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Autor Thema: Verspätung US Airways  (Gelesen 3098 mal)

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deinerose01

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Verspätung US Airways
« am: 20.03.2013, 13:38 Uhr »
Hallo,
nachdem wir 2 Wochen in Kalifornien im Urlaub waren, mussten wir auf der Heimreise in Charlotte umsteigen. Dort saßen wir dann schon im Flugzeug, als so ein Flughafenbus das Flugzeug streifte und es einen Kratzer gab. dann saßen wir 2 STunden im Flugzeug und mussten warten, durften dann aber noch einmal aussteigen. Um auf den PUnkt zu kommen, letzendlich hatten wir 5 Stunden Verspätung für unseren Flug nach Frankfurt. Kennt sich jemand mit dem amerikanischen Recht aus und kann mir da weiterhelfen?

Liebe Grüße, Annika

Soulfinger

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #1 am: 20.03.2013, 13:46 Uhr »
Auf was willst du hinaus?? Du rechnest jetzt doch nicht etwa mit einer Entschädigung, oder?
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

djohannw

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #2 am: 20.03.2013, 21:17 Uhr »
Da nur US Airways von Charlotte nach Frankfurt fliegt, geht es also vermutlich um einen Flug mit denen, und da gelten die EU-Regeln nicht. Aus diesem Grund wirst Du allenfalls eine symbolische Entschädigung bekommen (ein paar Meilen, ein kleiner Gutschein oder etwas in der Art), mehr ist da aber nicht zu erwarten. Die US-Regularien erfordern nach meinem Wissen jedenfalls keine monetäre Entschädigung für Passagiere bei einer solchen Verspätung.

Viele Grüße - Dirk

Hundi

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #3 am: 21.03.2013, 00:02 Uhr »
Hallo Annika,

wenn Du den Flug von Deutschland aus gebucht hast, dürfte eigentlich das EU-Recht greifen.
Einen Versuch ist es immer wert, denn was hast Du schon zu verlieren?

Ich würde einfach mal die Airline anschreiben und den Fall schildern.

Zum Thema rechtliche Grundlagen:

Schau Dir mal ein paar einschlägige Websites an:

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
schreibt z.B. folgendes (Inhaltlich zitiert):

Entschädigung von 600 Euro bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden (gegeben) und Flugstrecke größer als 3.500 km (auch gegeben).

Von dem her würde ich mich auf die EU-Fluggastrechte berufen und eine Entschädigung einfordern.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auch eine Homepage zu dem Thema und bietet Hilfe bei der Durchsetzung der Fluggastrechte an:
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html;jsessionid=C9CBEBE3F3AFDFB10641A0D95B5DDAE2.live2053?nn=23302

Lg und viel Erfolg,
Flo

EDVM96

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #4 am: 21.03.2013, 01:14 Uhr »
wenn Du den Flug von Deutschland aus gebucht hast, dürfte eigentlich das EU-Recht greifen.
Das EU-Recht greift in diesem Fall nicht:

"Diese Verordnung gilt
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten."


Grundsätzlich lässt sich eine Ausgleichszahlung zwar auch von ausländischen Airlines (in diesem Fall US Airways) einfordern, jedoch nur auf dem Flug von Deutschland ins Ausland. Nicht umgekehrt.

Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.

Im Gesetzestext steht:
"Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,
wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."


In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach EU Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:PDF

djohannw

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #5 am: 21.03.2013, 06:38 Uhr »
wenn Du den Flug von Deutschland aus gebucht hast, dürfte eigentlich das EU-Recht greifen.

Diese Sache hat der EUGH vor einiger Zeit kassiert - eine nicht-EU Fluglinie muss auf dem Flug in Richtung EU diesen Regeln nicht folgen...eine Entschädigungspflicht für diese besteht nur beim Ablug aus der EU. Ob die Buchung in der EU erfolgt oder es sich um ein Rückflugticket ab einem EU-Staat handelt ist dabei irrelevant.

Viele Grüße - Dirk

JürgenH

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #6 am: 21.03.2013, 07:06 Uhr »
Hallo,
nachdem wir 2 Wochen in Kalifornien im Urlaub waren, mussten wir auf der Heimreise in Charlotte umsteigen. Dort saßen wir dann schon im Flugzeug, als so ein Flughafenbus das Flugzeug streifte und es einen Kratzer gab. dann saßen wir 2 STunden im Flugzeug und mussten warten, durften dann aber noch einmal aussteigen. Um auf den PUnkt zu kommen, letzendlich hatten wir 5 Stunden Verspätung für unseren Flug nach Frankfurt. Kennt sich jemand mit dem amerikanischen Recht aus und kann mir da weiterhelfen?

Liebe Grüße, Annika

Und welcher Schaden ist Dir nun effektiv entstanden?
Was hätte die Airline unternehmen können, damit der Flughafenus den flieger NICHT streift?

