstreckt sich zunächst auf Fluggäste, die auf dem Flughafen eines Mitgliedstaats (das den Bestimmungen der VO unterliegt) die Reise antritt.

Ich habe deinen Text nur überflogen, aber du schreibst ihr wurdet befördert, sprich ihr habt keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ein solcher ist nur eröffnet sofern eine Nichtbeförderung vorliegt.

I.S.d. VO habt (hattet) ihr vielmehr einen Anspruch auf Betreuungsleistungen Art. 9 Fluggastrechtverordnung.

Ein Verweis aus Art. 6 I iii) auf Art. 8 I a) VO (der bei euch zutreffen würde) interpretiere ich als Rückzahlung der Flugscheinkosten unter der Bedingung, das der ursprüngliche Reiseplan für den Gast zwecklos geworden ist. (ggf. verpasster Geschäftstermin o.ä.)
Hier bin ich aber absolut kein Experte, dennoch bin ich fast sicher, das ihr keine Erstattung eurer Flugkosten oder Ausgleichszahlungen erhalten werdet ;/
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: freddykr am 29.04.2014, 16:33 Uhr
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.

Der Anwendungsbereich der VO erstreckt sich zunächst auf Fluggäste, die auf dem Flughafen eines Mitgliedstaats (das den Bestimmungen der VO unterliegt) die Reise antritt.

Ich habe deinen Text nur überflogen, aber du schreibst ihr wurdet befördert, sprich ihr habt keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ein solcher ist nur eröffnet sofern eine Nichtbeförderung vorliegt.

I.S.d. VO habt (hattet) ihr vielmehr einen Anspruch auf Betreuungsleistungen Art. 9 Fluggastrechtverordnung.

Ein Verweis aus Art. 6 I iii) auf Art. 8 I a) VO (der bei euch zutreffen würde) interpretiere ich als Rückzahlung der Flugscheinkosten unter der Bedingung, das der ursprüngliche Reiseplan für den Gast zwecklos geworden ist. (ggf. verpasster Geschäftstermin o.ä.)
Hier bin ich aber absolut kein Experte, dennoch bin ich fast sicher, das ihr keine Erstattung eurer Flugkosten oder Ausgleichszahlungen erhalten werdet ;/
Nein. Ich empfehle Dir mal ein Durchlesen der aktuellen Verordnung 261/2004/EG: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

1.) Flüge in die EU mit EU-Gesellschaft fallen auch drunter
2.) Verspätungen fallen ebenfalls drunter.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 29.04.2014, 19:43 Uhr
@Anti
Nein bei uns war das schon 2012 von LHR nach Denver.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Tim123 am 29.04.2014, 20:14 Uhr
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.

Der Anwendungsbereich der VO erstreckt sich zunächst auf Fluggäste, die auf dem Flughafen eines Mitgliedstaats (das den Bestimmungen der VO unterliegt) die Reise antritt.

Ich habe deinen Text nur überflogen, aber du schreibst ihr wurdet befördert, sprich ihr habt keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ein solcher ist nur eröffnet sofern eine Nichtbeförderung vorliegt.

I.S.d. VO habt (hattet) ihr vielmehr einen Anspruch auf Betreuungsleistungen Art. 9 Fluggastrechtverordnung.

Ein Verweis aus Art. 6 I iii) auf Art. 8 I a) VO (der bei euch zutreffen würde) interpretiere ich als Rückzahlung der Flugscheinkosten unter der Bedingung, das der ursprüngliche Reiseplan für den Gast zwecklos geworden ist. (ggf. verpasster Geschäftstermin o.ä.)
Hier bin ich aber absolut kein Experte, dennoch bin ich fast sicher, das ihr keine Erstattung eurer Flugkosten oder Ausgleichszahlungen erhalten werdet ;/
Nein. Ich empfehle Dir mal ein Durchlesen der aktuellen Verordnung 261/2004/EG: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

1.) Flüge in die EU mit EU-Gesellschaft fallen auch drunter
2.) Verspätungen fallen ebenfalls drunter.

Nein. Ich empfehle den Gesetzestext zu lesen und keinen Artikel von "Wikipediajuristen", die Geldzahlungen à la 600€ sind primär! für eine Nichtbeförderung in der Art einer Beförderungsverweigerung vorgesehen.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: fak20 am 29.04.2014, 20:40 Uhr
Nur kurz...wir sind ebenfalls vor einiger Zeit "Opfer" von Delta geworden. Der ursprüngliche Flug von DUS nach ATL wurde nach langem Warten gecancelt. Delta hat uns dann auf Air France umgebucht und schlußendlich kamen wir mit fünfstündiger Verspätung in ATL an. Wir haben dann ein Formular auf der Deltaseite im Internet ausgefüllt und zwei Monate nach unserer Rückkehr waren wir um 600€ reicher. Versuch macht klug....
Viel Glück!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 29.04.2014, 21:48 Uhr
Zitat von: Tim123

Nein. Ich empfehle den Gesetzestext zu lesen und keinen Artikel von "Wikipediajuristen", die Geldzahlungen à la 600€ sind primär! für eine Nichtbeförderung in der Art einer Beförderungsverweigerung vorgesehen.

Wenn schon klugschei***, dann bitte richtig.

1.)Es ist eine EU-Verordnung, kein Gesetz.
2.) Ist es höchstrichterlich schon mehrfach entschieden, dass eine Verspätung von x-Stunden eben auch zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet - egal was Du in der Verordnung zu lesen glaubst.

Aber BA hat mir wahrscheinlich auch nur eine Entschädigung gezahlt weil sie die VO und die Urteile dazu nicht richtig gelesen haben.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: freddykr am 29.04.2014, 22:03 Uhr
Zitat von: Tim123

Nein. Ich empfehle den Gesetzestext zu lesen und keinen Artikel von "Wikipediajuristen", die Geldzahlungen à la 600€ sind primär! für eine Nichtbeförderung in der Art einer Beförderungsverweigerung vorgesehen.

Wenn schon klugschei***, dann bitte richtig.

1.)Es ist eine EU-Verordnung, kein Gesetz.
2.) Ist es höchstrichterlich schon mehrfach entschieden, dass eine Verspätung von x-Stunden eben auch zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet - egal was Du in der Verordnung zu lesen glaubst.
Ja, und zwar die Urteile C-581/10 und C-629/10 des EuGH.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Tim123 am 30.04.2014, 00:42 Uhr
Zitat von: Tim123

Nein. Ich empfehle den Gesetzestext zu lesen und keinen Artikel von "Wikipediajuristen", die Geldzahlungen à la 600€ sind primär! für eine Nichtbeförderung in der Art einer Beförderungsverweigerung vorgesehen.

Wenn schon klugschei***, dann bitte richtig.

1.)Es ist eine EU-Verordnung, kein Gesetz.
2.) Ist es höchstrichterlich schon mehrfach entschieden, dass eine Verspätung von x-Stunden eben auch zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet - egal was Du in der Verordnung zu lesen glaubst.
Ja, und zwar die Urteile C-581/10 und C-629/10 des EuGH.

Dein Ernst? Das Wort Gesetzestext bezieht sich in keiner Weise auf die Art oder Ebene des jeweilige Rechts, völlig gleich ob primär oder sekundär recht. Da werde ich mich von dir sicher nicht belehren lassen. Aber ja, du hast völlig Recht, ich klugscheiße ja nur.
Weiter habe ich bloß in Frage gestellt, dass hier Wikipedia als Hilfestellung und Quelle zitiert wird. Und zum Abschluss, ich habe als Jurist bloß die Verordnung überflogen und "meine" Einschätzung gegeben. Die Mühe nach Urteilen zu googlen oder Rechtsprechung nachzuschlagen habe ich mir nicht gemacht. Weiter solltest du, sofern du mich klugscheißer nennst, in der Lage sein ein EuGH Urteil vollständig und korrekt anführen, in der Mindestform mit Datum.

In diesem Sinne, Nacht.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 30.04.2014, 07:20 Uhr
Du und Jurist?

Dann bleibt nur die Frage ob im ersten oder zweiten Semester...

Und damit wir uns die aufwendige zitiererei sparen (Freddy hat die Nummern ja schon genannt) machen wir es an dieser Stelle kurz:

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/reisen-in-der-eu/reisen/flugzeug/entschaedigung/flugverspaetung/

Aber auch die haben bestimmt alle keine Ahnung...
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Tim123 am 30.04.2014, 10:18 Uhr
Du und Jurist?

Dann bleibt nur die Frage ob im ersten oder zweiten Semester...

Und damit wir uns die aufwendige zitiererei sparen (Freddy hat die Nummern ja schon genannt) machen wir es an dieser Stelle kurz:

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/reisen-in-der-eu/reisen/flugzeug/entschaedigung/flugverspaetung/

Aber auch die haben bestimmt alle keine Ahnung...

:*
Du bist so klug, besitzt die Fähigkeit Leuten die Worte komplett zu verdrehen und schaffst es nur das heraus zu lesen was du möchtest. Sag, bist du Politiker?
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: tiswas01 am 30.04.2014, 13:08 Uhr
Ist der "Schwarze Jack" zurück?


"Letztlich war es so, dass der Anlasser einer Turbine seinen Dienst verweigerte."

Was soll an dieser Sache anzuzweifeln sein, dass es kein technischer Defekt war und der Start aus einem EU Flughafen/Land (Düsseldorf) erfolgte und somit das geltende EU Recht zum Tragen kommt, zumal die geforderte Verspätungszeit ebenfalls gegeben ist?

@Danilo

Rd. 5,5 Std. Verspätung müssten pro Person 600,-€ ergeben?

 

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 30.04.2014, 13:41 Uhr
Sag, bist du Politiker?


Nein...









Jurist.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: freddykr am 30.04.2014, 14:24 Uhr
Rd. 5,5 Std. Verspätung müssten pro Person 600,-€ ergeben?
Ja, sollten 600€ ergeben.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: k100olli am 30.04.2014, 14:25 Uhr
Ist der "Schwarze Jack" zurück?

