usa-reise.de Forum

Autor Thema: US AIRWAYS- Entschädigung ?  (Gelesen 2074 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

MeisterLampe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
US AIRWAYS- Entschädigung ?
« am: 06.05.2007, 08:11 Uhr »
Hallo zusammen,

am 31.03.07 sind wir von Frankfurt mit US 705 nach Charlotte geflogen. Wir waren um 8:45 am Terminal 1 um einzuchecken. Bei jeder anderen Airline reicht die Zeit lange aus, nur bei US Air nicht. Das ganze hat genau 2 ¼ Stunde gedauert und als ich die Mitarbeiterin von US Airways um 11:00 fragte ob Sie die anderen über 100 Passagiere die da noch warteten bis 11:45 abgefertigt hätte (um 11:45 sollte der Abflug sein), antwortete Sie nur gelassen: Wir fliegen seit 2 Wochen schon nicht mehr pünktlich ab!

Wie kann man nur so etwas von unvorbereitet in die Osterferien starten. Es waren viel zu wenige Mitarbeiter von US Airways an den Schaltern um die Passagiere abzufertigen. So etwas habe ich noch nie erlebt! Die Presse hat darüber auch schon berichtet, siehe:
Unflexible Mainframesysteme schuld an Chaos bei US Airways
http://www.computerwoche.de/produkte_technik/591024/?ILC-RSSFEED&feed=591024%20rssnews

Als wir dann um 12:30 im Airbus saßen, kam eine Durchsage von dem Ramp Agent:

Leider ist der Flug hoffnungslos überbucht und man sucht freiwillige die wieder aussteigen und morgen fliegen würden.

Mittlerweile waren schon mehr Passagiere an Board als Sitzplätze zur Verfügung waren. Ein Chaos brach los, Passagiere standen in den Gängen und stritten sich um Ihre Sitzplätze. Das ganze dauerte eine ganze Stunde bis sich die Situation geklärt hatte. In Folge dessen mussten wir und andere Passagiere Angst um Ihren Weiterflug in Charlotte haben.
Wie kann es vorkommen dass mehr Passagiere an Board kommen als es Sitzplätze gibt. Und das bei den heutigen Sicherheitsbestimmungen ! Ohne Worte.
Als wir an unserem Zielflughafen in Orlando ankamen waren zwei von drei Koffern nicht mitgekommen. Mal wieder. Vor zwei Jahren das gleiche mit US Airways.
Das scheint immer wieder vorzukommen das Koffer von Charlotte nicht mit transportiert werden. Also mussten wir uns über eine Stunde in Orlando am Schalter von US Airways anstellen um eine Vermisstenanzeige für unsere Koffer aufzugeben.
Die Koffer wurden mit einem Tag Verspätung ins Hotel geliefert.


Am 12.04.07 sind wir dann mit der US 704 von Charlotte nach Frankfurt zurückgeflogen. Wir hatten Sitzplätze auf den Envoy Sleeper Sitzplätzen 1c, 1f und 1g . Der Sitz von unserem Sohn 1c ließ sich in keinster Weise verstellen. Bei meinem Sitz 1g ist das Entertainment System ausgefallen. Daraufhin habe ich die Flugbegleiterin mehrmals angesprochen, dass sich der Sitz von meinem Sohn und bei meinem Sitz sich das Entertainment System nicht einschalten lässt.Leider passierte nichts, keine Information oder Entschuldigung von der Flugbegleitung. Nach circa zwei Stunden reichte es mir, da es ein Nachtflug war und wir mit einem Kind fliegen und wir die teuren Sitzplätze Envoy Sleeper gebucht haben, um den langen Flug entspannter wahrnehmen zu können, versuchte ich mehrmals eine Flugbegleitung durch Drücken des Signalknopfes am Sitz zu sprechen. Das habe ich dann mehrmals versucht (circa 10 Minuten), aber es kam keine Flugbegleitung. Man hatte das Gefühl das die Flugbegleitung uns gemieden hat. Dann habe ich selbst die Initiative ergriffen und bin aufgestanden um eine Flugbegleitung zu suchen. Ich hatte nochmal gefragt was denn jetzt mit unseren Sitzen sei. Daraufhin wurde die Flugbegleitung sehr patzig und laut und meinte:
Sie könne an der Situation auch nichts ändern.
Daraufhin habe ich der Flugbegleitung erklärt, dass ich für den Flug jede Menge Geld bezahlt habe um einen besonderen Service zu genießen. Dazu gehöre auch der Sitz und das Entertainment Programm mit all seinen Vorteilen. Da ich den Service jetzt nicht bekomme möchte ich gerne eine Entschädigung für die defekten Sachen.
Daraufhin antwortete die Flugbegleitung noch unverschämter: Sie könne mir gar nichts geben, drehte sich um und ging. Was ist das für ein Service in der Envoy Class?

