Ich zitiere aus Wikipedia:
"Die höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung)."
Was hätte also die Airline unternehmen können, damit der Flughafenbusfahrer nicht in das Flugzeug fährt? Aus Airlinesicht ist das ein nicht zu beinflussendes Ereignis, dass auch durch größte Sorgfalt der Airline nicht hätte abgewendet werden können.
Unfälle sind KEINE höhere Gewalt, die müssen in der Risikovorsorge des Anbieters eingeplant sein.
"Höhere Gewalt ist
ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen
dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung
unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach
der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und
auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer hinzunehmen ist (Filthaut,
HPflG, 7. Aufl., § 1 Rdnr. 158 m.w.N.)."
Es kann der Airline theoretisch zugemutet werden, das Flugzeug abzusichern, es ist kein unplanbares Ereignis, das einem Naturereignis vergleichbar ist.
Einen Absatz später steht dann bei Wikipedia auch:
"Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. "
Dass eine Airline damit nicht rechnen muss, wird sie kaum vortragen können, da ja genau wegen solcher Ereignisse z.B. vor jedem Flug der Pilot die Maschine auf äußere Schäden checkt. In dem Bordfilm bei Air Berlin sagt der Pilot z.B. ausdrücklich, dass er besonders auf Beschädigungen durch Bodenfahrzeuge achtet.