Vielleicht sind wir aber auch nur im Kindergarten wo Tim und Tom sich um die Sandförmchen streiten.

Bis hierher schon mal vielen Dank.

Weiter oben kam der Hinweis ein entsprechendes Formular auf der Deltaseite aus zu füllen. Wir haben da mal was ausgefüllt und auch eine Fallnummer bekommen. Schauen wir mal was draus wird.


Olli
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: tiswas01 am 30.04.2014, 15:05 Uhr
Ist der "Schwarze Jack" zurück?

Vielleicht sind wir aber auch nur im Kindergarten wo Tim und Tom sich um die Sandförmchen streiten.

Bis hierher schon mal vielen Dank.

Weiter oben kam der Hinweis ein entsprechendes Formular auf der Deltaseite aus zu füllen. Wir haben da mal was ausgefüllt und auch eine Fallnummer bekommen. Schauen wir mal was draus wird.


Olli


Ich hatte mit DL auch schon Probleme und die Angelegenheit  an "flightright" übergeben.

Die Abwicklung lief zu meiner Zufriedenheit.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: playmaker11 am 05.05.2014, 07:42 Uhr
Zitat
Nein. Ich empfehle den Gesetzestext zu lesen und keinen Artikel von "Wikipediajuristen", die Geldzahlungen à la 600€ sind primär! für eine Nichtbeförderung in der Art einer Beförderungsverweigerung vorgesehen.
Wolltest Du damit sagen, daß es für Verspätungen nicht gilt?
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: k100olli am 22.05.2014, 08:07 Uhr
Möchte mich hier nochmal für eure Hinweise bedanken.

Nachdem wir bei Delta direkt auf der Homepage ein entsprechendes Formular ausgefüllt hatten, habe ich vergangenen Montag noch mal direkt dort angerufen. Dort wurde mir umgehende Bearbeitung zugesagt.

Gestern kam dann der Anruf von Delta mit der Aussage, dass man selbstverständlich 600,-/Person als Entschädigung anweisen werden. Einige Minuten später wurde dies auch noch mal per Mail bestätigt.

Zitat
Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben für unser heutiges Gespräch.

Hiermit möchten wir Sie gerne darüber informieren, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage an Delta Air Lines in Europa durch KLM/Air France erfolgt.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und Enttäuschungen, die Ihnen und Frau H. aufgrund der Verspätung des Fluges DL25 von Düsseldorf nach Atlanta am 26. April 2014 entstanden sind zutiefst.

Wir bestätigen, dass wir eine Zahlung von 1200,00 Euro (2x 600,00 Euro) auf das von Ihnen angegebene Bankkonto veranlasst haben. Der Betrag wird innerhalb der nächsten drei Wochen auf Ihrem Konto eintreffen.

Wenn Sie uns bezüglich dieser Angelegenheit nochmal kontaktieren, geben Sie bitte die oben angeführte Referenznummer an.

Es würde uns freuen, wenn die oben genannten Ausführungen das Vertrauen in unsere Fluggesellschaft wiederherstellen können und wir Sie und Frau H.in naher Zukunft wieder an Bord einer unserer Maschinen begrüßen dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

S. Ammer (Fr)

Customer Care Europe

Nun, Delta wird mich so schnell nicht wieder sehen und ich denke, dass ich wieder zu dem Grundsatz zurückkehren werde niemals bei einer amerikanischen Airline zu buchen. Das eine Mal wo wir das jetzt gewagt haben ist es ordentlich schief gelaufen. Denn auch der Rückflug verlief nicht reibungslos.

Zitat
Wer erinnert sich noch an unser Anreisedesaster?? Richtig, stundenlange Verspätungen und Frust ohne Ende. Und hier ging es gerade genau so weiter. Der nette Typ meinte trocken, unser Flug sei wegen Wetterproblemen etwa eine halbe Stunde verspätet. "Mir doch egal" denke ich im ersten Moment. Dann fiel es mir wie Schuppen von den Augen: wir bekommen unseren Anschlussflug von Atlanta nach Paris nicht. Auf meine Frage, was das für uns bedeutet meinte er dann, dass wir an diesem Tag vermutlich nicht mehr aus Miami wegkommen werden und man dann versuchen wolle uns für den nächsten Tag einen Rückflug zu organisieren.

 Das kam natürlich überhaupt nicht in Frage, schließlich waren wir auf Heimreise eingestellt und wollten dann nun auch endlich Heim. Das haben wir ihn dann auch wissen lassen :-(  Etwa 1 Stunde später hatte er uns auf eine andere Airline nach London umgebucht. Allerdings saßen wir nun in einer Dreierreihe. Da Steffi üblicherweise am Fenster sitzt, wurde mir der Mittelplatz zu teil. Beim Anblick unserer Sitzplätze im Flieger wusste ich dann, was auf mich zukommen wird. Das waren die mit Abstand schmalsten Sitze, die ich in einem modernen Flugzeug je gesehen habe. Zum Glück hatten wir uns (selbstverständlich gegen Extracash) für eine Sitzreihe mit mehr Beinfreiheit entschieden, sonst wäre es noch schlimmer gewesen.

Egal, irgendwann waren wir in London und von dort ging es direkt nach Düsseldorf.


Im Sommer versuchen wir das ganze nochmal mit Air Berlin. Mal schauen was die können.

Gruß

Olli
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Keie am 22.05.2014, 08:47 Uhr
Moin,

ich war im gleichen Flieger von DUS nach ATL (2 Reihen vor Dir). Wir mussten ja noch weiter nach RSW.

Was ich nicht ganz verstehen kann, ist Dein Unmut über Delta.

Das Krisenmanagement fand ich ganz ausgezeichnet. Es gab Verpflegungsgutscheine am Airport, wir wurden laufend über die weitere Vorgehensweise informiert und man hat einen Anschlussflug für uns gefunden. Am Airport in Atlanta gab es zusätzliche Snacks und Getränke und am Ende hast Du ohne grössere Diskussionen Deine 1200€ bekommen.

Wenn Du (auf Deinen Wunsch) auf eine andere Airline umgebucht wirst, was kann dann Delta für die schmalen Sitze? Am Wetter können sie nunmal nichts ändern.

Bei uns hat der Rückflug, trotz der kurzen Umsteigezeit in ATL (1:20) perfekt geklappt.

Auch ich werde die 600€ bei Delta anfordern. Die Möglichkeiten die Delta gehabt hätte die Verspätung auf dem Hinflug zu vermeiden, sind mir nicht bekannt (ist mir auch egal). Das Krisenmanagement fand ich allerdings vorbildlich, die Crew jederzeit freundlich und am Ende sind wir mit knapp 5.5 Std. Verspätung angekommen.

Viel Spass mit AirBerlin  :?

Keie
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: k100olli am 22.05.2014, 10:26 Uhr
So hat halt jeder die Situation anders empfunden.

Ich fand es z. B. unmöglich die Passagiere wieder in die Maschine zu setzen, obwohl das Ersatzteil gerade mal geschätzt auf halber Strecke war. Ich finde, da muss man die Leute nicht unnötig in eine derart aufgeheizte Maschine setzen. Sicher war der Informationsfluss nicht so schlecht, aber gerade deswegen hätten sie wissen müssen, dass es nach dem Reboarding noch min. 1 Stunde dauern wird bis sich der Flieger in Bewegung setzt.

Noch kurz zum Thema Anschlussflug: Ich vermute mal, dass man euch gleich auf eine andere Maschine buchen konnte. Insofern kann man sich damit abfinden halt "etwas" später an zu kommen. Wir standen halt "nur" auf stand by. Solche Unwägbarkeiten, ob ich nun noch ankomme oder nicht, brauche ich im Urlaub nicht.

Und die Umbuchung in Miami erfolgte sicherlich nicht auf meinen Wunsch, sondern es war die einzige Möglichkeit für Delta uns an diesem Tag noch befördern zu können. Wunschgemäß wäre ich furchtbar gerne mit der von mir gebuchten Verbindung heim geflogen, auch gerne mit Delta. Sicher kann Delta nichts für die Bestuhlung bei Virgin, dennoch konnte ich nicht die von mir gebuchte 2-er Reihe in Anspruch nehmen. Hier ist es jetzt nun mal so, dass es bei 2 Interkontinentalflügen nicht reibungslos geklappt hat. Verglichen mit meinen bisherigen Erfahrungen (BA, Swiss, Air Canada, Singapore Airlines) war es jetzt halt das erste mal, dass etwas schief gelaufen ist, und dann auch noch bei beiden Flügen. Sehr prägend wie ich finde.

Letztlich bin ich froh, dass wir nicht in Atlanta, bzw. Miami haben übernachten müssen und Delta sich jetzt sehr kooperativ gezeigt hat.

Da das Geld ja nun gleich wieder reinvestiert wurde hat nun eben Air Berlin die Chance es besser zu machen, die Garantie gibt mir natürlich keiner.

In diesem Sinne...

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: JohnDoe am 25.05.2014, 14:52 Uhr
Hatte auch gerade meine erste Erfahrung:
BA289 von LHR-PHX am Freitag: Einsteigen und zurückstossen pünktlich, dann Hydraulikproblem.
Techniker kamen. Insgesamt 2 Stunden zwischen a) wir können es fixen, b) wir kriegen eine Ersatzmaschine und schlussendlich c) Hotelgutscheine. Gestern 11 Uhr sollte es nun weitergehen. um 10:45 Uhr am Gate die Durchsage: Die Maschine ist zu heiss und muß erst runtergekühlt werden. 20 Minuten bis Einsteigen. Danach Maschine noch zu heiss, Kapitän will erst Cargo komplett laden damit er sofort ablegen und die Triebwerke starten kann wenn wir drin sind. Einsteigen also dann um 12 Uhr in eine warme Maschine. Bis 14:10 Uhr haben wir dann in der teilweise stromlosen Maschine gesessen da eine Frachtluke sich nicht schließen lassen wollte.
Müsste also die 600 Euro für den Freitag geben, aber was ist mit dem Sa.? Da waren wir ja auch deutlich zu spät!?

