Da irrst du dich, denn das BGB, in dem das Vertragsrecht einschl. Kaufvertrag geregelt wird, steht meilenweit über irgendwelchen AGB's. Dort kann stehen was will, solange das Zivilrecht etwas anderes aussagt.
Leider übersiehst Du die kleine Unwesentlichkeit, dass ein "Angebot" und die "Annahme" des Angebots nicht dem übereinstimmt, wie Du es hier implizierst. Und das BGB sagt hier überhaupt nichts "anderes" aus, als die AGB. Im Gegenteil, sie ergänzen sich, was auch Sinn der ABG ist. Erst wenn in den AGB Klauseln stehen, die dem BGB widersprechen, dann sind diese ungültig - aber das sehe ich hier nicht. Die AGB sind eindeutig, unmißverständlich und keinesfalls nicht konform zum BGB.
Ein Preis an einem Artikel ist
kein Angebot, sondern stellt eine "Invitatio ad offerendum" dar, d.h. der Kunde wird gebeten, ein Angebot (in Höhe des vorgeschlagenen Wertes) zu machen. Das erst ist das Angebot. In diesem Fall stellt der Kunde also ein Angebot aus, ein Ticket für xxx Euro über fly.de zu erwerben.
Die "Annahme" ist dann die Rechnung (in diesem Fall), das regeln die AGB, dazu sind sie da. AGBs regeln natürlich nicht das Vertragsrecht (das regelt das BGB), aber die AGB regeln, unter welchen Bedingungen der Vertrag entsteht. Das kann das BGB natürlich nicht, da es zu viele verschiedene Formen des Angebots und der Annahme gibt.
Wenn also fly.de eine Rechnung verschickt hat, dann hat sie das Angebot gemäß BGB angenommen. Und dann sind sie laut Vertragsrecht an den damit geschlossenen Kaufvertrag gebunden.
Ein Erklärungsirrtum liegt nicht vor, denn fly.de hat zwar einen fehlerhaften Angebotspreis im Internet publiziert, worauf der Kunde ein eigentlich zu niedriges Angebot abgegeben hat, aber spätestens an dieser Stelle hätte fly.de dies bemerken MÜSSEN. Wenn sie eine Rechnung verschicken, kann unmöglich von einem Erklärungsirrtum gesprochen werden, denn für die Rechnung müssen sie den Vorgang schon abgewickelt haben. Wenn dann immer noch nicht aufgefallen ist, dass AirFrance lieber mehr Geld hätte, ist das endgültig nicht mehr das Problem des Kunden.