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Autor Thema: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro  (Gelesen 6552 mal)

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Lotus

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #30 am: 11.08.2009, 13:19 Uhr »
ich hab bei ebookers gebucht
hab von denen bis jetzt nur eine mail gestern erhalten
"Reiseunterlagen"
mehr ist bis jetzt noch nicht gekommen
in der stand auch meine TicketNr.
auf der AF Seite und auf der Delta Seite sind die Flüge noch immer bestätigt
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Joggy

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #31 am: 11.08.2009, 13:36 Uhr »
ich hab bei ebookers gebucht
hab von denen bis jetzt nur eine mail gestern erhalten
"Reiseunterlagen"
mehr ist bis jetzt noch nicht gekommen
in der stand auch meine TicketNr.
auf der AF Seite und auf der Delta Seite sind die Flüge noch immer bestätigt

Hallo Lotus,

wie bei mir, du hast also auch AF und Delta Flüge. Kannst du bei AF deine Sitzplätze reservieren, bei mir geht nur Delta. AF bockt, noch was hast du auf deinem E-Ticket auch unterschiedliche Gepäck Angaben (AF 2, Delta 1). Da frage ich mich was letztendlich gilt.

Gruß Jürgen

lurvig

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #32 am: 11.08.2009, 13:40 Uhr »
Kannst du bei AF deine Sitzplätze reservieren, bei mir geht nur Delta. AF bockt,

ist zwar off topic, aber ich kann bei AF auch keine Sitze reservieren, irgendwie geht das nicht richtig. Bei Delta gehts grundsätzlich.
Habe ebenfalls einen gemischten AF/DL-Flug, allerdings mit einem Delta-Ticket (woanders teurer gekauft ;) )

Lurvig

Joggy

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #33 am: 11.08.2009, 13:46 Uhr »
@ Lurvig,

danke für die Info, also gibt es bei einer Sitzplatzreservierung für AF auch so Probleme, nun das beruhigt schon mal.

Gruß Jürgen

Manwi72

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Ob die angebotene Leistung und der Vertrag darüber Recht ist oder nicht, klärt eindeutig Artikel 2.3 aus den AGB von fly.de.

Da irrst du dich, denn das BGB, in dem das Vertragsrecht einschl. Kaufvertrag geregelt wird, steht meilenweit über irgendwelchen AGB's. Dort kann stehen was will, solange das Zivilrecht etwas anderes aussagt.

Und ein Ticket ist nicht aussgestellt, sobald eine Buchungsnummer oder Ticketnummer vergeben ist. Ich denke, wenn hier jemand zu dem besagten Preis fliegen darf, dann ist das eindeutig Kulanz des Veranstalters. Die Fluggesellschaft lässt sich bestimmt auf nichts ein.

Lotus

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #35 am: 11.08.2009, 14:08 Uhr »
Nun gut gehe ich mal davon aus, daß ebookers und wie die ganzen anderen noch heißen mögen, das ganze noch stornieren kann, ab wann kann ich denn sicher sein, daß ich auch mitfliegen darf zu dem Preis? Am Abflugtag wenn ich in der Maschine sitze?
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Manwi72

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #36 am: 11.08.2009, 14:17 Uhr »
Hier noch ein kleiner Ausflug ins Zivilrecht:

"Unter Erklärungsirrtum versteht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte.
Die häufigsten Fälle des Erklärungsirrtums sind diejenigen des Verschreibens, Versprechens und Vergreifens.

Der Erklärungsirrtum ist in § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB geregelt[1] und berechtigt zur Anfechtung, wodurch das angefochtene Rechtsgeschäft gemäß § 142 BGB von Anfang an nichtig wird
"


Aus dem BGB:
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.



Manwi72

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #37 am: 11.08.2009, 14:19 Uhr »
Nun gut gehe ich mal davon aus, daß ebookers und wie die ganzen anderen noch heißen mögen, das ganze noch stornieren kann, ab wann kann ich denn sicher sein, daß ich auch mitfliegen darf zu dem Preis? Am Abflugtag wenn ich in der Maschine sitze?


Na wenn es storniert ist, kannst du auch nicht mitfliegen, weil du nicht gebucht bist. Buchung kann man ja online kontrollieren, wenn keine da ist, gibt es auch keine.

Lotus

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #38 am: 11.08.2009, 14:22 Uhr »
naja aber wie lange können sie das stornieren?
ist mir schon klar das ich online meine buchung sehen kann.
ich meinte damit auch eher ob es eine frist gibt in der ebookers oder AF widersprechen kann
bevor der "Kaufvertrag" endgültig zustande gekommen ist?
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In-Tim

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #39 am: 11.08.2009, 14:25 Uhr »
Oh ne, muss das eigentlich bei jedem Error-fare von neuem diskutiert werden? Hier werden doch ständig neue Fehler veröffentlichst und ich bin dieses Jahr auch schon zweimal für 140€ an die Ostküste und einmal für 290€ nach los Angeles geflogen. hat wunderbar funktioniert wie bei tausenden anderen auch. Wartet eine Woche ab, wenn es dann noch alles steht wird das wohl auch so bleiben.
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Lotus

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #40 am: 11.08.2009, 14:27 Uhr »
Heißt ja nicht In-Tim wenn du 3 mal gefogen bist, daß das alles rechtens war.
Wenns dich stört - ließ doch einfach nicht!!! Nachfragen darf ja wohl erlaubt sein, ich dachte ich bin hier in einem Forum!!!
Bin auch mit KLM nach Boston geflogen für 130 EUR aber da wurde nichts geschrieben, daß expedia die tickets anschließend storniert hat.