Was mir auffiel: Auf allen drei Flügen(inkl. Zubringer nach LHR) sehr alte Maschinen mit techn. Problemen.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: TGW712 am 25.05.2014, 15:34 Uhr
die Entschädigungszahlungen bekommt Ihr nur für den ursprünglich gebuchten Flug. Beim Rest allenfalls Verpflegungsgutscheine etc.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 25.05.2014, 17:52 Uhr
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: McC am 25.05.2014, 17:58 Uhr
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen? 

Leider  :roll:
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Jochen am 25.05.2014, 19:28 Uhr
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!


Ich habe den Anspruch, dass mein Vertragspartner seinen Teil des Vertrages (=Transport zu vereinbarter Zeit) erfüllt, so wie ich meinen erfülle (=Bezahlung dieses Transports).

Mir ist es egal, warum mein Vertragsparnter mich nicht zur vereinbarten Zeit transportieren kann, ich erwarte dass er dies tut.

Meinem Vertragspartner sind die Umstände egal, falls ich doch nicht zahlen kann, er erwartet ohne wenn und aber meine Zahlung.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: miwunk am 25.05.2014, 19:38 Uhr
Hallo JohnDoe,

Ihr bekommt die Entschädigungszahlung nach der Differenz der Ankunft gemäss Eurem gebuchten Flug und der dann tatsächlichen Ankunft. Das waren ja, wenn ich richtig verstehe, weit mehr als 6 Stunden, da ja eine Nacht dazwischen war, oder habe ich das falsch verstanden??

Der Samstag hat damit gar nichts zu tun, ist ein Arbeitstag wie jeder andere auch.

Und das hat auch nichts mit Anspruchdenken zu tun. Denn weshalb macht man denn dann Verträge, wenn sich eine Seite nicht dran hält.
Wenn ich zu spät zum Einchecken erscheine, kann ich ja auch nicht irgendeinen Vorwand bringen und erwarten, dass mich die Airline trotzdem auf den nächsten Flug setzt.

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: 147VNN am 25.05.2014, 19:54 Uhr
:D Flüge, bei denen man vor der Buchung noch nicht weiß, wohin es dann geht gibt es ja schon (z.B. germanwings blind booking). Vielleicht gibt es irgendwann auch welche, die besonders billig sind, weil man nur die Woche angeben kann, in der man fliegen will :P. Ansonsten gilt natürlich weiterhin pacta sunt servanda - ich wüsste auch nicht, wieso beim Fliegen ausgerechnet nicht.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: LincolnTC am 25.05.2014, 20:00 Uhr
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Ich hatte vor einem Jahr etwas geschrieben - das passt genau dazu...: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=60329.msg833844#msg833844 (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=60329.msg833844#msg833844)
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: motorradsilke am 25.05.2014, 20:26 Uhr
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Jemand hatte mal ausgerechnet, dass das pro Ticket ca. 1 € kosten würde, wenn Jeder die Entschädigung bekäme, die ihm zusteht. Da der überwiegende Teil der Leute seinen Anspruch nicht geltend macht oder nach der ersten Ablehnung aufgibt, kannst du dir vorstellen, wie viel da noch pro Ticket aufgeschlagen werden muss.
Und selbst 1 € würde ich gern zahlen, wenn dann wirklich Jeder, dem es zusteht, die Entschädigung unproblematisch bekommen würde. Ist schon ärgerlich, wenn ein oder mehrere Tage Urlaub verdorben werden, man zu spät zurück zur Arbeit kommt, damit vielleicht Ärger hat usw.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: JohnDoe am 26.05.2014, 00:30 Uhr
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Das musste jetzt mal erkären. Soll man es einfach so auf sich beruhen lassen wenn eine versprochene und bezahlte Leistung nicht erbracht wird? Dem Gedanken kann ich nicht folgen ...
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 26.05.2014, 06:49 Uhr
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Das musste jetzt mal erkären. Soll man es einfach so auf sich beruhen lassen wenn eine versprochene und bezahlte Leistung nicht erbracht wird? Dem Gedanken kann ich nicht folgen ...
Was mir bei den Beitraegen auffaellt, ist die Tatsache, dass regelrecht danach gesucht wird, wie man noch etwas Geld bekommen kann.  Die Airline kann nicht dafuer, wenn schlechtes Wetter oder andere Sachen ausserhalb ihrer Kontrolle passieren, aber trotzdem wird gesucht ob da was zu holen ist.  Genauso verhaelt es sich mit technischen Fehlern, die ueberraschend auftreten, un dje nachdem wo das ist, muss ein Ersatzteil heran geschafft werden.  ich fliege lieber mit einem sicheren Flugzeug, als um allen Preis den Zeitplan einzuhalten.  Solange die Airline entsprechend Hotelzimmer udn Essensgutscheine abgibt, und versucht fuer dringende Faelle Umbuchungen zu machen, sollte es eigentlich gut sein!  Wenn dann aber bei einem Umgebuchten Flug noch bemaengelt wird, dass man nicht im gewuenschten Sitz sitzen kann, faengt das an laecherlich und kindisch zu sein!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: lonewolf81 am 26.05.2014, 09:27 Uhr
Das Ungewöhnliche im  Bereich der Fluggastrechte ist eben diese pauschale Entschädigung unabhängig vom tatsächlich eingetretenen Schaden. Natürlich schuldet die Airline die Leistung, aber das tun alle Partner in einem zivilrechtlichen Vertrag. Und wenn die Leistung nicht erbracht wird, dann gibt es ja die üblichen Konzepte wie Rücktritt vom Vertrag, Recht zur Nachbesserung und eben auch Schadensersatz. Nur muss dieser Schadensersatz dann begründet und eingeklagt werden. Dieses - aus meiner Sicht wichtige rechtliche Konstrukt - hat man bei den Fluggastrechten eben vom Tisch gewischt und jedem diesen Anspruch zugesprochen. Das haben auf der einen Seite sicher die Airlines zu verantworten, indem sie sich sehr sehr stur gestellt haben und auch bei berechtigten Fällen nichts gezahlt haben, andererseits sehe ich absolut nicht wo bei jemandem der fünf Stunden später ankommt, eine Stunde in ner warmen Maschine auf dem falschen Platz sitzt ein tatsächlicher monetärer Schaden von 600 Euro entstanden. Das ist einfach nur Abgreifen der möglichen Gelder. Und eins sollte man auch bedenken: Eine Entschädigung entschädigt den Geschädigten und ist NICHT wie auch hier im Thread genannt eine Strafe für die Airline. Die hohen Summen damit zu rechtfertigen, dass es den Airlines "ja weh tun muss" konterkariert unser normales Rechtssystem.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Anti am 26.05.2014, 09:47 Uhr
Wenn ich so lese, dass viele wegen 5 Stunden Verspätung anstandslos 600€ bekommen und ich, die mit 48(!) Stunden Verspätung ankam nichts (med. Notfall mit anschließendem tech. Defekt an der Maschine), dann fragt man sich echt nach der Verhältnismäßigkeit...
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: mrh400 am 26.05.2014, 09:48 Uhr
Hallo,
Eine Entschädigung entschädigt den Geschädigten und ist NICHT wie auch hier im Thread genannt eine Strafe für die Airline. Die hohen Summen damit zu rechtfertigen, dass es den Airlines "ja weh tun muss" konterkariert unser normales Rechtssystem.
Auch unser (deutsches - aber letztlich haben wir es hier ja mit internationalen Regelungen zu tun) Rechtssystem kennt das Instrument der Vertragsstrafe bei Nichterfüllung (§339 BGB). Die soll natürlich auch weh tun, weil sie (leider oft genug) das einzige wirksame Mittel ist, den Vertragspartner zur ordentlichen Leistungserbringung anzuhalten. Zum anderen dient sie der Prozeßökonomie, indem lange und letztlich auch kostenträchtige Nachweisverfahren durch Festbeträge überflüssig gemacht werden.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: lonewolf81 am 26.05.2014, 10:22 Uhr
Völlig richtig und völlige Zustimmung - aber diese Vertragsstrafe wird zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und nicht durch einen Dritten fix festgelegt.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: miwunk am 26.05.2014, 11:01 Uhr
Völlig richtig und völlige Zustimmung - aber diese Vertragsstrafe wird zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und nicht durch einen Dritten fix festgelegt.

Noch nie was von "Verbraucherschutz" gehört???
Wie soll ein einzelner Passagier mit einer Airline eine Vertragsstrafe aushandeln können?? Da ist doch eine völlige Ungleichheit der Waffen gegeben. Ergo braucht es irgendetwas gesetzliches.

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: lonewolf81 am 26.05.2014, 11:21 Uhr
Nein. Verbraucherschutz - was ist das? ;)

Das Eine schließt doch das Andere nicht aus. Verbraucher haben doch das Recht auf Erfüllung des Vertrages, die Airlines müssen dich dann irgendwie anders zum Ziel befördern, dich solange bespaßen, usw.. - das klappt doch auch mehr oder weniger gut und ist doch alles geregelt. Ich sehe halt nur diese pauschalen "zusätzlichen" Entschädigungszahlen in der Höhe kritisch, da sie aus meiner Sicht eben nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu einem -wenn überhaupt - erlittenen Schaden stehen.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Anti am 26.05.2014, 11:51 Uhr
Die Frage ist dabei dann aber: Was ist ein Schaden?

Verfallene Flug- oder Bahntickets oder verfallene Eintrittskarten sind auf jeden Fall ein Schaden. Ebenso ein unbezahlter Arbeitstag, da man nicht rechtzeitig zurück war. Das ist ja noch relativ leicht.

Dann eventuell der Mietwagen, der nun einen Tag länger bezahlt wurde, als man ihn benutzt, weil man einen Tag später ankam. Ist es ein Schaden?

Entgangene Urlaubsfreuden = Schaden? Ewig herumsitzen und nicht wissen wann und wie es weiter geht = Schaden? Ausgaben die man hat, da sich der Urlaub nun verlängert hat (z.B. Mietwagen für einen Tag) = Schaden?

