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Autor Thema: US AIRWAYS- Entschädigung ?  (Gelesen 2075 mal)

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MeisterLampe

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US AIRWAYS- Entschädigung ?
« am: 06.05.2007, 08:11 Uhr »
Hallo zusammen,

am 31.03.07 sind wir von Frankfurt mit US 705 nach Charlotte geflogen. Wir waren um 8:45 am Terminal 1 um einzuchecken. Bei jeder anderen Airline reicht die Zeit lange aus, nur bei US Air nicht. Das ganze hat genau 2 ¼ Stunde gedauert und als ich die Mitarbeiterin von US Airways um 11:00 fragte ob Sie die anderen über 100 Passagiere die da noch warteten bis 11:45 abgefertigt hätte (um 11:45 sollte der Abflug sein), antwortete Sie nur gelassen: Wir fliegen seit 2 Wochen schon nicht mehr pünktlich ab!

Wie kann man nur so etwas von unvorbereitet in die Osterferien starten. Es waren viel zu wenige Mitarbeiter von US Airways an den Schaltern um die Passagiere abzufertigen. So etwas habe ich noch nie erlebt! Die Presse hat darüber auch schon berichtet, siehe:
Unflexible Mainframesysteme schuld an Chaos bei US Airways
http://www.computerwoche.de/produkte_technik/591024/?ILC-RSSFEED&feed=591024%20rssnews

Als wir dann um 12:30 im Airbus saßen, kam eine Durchsage von dem Ramp Agent:

Leider ist der Flug hoffnungslos überbucht und man sucht freiwillige die wieder aussteigen und morgen fliegen würden.

Mittlerweile waren schon mehr Passagiere an Board als Sitzplätze zur Verfügung waren. Ein Chaos brach los, Passagiere standen in den Gängen und stritten sich um Ihre Sitzplätze. Das ganze dauerte eine ganze Stunde bis sich die Situation geklärt hatte. In Folge dessen mussten wir und andere Passagiere Angst um Ihren Weiterflug in Charlotte haben.
Wie kann es vorkommen dass mehr Passagiere an Board kommen als es Sitzplätze gibt. Und das bei den heutigen Sicherheitsbestimmungen ! Ohne Worte.
Als wir an unserem Zielflughafen in Orlando ankamen waren zwei von drei Koffern nicht mitgekommen. Mal wieder. Vor zwei Jahren das gleiche mit US Airways.
Das scheint immer wieder vorzukommen das Koffer von Charlotte nicht mit transportiert werden. Also mussten wir uns über eine Stunde in Orlando am Schalter von US Airways anstellen um eine Vermisstenanzeige für unsere Koffer aufzugeben.
Die Koffer wurden mit einem Tag Verspätung ins Hotel geliefert.


Am 12.04.07 sind wir dann mit der US 704 von Charlotte nach Frankfurt zurückgeflogen. Wir hatten Sitzplätze auf den Envoy Sleeper Sitzplätzen 1c, 1f und 1g . Der Sitz von unserem Sohn 1c ließ sich in keinster Weise verstellen. Bei meinem Sitz 1g ist das Entertainment System ausgefallen. Daraufhin habe ich die Flugbegleiterin mehrmals angesprochen, dass sich der Sitz von meinem Sohn und bei meinem Sitz sich das Entertainment System nicht einschalten lässt.Leider passierte nichts, keine Information oder Entschuldigung von der Flugbegleitung. Nach circa zwei Stunden reichte es mir, da es ein Nachtflug war und wir mit einem Kind fliegen und wir die teuren Sitzplätze Envoy Sleeper gebucht haben, um den langen Flug entspannter wahrnehmen zu können, versuchte ich mehrmals eine Flugbegleitung durch Drücken des Signalknopfes am Sitz zu sprechen. Das habe ich dann mehrmals versucht (circa 10 Minuten), aber es kam keine Flugbegleitung. Man hatte das Gefühl das die Flugbegleitung uns gemieden hat. Dann habe ich selbst die Initiative ergriffen und bin aufgestanden um eine Flugbegleitung zu suchen. Ich hatte nochmal gefragt was denn jetzt mit unseren Sitzen sei. Daraufhin wurde die Flugbegleitung sehr patzig und laut und meinte:
Sie könne an der Situation auch nichts ändern.
Daraufhin habe ich der Flugbegleitung erklärt, dass ich für den Flug jede Menge Geld bezahlt habe um einen besonderen Service zu genießen. Dazu gehöre auch der Sitz und das Entertainment Programm mit all seinen Vorteilen. Da ich den Service jetzt nicht bekomme möchte ich gerne eine Entschädigung für die defekten Sachen.
Daraufhin antwortete die Flugbegleitung noch unverschämter: Sie könne mir gar nichts geben, drehte sich um und ging. Was ist das für ein Service in der Envoy Class?

