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Autor Thema: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung  (Gelesen 9393 mal)

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Angi200

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Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« am: 07.12.2012, 07:08 Uhr »
so, da bin ich wieder...Die Planung läuft weiter auch Hochtouren ;-).
Ich war im Reisebüro und die Reiserbüro-Lady wollte ein Angebot zusammen stellen. In dem Zusammenhang haben wir auch über den Mietwagen gesprochen. Aufgrund der diversen Infos zum Versicherungsschutz in diesem Forum hab ich gesagt, dass ich gerne einen Mietwagen von Alamo hätte. Ihr war nicht bekannt, dass z.B. die Saddle Road bei einigen Mietwagenfirmen ausgeschlossen ist. Weiß denn jemand wo das steht? In den Mietbedingungen hat die Reisebürofrau nichts gefunden, wollte sich da jetzt aber auch selbst nochmal schlau machen...
Vielen Dank für die Hilfe!

Anne

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #1 am: 07.12.2012, 09:01 Uhr »
Hi Angi,
ich habe Deine Frage mal in einem riesigen amerikanischen Forum, Flyertalk, nachgesucht. Auch die sagen, dass man bei Alamo (und ich meine National, da die beiden zusammengehören) die Saddle Road und bis zum Visitor Center fahren kann. Bei den anderen Vermietern wird herumspekuliert, aber eher negativ vermutet.
Keiner hat einen genauen Text gefunden, aber man meinte, dass man erst im Rental Agreement direkt beim Abholen und nicht schon beim Buchen darüber informiert wird.

Ursprünglich soll das Verbot damit zu tun gehabt haben, dass die Saddle Road früher permanent unglaublich hoch und runter ging und die Abschleppwagen in den Dipps aufgesetzt hätten, weil sie zu lang seien.

Ich habe auch rental agreement oder contract plus Hertz als Suchbegriffe bei Google eingegeben, aber auch dort immer nur zweite-Hand-Infos gefunden, nie den Contract selber.

Dein Reisebürokontakt könnte also nur die Station  direkt anmailen und nachfragen, ob man ihr den Contracttext zuschicken könne. Da sollte dann auch der Ausschluss der South Point Road drinstehen... und Kahekili Highway/Maui

Tschüß
Karin, die das Thema auch sehr interessiert

Angie

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #2 am: 07.12.2012, 12:47 Uhr »

Hallo Angi,


sogar im aktuellen FTI-Katalog steht bei Alamo, dass das Befahren der Saddle Rd. nicht erlaubt ist und Alamo erlaubt das Befahren der Saddle Rd. UND die Fahrt bis zum Mauna Kea Visitor Center seit 1. Juli 2003 (!).

Ich bin noch im Besitz des Mietvertrages von diesem Jahr, dort steht nichts von einem Versicherungsverlust drinnen, wenn man die Saddle Rd. fährt. Es steht allerdings auch nicht drinnen, dass die South Point Rd. nicht befahren werden darf bzw. dass man im Falle des Falles dort den Versicherungsschutz verliert, das ist aber definitiv der Fall. Sogar die sündhaft teure Firma Harper, die inklusive Versicherungsschutz die Fahrt bis zu den Mauna Kea Observatorien erlaubt, hat seit einigen Jahren die South Point Rd. als "verbotene" Sraße drinnen. Warum die South Point Rd. vom Versicherungsschutz ausgenommen ist liegt darin begründet, dass dort ungewöhnlich viele Autos aufgebrochen werden.

Warum - von Alamo und Harper abgesehen - die anderen großen Mietwagenfirmen "verbieten", die Saddle Rd. zu fahren, liegt nicht - wie Karin bei Flyertalk gelesen hat - darin begründet, dass die Abschleppwagen in den Dips aufgesetzt hätten, sondern weil es auf der Saddle Rd. ungewöhnlich oft dichtesten Nebel hat und es zudem sehr oft schüttet (sehr schlechte Sichtverhältnisse, Schleudergefahr).

Der westliche Teil der Saddle Rd. (Richtung Waimea) ist glücklicherweise immer noch nicht ausgebaut, dort gleicht die Saddle Rd. einer Hochschaubahn. Wenn Abschleppwagen in Dips aufsetzen würden, dann dort und sonst nirgendwo (auch im früher nicht ausgebauten östlichen Teil der Saddle Rd. gab es nie solche Dips wie heutzutage noch im westlichen Teil).


LG, Angie
Viele Grüße,
Angie

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Anne

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #3 am: 07.12.2012, 13:23 Uhr »
Hi Angie und Angi,
jetzt war ich doch neugierig und habe meine gesamten Unterlagen von 2012 durchgesehen, einmal Alamo in Kona und die anderen Male Hertz.
Ich habe einfach keine Hinweise zu den Straßen finden können, aber es sind auch unglaubliche Mengen an Text. Es kann sich da irgendwo verstecken, bei beiden.
Für alle Hawaiineulinge:
Wenn man den Teer verlässt, ist ja für alle klar: man ist für Schäden dran...
Das Problem für Hawaiiurlauber im Forum sind die geteerten Straßen, die man dann trotzdem nicht fahren darf, aber man findet die genaue Textstellen kaum, jedenfalls bin ich zu blind.