Nunja, ich bin ja dankbar, dass ich eine vernünftige Unterkunft bekam und Gutscheine für Essen. Immerhin. Aber ich habe 2 Tage verloren mit Herumsitzen... (scheinbar kein Schaden)
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: lonewolf81 am 26.05.2014, 11:55 Uhr
Die Frage ist dabei dann aber: Was ist ein Schaden?


Oh ja - gute Frage. Sehr gute Frage. Und in ewigen Abhandlungen nicht eindeutig zu beantworten. Deshalb sind das ja fast immer Einzelfallentscheidungen, sieht ja man auch immer wieder bei den Urteilen zu Reisemängeln und man kann sich herrlich drüber streiten. Und der Grund, dass ein Schaden so schwer zu beziffern ist, ist sicher ein gutes Argument für eben die pauschalisierte Zahlung. Trotzdem stehe ich auf der anderen Seite, weil mir in gewissen Bereichen die Vollkasko-Mentalität und das völlig Ausblenden von Sachen wie "allgemeines Lebensrisiko" einfach auf die Nerven geht.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: miwunk am 26.05.2014, 13:02 Uhr
Trotzdem stehe ich auf der anderen Seite, weil mir in gewissen Bereichen die Vollkasko-Mentalität und das völlig Ausblenden von Sachen wie "allgemeines Lebensrisiko" einfach auf die Nerven geht.

Stimmt, in verschiedenen Lebensbereichen gehe ich mit Dir einer Meinung (z.B. dass immer ein Schuldiger gesucht wird, wenn ein Kind behindert geboren wird etc.)

Aber hier in diesem Fall sehe ich keine Vollkasko-Mentalität und auch kein "allgemeines Lebensrisiko", sondern nur ganz einfach, dass die Airine ihren Vertrag erfüllen muss und wenn nicht, dann eben eine "Vertragsstrafe" bezahlen muss.

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: LincolnTC am 26.05.2014, 13:05 Uhr
Ich sehe halt nur diese pauschalen "zusätzlichen" Entschädigungszahlen in der Höhe kritisch, da sie aus meiner Sicht eben nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu einem -wenn überhaupt - erlittenen Schaden stehen.

Meine Antwort darauf: Wenn es keine Regeln (und Strafen!) gäbe, würden die Airlines versuchen ein minimales Optimum zu finden - und das wäre nicht das, was man mit Ehrlichkeit und Rücksicht dem Reisenden gerade noch zumuten kann, sondern das, das sich ergibt, wenn alle Airlines einander belauern und versuchen soweit wie möglich "runter" zu gehen, ohne dass sie zu viele Passagiere verlieren. Und wenn es für alle Airlines normal wäre, dass man bei 5% aller Flüge eben (aus welchen Gründen auch immer) 2 Tage warten muss, dann würden die Airlines eben mit treuherzigen Augen erklären, dass man das Möglichste tue, aber es halt gerade nicht anders gehe.

Und die Strafen müssen schmerzhaft sein für die Firmen! Etwas zu trinken und ein Sandwich tut denen nicht weh! Ein Gutschein für einen künftigen Flug schmerzt mehr, aber sicher weniger als Bargeld. Und wenn der Airline die Verzögerung nicht richtig Geld kostet, dann würde sie noch weiter versuchen, Spitz-auf-Knopf zu planen und Personal und Gerät zu minimieren!

Und bzgl. Höhe des Schadens:

Bei Urlaubsreisen ist das eine Sache, aber bei Geschäftsreisen ist das etwas anderes... Bei 6h Verzögerung kann es z.B. für das geplante Meeting schon zu spät sein. Wenn der Arbeitgeber Reisezeit bezahlt, hat er durch meine unproduktive(re) Zeit einen hohen finanziellen Schaden, wenn nicht, entgeht mir Freizeit - und damit entsteht auch mir letztlich ein finanzieller Schaden...
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 26.05.2014, 13:22 Uhr
Bei Urlaubsreisen ist das eine Sache, aber bei Geschäftsreisen ist das etwas anderes...

Ich finde der Anlass der Reise spielt hier kaum eine Rolle.

Bei uns war es so:
Geplante Ankunft um 18 Uhr Ortszeit, Übernahme Mietwagen, Hotel, Weiterfahrt am nächsten Tag da Rundreise.

Tatsächliche Ankunft: 4 Uhr morgens am nächsten Tag, bis man durch die Immigration war und den Mietwagen hatte war es 6 uhr morgens, gebuchtes Hotel für die Füße und anstatt ausgeruht und entspannt die Tour zu beginnen musste man sich müde ans Steuer setzen um zum nächsten Tagesziel zu fahren da sonst die ganze Route im A**** gewesen wäre.

Damit waren dann im Prinzip die ersten beiden Urlaubstage gelaufen da man zwar noch von A nach B gekommen ist - die geplanten Wanderungen etc. sind dabei dann auf der Strecke geblieben.

Und da ich jetzt nicht 20 Wochen im Jahr Urlaub habe ist das für mich auch als "Urlauber" schon ein "Schaden" den ich habe. Und wenn ich den tatsächlichen Schaden (Hotel bezahlt aber nicht genutzt) und den "gefühlten" Schaden pro Tag im Verhältnis zu den Kosten eines USA Urlaubs setze (ca. 150,- €/Tag)  komme ich hier in Addition schon nah an die 600,- € ran. Und die letzten 100,- € sind dann eben der "Strafzuschlag" für die Airlines - denn wie hier schon angemerkt wurde: Wenn die einen nur mit nem pappigen Sandwich und nem Kaffee bei derartigen Verspätungen abfertigen können wird sich da keine Airline auch nur ein wenig bemühen um die Passagiere wirklich schnellstmöglich von A nach B zu bringen.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: LincolnTC am 26.05.2014, 14:42 Uhr
Bei Urlaubsreisen ist das eine Sache, aber bei Geschäftsreisen ist das etwas anderes...

Ich finde der Anlass der Reise spielt hier kaum eine Rolle.

Dem stimme ich ganz klar zu! Aber ich fand die Argumentation im Geschäftsreise-Bereich einfach leichter; aber das genannte Beispiel einer Privatreise passt wunderbar. Und ich finde den Schaden nicht nur "gefühlt", sondern REAL: Monatsgehalt/30 ergibt den Wert eines Urlaubstages (die in Mitleidenschaft gezogenen Folge-Tage nicht vergessen!), dazu kommen die Kosten (nicht genutztes Hotel, nicht genutzter Mietwagen), eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten (eine Nacht am Flughafen und im Flugzeug ist deutlich unbequemer als im Hotel) und der immaterielle Schaden (ich brauche meinen Urlaubstag, um mich zu erholen - und ich wollte mir an diesem Tag etwas schönes ansehen).

Ich finde, dass man so gesehen das Geld gut argrumentieren kann...

Und nochmal: Die Fluggesellschaften könnten das Risiko minimieren (mehr Wartungspersonal und Ersatzteile an mehr Flughäfen, mehr Ersatz-Flugzeuge und Crews auf Standby, mehr Puffer im Flugplan, etc.), aber sie senken die Preise um mehr Passagiere zu bekommen - und da muss klar gemacht werden, dass das auch riskant für den Gewinn ist...
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Keie am 26.05.2014, 14:48 Uhr
Moin,

warum gibt es hier eingetlich so eine Diskussion ob es rechtens ist oder nicht?

Die Regelung ist den Airlines bekannt. > 4 STd. Verspätung = 600 Euro. Ganz einfach.

Wenn die Regelung unfair wäre, dann könnten die Airlines ja entscheiden, nicht zu fliegen. Da sie das aber tun, könnt Ihr sicher sein, es ist schon eingepreist.

Da die Lobby in Brüssel ja gut arbeitet, wird die Regel ja vermutlich auch gekippt. So lange nehme ich es mit, wenn es eindeutig ist.

Irgendwann (hoffentlich dauert es noch was  :D) wird mein Arbeitgeber mir schreiben "Tut uns leid. liegt wirklich nicht an Dir, aber wir verlegen die Abteilung nach West-Kirgisien, suche Dir bitte was Neues"

Da fragt dann auch keiner ob es moralisch korrekt ist oder nicht. Da wird dann nach Gesetz gekündigt und fertig. Von daher ist mein "Mitleid" gegenüber multi-nationalen Konzernen relativ gering. Die Konzerne nehmen auch das mit was das Gesetz hergibt. Moral kennen die noch weniger...

Schade das es so läuft.

Keie
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 26.05.2014, 16:42 Uhr


Meine Antwort darauf: Wenn es keine Regeln (und Strafen!) gäbe, würden die Airlines versuchen ein minimales Optimum zu finden - und das wäre nicht das, was man mit Ehrlichkeit und Rücksicht dem Reisenden gerade noch zumuten kann, sondern das, das sich ergibt, wenn alle Airlines einander belauern und versuchen soweit wie möglich "runter" zu gehen, ohne dass sie zu viele Passagiere verlieren. Und wenn es für alle Airlines normal wäre, dass man bei 5% aller Flüge eben (aus welchen Gründen auch immer) 2 Tage warten muss, dann würden die Airlines eben mit treuherzigen Augen erklären, dass man das Möglichste tue, aber es halt gerade nicht anders gehe.

Es gab jahrzehntelang keine Solche "Strafen" es gibt sie auch nicht in den USA.  Trotzdem ist das System damals und auch heute noch nicht zusammen gebrochen, und die Reisenden sitzen sehr selten in einem Hotel oder Flughafen fest.  Es scheint auch ohne diese strafen zu gehen!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: miwunk am 26.05.2014, 16:46 Uhr

Es gab jahrzehntelang keine Solche "Strafen" es gibt sie auch nicht in den USA.  Trotzdem ist das System damals und auch heute noch nicht zusammen gebrochen, und die Reisenden sitzen sehr selten in einem Hotel oder Flughafen fest.  Es scheint auch ohne diese strafen zu gehen!

Zum Glück sind wir unterdessen ein bischen weiter. Denn bisher gingen also solche Sachen voll auf den Schwächsten: den Reisenden. Während die Airlines sich eine goldene Nase verdienen, konnte der Reisende schauen, wo er seinen Ausfall erstatten bekommt.