Jetzt möchte ich selbstverständlich eine Entschädigung von US Airways !

Wie und welchen Anspruch auf Entschädigung kann ich die geltend machen ?

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.387
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #1 am: 06.05.2007, 08:57 Uhr »
Da lief ja einiges schief bei Euch.

Das mit mehr Passagiere an Bord als Sitzplätze (doppelt vergebene Plätze) darf nicht passieren. Hier ist dann wirklich die Technik schuld. Scheinbar wurden teilweise die Plätze nicht ordentlich geblockt beim Checkin.

Das sich ein Sitz nicht verstellen lässt oder das Entertainment System nicht funktioniert, ist sehr ärgerlich, aber die Flugbegleiter können da nur recht wenig ändern. Beim Sitz haben sie überhaupt keine Chance, beim Entertainment System könnten sie einen Neustart des Systems probieren, was allderings nicht immer zum Erfolg führt.
Das allerdings keine Worte der Entschuldigung geflossen sind und Ihr in Folge ignoriert wordet, ist nicht gerade kundenfreundlich.

Die Frage nach Entschädigung kann hier allerdings nicht beantwortet werden, denn Rechtsberatung ist in einem freien Forum nicht zulässig.
Viele Grüße,
Danilo


Justinian

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 592
    • www.web-kanzlei.org
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #2 am: 06.05.2007, 11:15 Uhr »
Nur soviel. Du musst die einzelnen Aspekte differenziert betrachten.
Hinflug: Beztroffen bist Du ja nur von den verspäteten Koffern gewesen, von einer Verspätung sprichst Du ja nicht und die Überbuchung betraf Dich ja nicht. Ich meine, dieses Thema hatten wir hier schon häufiger besprochen (Suchfunktion), man muss nur unterscheiden zwischen Verlust, Beschädigung und Verspätung.
Rückflug: Der Sitz deines Sohnes und Dein Entertainment funktionnierten nicht. Davon abgesehen, dass das Verhalten sehr kundenunfreundlich gewesen ist ist fraglich ob die Airline dies zu vertreten hat. Dies wäre der Fall, wenn es zugesicherte Eigenschaften wären. Solche Fragen solltest Du aber mit einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens klären, wie freddykr schon sagte.

Grimmiger Wolf

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 472
  • EA WA NW PA TW PW AQ
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #3 am: 06.05.2007, 11:23 Uhr »
Zwei ganz gute Quellen für die Information sind:

Luftfahrt-Bundesamt
http://www.lba.de/cln_001/nn_57316/DE/_C3_96ffentlichkeitsarbeit/Passagierinformationen/Passagierinformationen__Schutz__der__Fluggaeste.html

Schlichtungsstelle Mobilität
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/ihre_rechte0.html


Wenn auch Eure Reise ein bischen unglücklich verlaufen ist, so sind das eher Mängel, die zwar ausgesprochen unschön sind, die jedoch am besten im Gespräch mit der airline angesprochen werden sollten. Da ist ein Entgegenkommen schon denkbar. Es kann allerdings auch sein, daß man außer einem Bedauern nichts bekommt; das muß man dann bei den hier geschilderten Mängeln wohl akzeptieren (was will man denn bei unfreundlichem Personal machen ?).

Schlimmstenfalls muß künftig die Airline gewechselt werden.

Gruß vom Grimmigen Wolf

rck001

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 224
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #4 am: 06.05.2007, 15:26 Uhr »
Wenn auch Eure Reise ein bischen unglücklich verlaufen ist, so sind das eher Mängel, die zwar ausgesprochen unschön sind, die jedoch am besten im Gespräch mit der airline angesprochen werden sollten.

Ich finde solche Mängel nicht nur unschön. In der Envoy Sleeper Class soll man die Sitze ja komplett horizontal umklappen können, wenn das nicht geht handelt es sich doch sicher um einen erheblichen Mangel. Allerdings wird der Nachweis, daß der Sitz wirklich defekt war, sicher nicht so einfach sein.

