Stimmt leider nicht, die Preisvorstellung war ja zum Zeitpunkt des Angebots auf beiden Seiten gleich. Erst NACHTRÄGLICH bemerkte Fly.de, dass das doch nicht so war.
WENN dann zu diesem Zeitpunkt der Vertrag geschlossen war - PECH für Fly.de
WENN nicht - Pech für den Kunden.
Es dreht sich also alles um den ZEITPUNKT des Vertragsschlusses, das ist nicht zwangsläufig das Absenden der Buchung. Nicht umsonst legen sämtliche große Versandhäuser (nach entsprechend schlechten Erfahrungen) den Zeitpunkt des Kaufvertragsschluss auf die Zusendung der Ware, damit sind sämtlich Fehler im Angebot ohne Folgen. Wenn sich ein Händler NACH Kaufvertragsschluss auf einen "Irrtum" beruft, funktioniert das nämlich NICHT MEHR (selbst wenn man die Formulierung "Irrtum vorbehalten" in den AGB stehen hat.
Ich habe nun die AGB von Fly.de nicht im einzelnen nachgeprüft, aber der Zeitpunkt des Kaufvertragsschluss ist nicht NUR durch die Angabe in den AGB bestimmt. Wenn die Zahlung beispielsweise schon angefordert und geleistet ist, außerdem die LEISTUNG von Fly.de auch schon erbracht ist (weil die Tickets schon von der Airline ausgestellt sind), ist dies ein doch relativ KLARES Indiz dafür, dass der Vertrag schon geschlossen ist - egal was die AGB sagen (denn diese können sich nicht über das BGB und die darauf resultierende Rechtspraxis hinwegsetzen).
Realistisch betrachtet wird man sich da aber wohl "reinklagen" müssen... es wird einfach um zu viel Geld gehen, dass - in diesem Fall offenbar - Fly.de drauflegen muss, da Air France die Tickets gegen später nur noch mit Zuschlag ausgestellt hat...
P.S: Keine Rechtsberatung