Und sowas nennst Du GUT???

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 26.05.2014, 17:52 Uhr
Während die Airlines sich eine goldene Nase verdienen,



Das war also der Grund, weil so viele Airlines brankrott gingen und die ganzen Mergers machen mussten?  Diese goldenen Nasen waren scheinbar eher aus goldfarben gestrichenm Blei, was so viele Airlines zwang, auf dem Boden zu bleiben?
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: miwunk am 26.05.2014, 18:16 Uhr
Während die Airlines sich eine goldene Nase verdienen,



Das war also der Grund, weil so viele Airlines brankrott gingen und die ganzen Mergers machen mussten?  Diese goldenen Nasen waren scheinbar eher aus goldfarben gestrichenm Blei, was so viele Airlines zwang, auf dem Boden zu bleiben?

Einspruch: Dass einige Airlines bankrott gingen, liegt bestimmt nicht an den "horrenden" Zahlungen wegen Verspätungen, sondern ganz eindeutig an Missmanagement.

Ausserdem ist das keine Airline-spezifische Sache: es gehen jeden Tag auch andere Firmen bankrott, aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Jochen am 26.05.2014, 19:31 Uhr
Die Airline kann nicht dafuer, wenn schlechtes Wetter oder andere Sachen ausserhalb ihrer Kontrolle passieren,

Der Kunde auch nicht, genausowenig bei technischen Mängeln. Mit welcher Begründung soll derjenige der für eine Leistung bezahlt auch noch das Risiko übernehmen?

Der Kunde hat schon das Risiko, dass er die Reise nicht antreten kann aus Gründen die ausserhalb seiner Kontrolle passieren, z.B. durch Krankheit, Panne auf dem Weg zum Flughafen usw ...

Wenn die Fluggesellschaft in so einem Fall den Reisepreis einfach so zurückerstattet, dann bin ich auch bereit das Risiko von technischen Mängeln oder schlechtem Flugwetter zu tragen ... aber halt, tut sie nicht, für diesen Fall muss ich mich selbst versichern wenn das ausschliessen will. Genauso wie die Fluggesellschaft die sich in der Form versichert, dass diese Kosten einfach auf alle Tickets umgelegt werden.

Zitat
Wenn dann aber bei einem Umgebuchten Flug noch bemaengelt wird, dass man nicht im gewuenschten Sitz sitzen kann, faengt das an laecherlich und kindisch zu sein!

Da bin ich voll und ganz Deiner Meinung.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 26.05.2014, 20:03 Uhr
Zumal bei höherer Gewalt oder schlechtem Werter die Airline ja auch nicht zahlen braucht, sondern eben nur in Fällen die in ihrem Einflussbereich liegen (Wartung, Technik, etc. pp.). Und wer sich entscheidet Ersatzteile aus Kostengründen dann eben in Hinterposemuckel zu lagern um diese dann im Schadenfall auf der Straße dankbaren zu lassen - sorry das kann man dann ja nun wirklich nicht dann auch noch dem Kunden aufladen wollen.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: JürgenH am 26.05.2014, 21:29 Uhr
Was hat man denn nur vor 10 Jahren gemacht...
Man hat diese (wenigen) Fälle unter "Shut happens" abgehakt, flexibel im Urlaub daruaf reagiert, sich die paar Minuten geflicht- und den Urlaub genossen.
Heutzutage, wo die terminierte Arbeitswelt auch vollumfänglich auf den Urlaub durchschlägt, der nun wenig flexibel minutiös durchgetimed ist, die Fahrzeiten auf die Sekunde genau berechnet werden, die Tagesplanung Minutengenau den ganzen Uraub durchgeplant ist, ist man von Flexibilität vollkommen abgekommen. Flexibel ist man als Passagier heute kaum noch. Man pocht nur noch auf seine Rechte.

Wenn ich dann hier lese, welche Vorsorgen eine Airline nach Passagiersicht treffen sollte, (Zitat:"(mehr Wartungspersonal und Ersatzteile an mehr Flughäfen, mehr Ersatz-Flugzeuge und Crews auf Standby, mehr Puffer im Flugplan, etc.)"), dem muss ich attestieren, der hat von der Fliegerrei wirklich keine Ahnung. Keine Airline lässt absichtlich ein Teil kaputt gehen, keine Airline spart am Wartungspersonal (zumindest wir nicht),  und Stby hat man mehr als reichtlich. Die Langstreckenflieger werden nach jedem Flug technisch betreut und gecheckt. Ich hatte in den Jahren auf der Langstrecke kaum den Fall, dass irgendwas am FLugzeug nicht i.O. ist. Da langt eine Hand um die Fälle aufzuführen.
Auch sind die Ersatzteile nicht in Posemuckel gelagert, bei uns z.B. in FRA. Klar. Hier liegen dann die Teile, die man regelmäßig und häufig benötigt.
Es gibt aber auch Teile, die kaum bis gar nicht zu bekommen sind, weil diese vom Hersteller (Boeing/Airbus) selbst nur auf Anfrage gebaut und geliefert werden. Da kannst Du als Airline machen, was Du willst. Diese Teile bekommt man nicht ins Lager. Das dauert dann halt mal 6 Wochen bis die auf dem Hof sind.
Bei anderen Teilen bedient man sich natürlich im Internatinalen Wartungsverbund. Sprich in Übersee wird die LH versuchen Teile von anderen Airlines zu kaufen. Nur müssen diese Airlines 1. das Teil auf Lager haben und 2. auch gewillt sien zu verkaufen! Usw...

Die Forderung nach "mehr Ersatzflugzeugen" kann man eigentlich nur beantworten, indem man den PRivatman fragt, ob der sich auch einfach so ein Ersatzauto in die Garage stellt. Hallo? Was für Vorstellungen!
Ein günstiges Flugzeug, das den hier übrlichen Einsatzzweck Erfüllt, kostet 200 Mio Doller aufwärts! Das stellt man sich nicht einfach mal eben so auf den Hof. Crews weltweit statonierten ist auch so ein nicht realisierbarer Wunsch! LH fliegt alleine in Nordamerika 20-25(?) Destinations an. Da mal eben so 2-3 Cockpit Crews und dazu noch 3-4 Kabinencrews zu stationieren ist unrealistisch! Da wrüden sich die Personalkosten mal eben fast verdoppelt.
Alle Passagierwünsche zusammengenommen würden Ticketpreise ergeben, bei dem fast jeder von euch (99%) an den Gardasee zum Zelten fahren würde und einen USA Urlaub vlt. alle 5 Jahre möglich wäre- oder eben gar nicht!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: McC am 26.05.2014, 21:33 Uhr
Was hat man denn nur vor 10 Jahren gemacht...
Man hat diese (wenigen) Fälle unter "Shut happens" abgehakt, flexibel im Urlaub daruaf reagiert, sich die paar Minuten geflicht- und den Urlaub genossen.
Heutzutage, wo die terminierte Arbeitswelt auch vollumfänglich auf den Urlaub durchschlägt, der nun wenig flexibel minutiös durchgetimed ist, die Fahrzeiten auf die Sekunde genau berechnet werden, die Tagesplanung Minutengenau den ganzen Uraub durchgeplant ist, ist man von Flexibilität vollkommen abgekommen. Flexibel ist man als Passagier heute kaum noch. Man pocht nur noch auf seine Rechte.

(http://forums.stevehoffman.tv/images/smilies/thumpsup.gif) (http://forums.stevehoffman.tv/images/smilies/thumpsup.gif) (http://forums.stevehoffman.tv/images/smilies/thumpsup.gif)

Ansonsten nur Stammtischgeplapper paar Postings zuvor...  :wink:
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: miwunk am 26.05.2014, 22:21 Uhr
@  JürgenH,

was Du ausführst, ist ja alles richtig und Du hast es auch sehr gut erklärt.

Nur ist das halt das unternehmerische Risiko und ich frage mich, warum ich als Kunde dieses Risiko übernehmen soll.  :roll:
Ich habe keine Möglichkeit, in die Organisation einzugreifen, ich habe nichteinmal die Möglichkeit, in die Organisation einzusehen, aber ich soll das finanzielle Risiko tragen :roll:

Ich kann nur allen, die hier so leicht dahinschreiben, wünschen, dass sie einmal in eine solche Situation kommen, evtl. am Rückflug. Und dann auch noch Probleme am Arbeitsplatz bekommen, da der Chef sich natürlich auch fragt, wieso ER ein völlig fremdes Risiko übernehmen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass dann der Eine oder Andere von Euch auch nicht mehr so begeistert für die Airlines plädieren würde.

Und ganz abgesehen davon: wer von Euch verzichtet auch sonst im normalen Leben freiwillig auf irgendwelche ihm gesetzlich zustehenden Rechte? Arbeitet Ihr freiwillig für unter Tarif? Zahlt Ihr im Supermarkt freiwillig mehr? Wenn Ihr einen Fernseher kauft und der funktioniert nicht, behaltet Ihr ihn dann freiwillig? Wenn Ihr einen unverschuldeten Autounfall habt, verzichtet Ihr freiwillig auf den Mietwagen (ohne Entschädigung)??

Fragen über Fragen......

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: DocHoliday am 26.05.2014, 22:48 Uhr
Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, wie man über das Thema großartig diskutieren kann.
Mit dem Ticketkauf wird ein Vertrag geschlossen, in dem ich mich verpflichte einen Betrag X zu bezahlen, pünktlich am Flughafen zu sein, mich an die Sicherheitsrichtlinien zu halten, maximal eine bestimmte Menge Gepäck mitzunehmen, etc.
Die Airline verpflichtet sich demgegenüber mich zu einem vereinbarten Zeitpunkt in einer bestimmten Klasse vom Flughafen X zum Flughafen Y zu befördern.

Wenn ein Vertragspartner sich nicht daran hält und seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht komplett erfüllt hat das Konsequenzen.