Jetzt möchte ich selbstverständlich eine Entschädigung von US Airways !

Wie und welchen Anspruch auf Entschädigung kann ich die geltend machen ?

freddykr

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #1 am: 06.05.2007, 08:57 Uhr »
Da lief ja einiges schief bei Euch.

Das mit mehr Passagiere an Bord als Sitzplätze (doppelt vergebene Plätze) darf nicht passieren. Hier ist dann wirklich die Technik schuld. Scheinbar wurden teilweise die Plätze nicht ordentlich geblockt beim Checkin.

Das sich ein Sitz nicht verstellen lässt oder das Entertainment System nicht funktioniert, ist sehr ärgerlich, aber die Flugbegleiter können da nur recht wenig ändern. Beim Sitz haben sie überhaupt keine Chance, beim Entertainment System könnten sie einen Neustart des Systems probieren, was allderings nicht immer zum Erfolg führt.
Das allerdings keine Worte der Entschuldigung geflossen sind und Ihr in Folge ignoriert wordet, ist nicht gerade kundenfreundlich.

Die Frage nach Entschädigung kann hier allerdings nicht beantwortet werden, denn Rechtsberatung ist in einem freien Forum nicht zulässig.
Viele Grüße,
Danilo


Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #2 am: 06.05.2007, 11:15 Uhr »
Nur soviel. Du musst die einzelnen Aspekte differenziert betrachten.
Hinflug: Beztroffen bist Du ja nur von den verspäteten Koffern gewesen, von einer Verspätung sprichst Du ja nicht und die Überbuchung betraf Dich ja nicht. Ich meine, dieses Thema hatten wir hier schon häufiger besprochen (Suchfunktion), man muss nur unterscheiden zwischen Verlust, Beschädigung und Verspätung.
Rückflug: Der Sitz deines Sohnes und Dein Entertainment funktionnierten nicht. Davon abgesehen, dass das Verhalten sehr kundenunfreundlich gewesen ist ist fraglich ob die Airline dies zu vertreten hat. Dies wäre der Fall, wenn es zugesicherte Eigenschaften wären. Solche Fragen solltest Du aber mit einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens klären, wie freddykr schon sagte.

Grimmiger Wolf

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #3 am: 06.05.2007, 11:23 Uhr »
Zwei ganz gute Quellen für die Information sind:

Luftfahrt-Bundesamt
http://www.lba.de/cln_001/nn_57316/DE/_C3_96ffentlichkeitsarbeit/Passagierinformationen/Passagierinformationen__Schutz__der__Fluggaeste.html

Schlichtungsstelle Mobilität
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/ihre_rechte0.html


Wenn auch Eure Reise ein bischen unglücklich verlaufen ist, so sind das eher Mängel, die zwar ausgesprochen unschön sind, die jedoch am besten im Gespräch mit der airline angesprochen werden sollten. Da ist ein Entgegenkommen schon denkbar. Es kann allerdings auch sein, daß man außer einem Bedauern nichts bekommt; das muß man dann bei den hier geschilderten Mängeln wohl akzeptieren (was will man denn bei unfreundlichem Personal machen ?).

Schlimmstenfalls muß künftig die Airline gewechselt werden.

Gruß vom Grimmigen Wolf

rck001

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #4 am: 06.05.2007, 15:26 Uhr »
Wenn auch Eure Reise ein bischen unglücklich verlaufen ist, so sind das eher Mängel, die zwar ausgesprochen unschön sind, die jedoch am besten im Gespräch mit der airline angesprochen werden sollten.

Ich finde solche Mängel nicht nur unschön. In der Envoy Sleeper Class soll man die Sitze ja komplett horizontal umklappen können, wenn das nicht geht handelt es sich doch sicher um einen erheblichen Mangel. Allerdings wird der Nachweis, daß der Sitz wirklich defekt war, sicher nicht so einfach sein.

