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Autor Thema: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!  (Gelesen 3825 mal)

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Frischlinge

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Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« am: 11.02.2008, 09:25 Uhr »
Hallo Zusammen,
ich habe gerade von Air Berlin die Mitteilung bekommen, dass unser Rückflug von LAX nach DUS vom 25.05.08 auf den 26.05.08 verschoben worden ist.
Mietwagen und Hotel sind natürlich nur bis zum 25.05. gebucht und mein erster Arbeitstag wäre am 27.05.08 gewesen.
Habt ihr schon einmal etwas Ähnliches erlebt und was kann ich jetzt tun.
Schließlich kommen da ja jetzt nicht unerhebliche Kosten auf uns zu. Muss Air Berlin dafür nicht aufkommen?

Schon mal Danke im Voraus

Monika

freddykr

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #1 am: 11.02.2008, 10:05 Uhr »
Ich sehe gerade, daß die geplanten 3x wöchentlich bei AB/LTU nicht wie geplant ab 25. Mai kommen, sondern erst ab 20.06., und dann 5x pro Woche (Mo/Mi/Do/Fr/So)
Bis dahin gibt es nur Flüge am Montag und Donnerstag nach LAX und Mo/Do ab LAX.

Dies mal nur als Info für andere.

Da Du rechtzeitig informiert bist, kannst Du wahrscheinlich wegen Hotel/Mietwagen nichts machen.
Ich würde allerdings mal bei denen anrufen und versuchen, eine Umbuchung auf eine andere Airline zu bekommen, damit Du pünktlich zu Hause bist.

Zwecks Rechtsauskünfte können wir Dir nicht weiterhelfen (Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen).
Viele Grüße,
Danilo


Grumpy

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #2 am: 13.02.2008, 13:20 Uhr »
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn unser Rückflug nach hinten verschoben wäre :(. Unser Rückflug wurde vom 24.10.08 auf den 23.10.08
um ganze 24 Stunden vorverlegtund wir hatten eh nur 12 Urlaubstage. 
Gruß Grumpy

Jack Black

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #3 am: 13.02.2008, 13:34 Uhr »
Zwecks Rechtsauskünfte können wir Dir nicht weiterhelfen (Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen).

Nein. Nur geschäftsmäßige Rechtsberatung (sprich: für Geld) dürfen nur Rechtsanwälte ausüben.

Irgendwer hat das mal unvollständig kolportiert und seitdem hält es sich hartnäckigst als gefürchtetes Gerücht im Internet.

Selbstverständlich darf jeder Laie jedem zu irgendetwas raten, auch in Internetforen. Egal ob es Gesundheit, Recht, Ordnung oder Fussball betrifft. Bleibt jedem frei, sich daran zu halten.

Grüße
Rainer

lurvig

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #4 am: 13.02.2008, 13:46 Uhr »
habe bisher nur erlebt, dass ein gebuchter und bezahlter AB-Flug von London nach Leipzig komplett gestrichen wurde (Strecke wurde eingestellt) und ich auf einen anderen Flug nach Berlin (wie toll) umgebucht wurde. Nach einigen Telefonaten mit AB konnte ich den Flug aber stornieren. Da ein Komplett-Storno aber für euch sicher nicht in Frage kommt und vermutlich auch nicht machbar sein wird, wäre es wohl das beste (wenn auch nicht billigste), sich über den gewonnen Urlaubstag zu freuen und Mietwagen- und Hotelbuchungen entsprechend anzupassen.

Lurvig

P.S. nicht böse gemeint, aber da sieht man mal wieder, wie problematisch feste Hotelvorbuchungen werden können.  8)

freddykr

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #5 am: 13.02.2008, 13:57 Uhr »
Zwecks Rechtsauskünfte können wir Dir nicht weiterhelfen (Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen).

Nein. Nur geschäftsmäßige Rechtsberatung (sprich: für Geld) dürfen nur Rechtsanwälte ausüben.