Halte ich meine Verpflichtungen nicht ein und bin nicht pünktlich am Flughafen ist mein Geld weg und ich werde nicht befördert, sogar dann wenn ich höhere Gewalt als Ursache nachweisen kann.

Auf der anderen Seite gibt es in der EU gesetzliche Regelungen, wann die Airline ihre Leistung nicht bzw. im vereinbarten Umfang erbracht hat, weil der z.B. x Stunden verspätet war. Sie hat sogar den Vorteil dass sie das Risiko, dass der Flug wegen höherer Gewalt nicht starten kann oder das Ziel nicht oder zu spät erreicht, auf den Passagier abwälzen kann. Nur bei Gründen, die die Airline selber zu vertreten hat, muss sie zahlen.

Ich kann da nichts entdecken, was die Airline übervorteilt.

Kann sich jemand vorstellen, das Taxis zu bezahlen, dass einen wegen einer Panne gar nicht abholt und zum Flughafen fährt oder erst Stunden später? Der Taxiunternehmer macht sein Auto ja auch nicht absichtlich kaputt und ein Ersatzauto auf Vorrat vorzuhalten überfordert ihn sicher mindestens genau so wie die Airline das Ersatzflugzeug, wahrscheinlich sogar deutlich mehr.

Und Jürgen, ob Du findest, dass heutige Passagiere unflexibel sind oder nicht, ist dabei so was von egal.
Wie ich meine Zeit verbringe und wo, möchte ich gerade im Urlaub schon selber bestimmen, ganz unabhängig davon wie akribisch oder flexibel meine Reiseplanung aussieht. Und ganz ehrlich, Wartehallen auf Flughäfen stehen auf der Liste der Plätze, wo ich meine Zeit verbringen möchte gaaaanz weit unten.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 26.05.2014, 22:59 Uhr
@Jürgen
Man kann auch mal die Fliegerbrille abnehmen...

Mal davon ab, dass vor 10 Jahren eh alles besser war (und früher kostete das Graubrot 5 Pfennig) ändert das nichts am Grundproblem.

Wenn ich 8 Std. in LHR hänge, weil BA nicht in der Lage ist an seinem Heimatflughafen eine Ersatzcrew zu stellen (weil die Purser (nein nicht das Personal am Steuerknüppel) sonst ihre vorgeschriebenen Flugzeiten um 30 Minuten überschreiten würde) habe ich dafür kein Verständnis. (Das in Timbuktu nicht eine Ersatzcrew auf Abruf steht ist eine andere Sache.)

Wenn Air Berlin einen Flieger in STR stehen hat bei dem ein Reifendefekt aufgetreten ist und ich statt um 8 Uhr Morgens dann erst gegen 16 Uhr fliegen kann weil das Ersatzrad erst aus DUS mit nem Sprinter rangekarrt wird habe ich dafür kein Verständnis.

Insbesondere weil hier häufig es ein massives Problem mit der Kommunikation gibt.
Wenn es heißt: "Ja wir haben ein Problem - es wird min. X-Stunden dauern..." ist das eine Info mit der ich arbeiten kann. Wenn man aber wie in dem Reifenfall die Info bekommt, man dürfe sich auf keinen Fall vom Gate wegbewegen weil es: "Jede Minute losgehen kann..." (Hallo - die wissen doch das das Ersatzteil noch nicht mal da ist...) ist das in meinen Augen reine Verarsche.

Bei dem STR Fall hatte ich einen beruflichen Termin - hätte ich gleich ne anständige Ansage bekommen hätte ich notfalls noch auf Bahn, Taxi oder Mietwagen ausweichen können. So wurde man mit nem Verzehrgutschein (der von einem Großteil der Shops nach der Sicherheitskontrolle nicht akzeptiert wurde) hingehalten bis ich den Termin abschreiben konnte. (Ach ja nur so am Rand - den Gutschein wollte man mir auch erst nicht geben - ich habe mich geweigert, dass mir der AB Mitarbeiter ein Stempel auf mein Handydisplay macht - er meinte dann aber ich könnte ja sonst 2x mir einen Gutschein holen wenn er mein Ticket nicht "entwerten" kann.)

Wenn ich mit meinen Kunden ähnlich umgehen würde - ich würde diese kein zweites Mal sehen.

Und das ist nur eine eine Auswahl dessen was man so als Berufspendler und manchmal auch eben auch Urlauber so am Flughafen geboten bekommt.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: lonewolf81 am 26.05.2014, 23:06 Uhr
Ich kann nur allen, die hier so leicht dahinschreiben, wünschen, dass sie einmal in eine solche Situation kommen, evtl. am Rückflug. Und dann auch noch Probleme am Arbeitsplatz bekommen, da der Chef sich natürlich auch fragt, wieso ER ein völlig fremdes Risiko übernehmen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass dann der Eine oder Andere von Euch auch nicht mehr so begeistert für die Airlines plädieren würde.


Aber das ist doch auch irgendwie ein blödes Argument. Was macht man denn, wenn der Flug wegen irgendwelchen Gründen ausfällt, die eben nicht im Risiko der Airline liegen und der Chef dann tobt? Wetter z.B.? Wer weiß, dass er einen solchen Arbeitsplatz hat, der muss sich bei Fernreisen eben einen Puffertag einplanen oder zocken.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: miwunk am 26.05.2014, 23:13 Uhr

Aber das ist doch auch irgendwie ein blödes Argument. Was macht man denn, wenn der Flug wegen irgendwelchen Gründen ausfällt, die eben nicht im Risiko der Airline liegen und der Chef dann tobt? Wetter z.B.? Wer weiß, dass er einen solchen Arbeitsplatz hat, der muss sich bei Fernreisen eben einen Puffertag einplanen oder zocken.

Nun ja, höhere Gewalt ist halt mal genau das: höhere Gewalt. Und da kann erfahrungsgemäss kein Mensch was dagegen tun  :lol:
Also habe ich da ja gegenüber meinem Chef eine ganz andere Verhandlungsposition. Denn er hat ja evtl. auch in den Nachrichten gehört, dass in Chicago gerade ein Schneesturm ist, oder egal wie auch immer. Jedenfalls sehe ich da schon einen gravierenden Unterschied.
Und warum ich einen Puffertag einplanen sollte, nur um der Airline die Möglichkeit zu geben, mich ohne Entschädigung am Airport sitzen zu lassen, dass verstehe ich nun mal ganz und gar nicht.

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: playmaker11 am 27.05.2014, 07:21 Uhr
DocHoliday hat das m.E. sehr schön zusammen gefasst. Dem ist nichts hinzuzufügen!
Daß hier Leute, die in anderen Freds gleich die Grundrechte, die Verfassung und überhaupt die ganze Demokratie tangiert sehen, wenn man sie für die Art und Weise der Ausübung ihrer (Streik-) Rechte kritisiert, anderen Leuten vorwirft, die gesetzlichen Rechte wahrzunehmen ist allerdings nochmal ein extra Schmankerl.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: JürgenH am 27.05.2014, 08:54 Uhr
Du stellst also eine Eu VO auf die gleiche Stufe wie ein Grundrecht?
Dann muss ich leider auch auf meine gerade Gruke bestehen oder dass die Banane nur eine bestimmte Krümmung haben darf. Auch das sind EU VO- und völlig sinnbefreit.
Nicht jeder Mist, der von der EU kommt, ist gut. So sehe ich das auch mit der 261er VO.
Da kommt jemand in der EU auf die eigentlich gute Idee und will vermeiden, dass Airlines Flüge wegen zu geringer Auslastung streichen und das Ende vom Lied ist so ein Mist wie die EU 261, wo man z.B. wegen einem Vogelschlag zahlen darf oder völlig weltfremde Urteile der Gerichte erfolgen, man solle doch an jedem Airport Stby Personal vorhalten usw...
Die Grundidee der VO ist wirklich gut. Aber die Ausuferungen macht diese VO genau so nützlich wie die Gurken oder Banananverordnung.
So, muss los, damit meine Passagiere pünktlich in die Staaten kommen.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: lonewolf81 am 27.05.2014, 09:49 Uhr

Aber das ist doch auch irgendwie ein blödes Argument. Was macht man denn, wenn der Flug wegen irgendwelchen Gründen ausfällt, die eben nicht im Risiko der Airline liegen und der Chef dann tobt? Wetter z.B.? Wer weiß, dass er einen solchen Arbeitsplatz hat, der muss sich bei Fernreisen eben einen Puffertag einplanen oder zocken.

Nun ja, höhere Gewalt ist halt mal genau das: höhere Gewalt. Und da kann erfahrungsgemäss kein Mensch was dagegen tun  :lol:
Also habe ich da ja gegenüber meinem Chef eine ganz andere Verhandlungsposition. Denn er hat ja evtl. auch in den Nachrichten gehört, dass in Chicago gerade ein Schneesturm ist, oder egal wie auch immer. Jedenfalls sehe ich da schon einen gravierenden Unterschied.
Und warum ich einen Puffertag einplanen sollte, nur um der Airline die Möglichkeit zu geben, mich ohne Entschädigung am Airport sitzen zu lassen, dass verstehe ich nun mal ganz und gar nicht.


Aber da gibts doch bei jedem Blitzeiswinter jährlich ebenfalls die Schlagzeilen, dass schlechtes Wetter kein Grund ist zu spät zur Arbeit zu kommen. Und wenn Dein Chef so drauf ist - ich hoffe er ist es nicht - dann wird es ihm herzlich egal sein, ob da ein Schneesturm in Chicago war, über Neufundland ein Passagier nen Herzinfarkt bekommt oder die Airline bei der Reparatur des Fahrwerks gemurkst hat. Ich sehe Fliegen eben immer noch als etwas an, dass man nicht auf die Minute genau planen kann, dafür kann es zuviel Unvorhergesehenes geben. Und das muss ich in meiner Planung berücksichtigen, unabhängig von der Schuldfrage.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: McC am 27.05.2014, 11:16 Uhr
Jammern, wenn der Flieger Verspätung hat.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-und-geld-urlaub-fuer-viele-zu-teuer-a-971901.html
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Drummond am 27.05.2014, 11:44 Uhr
Jammern, wenn der Flieger Verspätung hat.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-und-geld-urlaub-fuer-viele-zu-teuer-a-971901.html

Wie gut gehts da den Griechen!
Die haben zumindest immer warmes Meer und Urlaubswetter!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: DocHoliday am 27.05.2014, 12:00 Uhr
Jammern, wenn der Flieger Verspätung hat.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-und-geld-urlaub-fuer-viele-zu-teuer-a-971901.html

Und in wie weit hat das jetzt auch nur entfernt etwas mit Fluggastrechten zu tun?
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 27.05.2014, 12:03 Uhr
wo man z.B. wegen einem Vogelschlag zahlen darf

Wenn dann auch bitte sachlich diskutieren...