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Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #5 am: 06.05.2007, 15:34 Uhr »
@Grimmiger Wolf: Du hast sehr gute - informative - Links gepostet. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass sich der des LBA nur auf die EU-Verordnung 261/2004 bezieht, die im aktuellen Fall nicht einschlägig sein wird (einschlägig sind eher MÜ und WA), welche im zweiten Link (auch) behandelt werden (http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/flug0.html#320). Ich wollte nicht (schon wieder) den Link zu uns ins Forum machen, denn dort haben wir diese Informationen auch übersichtlich zusammengefasst (zudem steht ja jedem User frei den Hinweis auch in meiner Signatur zu entdecken!)...  :wink:

@rck001:
Keine Frage ist dies unschön, aber ob es sicher ein erheblicher Mangel ist sei dahingestellt und kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Hauptleistungspflicht ist sicher der Transport, inwieweit Nebenleistungspflichten erhebliche Mängel darstellen muss im Einzelfall geprüft werden und würde hier zu weit gehen.

rck001

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #6 am: 06.05.2007, 16:00 Uhr »
Keine Frage ist dies unschön, aber ob es sicher ein erheblicher Mangel ist sei dahingestellt und kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Hauptleistungspflicht ist sicher der Transport, inwieweit Nebenleistungspflichten erhebliche Mängel darstellen muss im Einzelfall geprüft werden und würde hier zu weit gehen.

Der Preis für die Hauptleistungspfilcht (Transport) liegt aber wesentlich niedriger (Economy-Class). Durch den Mangel ist der Wert der Leistung also erheblich gemindert. Genauso könnte man bei einem Farbfenseher, der nur Schwarzweiß anzeigt sagen, die Farbe wäre nur eine Nebenleistungspflicht.

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Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #7 am: 06.05.2007, 16:41 Uhr »
Wir sollten dies nicht weiter vertiefen, da dies eine rechtliche Diskussion darstellt. Ich habe bewusst keine klare Auskunft gegeben (denn dies wäre eine Rechtsberatung) und nur das entscheidende Wort "erheblich" in Frage gestellt. Zweifellos setzt sich der Aufpreis für die Envoy-Class durch mehrere Faktoren zusammen und die entscheidende Frage muss daher lauten, ab wann ist eine Entschädigung möglich und vor allen Dingen, wann ist es der Airline zuzurechnen. Man darf auch nichts durcheinanderbringen: bei einem Pax war der Sitz defekt, bei einem anderen das Entertainment. Aber wie gesagt, dies auszudiskutieren sollte nicht öffentlich geschehen.

Davidc

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #8 am: 06.05.2007, 20:47 Uhr »
Hallo,

also ich finde das auch mehr als nur "unschön". Ich wäre sicherlich ziemlich sauer.

Warum fliegt ihr mit US Airways von FRA nach Orlando wenn es da bereits früher Probleme gab? Würdest ihr wieder US Airwaya nehmen? Nach Orlando gibt es doch jede Menge Air Lines ab FRA. Z. B. Delta.

PK

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #9 am: 06.05.2007, 22:43 Uhr »
Die Frage nach Entschädigung kann hier allerdings nicht beantwortet werden, denn Rechtsberatung ist in einem freien Forum nicht zulässig.
Off-Topic, nimmt mich aber mal wunder:
Als was gilt denn eigentlich das Forum bei Holidaycheck, denn dort gibt es ja einen eigenen Bereich mit Reiserecht?
Warum ist das dort möglich und hier nicht?

Gruss Patric


Faszinierend

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #10 am: 06.05.2007, 22:50 Uhr »
Wahrscheinlich wird das Forum von in Rechtsfragen kompetenten Personen betreut (kein Vorwurf an "unsere" Moderatoren), oder die Betreiber lassen es einfach drauf ankommen?

Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #11 am: 06.05.2007, 23:02 Uhr »
>>Wahrscheinlich wird das Forum von in Rechtsfragen kompetenten Personen betreut (kein Vorwurf an "unsere" Moderatoren), oder die Betreiber lassen es einfach drauf ankommen?

Weder noch - offensichtlich sind die Betreiber von Holidaycheck nicht so rechtskenntnisfrei wie einige Schreiber in diesem (und vielen anderen) Forum. Die mangelnde Kenntnis zeichnet sich dadurch aus, dass aus mir unbekannten Gründen die halbe Welt glaubt, dass jegliche Art von Tipps in Sachen Recht eine unerlaubte Rechtsberatung darstellt.

