Konkretes Zahlenbeispiel:
Unverbindliches Rechenbeispiel für Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter nach 6 Monaten bei durchschnittlichen Provisions- und Spesensätzen (Steuerklasse 1):
Grundgehalt: 1.415 €
Provisionen: 37,67 €
Summe brutto: 1.452,67 €
steuerfreie Schichtzulage 16,3% vom brutto: 230,65 €
Steuern und Versicherungen: -127,01 €
Sozialabgaben: -302,16 €
Spesen 460,16 €
Summe netto: EUR 1.714,31 €
Zum Schluss noch: auch wenn das politisch unkorrekt ist: aber für eine Tätigkeit mit nur wenigen Wochen Ausbildung kann ich kein hohes Gehalt verlagen. Die Tätigkeit ist sicherlich körperlich belastend (siehe auch in Rente mit 55 Jahren). Hoch qualifiziert ist sie jedoch nicht.
Immerhin: die müssen mindestens gut englisch, besser noch eine zweite Fremdsprache können. Das setzt heutzutage ja schon ein Abi voraus. Wie wollen die Airlines noch Nachwuchs kriegen für das, mit Verlaub, bescheidene Gehalt, geschweige denn eine Flugbegleiterin auch mal über Jahrzehnte halten, ohne dass sie sich für die profitablere Variante einer Ehe
entscheiden?
Dass netto was halbwegs brauchbares unten rauskommt, liegt an der Schichtzulage. Der Name sagt es: Schichtarbeit. Und die Spesen werden auch ihren Sinn haben, vermutlich für hohe berufsbedingte Aufwendungen. Brutto 1450 Euro, dafür stellt sich bei uns keine Büroassistentin den Wecker.
Und naturgemäß müssen Flugbegleiter in der Nähe, wenn nicht gar
in Großstädten leben = teure Lebenshaltungskosten.
Und es ist sehr einfach, Maßhalten von anderen zu fordern, wenn man selbst nicht betroffen ist.