Vogelschlag ist eben gerade kein Umstand der zur Ausgleichszahlung verpflichtet:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-haelt-vogelschlag-nicht-fuer-entschaedigungsgrund-a-924217.html

Oder gibt es da inszwischen neuere Urteile die das BGH Urteil kassieren?

@Doc
Der Klaus möchte einfach nur mal wieder etwas mit Polemik um sich werfen. Gejammert hat hier keiner.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: DocHoliday am 27.05.2014, 12:10 Uhr
Clausi und Polemik? Kann ja gar nicht sein ;)
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: McC am 27.05.2014, 12:26 Uhr
Es gibt wohl wichtigere Dinge im Leben als eine Flugzeitverspätung, auch wenn vielleicht ein Urlaubstag verloren geht. Ein USA-Urlaub ist nicht billig.... wer sich den Urlaub leisten kann, sollte nicht jammern! IMO

Ich hatte auch schon eine siebenstündige Verspätung... who cares!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Detritus am 27.05.2014, 12:40 Uhr
Es gibt wohl wichtigere Dinge im Leben als eine Flugzeitverspätung, auch wenn vielleicht ein Urlaubstag verloren geht.

Zum Beispiel, dass der Overhead über dem eigenen Sitzplatz auch bitte nur von dem Sitzplatzinhaber zu nutzen ist und dieser sich das Recht vorbehält fremdes Gepäck kommentarlos zu entfernen wenn "sein" Fach belegt ist? ;)

Und auch wenn es Deiner Aufmerksamkeit entgangen ist: Niemand "jammert" über eine Flugverspätung - das kann passieren und gehört halt nun mal dazu.
Es geht hier lediglich um die Frage unter welchen Voraussetzungen dann jemand bei einer großen Verspätung ggf. durch die Airline zu entschädigen ist, oder eben auch nicht.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: LincolnTC am 27.05.2014, 13:10 Uhr
Flexibel ist man als Passagier heute kaum noch. Man pocht nur noch auf seine Rechte.
Na dann bin ich mal gespannt, wie die Airline auf ihre Rechte pocht, wenn ich mich mit meinem Eco-Ticket in die Business-Class setze, weil sie nur halb leer ist...

Wenn ich dann hier lese, welche Vorsorgen eine Airline nach Passagiersicht treffen sollte, (Zitat:"(mehr Wartungspersonal und Ersatzteile an mehr Flughäfen, mehr Ersatz-Flugzeuge und Crews auf Standby, mehr Puffer im Flugplan, etc.)"), dem muss ich attestieren, der hat von der Fliegerrei wirklich keine Ahnung.
Nein, ich habe von Fliegerei wirklich keine Ahnung - aber von großen Konzernen. Und da sitzen Controller und andere findige Leute, die versuchen alles zu optimieren. Und beim Optimieren geht es darum das Optimum aus Anzahl der Passagiere (d.h. zusammen mit dem Ticketpreis Umsatz), Kosten (z.B. für Ersatz-Crews, Zeit-Puffer, Ersatz-Flugzeuge, etc.) und rechtlichem Rahmen (Strafe, Entschädigung) zu erhalten.

Und ich sage NICHT, dass die Airlines z.B. in Pusemuckel jederzeit eine Ersatz-Crew haben müssen - aber wenn sie es nicht haben, kann es eben auch kosten. Das ist aus Passagiersicht die Garantie, dass die Optimierer diesen Punkt (meine Bedürfnisse) mit einkalkulieren.

Wenn der Bus-Unternehmer bei mir im Ort mit fünf Angestellten eine Reise verschieben muss, weil ein Fahrer krank ist, ist ihm das Mega-Peinlich und er entschuldigt sich persönlich dafür - und da ist klar, dass ein Ersatz-Fahrer nicht auf Standby stehen kann. Aber eine große Airline mit mehreren Tausend Angestellten ist ein anonymes Unternehmen, in dem niemand mehr verantwortlich ist; nur das Optimum zählt. Und diese Gesetze sollen dafür sorgen, dass der Standard nicht zu weit sinkt.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: DocHoliday am 27.05.2014, 13:12 Uhr
Ich hatte auch schon eine siebenstündige Verspätung... who cares!

Wenn Dir Deine eigene Zeit nichts wert ist, ist das Deine Sache. Meine Zeit, insbesondere meine Freizeit, ist mir wertvoll und ich nutze sie wenn möglich für angenehme oder sinnvolle Dinge. Auf Flugzeuge zu warten, meist auch noch ohne brauchbare Infos, ist keines von beiden.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 27.05.2014, 17:08 Uhr
Während die Airlines sich eine goldene Nase verdienen,



Das war also der Grund, weil so viele Airlines brankrott gingen und die ganzen Mergers machen mussten?  Diese goldenen Nasen waren scheinbar eher aus goldfarben gestrichenm Blei, was so viele Airlines zwang, auf dem Boden zu bleiben?

Einspruch: Dass einige Airlines bankrott gingen, liegt bestimmt nicht an den "horrenden" Zahlungen wegen Verspätungen, sondern ganz eindeutig an Missmanagement.

Ausserdem ist das keine Airline-spezifische Sache: es gehen jeden Tag auch andere Firmen bankrott, aus ganz unterschiedlichen Gründen.


Mein Einwand bezog sich auf die Aussage:  Während die Airlines sich eine goldene Nase verdienen,
Es macht wohl keine Firma bankrott weil sie sich goldenen Nasen verdienen, oder?
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 27.05.2014, 17:21 Uhr
Was hat man denn nur vor 10 Jahren gemacht...
Man hat diese (wenigen) Fälle unter "Shut happens" abgehakt, flexibel im Urlaub daruaf reagiert, sich die paar Minuten geflicht- und den Urlaub genossen.
Heutzutage, wo die terminierte Arbeitswelt auch vollumfänglich auf den Urlaub durchschlägt, der nun wenig flexibel minutiös durchgetimed ist, die Fahrzeiten auf die Sekunde genau berechnet werden, die Tagesplanung Minutengenau den ganzen Uraub durchgeplant ist, ist man von Flexibilität vollkommen abgekommen. Flexibel ist man als Passagier heute kaum noch. Man pocht nur noch auf seine Rechte.

(http://forums.stevehoffman.tv/images/smilies/thumpsup.gif) (http://forums.stevehoffman.tv/images/smilies/thumpsup.gif) (http://forums.stevehoffman.tv/images/smilies/thumpsup.gif)

Ansonsten nur Stammtischgeplapper paar Postings zuvor...  :wink:
Ich sehe das genauso!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Bandito1011 am 27.05.2014, 17:52 Uhr
Ich gehöre eher zu den gelassenen Menschen und sage nichts solange ich den Eindruck habe das man nicht als "Frachtware" behandelt wird. Freundlichkeit, auch in den stressigsten Situationen, honoriere ich Hoch. Dennoch, letztendlich sollte man auch bedenken das man es den "Nörglern" zu verdanken hat, dass eine gewisse Qualität eben wegen genau denen Hoch gehalten wird. Würden sich nicht ständig Menschen beschweren, das die Bahn 5 Minuten Verspätung hat, käme Sie wohl dann irgendwann immer ne halbe Stunde später. Es herrscht große Konkurrenz, und das darf man als Kunde durchaus nutzen. So bleibt die Servicequalität oben. Letztendlich auch gut für die Unternehmen. Und seien wir mal ehrlich, der Großteil der Menschen denen man so in Fliegern, Zügen und Bussen begegnet, verhalten sich im Störfall doch vernünftig. Solange das so ist, sehe ich da kein großes Problem. Ich denke sogar das viele auf eine Entschädigung freiwillig verzichten, solange sie erkennen, das an einer akzeptablen Lösung gearbeitet wird und das ganze auch so kommuniziert wird. Man sollte die Leute halt nur nicht im Dunkeln lassen und für Dumm verkaufen. Daran hakt es wohl oft, Fehler nicht eingestehen zu können. Mit etwas Transparenz erwirkt man auch viel Verständnis, auch bei Dauernörglern.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 28.05.2014, 02:52 Uhr
Ich gehöre eher zu den gelassenen Menschen und sage nichts solange ich den Eindruck habe das man nicht als "Frachtware" behandelt wird. Freundlichkeit, auch in den stressigsten Situationen, honoriere ich Hoch. Dennoch, letztendlich sollte man auch bedenken das man es den "Nörglern" zu verdanken hat, dass eine gewisse Qualität eben wegen genau denen Hoch gehalten wird. Würden sich nicht ständig Menschen beschweren, das die Bahn 5 Minuten Verspätung hat, käme Sie wohl dann irgendwann immer ne halbe Stunde später. Es herrscht große Konkurrenz, und das darf man als Kunde durchaus nutzen. So bleibt die Servicequalität oben. Letztendlich auch gut für die Unternehmen. Und seien wir mal ehrlich, der Großteil der Menschen denen man so in Fliegern, Zügen und Bussen begegnet, verhalten sich im Störfall doch vernünftig. Solange das so ist, sehe ich da kein großes Problem. Ich denke sogar das viele auf eine Entschädigung freiwillig verzichten, solange sie erkennen, das an einer akzeptablen Lösung gearbeitet wird und das ganze auch so kommuniziert wird. Man sollte die Leute halt nur nicht im Dunkeln lassen und für Dumm verkaufen. Daran hakt es wohl oft, Fehler nicht eingestehen zu können. Mit etwas Transparenz erwirkt man auch viel Verständnis, auch bei Dauernörglern.
Diesem beitrag kann ich mich voll und ganz anschliessen.  du siehst das genauso wie ich es sehe.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: playmaker11 am 28.05.2014, 07:19 Uhr
Du stellst also eine Eu VO auf die gleiche Stufe wie ein Grundrecht?
Dann muss ich leider auch auf meine gerade Gruke bestehen oder dass die Banane nur eine bestimmte Krümmung haben darf. Auch das sind EU VO- und völlig sinnbefreit.
Nicht jeder Mist, der von der EU kommt, ist gut. So sehe ich das auch mit der 261er VO.
Da kommt jemand in der EU auf die eigentlich gute Idee und will vermeiden, dass Airlines Flüge wegen zu geringer Auslastung streichen und das Ende vom Lied ist so ein Mist wie die EU 261, wo man z.B. wegen einem Vogelschlag zahlen darf oder völlig weltfremde Urteile der Gerichte erfolgen, man solle doch an jedem Airport Stby Personal vorhalten usw...
Die Grundidee der VO ist wirklich gut. Aber die Ausuferungen macht diese VO genau so nützlich wie die Gurken oder Banananverordnung.
So, muss los, damit meine Passagiere pünktlich in die Staaten kommen.
Ja tue ich, denn:
a) ist Recht ein Recht und so wie Du das Recht hast für Deine (aus Sicht anderer) sinnbefreiten Forderungen nach mehr Geld und Altersversorgung zu streiken, haben andere das Recht für die Verspätung Geld zu fordern (auch wenn dies aus Deiner Sicht sinnbefreit ist);
b) im Gegenteil (zu a)), ein Grundrecht ist schlechter, da es noch durch Gesetze und Verordnungen konkretisiert und eingeschränkt werden kann;
c) auch wenn Du ein Recht für unsinnig erachtest, kannst Du es nicht ignorieren (natürlich kannst Du, aber wenn jemand kommt und die Einhaltung einklagt, ist es eben so).