Dem ist glücklicherweise nicht so. Unerlaubt ist eine "Rechtsberatung" dann und nur dann, wenn sie geschäftsmäßig(!) erfolgt UND der Berater keine juristische Ausbildung resp. Abschluss vorzuweisen hat.

Welche der hier gegebenen Tipps erfolgten "geschäftsmäßig"? Ich sehe keinen einzigen (ebenso wenig wie im Holidaycheck und vielen anderen Foren).

PK

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #12 am: 06.05.2007, 23:19 Uhr »
Uups, schon 2 Antworten auf meine Zwischenfrage, Danke :wink:.

Ähmm @Mods, im Falle das noch mehr Antworten zu meiner kleinen Zwischenfrage kommen so wäre es dann wohl besser meine Frage abzutrennen und in einen eigenen Off-Topic Thread zu verschieben, ich will den Thread hier ja nicht gleich Highjacken :lol:

Gruss Patric

playmaker11

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #13 am: 07.05.2007, 07:08 Uhr »
Zum Ursprung:
Ärgerlich ja, die Frage aber ob Dir dafür eine Entschädigung zusteht ist differenziert zu betrachten. So einfach wie sich das rck01 hier macht ist es sicherlich nicht.
bedenke in jedem Fall: Du streitest um einen auslegbaren Begriff (für den einen ist es wichtig, die ganze Zeit irgendwelche Filme zu sehen, für den anderen ist das nicht ansatzweise interessant), derjenige der im Zweifel zu richten hat mag seine eigene Meinung dazu haben........

Zur Zwischenfrage:
es geht gar nicht um die Frage ob Rechtsberatung erlaubt ist oder nicht, sondern darum ob man sie sich hier reinholen will.
Wenn ich mir mal so die Threats anschaue in denen solche Rechtsfragen diskutiert werden, da stellen sich mir - als entsprechend ausgebildetem - die Haare auf. Das geht über wilde Vermutungen und Phrasen kaum mal hinaus (es gibt auch welche bei denen das nicht der Fall ist, aber die halten sich meistens wohlwollend zurück und fallen auch dadurch auf, daß sie von anderen oft deswegen angegangen werden) - kurz Stammtischniveau.
Dieses Forum hebt sich ab, weil es informativ und sehr genau ist in den Auskünften die man bekommen kann..... Und dabei sollte es bleiben.
Allg. und emotionale Erwägungen, die aber evtl. ohne rechtlichen Hintergrund sind, sollten außen vor bleiben.
No retreat, no surrender !

rck001

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #14 am: 07.05.2007, 10:19 Uhr »
Ärgerlich ja, die Frage aber ob Dir dafür eine Entschädigung zusteht ist differenziert zu betrachten. So einfach wie sich das rck01 hier macht ist es sicherlich nicht.
bedenke in jedem Fall: Du streitest um einen auslegbaren Begriff (für den einen ist es wichtig, die ganze Zeit irgendwelche Filme zu sehen, für den anderen ist das nicht ansatzweise interessant), derjenige der im Zweifel zu richten hat mag seine eigene Meinung dazu haben........

Dazu ein Auszug aus der Beschreibung der Envoy Class (siehe http://www.usairways.com/awa/content/traveltools/intheair/envoyfirst/envoyclass.aspx)

Zitat
Wider seats that recline to up to 160 degrees for a truly relaxing flight
Wide selection of TV, movie and audio entertainment

Wa gibt es da zu interpretieren ?
Es geht wohl nicht darum, ob eine Entschädigung zusteht sondern wie hoch diese ist (und ob es sich dann lohnt diese einzuklagen)

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Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #15 am: 07.05.2007, 10:50 Uhr »
Das ist die zweite, interessante Frage, nämlich wie die Chancen stehen den möglichen Anspruch durchzusetzen. Auch dies hängt von vielen Faktoren ab, denn gerade in der Luftfahrtbranche ist häufig die Problematik des Klageortes...