1998 USA West 1999 Florida 2000 Hawaii / Las Vegas
2002 Kanada West / Florida 2004 USA West 2006 Hawaii / USA Nordwest
2010 New York 2011 Texas 2012 Kanada Ost

Justinian

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 592
    • www.web-kanzlei.org
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #5 am: 06.05.2007, 15:34 Uhr »
@Grimmiger Wolf: Du hast sehr gute - informative - Links gepostet. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass sich der des LBA nur auf die EU-Verordnung 261/2004 bezieht, die im aktuellen Fall nicht einschlägig sein wird (einschlägig sind eher MÜ und WA), welche im zweiten Link (auch) behandelt werden (http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/flug0.html#320). Ich wollte nicht (schon wieder) den Link zu uns ins Forum machen, denn dort haben wir diese Informationen auch übersichtlich zusammengefasst (zudem steht ja jedem User frei den Hinweis auch in meiner Signatur zu entdecken!)...  :wink:

@rck001:
Keine Frage ist dies unschön, aber ob es sicher ein erheblicher Mangel ist sei dahingestellt und kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Hauptleistungspflicht ist sicher der Transport, inwieweit Nebenleistungspflichten erhebliche Mängel darstellen muss im Einzelfall geprüft werden und würde hier zu weit gehen.

rck001

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 224
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #6 am: 06.05.2007, 16:00 Uhr »
Keine Frage ist dies unschön, aber ob es sicher ein erheblicher Mangel ist sei dahingestellt und kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Hauptleistungspflicht ist sicher der Transport, inwieweit Nebenleistungspflichten erhebliche Mängel darstellen muss im Einzelfall geprüft werden und würde hier zu weit gehen.

Der Preis für die Hauptleistungspfilcht (Transport) liegt aber wesentlich niedriger (Economy-Class). Durch den Mangel ist der Wert der Leistung also erheblich gemindert. Genauso könnte man bei einem Farbfenseher, der nur Schwarzweiß anzeigt sagen, die Farbe wäre nur eine Nebenleistungspflicht.

1998 USA West 1999 Florida 2000 Hawaii / Las Vegas
2002 Kanada West / Florida 2004 USA West 2006 Hawaii / USA Nordwest
2010 New York 2011 Texas 2012 Kanada Ost

Justinian

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 592
    • www.web-kanzlei.org
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #7 am: 06.05.2007, 16:41 Uhr »
Wir sollten dies nicht weiter vertiefen, da dies eine rechtliche Diskussion darstellt. Ich habe bewusst keine klare Auskunft gegeben (denn dies wäre eine Rechtsberatung) und nur das entscheidende Wort "erheblich" in Frage gestellt. Zweifellos setzt sich der Aufpreis für die Envoy-Class durch mehrere Faktoren zusammen und die entscheidende Frage muss daher lauten, ab wann ist eine Entschädigung möglich und vor allen Dingen, wann ist es der Airline zuzurechnen. Man darf auch nichts durcheinanderbringen: bei einem Pax war der Sitz defekt, bei einem anderen das Entertainment. Aber wie gesagt, dies auszudiskutieren sollte nicht öffentlich geschehen.

Davidc

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.760
    • Ayn Rand
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #8 am: 06.05.2007, 20:47 Uhr »
Hallo,

also ich finde das auch mehr als nur "unschön". Ich wäre sicherlich ziemlich sauer.

Warum fliegt ihr mit US Airways von FRA nach Orlando wenn es da bereits früher Probleme gab? Würdest ihr wieder US Airwaya nehmen? Nach Orlando gibt es doch jede Menge Air Lines ab FRA. Z. B. Delta.

PK

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 503
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #9 am: 06.05.2007, 22:43 Uhr »
Die Frage nach Entschädigung kann hier allerdings nicht beantwortet werden, denn Rechtsberatung ist in einem freien Forum nicht zulässig.
Off-Topic, nimmt mich aber mal wunder:
Als was gilt denn eigentlich das Forum bei Holidaycheck, denn dort gibt es ja einen eigenen Bereich mit Reiserecht?
Warum ist das dort möglich und hier nicht?

Gruss Patric


Faszinierend

  • Lounge-Member
  • ****
  • Beiträge: 180
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #10 am: 06.05.2007, 22:50 Uhr »
Wahrscheinlich wird das Forum von in Rechtsfragen kompetenten Personen betreut (kein Vorwurf an "unsere" Moderatoren), oder die Betreiber lassen es einfach drauf ankommen?