VG
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In-Tim

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #41 am: 11.08.2009, 14:35 Uhr »
Was rechtens ist entscheidet ein Richter und nicht das Forum. Da es aber wohl bisher keinen Fall gab in dem das durchgeboxt wurde wird auch niemand sagen können wie es rechtlich ausschaut. Die Erfahrung zeigt, dass die Airlines das durchgehen lassen. Wenn nicht, dann hat man halt Pech gehabt. Was willst du den mehr wissen?
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Jack Black

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Da irrst du dich, denn das BGB, in dem das Vertragsrecht einschl. Kaufvertrag geregelt wird, steht meilenweit über irgendwelchen AGB's. Dort kann stehen was will, solange das Zivilrecht etwas anderes aussagt.

Leider übersiehst Du die kleine Unwesentlichkeit, dass ein "Angebot" und die "Annahme" des Angebots nicht dem übereinstimmt, wie Du es hier implizierst. Und das BGB sagt hier überhaupt nichts "anderes" aus, als die AGB. Im Gegenteil, sie ergänzen sich, was auch Sinn der ABG ist. Erst wenn in den AGB Klauseln stehen, die dem BGB widersprechen, dann sind diese ungültig - aber das sehe ich hier nicht. Die AGB sind eindeutig, unmißverständlich und keinesfalls nicht konform zum BGB.

Ein Preis an einem Artikel ist kein Angebot, sondern stellt eine "Invitatio ad offerendum" dar, d.h. der Kunde wird gebeten, ein Angebot (in Höhe des vorgeschlagenen Wertes) zu machen. Das erst ist das Angebot. In diesem Fall stellt der Kunde also ein Angebot aus, ein Ticket für xxx Euro über fly.de zu erwerben.

Die "Annahme" ist dann die Rechnung (in diesem Fall), das regeln die AGB, dazu sind sie da. AGBs regeln natürlich nicht das Vertragsrecht (das regelt das BGB), aber die AGB regeln, unter welchen Bedingungen der Vertrag entsteht. Das kann das BGB natürlich nicht, da es zu viele verschiedene Formen des Angebots und der Annahme gibt.

Wenn also fly.de eine Rechnung verschickt hat, dann hat sie das Angebot gemäß BGB angenommen. Und dann sind sie laut Vertragsrecht an den damit geschlossenen Kaufvertrag gebunden.

Ein Erklärungsirrtum liegt nicht vor, denn fly.de hat zwar einen fehlerhaften Angebotspreis im Internet publiziert, worauf der Kunde ein eigentlich zu niedriges Angebot abgegeben hat, aber spätestens an dieser Stelle hätte fly.de dies bemerken MÜSSEN. Wenn sie eine Rechnung verschicken, kann unmöglich von einem Erklärungsirrtum gesprochen werden, denn für die Rechnung müssen sie den Vorgang schon abgewickelt haben. Wenn dann immer noch nicht aufgefallen ist, dass AirFrance lieber mehr Geld hätte, ist das endgültig nicht mehr das Problem des Kunden.

Manwi72

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #43 am: 11.08.2009, 14:51 Uhr »
Hi Jack Black,

ich gehe davon aus, dass die Bestätigungen der Vermittler elektronisch verschickt werden. Und wenn ich das hier richtig lese ist dieses Error Fare gerade mal wenige Stunden online gewesen, zu dass die Anfechtung durchaus in einem angemessenen zeitlichen Rahmen stattfindet.
Ich bin schon der Meinung, dass hier der Erklärungsirrtum greift, aber Gesetze sind eben oft Interpretationssache und bei guter Begründung durchaus in verschiedene Richtungen durchsetzbar.

Zu den AGB's... wenn dort juristisch der gleiche Inhalt wie im Gesetz steht, dann ist das ja in Ordnung. In den AGB's können nur nicht Dinge anders geregelt werden, wie ist das Zivilrecht vorschreibt.
Mit dem "Invitatio ad offerendum" hast du natürlich recht, das meinte ich ja auch damit, dass ein Preis-Angebot bis zur Annahme nicht bindend.

Wie letztendlich die Air France oder wer auch immer entscheidet, ich denke rechtlich gesehen, hätten die Gesellschaften das Recht, den Vertrag wegen Unwirksamkeit zu widerufen und der Kunde hat dann eben Pech gehabt.

Jack Black

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Re: Schnäppchenalarm: NYC 144 Euro, FLL 197 Euro, LAX 297 Euro
« Antwort #44 am: 11.08.2009, 15:00 Uhr »
Hi Jack Black,

ich gehe davon aus, dass die Bestätigungen der Vermittler elektronisch verschickt werden.

Um diese Bestätigung geht es doch gar nicht! Lies doch meinen ersten Beitrag noch einmal: es geht NICHT um die Bestätigungsemail. Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.

Dabei ist es unerheblich, ob diese Rechnung elektronisch oder schriftlich verschickt wurde. Die AGBs regeln das Zustandekommen des Vertrags eben genau damit, dass eine Rechnung verschickt worden ist. Dann wurde das Angebot angenommen. Wenn nur die Bestätigungsemail vorliegt, ist der Vertrag laut AGB noch nicht zustande gekommen.

Darum geht es.