@Jack Black:
So in etwa steht es im Gesetz, ja. Die Frage ist nur, was hat der User davon? Wir hatten schon mehrfach ähnliche Fragen die ziemlich "wild" beantwortet wurden. Ich hatte schon öfter bemängelt, dass wichtige Informationen fehlen würden, um die Frage seriös zu beantworten, aber wen hat es interessiert?!
Daher ist im Zweifel das Konsultieren eines Rechtsanwaltes immer besser, denn er wird wahrscheinlich alle Faktoren erfahren.
Zu dem Einwand, dass auch in anderen Foren beraten wird: ich kann Dir unzählige Beispiele nennen, in denen dort ziemlicher Schwachsinn erzählt wird. Aber wie will das der Laie erkennen? Da werden Dinge durcheinandergeworfen, Urteile zitiert (und übersehen, dass diese z.B. nicht zum konkreten Fall passen usw.). Warum gibt es wohl keine wirklich frei zugänglichen Quellen im Internet für Rechtsanwälte?
Zuletzt kommt noch der Faktor dazu, warum sollen Rechtsanwälte ständig für andere Forenteilnehmer kostenlos arbeiten? Bäcker werden doch auch nicht ständig nach kostenlosen Brötchen gefragt, oder? Oder würdest Du deinen Sohn das Flugzeug in die USA fliegen lassen, weil der so toll den Flightsimulator spielen kann? In diesem Bereich muss man sehr vorsichtig sein, denn die Grenze zwischen richtig und falsch ist oft sehr fließend... und lieber keine Beratung als eine falsche Beratung!

susan

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #16 am: 07.05.2007, 11:19 Uhr »
Hallo,

jetzt muß ich schon mal fragen was das Ganz soll. Mit eurer ganzen Diskutiererei ob es sich um eine Rechtsberatung handelt oder nicht ist keinem geholfen.
Tatsache ist das es auf dem Rückflug Schwierigkeiten gab. Meine Erfahrungen mit US Airways waren auch nicht immer positiv und ich hab mich grundsätzlich nach den betroffenen Flügen mit US Airways selbst schriftlich in Verbindung gesetzt. Warum sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen wenn ich noch gar nicht weiß ob sich die Fluggesellschaft quer stellt???
Meister Lampe, ich  würde an Deiner Stelle einen sehr "netten" Brief an US Airways mit allen notwendigen Fakten und Daten schicken und warten was passiert. In der Regel kommt nach ca. 4 Wochen ein Antwortschreiben. Das letzte Mal (vor Einführung des neuen Reiserechts) bekamen wir pro Person einen Reisegutschein im Wert von 120 Euro. Einziger Nachteil - konnte nur bei einem Flug mit US-Airways eingelöst werden.

Also, hinsetzen und einfach mal schreiben. Zum Rechtsanwalt kann man immer noch gehen, sollte es nicht zu eurer Zufriedenheit laufen.
Gruß Susan

Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #17 am: 07.05.2007, 12:35 Uhr »
Meine Erfahrungen mit US Airways waren auch nicht immer positiv und ich hab mich grundsätzlich nach den betroffenen Flügen mit US Airways selbst schriftlich in Verbindung gesetzt. Warum sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen wenn ich noch gar nicht weiß ob sich die Fluggesellschaft quer stellt???
Meister Lampe, ich  würde an Deiner Stelle einen sehr "netten" Brief an US Airways mit allen notwendigen Fakten und Daten schicken und warten was passiert. In der Regel kommt nach ca. 4 Wochen ein Antwortschreiben. Das letzte Mal (vor Einführung des neuen Reiserechts) bekamen wir pro Person einen Reisegutschein im Wert von 120 Euro. Einziger Nachteil - konnte nur bei einem Flug mit US-Airways eingelöst werden.
Da stimme ich Dir absolut zu, zunächst mal sollte man es "im Guten" probieren - die Frage hier war aber konkreter gestellt, welchen Anspruch auf Entschädigung er geltend machen kann (also zielte offensichtlich auf eine Rechtsberatung ab um z.B. selbstbewusster auftreten zu können).
Was meinst Du mit "Einführung des neuen Reiserechts"? Meinst Du die Verordnung (EG) 261/2004 ("Fluggastrechte")? Das wäre nämlich wieder ein Fall - den ich oben schon mal angedeutet habe, das "neue EG-Fluggastrecht" in diesem Fall nicht einschlägig ist (möglicherweise aber in Deinem speziellen Fall!), diese Art der Mängel wird dort nicht geregelt!. Deswegen ist auch der Link zum LBA zwar sehr informativ, hilft hier aber nicht weiter. Wenn sich der Beschwedeführer nun "im Guten" ohne Rechtsanwalt an die Fluggesellschaft wendet und irgend etwas von den der EG-Verordnung 261/2004 erzählt, wird vermutlich die Antwort weniger nett sein, als wenn er einfach freundlich anfragt und um kulante Behandlung seiner Beschwerde bittet. Auch wenn die Airline sich quer stellt wird er mit der Verordnung wenig weiter - im Gegenteil! Ich würde immer versuchen zunächst mal selbst auf Kulanzbasis den Fall zu lösen.