Irgendwer hat das mal unvollständig kolportiert und seitdem hält es sich hartnäckigst als gefürchtetes Gerücht im Internet.

Selbstverständlich darf jeder Laie jedem zu irgendetwas raten, auch in Internetforen. Egal ob es Gesundheit, Recht, Ordnung oder Fussball betrifft. Bleibt jedem frei, sich daran zu halten.
Nicht ganz korrekt. Wenn es es sich um einen konkreten Einzelfall handelt, dann sind jegliche Rechtsberatungen in Foren von Laien verboten.
Wenn es sich um einen "fiktiven" Fall handelt, ist es erlaubt.

Siehe z.B.:
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/diskussion/beschraenkung/65459.html
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #6 am: 13.02.2008, 15:52 Uhr »
Nicht ganz korrekt. Wenn es es sich um einen konkreten Einzelfall handelt, dann sind jegliche Rechtsberatungen in Foren von Laien verboten.
Wenn es sich um einen "fiktiven" Fall handelt, ist es erlaubt.

Siehe z.B.:
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/diskussion/beschraenkung/65459.html


Ein "Michi" (der somit 100% kein Jurist ist, weil er sonst dort Rechtsberatung nach eigenem Maßstab betriebe)  schreibt das einfach mal so. Ist eine "Handlung" dann schon "geschäftsmässig", wenn man sie regelmäßig ausführt oder auf reale Dinge bezieht? Niemals. Sonst wären wir hier ALLE(!) "geschäftsmäßig ausübende Berater". Das kann nicht sein. Ich bin kein USA-Reise-Berater und werde es auch nicht dadurch, dass ich in diesem Forum Beiträge schreibe.

Wesentlich interessanter ist übrigens das veröffentlichte Urteil http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040729_1bvr073700.html

Da ging es um (umgekehrten) Fall, dass ein ausgebildeter Jurist (ehemaliger Richter) mehrfach Rechtsberatung "für lau" gegeben hat. Die Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Verurteilung hat er vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen (s.o.).

Ein "Nichtjurist" kann anderen "erzählen" was er will. Das ist keine "Rechtsberatung", sondern seine Meinung im Rahmen der verfassungsrechtlichen zugesicherten Meinungsfreiheit und Handlungsfreiheit (kommt auch in der Urteilsbegründung zur Sprache). Mehr ist es nicht und mehr kann es auch gar nicht sein.

Grüße
Rainer

lurvig

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #7 am: 13.02.2008, 16:16 Uhr »
ich glaube, hier ging es um einen verschobenen Flug  :wink:

Lurvig

djohannw

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #8 am: 13.02.2008, 16:35 Uhr »
Hallo Zusammen,
ich habe gerade von Air Berlin die Mitteilung bekommen, dass unser Rückflug von LAX nach DUS vom 25.05.08 auf den 26.05.08 verschoben worden ist.
Mietwagen und Hotel sind natürlich nur bis zum 25.05. gebucht und mein erster Arbeitstag wäre am 27.05.08 gewesen.
Habt ihr schon einmal etwas Ähnliches erlebt und was kann ich jetzt tun.
Schließlich kommen da ja jetzt nicht unerhebliche Kosten auf uns zu. Muss Air Berlin dafür nicht aufkommen?

Schon mal Danke im Voraus

Monika

Auf jeden Fall mal Air Berlin dazu befragen. Nach meinem Dafürhalten müssen die alle nachweisbaren Kosten übernehmen, die Euch durch die Umbuchung entstehen. Aber Air Berlin ist relativ bekannt dafür, auf solche Anfragen (insbesondere auf Anfragen nach Umbuchungen auf Fremdcarrier, also z.B. auf Lufthansa) erst zu reagieren, wenn es von einem Anwalt kommt...