Jack Black

  • Gast
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #11 am: 06.05.2007, 23:02 Uhr »
>>Wahrscheinlich wird das Forum von in Rechtsfragen kompetenten Personen betreut (kein Vorwurf an "unsere" Moderatoren), oder die Betreiber lassen es einfach drauf ankommen?

Weder noch - offensichtlich sind die Betreiber von Holidaycheck nicht so rechtskenntnisfrei wie einige Schreiber in diesem (und vielen anderen) Forum. Die mangelnde Kenntnis zeichnet sich dadurch aus, dass aus mir unbekannten Gründen die halbe Welt glaubt, dass jegliche Art von Tipps in Sachen Recht eine unerlaubte Rechtsberatung darstellt.

Dem ist glücklicherweise nicht so. Unerlaubt ist eine "Rechtsberatung" dann und nur dann, wenn sie geschäftsmäßig(!) erfolgt UND der Berater keine juristische Ausbildung resp. Abschluss vorzuweisen hat.

Welche der hier gegebenen Tipps erfolgten "geschäftsmäßig"? Ich sehe keinen einzigen (ebenso wenig wie im Holidaycheck und vielen anderen Foren).

PK

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 503
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #12 am: 06.05.2007, 23:19 Uhr »
Uups, schon 2 Antworten auf meine Zwischenfrage, Danke :wink:.

Ähmm @Mods, im Falle das noch mehr Antworten zu meiner kleinen Zwischenfrage kommen so wäre es dann wohl besser meine Frage abzutrennen und in einen eigenen Off-Topic Thread zu verschieben, ich will den Thread hier ja nicht gleich Highjacken :lol:

Gruss Patric

playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #13 am: 07.05.2007, 07:08 Uhr »
Zum Ursprung:
Ärgerlich ja, die Frage aber ob Dir dafür eine Entschädigung zusteht ist differenziert zu betrachten. So einfach wie sich das rck01 hier macht ist es sicherlich nicht.
bedenke in jedem Fall: Du streitest um einen auslegbaren Begriff (für den einen ist es wichtig, die ganze Zeit irgendwelche Filme zu sehen, für den anderen ist das nicht ansatzweise interessant), derjenige der im Zweifel zu richten hat mag seine eigene Meinung dazu haben........

Zur Zwischenfrage:
es geht gar nicht um die Frage ob Rechtsberatung erlaubt ist oder nicht, sondern darum ob man sie sich hier reinholen will.
Wenn ich mir mal so die Threats anschaue in denen solche Rechtsfragen diskutiert werden, da stellen sich mir - als entsprechend ausgebildetem - die Haare auf. Das geht über wilde Vermutungen und Phrasen kaum mal hinaus (es gibt auch welche bei denen das nicht der Fall ist, aber die halten sich meistens wohlwollend zurück und fallen auch dadurch auf, daß sie von anderen oft deswegen angegangen werden) - kurz Stammtischniveau.
Dieses Forum hebt sich ab, weil es informativ und sehr genau ist in den Auskünften die man bekommen kann..... Und dabei sollte es bleiben.
Allg. und emotionale Erwägungen, die aber evtl. ohne rechtlichen Hintergrund sind, sollten außen vor bleiben.
No retreat, no surrender !

rck001

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 224
Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #14 am: 07.05.2007, 10:19 Uhr »
Ärgerlich ja, die Frage aber ob Dir dafür eine Entschädigung zusteht ist differenziert zu betrachten. So einfach wie sich das rck01 hier macht ist es sicherlich nicht.
bedenke in jedem Fall: Du streitest um einen auslegbaren Begriff (für den einen ist es wichtig, die ganze Zeit irgendwelche Filme zu sehen, für den anderen ist das nicht ansatzweise interessant), derjenige der im Zweifel zu richten hat mag seine eigene Meinung dazu haben........

Dazu ein Auszug aus der Beschreibung der Envoy Class (siehe http://www.usairways.com/awa/content/traveltools/intheair/envoyfirst/envoyclass.aspx)

Zitat
Wider seats that recline to up to 160 degrees for a truly relaxing flight
Wide selection of TV, movie and audio entertainment

Wa gibt es da zu interpretieren ?
Es geht wohl nicht darum, ob eine Entschädigung zusteht sondern wie hoch diese ist (und ob es sich dann lohnt diese einzuklagen)

1998 USA West 1999 Florida 2000 Hawaii / Las Vegas
2002 Kanada West / Florida 2004 USA West 2006 Hawaii / USA Nordwest
2010 New York 2011 Texas 2012 Kanada Ost