Für Bananen und Gurken ist er Gemüsehändler zuständig, bzw. der Produzent, es steht Dir frei Dich dort zu beschweren.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Anti am 28.05.2014, 09:00 Uhr
Und dass die Gurkenverordnung echter Blödsinn  ist, hat sogar die EU schon eingesehen und sie gekippt. Man sieht jetzt vereinzelt wieder richtig schön krumme Gurken, aber die verkaufen sich so schlecht, weil jeder denkt, dass da wohl irgendwas nicht mit in Ordnung sei...  :wink:
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: motorradsilke am 28.05.2014, 12:31 Uhr
Du stellst also eine Eu VO auf die gleiche Stufe wie ein Grundrecht?

Ja tue ich, denn:
b) im Gegenteil (zu a)), ein Grundrecht ist schlechter, da es noch durch Gesetze und Verordnungen konkretisiert und eingeschränkt werden kann;
 

Und jede EU - Verordnung steht über deutschem Recht, auch dem deutschen Grundgesetz.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: dschlei am 28.05.2014, 15:23 Uhr


Und jede EU - Verordnung steht über deutschem Recht, auch dem deutschen Grundgesetz.
Und warum sich der deutsche Staatsbuerger sich das gefallen laesst, ist mir unverstaendlich!  Aber das ist wieder eine andere Diskusion, die scheinbar in der EU mehr und mehr gefuehrt wird, wie man an dem Ausgang der Wahl sehen kann!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: gabenga am 28.05.2014, 16:40 Uhr
Und dass die Gurkenverordnung echter Blödsinn  ist, hat sogar die EU schon eingesehen und sie gekippt. Man sieht jetzt vereinzelt wieder richtig schön krumme Gurken, aber die verkaufen sich so schlecht, weil jeder denkt, dass da wohl irgendwas nicht mit in Ordnung sei...  :wink:

Das Problem der kurmmen Gurken ist, dass sie sich schlechter verpacken/transportieren lassen. Weniger Gurken im Karton = Mehraufwand für die Logistik. Prompt müssen mehr LKWs fahren und es wird mehr Personal für die Kontrolle bzw. Präsentation der Ware benötigt.

Die Welt ist nicht immer eine Scheibe...
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: PhilippJFry am 28.05.2014, 19:58 Uhr
Das Problem der kurmmen Gurken ist, dass sie sich schlechter verpacken/transportieren lassen. Weniger Gurken im Karton = Mehraufwand für die Logistik. Prompt müssen mehr LKWs fahren und es wird mehr Personal für die Kontrolle bzw. Präsentation der Ware benötigt.

Die Welt ist nicht immer eine Scheibe...

Ergänzend: Das war die Industrie/der Handel, der aus diesem Grund solange in den Einzelstaaten gequengelt hat, bis die Einzelregierungen solange in Brüssel gequengelt haben, dass die EU diese Regelung getroffen hat. Und so ist das bei den meisten Regelungen. Einer oder mehrere Einzelstaaten wollen irgendwas unbedingt haben und wenn es dann Proteste gibt, zeigen sie mit dem Finger auf Brüssel.
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: LincolnTC am 28.05.2014, 20:37 Uhr
Das Problem der kurmmen Gurken ist, dass sie sich schlechter verpacken/transportieren lassen. Weniger Gurken im Karton = Mehraufwand für die Logistik. Prompt müssen mehr LKWs fahren und es wird mehr Personal für die Kontrolle bzw. Präsentation der Ware benötigt.

Die Welt ist nicht immer eine Scheibe...

Ergänzend: Das war die Industrie/der Handel, der aus diesem Grund solange in den Einzelstaaten gequengelt hat, bis die Einzelregierungen solange in Brüssel gequengelt haben, dass die EU diese Regelung getroffen hat. Und so ist das bei den meisten Regelungen. Einer oder mehrere Einzelstaaten wollen irgendwas unbedingt haben und wenn es dann Proteste gibt, zeigen sie mit dem Finger auf Brüssel.

Und meines Wissens war es bei der Abschaffung der Glühbirne der damalige deutsche (!) Bundesumweltminister, der das angestossen hat!

Die EU ist für ALLES verantwortlich!!! Ist ja auch einfach: Es gibt nach wie vor keine vom Volk eindeutig identifizierbare EU-Führungsmannschaft, und da können dann die Politiker der Mitgliedsländer allen Mist (den sie zum Teil selber mit verzapft haben) einfach auf die EU abwälzen - es gibt ja kein Gesicht, das sich angesprochen fühlen muss und sich wehren kann. Und wenn sich jemand wehrt, wird er von den Länder-Politikern zurückgepfiffen - denn die Wahlen zuhause sind ja wichtiger als die EU...

Abgesehen davon: Ich habe schon den Eindruck, dass die Politiker der US-Staaten auch sehr gerne gegen Washington schimpfen und für alles mögliche verantwortlich machen - und lassen die Bürger der US-Staaten sich das nicht auch gefallen?!? Sorry, aber das Märchen vom doofen deutschen Michel kann ich nicht mehr hören!

Meine persönliche Meinung zur EU: Wenn wir die Moralvorstellungen und Handlungen der USA, Russland und China kritisieren, dann ist das Beste, unsere eigenen Moralvorstellungen und Handlungen in die Welt einzubringen - und das geht nicht als kleines Deutschland (ca. 1% der Weltbevölkerung), sondern nur als ein einiges und stabiles Europa (ca. 7% der Weltbevölkerung), das in Kernfragen mit Rückhalt und mit einer Stimme spricht!!!
Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: timo76 am 19.08.2014, 19:26 Uhr
Hitzige Diskussion um etwas das positiv für den Kunden geregelt wurde.

Wir flogen mit Air Canada. Von München nach Torronto und dann weiter nach Los Angeles.

In München kam die Maschine zu spät an. (Technischer Defekt unklarer Ursache) Dadurch ging es 3 Stunden später los. Den Anschluss haben wir somit verpasst und wurden umgebucht. Dieser umgebuchte Flieger hatte ebenfalls 1 Stunde Verspätung. (Defekt am Navigationssystem)

Wir haben dann Air Canada geschrieben und uns auf die Verordnung EG Nr. 261/2004 berufen. (https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung%20(EG)%20Nr.%20261-2004.pdf (https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung%20(EG)%20Nr.%20261-2004.pdf))
Die erste Antwort war, dass sie nichts bezahlen. Und das sie alle Beweise erbringen könnten um nicht zahlen zu müssen.

Wir haben uns dann an die söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. https://soep-online.de/ (https://soep-online.de/) gewendet. Dort wurde von Air Canada ein sofortiges Schuldannerkenntnis bekundet und wenige Wochen später hatten wir jeweils 600€ Entschädigung erhalten.

Doch es gibt auch einige Gründe zu denen nicht gezahlt werden muss. Daher kann man hier nicht pauschalisieren. :) Siehe außergewöhnliche Umstände >>> http://www.adac.de/_mmm/pdf/Ausgleichzahlungen_außergewöhnliche%20umstände_138947.pdf (http://www.adac.de/_mmm/pdf/Ausgleichzahlungen_außergewöhnliche%20umstände_138947.pdf)

Titel: Re: Mal wieder Fluggastrechte
Beitrag von: Floridiana am 21.08.2014, 12:40 Uhr
... welcher Nachteil entstand dir aus der Verspaetung? Musstest du auf eigene Kosten irgendwo uebernachten? Hat dein Koffer es nicht geschafft, mit dir anzukommen oder aehnliches? Hast du einen ganzen Urlaubstag verloren? Wieviele Stunden Verspaetung waren es insgesamt?

Bei Virgin Air in Australien waren es mal 30 Minuten unter der Zeit, zu der sie laut Transportvertrag zahlen mussten. In Realitaet war es ein ganzer Tag auf einem Miniflughafen ohne Restaurant, ohne Zeitschriftenstand, nur eine Snackbar. Pizza wurde angeliefert. Kaffee, Tee und Wasser in beschraenkter Menge gabs umsonst.