Viele Grüße - Dirk

ratlady

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #9 am: 13.02.2008, 21:43 Uhr »

Auf jeden Fall mal Air Berlin dazu befragen. Nach meinem Dafürhalten müssen die alle nachweisbaren Kosten übernehmen, die Euch durch die Umbuchung entstehen. Aber Air Berlin ist relativ bekannt dafür, auf solche Anfragen (insbesondere auf Anfragen nach Umbuchungen auf Fremdcarrier, also z.B. auf Lufthansa) erst zu reagieren, wenn es von einem Anwalt kommt...

Viele Grüße - Dirk

Ist vielleicht 'ne bloede Frage, aber wieso "muessen" die das? Nach meiner laienhaften Interpretation des sog. Montrealer Abkommens entstehen irgendwelche Ansprueche doch erst, wenn die "Aktion" (bzw. die diesbezuegliche Benachrichtigung) 14 Tage oder weniger vor Abflug stattfindet...? (Hoffe, das geht jetzt nicht zuweit in den Bereich "Rechtsberatung"  :oops: )

djohannw

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #10 am: 13.02.2008, 21:48 Uhr »
Neee, das ist klassisches deutsches Vertragsrecht.

Air Berlin hat einen Vertrag mit Dir abgeschlossen, Dich am Tag X von A nach B zu befördern und den nun durch die Umbuchung einseitig gekündigt. Das ist so ohne weiteres aber nicht möglich, daher machen sie sich (nach meiner nicht maßgeblichen Meinung) damit vollumfänglich schadensersatzpflichtig. Das Montrealer Abkommen hat hierbei keinerlei Bedeutung...

Viele Grüße - Dirk

Jack Black

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #11 am: 13.02.2008, 21:58 Uhr »
ich glaube, hier ging es um einen verschobenen Flug  :wink:

Ja. Und inwiefern nutzt nun diese Feststellung dem Fragesteller?

Der Gegenfrage vorbeugend: immerhin antworten jetzt Forumsteilnehmer mit konkreten Rechtshinweisen, die sicherlich sonst unterdrückt worden wären. Findest Du das nun wirklich kontraproduktiv, oder was ist der (absolut nicht hilfreiche) Zweck Deiner Feststellung?

freddykr

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #12 am: 13.02.2008, 22:19 Uhr »
Air Berlin hat einen Vertrag mit Dir abgeschlossen, Dich am Tag X von A nach B zu befördern und den nun durch die Umbuchung einseitig gekündigt.
Dies halten sie sich in den AGB aber offen.

Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug,

Was man von Airline-AGBs allerdings halten mag, steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #13 am: 13.02.2008, 22:33 Uhr »
Ist das denn wirklich absolut ausgeschlossen und vollständig unmöglich, dass Du erst am Mittwoch (28.5.) wieder anfängst zu arbeiten statt am Dienstag? Welcher Chef ist denn so uneinsichtig und herzlos, in so einer Problematik die offensichtlich naheliegendste Lösung zu vereiteln?

Dann entsteht kein Schaden, Du hast einen Tag mehr Urlaub, brauchst nichts umzubuchen und hast lediglich für den Rest des Jahres einen Urlaubstag weniger. Das wäre es mir allemal wert.

Da der Flug noch recht weit in der Zukunft liegt, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass Dir kein Schadensersatz in irgendeiner Form zusteht (allein schon aufgrund der Schadenminimierungspflicht), sondern dass Du allenfalls das Recht hast, kostenfrei von der Buchung zurückzutreten.

Grüße
Rainer

playmaker11

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Re: Rückflug mit AB wurde gestrichen!!!
« Antwort #14 am: 14.02.2008, 07:18 Uhr »
Die AGB dürften kaum zu beanstanen sein, denn überraschend ist dioe Klausel nicht und entgegenstehende Rspr. ist mir auch nicht bekannt.
Demnach sieht es schlecht aus, allerdings dürfte Dir ein kostenloses Storno zustehen - mehr aber auch kaum.....
No retreat, no surrender !