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Ich bin schon der Meinung, dass hier der Erklärungsirrtum greift, aber Gesetze sind eben oft Interpretationssache und bei guter Begründung durchaus in verschiedene Richtungen durchsetzbar.
Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.
Hier sind aber mindestens drei Rechtsräume betroffen: Deutschland (Sitz des Kunden, des Vermittlers und des Abflugortes), Frankreich (Sitz des Leistungserbringers) und USA (Ziel des Fluges). Nur in einem davon ist das Prinzip des Erklärungsirrtums bekannt, sowohl Frankreich wie auch die USA kennen diesen in ihren jeweilige Vertragsrechten nicht. In USA z.B. gilt platt "consideration for consideration" - Geld gegen Ware. Und genau das ist hier durch die Ausstellung eines Flugtickets geschehen.
Zitat von: Jack Black am 11.08.2009, 15:00 Uhr Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.Bei vielen Flugbuchungen werden Bestätigung und Rechnung in einem verschickt (zB Germanwings, Lufthansa).
Zitat von: djohannw am 11.08.2009, 15:12 UhrHier sind aber mindestens drei Rechtsräume betroffen: Deutschland (Sitz des Kunden, des Vermittlers und des Abflugortes), Frankreich (Sitz des Leistungserbringers) und USA (Ziel des Fluges). Nur in einem davon ist das Prinzip des Erklärungsirrtums bekannt, sowohl Frankreich wie auch die USA kennen diesen in ihren jeweilige Vertragsrechten nicht. In USA z.B. gilt platt "consideration for consideration" - Geld gegen Ware. Und genau das ist hier durch die Ausstellung eines Flugtickets geschehen. Hui, das macht Spaß.... Wer sagt, Gesetze sind trocken ??habe dazu folgende interessante Bemerkung gefunden :2. die VertragsspracheIst der Vertrag in einer bestimmten Sprache gefasst, so spricht vieles dafür, dass das Recht des jeweiligen Landes gelten soll, in dem diese Sprache gesprochen wird. Wobei es aber keine eindeutige Regelung gibt und sich die Parteien selbst einigen müssen, welches Recht angewendet wird.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
Zitat von: Manwi72 am 11.08.2009, 15:15 UhrZitat von: Jack Black am 11.08.2009, 15:00 Uhr Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.Bei vielen Flugbuchungen werden Bestätigung und Rechnung in einem verschickt (zB Germanwings, Lufthansa). Ja, und? Damit (und der konkludenten Handlung, gleichzeitig die Kreditkarte zu belasten) kommt ein Vertrag zwischen Kunde und Airline zu Stande.
Oder handelt es sich hierbei lediglich um Deutsche Raffgierigkeit?
Tja, recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen ...
Tja, recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen ...Ist das grammatikalisch jetzt richtig ??
Ich kann die Diskussion hier nicht ganz Nachvollziehen!Es hat jemand einen Fehler gemacht und die Flüge werden dadurch Kostenlos Storniert!Wo ist das Problem??Oder handelt es sich hierbei lediglich um Deutsche Raffgierigkeit?
Nunja, wenn man genau weiß, dass man einen Errorfare bucht und damit absichtlich der Gesellschaft einen Schaden zufügt, dann sollte man es auch akzeptieren, wenn diese sich wehrt. Ich sehe kein Problem darin, wenn keine 24h nach Buchung das ganze annuliert wird.Da frage ich mich ehrlich wer den nun systematisch "über den Tisch gezogen" wird.