PK

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #18 am: 07.05.2007, 13:23 Uhr »
Zuletzt kommt noch der Faktor dazu, warum sollen Rechtsanwälte ständig für andere Forenteilnehmer kostenlos arbeiten? Bäcker werden doch auch nicht ständig nach kostenlosen Brötchen gefragt, oder?

Na was sollen denn da erst die Reisebüros sagen, da geht manch einer hin lässt sich kostenlos eine Offerte machen und dann wird in den Foren gefragt wie, was und wo, und am ende geben User Tips die das Reisebüro häufig um seine "Brötchen" bringt, vorallem wenn es um Hotelbuchungen oder Mietwagen geht...

Und es werden zum Teil auch Tips gegeben von Usern die ein RB Betreiben oder dort Arbeiten aber keiner von denen reagiert mit so einer Antwort wie die oben Zitierte obwohl er so seine "Brötchen" ja verschenkt. :wink:

Wenn man es unter diesem "Faktor" anschauen würde so dürfte man nicht mal mehr Reisetips posten welche jemandem am ende seine "Brötchen" wegnehmen würden, das könnte ja am ende noch als "Geschäftschädigend" von der Reisebranche ausgelegt werden :lol:  :wink:


Das man eine umfangreiche und zutreffende komplette Rechtsberatung in einem Forum nicht machen kann ist ja klar und da hast Du recht, da spielen zu viele Faktoren eine Rolle wo man durch die Postings nicht erkennen kann, aber dass dann Geschrieben wird dass es nicht erlaubt sei (und es scheinbar aber doch ist) ist das was mich an der ganzen Sache gestört hat.

Ich klink mich wieder aus meiner Zwischenfrage raus, da meine Frage ja jetzt geklärt / erklärt wurde, Danke.


Zum ursprünglichen Thema:

@ Meister Lampe
Wie schon viele geschrieben haben, schreib der Airline zuerst einen freundlichen Brief, dass wirkt oft besser als Loszupoltern.

Habe etwas ähnliches mal mit Swiss erlebt und aus Kulanz gab es am ende Reisegutscheine von über EUR 200 pro Person + 5000 Bonusmeilen aufs Meilenkonto gebucht.

Nur bei Easyjet musste am ende der Anwalt her :lol:

Gruss Patric

Hank

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #19 am: 07.05.2007, 13:52 Uhr »
Also mir wäre es auch ganz lieb, wenn sich die Diskussion wieder mehr in Richtung der Ausgangsfrage bewegen würde, die da lautete:

Zitat
Wie und welchen Anspruch auf Entschädigung kann ich (...) geltend machen ?


Meine privaten 2 Cents - einen Brief an US-Airways verfassen, die Vorkommnisse schildern (möglichst frei von Emotionen) und dann abwarten.
Vielleicht springt ja durchaus ein Fluggutschein o.ä. 'raus. Mit mehr würde ich persönlich nicht rechnen.

Wenn nicht mal das passiert, dann kann man immer noch zum Anwalt rennen. Wäre mir persönlich aber zuviel Aufwand für einen doch eher ungewissen Ausgang. Dann halt die Airline in Zukunft meiden (so wie ich KLM/NW seit >10 Jahren).



Cheers,

Hank !




Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #20 am: 07.05.2007, 15:55 Uhr »
@Justinian:

Meine Antwort in Sachen "Rechtsberatung" hatte nicht den Sinn, die WERTIGKEIT der hier (und anderswo) gegebenen Tipps zu interpretieren - das ist mir vollkommen wurscht und es sollte eigentlich jeder für sich entscheiden können, ob was brauchbares dabei ist. Wo ja selbst Richter in der gleichen Sache zu verschiedenen Ergebnissen kommen.

Mir geht es einzig und allein um die extrem "schissige" Art und Weise, wie immer wieder (total falsch!) darauf verwiesen wird, dass man in Foren keine "Rechtsberatung" geben dürfe - wobei es sich im eigentlich Sinn in keinster Weise um Rechtsberatung handelt, sondern um Meinungen von andern Forenteilnehmern.

freddykr

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #21 am: 07.05.2007, 16:46 Uhr »
Mir geht es einzig und allein um die extrem "schissige" Art und Weise, wie immer wieder (total falsch!) darauf verwiesen wird, dass man in Foren keine "Rechtsberatung" geben dürfe - wobei es sich im eigentlich Sinn in keinster Weise um Rechtsberatung handelt, sondern um Meinungen von andern Forenteilnehmern.
Falsch. Da es sich hier um einen klar definierten Fall einer definierten Person in der "Ich"-Perspektive handelt, ist dies eine Rechtsberatung.

