Die Diskussionen sind wohl so alt wie die X-tickets....
... entscheidend ist doch, wie die LH nachweisen will, dass die X-tickets aus Vorsatz gebucht wurden. Ausserdem muß LH nachweisen können, welcher Schaden zum Zeitpunkt der Buchung entstanden ist. Da sich die Buchungssituation aber sekundenschnell ändert, dürfte dies nur mit einem immensen technischen Aufwand nachzuweisen sein.
Übrigens: Zubringer Flüge innerhalb Deutschlands werden oft (keine Garantie) kulant behandelt. Wer also auf der Autobahn nach STR im Stau steckt kann ggf. auch direkt nach FRA fahren, sollte halt bei LH Bescheid geben und den Grund nennen (funktionierte bei mir 2001-2005 regelmässig einwandfrei)