Genau DAS ist der Grund, weshalb ich bei solch mittlerweile reflexartigen Fragen nach Entschädigung, und nichts anderes lässt der Beitrag erahnen, aus der Haut fahren kann. Aber so ist das nunmal. Reflexe sind nicht steuerbar. Und die EU hat dem Passagier neuartige Reflexe verpasst.
Reicht man einmal jemandem den kleinen Finger, ist die Hand auch gleich weg!

Und als nächster Toppic kommt dann: ´Warum sind die Flüge so teuer?´

Wenn man nicht immer maximieren würde, sondern einfach auch mal die Vernunft walten ließe, würde es sich deutlich entspannter leben.

Soulfinger

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #7 am: 21.03.2013, 07:35 Uhr »
Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.
yepp, da kann die Airline nur wirklich nix dafür - genauso wie gegen das Wetter.

Ich würde mir den Frust sparen. Ist doch nix passiert, bist doch daheim angekommen und hast keinen Flieger verpasst oder
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freddykr

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #8 am: 21.03.2013, 09:28 Uhr »
Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.
yepp, da kann die Airline nur wirklich nix dafür - genauso wie gegen das Wetter.

Ich würde mir den Frust sparen. Ist doch nix passiert, bist doch daheim angekommen und hast keinen Flieger verpasst oder
Und mir persönlich ist eine Airline lieber, die den Flieger dann erst mal auf dem Boden lässt und gründlich checkt, als trotzdem zu fliegen ... wird ja nicht soooo schlimm gewesen sein.
Viele Grüße,
Danilo


TGW712

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #9 am: 21.03.2013, 09:58 Uhr »
Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.
yepp, da kann die Airline nur wirklich nix dafür - genauso wie gegen das Wetter.

Ich würde mir den Frust sparen. Ist doch nix passiert, bist doch daheim angekommen und hast keinen Flieger verpasst oder

Höhere Gewalt ist NICHT Fremdverschulden. Wenn es eine deutsche Airline wäre, würde der Anspruch hier durchgehen. Die Airline hat dann im Innenverhältnis gegen den Betreiber des Busses einen Ausgleichsanspruch. Es muss nicht eigenes Verschulden vorliegen, um den Anspruch annehmen zu können.

Bei Wetter und Co ist das natürlich anders und hier sowieso, da eben keine europäische Airline.

motorradsilke

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #10 am: 21.03.2013, 09:58 Uhr »

Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.


Höhere Gewalt, wenn ich einen eindeutig zu benennenden Schuldigen habe?

Vermutlich wird die EU Fluggastrechteverordnung hier nicht zum Tragen kommen, aber müsste der Flughafenbetreiber hier nicht schadensersatzpflichtig sein?

Ob sich das allerdings durchsetzen lässt und sich der Aufwand lohnt? Dazu müsste man sich im amerikanischen Recht besser auskennen.

JürgenH

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #11 am: 21.03.2013, 14:53 Uhr »
Ich zitiere aus Wikipedia:

"Die höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung)."

Was hätte also die Airline unternehmen können, damit der Flughafenbusfahrer nicht in das Flugzeug fährt? Aus Airlinesicht ist das ein nicht zu beinflussendes Ereignis, dass auch durch größte Sorgfalt der Airline nicht hätte abgewendet werden können.

danny

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #12 am: 23.03.2013, 13:00 Uhr »
Mein Kumpel war auch auf dem Flug und hat dadurch seinen Weiterflug (getrenntes Ticket) in FRA verpasst. Musste dann den Zug nehmen. Hab Ihm geraten US Airways anzuschreiben um evtl. Entschädigung für das Zugticket (ca. 70,- EUR) zu bekommen. Wie stehen seine Chancen?

EDVM96

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #13 am: 23.03.2013, 13:20 Uhr »
Wie stehen seine Chancen?
0,0%.

TGW712

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Re: Verspätung US Airways
« Antwort #14 am: 23.03.2013, 15:43 Uhr »
Ich zitiere aus Wikipedia:

"Die höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung)."

Was hätte also die Airline unternehmen können, damit der Flughafenbusfahrer nicht in das Flugzeug fährt? Aus Airlinesicht ist das ein nicht zu beinflussendes Ereignis, dass auch durch größte Sorgfalt der Airline nicht hätte abgewendet werden können.

Unfälle sind KEINE höhere Gewalt, die müssen in der Risikovorsorge des Anbieters eingeplant sein.

"Höhere Gewalt ist
ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen
dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung
unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach
der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und
auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer hinzunehmen ist (Filthaut,
HPflG, 7. Aufl., § 1 Rdnr. 158 m.w.N.)."

Es kann der Airline theoretisch zugemutet werden, das Flugzeug abzusichern, es ist kein unplanbares Ereignis, das einem Naturereignis vergleichbar ist.

Einen Absatz später steht dann bei Wikipedia auch:

"Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. "

Dass eine Airline damit nicht rechnen muss, wird sie kaum vortragen können, da ja genau wegen solcher Ereignisse z.B. vor jedem Flug der Pilot die Maschine auf äußere Schäden checkt. In dem Bordfilm bei Air Berlin sagt der Pilot z.B. ausdrücklich, dass er besonders auf Beschädigungen durch Bodenfahrzeuge achtet.