Anders hätte die Frage ausgesehen, wenn es fiktiv gestellt würde (z.B. "Was könnte man machen, wenn dies und jenes passiert"). Dann wären Meinungen zulässig.

Da aber immer wieder Personen etc. von findigen Rechtsanwälten wegen unerlaubter Rechtsberatung angeklagt werden und dies für die Betroffenen ziemlich teuer werden kann, ist an dieser Stelle Rechtsberatung nicht gestattet.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #22 am: 07.05.2007, 17:07 Uhr »
>>Falsch. Da es sich hier um einen klar definierten Fall einer definierten Person in der "Ich"-Perspektive handelt, ist dies eine Rechtsberatung.

Leider hast Du den Kern meiner Aussage nicht verstanden - es geht nicht darum, ob oder ob nicht dieses eine "Beratung" oder "Rechtsberatung" (wie Du sie empfindest) darstellt, sondern ob diese "Rechtsberatung" gegen das sog. "Rechtsberatungsgesetz" verstößt und insofern unzulässig wäre. Die wichtigste Eigenschaft dieser unerlaubten Beratung ist NICHT die (wie Du empfindest) Definiertheit und die konkrete Situation, sondern es ist die Eigenschaft der "geschäftsmäßigen" Beratung im Sinne der Ausführung eines (in aller Regel bezahlten) Geschäftsvorfalls.

Und genau diese Eigenschaft fehlt mindestens allen hier geschriebenen Beiträgen.

Falls Du Dich mehr mit der Materie beschäftigen magst, empfehle ich als Einstieg den Text aus dem Wikipedia mit fortführenden Links: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

playmaker11

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #23 am: 07.05.2007, 18:09 Uhr »
Könnten wir uns darauf einigen, daß es fraglich ist, ob ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt oder nicht ??

Soweit mir bekannt, hat der BGH oder Obergerichte darüber noch nicht entschieden, daher kann man sowohl der einen, wie auch der anderen Meinung sein.



Fakt ist jedenfalls, daß leider genau sowas rauskommt wie rck01 hier abliefert:

Nach dem Motto is´doch ganz einfach.... da braucht man nur mal hier zu gucken und festzustellen, daß es nicht so ist wie beschrieben..... und daher BASTA.

Genau das meinte ich mit Stammtisch - Meinung.

Hier möchte jemand eine Auskunft über einen Fall haben der ihm widerfahren ist. Abgesehen davon, daß jedes Sachverhaltsdetail wichtig ist (und u.U. solche Details hier gar nicht genannt werden / bewußt oder unbewußt), sind es eben gerade auslegeungsfähige Begriffe wie WESENTLICH etc.. Dafür muß man nicht nur seine Meinung äußern um eine Auskunft zu erteilen, sondern Wissen haben, wie die Rspr. so etwas auslegt (Urteile kennen), welches Recht anwendbar und einschlägig ist etc..

Man kann sicher seine Meinung äußern, dann aber sollte man auh gleich sagen, daß es nur eine Meinung ist und durchaus die Möglichkeit besteht, daß andere (u.a. der Richter) es anders sehen....



Meine meinung dazu ist, daß es höchst gefährlich ist, sich auf Aussagen aus einem Forum zu verlassen und damit loszugehen und zu meinen, man hätte ja RECHT.....

Ein was gibts denn da zu interpretieren ist so was von deplaziert........ :?
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MeisterLampe

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #24 am: 16.05.2007, 13:01 Uhr »
da ich das Hauptthema eröffnet habe, möchte ich euch die Antwort von US Airways nicht vorenthalten zuvor muss ich sagen das sich US Air uns mit 3 Gutscheine je in Höhe von max. 100$ abspeisen wollte und sich nach meinem Einwand nicht wieder gemeldet hat. Dazu sage ich nur RESPEKT:

Ihr Schreiben haben wir erhalten und wundern uns etwas über Ihre Vorwürfe. Selbstverständlich haben wir reagiert. Sie erhielten eine Email-Benachrichtigung und wie Sie anhängender Email entnehmen können, werden Beschwerden durch unsere Zentrale bearbeitet und diese antwortet direkt. Die Geschäftsführung die Sie ersuchen sich Ihrem Anliegen anzunehmen hat Ihnen ja offensichtlich nun geschrieben und die Entschädigungen wurde dort entschieden, daher sind wir nicht befugt diese Entscheidung zu revidieren.



