Cross-Ticketing heißt der Kauf von zwei Flugscheinen mit sich überkreuzenden Daten, durch die man die Mindestaufenthaltsfristen umgeht und mit dem Verfall je eines Rück- und Hinfluges Kosten spart. Ist insgesamt eine eher unclevere Sache, da das bei verfallenem Hinflug auf jeden Fall Ärger für den Rückflug bedeutet, auch wenn das LG Frankfurt diese Praxis für unzulässig erklärt hat.
Um Deine Frage zu beantworten: Nein, das Wegfallen-lassen von Anschlußflügen ist davon nicht gedeckt. Es gibt aber andere Urteile (u.a. vom AG Köln), die eine solche Interpretation zulassen würden, aber eins ist sicher: Das gibt mit ziemlicher Sicherheit Ärger beim Checkin in Frankfurt, wenn Du den LUX-FRA Flug hast verfallen lassen - egal, was derzeit Gerichte entschieden haben oder nicht. Du wirst vermutlich in so einem Fall nicht darum herum kommen, dann erstmal ein neues Ticket zu kaufen und die entsprechende Erstattung vor Gericht einzuklagen.
Viele Grüße - Dirk