Tatsächlich gibt es sehr grosse Abweichungen in der Interpretation der besagten EU-Verordnung und selbst die Gerichte sind sich in viellerlei Hinsicht über die Anwendung uneinig. Eine Revision ist noch nicht im Gange und selbst wenn wird dies sicherlich noch dauern.



Wir bitten keine weitere Korrespondenz in dieser Sache von uns zu erwarten, da die Sache durch unsere Zentrale abschliessend bearbeitt wurde.




Mein Fazit:

Nie wieder US AIRWAYS

Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #25 am: 16.05.2007, 13:31 Uhr »
Und nun? Ich würde nun zum Anwalt gehen - dafür sind Business-Class Plätze zu teuer, um das einfach hinzunehmen. So teuer ist eine Erstberatung nicht und meiner Meinung nach können da einige Euros mehr herausspringen.

Das ist die ganz normale Praxis bei Reklamationen: so lange Du nicht "richtig" drohst, wirst Du hingehalten. Es besteht ja für den Beschuldigten noch kein Anlass, mehr zu tun.

Grüße
Rainer

Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #26 am: 16.05.2007, 15:47 Uhr »
Und nun? Ich würde nun zum Anwalt gehen - dafür sind Business-Class Plätze zu teuer, um das einfach hinzunehmen.
Hui... welch' Einsicht. Ist aber schon interessant, dass da von EU-Verordnung geredet wird. Hat da der Beschwerdeführer etwa unpassende Begriffe verwendet und wundert sich nun, warum es nichts wird? Hier wurden so viele Begriffe verwendet, die schön klingen aber mit dem Fall (wohl) sicher nichts zu tun haben...
Aber es war ja ungemein wichtig die Rechtsberatungsproblematik zu diskutieren (und meiner Ansicht nach auch noch das Gesetz fraglich auszulegen), der Kern des Problems wurde aber wunderschön ad absurdum geführt und daher bleibe ich bei meiner (rechtlich völlig einwandfreien) Aussage: "Eine Rechtsberatung ist über ein öffentliches Forum grundsätzlich nicht möglich". Ich hoffe nur, meine Befürchtung tritt nicht ein, dass der Beschwerdeführer durch falsche Begriffe/Ansprüche er nicht mögliche wirklich bestehende verwirkt hat.

Aber wo Jack Black nun ein strafrechtliches Problem sieht ist mir völlig schleierhaft.

Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #27 am: 16.05.2007, 16:49 Uhr »
Beleidigung entfernt Daniel, Moderator

>>Aber wo Jack Black nun ein strafrechtliches Problem sieht ist mir völlig schleierhaft.

Mir ist noch schleierhafter, wo Du siehst, dass ich ein strafrechtliches Problem irgendwo sehe??

Sind Drogen im Spiel?

Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #28 am: 16.05.2007, 16:55 Uhr »
Mir ist noch schleierhafter, wo Du siehst, dass ich ein strafrechtliches Problem irgendwo sehe??
Eigentlich pflege ich auf so unverschämte Beiträge nicht zu antworten.
Aber da Du dich als so großer Gesetzeskenner aufgespielt hast und nun an einfachsten Begrifflichkeiten scheiterst hast Du dich ja nun offenbart.
"Beschuldigter" ist man nur im Strafprozess. Wenn Du US Airways also als Beschuldigten bezeichnest implizierst Du eine strafbare Handlung. Aber das müsste man doch wissen, wenn man so schön Gesetze auslegen kann, oder?!  :roll:

Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #29 am: 16.05.2007, 17:14 Uhr »
>>Eigentlich pflege ich auf so unverschämte Beiträge nicht zu antworten.

Das wäre sicherlich besser gewesen.

Kann es sein, dass Du etwas sehr einseitig fixiert bist? Mir haben eigentlich die peinlichen PNs schon gereicht. Ansonsten überlege einfach mal, warum jeder Hengst ein Pferd ist, aber komischerweise nicht jedes Pferd ein Hengst.

freddykr

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #30 am: 16.05.2007, 18:06 Uhr »
Bevor das hier noch mehr ausartet.

--closed--
Viele Grüße,
Danilo