Alamo hatte 7/2012 in Kona einen angetackerten gelben Zettel:

"Helpful Hints for Your Stay in Hawaii"
Der Zettel ist online bei Google nicht zu finden, auch nicht bei Yahoo.

#1:
Sie warnen vor Einbrüchen in Autos und dass sie für gestohlenen Sachen nicht verantwortlich sind.

#2:
Alamo sagt deutlich, dass es zwar viele "unpaved roads or beaches" auf Hawaii gibt, aber "your rentals vehicle is NOT allowed to be driven off road". "To prevent violating your contract, please keep your rental vehicle on paved roads only. Wheels, tires and undercarriage damage that results from off-rading will be at the renter's expense."  

#3:
Man soll nicht mit den Schlüsseln schwimmen gehen, wenn sie kaputt gehen, zahlt man...
Kann ich mir vorstellen, so ein Automatikschlüssel in der Schwimmshorttasche mag bestimmt kein Meerwasser....  (ich habe mal gesehen, dass es wasserdichte Gehäuse, die man um den Hals hängen kann, gibt, ein paar Schweizer waren damit diesen Sommer schwimmen)  

#6:
wenn das Auto total dreckig ist ("sand, dirt or stains"), zahlt man extra. Also eventuell besser Waschstraße aufsuchen, wenn man roten Lehm drauf hat...

#7, 8:
Warnung vor niedrigen Parkgaragen und Schäden beim Valet Parking.


Aber keine verbotenen Straßen zu finden auf dem Zettel. Ich bin aber fast sicher, dass die irgendwo stehen, wenn was passieren würde, würde man das schon gezeigt bekommen. Irgendwo in den vielen Seiten Text steht es dann doch...

Bei Hertz sah der Vertragszettel aber so aus wie in San Francisco, kein extra Hawaii-Zettel.
Aber auch hier: Ich habe nichts gefunden, aber ich habe auch nur diagonal gelesen, also keine Gewähr. Bei Flyertalk rätselt man auch und keiner ist sich sicher. Wer sicher gehen will, sollte die Firmen direkt anschreiben.



Tschüß
Karin

Angi200

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #4 am: 07.12.2012, 14:08 Uhr »
Hallo Ihr Zwei,
wir würden die Autos über DriveFTI buchen, weil die anscheinend am günstigsten sind. Die Reisebüro-Lady hat wohl bei FTI nachgefragt und die haben ihr gesagt, dass es keine bekannte Regelung bzw. Unterschiede bei den Fahrzeuganbietern, was das Befahren von einzelnen Straßenbereichen betrifft gibt. Es würden die Mietwagenbedingungen gelten, die vereinzelte Strecken (Fahrzeugbeläge) ausgrenzen.
Also auch nichts wirklich konkretes...


Angie

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #5 am: 07.12.2012, 14:27 Uhr »

Hallo Angi,


Die Reisebüro-Lady hat wohl bei FTI nachgefragt und die haben ihr gesagt, dass es keine bekannte Regelung bzw. Unterschiede bei den Fahrzeuganbietern, was das Befahren von einzelnen Straßenbereichen betrifft gibt. Es würden die Mietwagenbedingungen gelten, die vereinzelte Strecken (Fahrzeugbeläge) ausgrenzen.

der- oder diejenige von FTI sollte man im aktuellen FTI-Katalog nachlesen, was dort steht :lol: (auch wenn es Unsinn ist, das dort steht):

"Fahrtbeschränkung:
Fahrten auf Schotterstraßen und unbefestigten Straßen sind nicht erlaubt. Dieses gilt auch für die Saddle Road auf Big Island (inkl. Allradfahrzeuge!)"


Das habe ich aus dem aktuellen Papierkatalog abgeschrieben.


LG, Angie
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Angie

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Angi200

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #6 am: 07.12.2012, 14:50 Uhr »
Na toll, den Katalog hab ich natürlich nicht zuhause  :(. Steht das denn da für alle Autos von FTI oder speziell für die von Dollar? Sollte ich das Auto dann lieber auch über einen anderen Veranstalter bei Alamo buchen?

Die Problematik tritt aber nur auf BI auf, oder?! Meine Route kennst du ja ziemlich gut (;-)), für die anderen Inseln wäre es egal welchen Veranstalter ich nehme oder gibt´s da auch noch was auf das ich achten muss?

Angie

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #7 am: 07.12.2012, 15:18 Uhr »

Hallo Angi,


Na toll, den Katalog hab ich natürlich nicht zuhause  :(. Steht das denn da für alle Autos von FTI oder speziell für die von Dollar?

es steht unter "Mobil auf Hawaii" und der von mir zitierte Text steht auf S. 35 in der Mitte. D. h., der Text steht nicht speziell für Alamo.

Sollte ich das Auto dann lieber auch über einen anderen Veranstalter bei Alamo buchen?

Meine Reisebürolady bucht dort, wo es zum Buchungszeitraum am preisgünstigten ist. Das ist entweder holidaycards, sunnycars oder auch DriveFTI. Um den Text im Katalog kümmere ich mich nicht, zumal auch im Mietvertrag vom Juni/Juli d. J. nichts dergleichen steht. Nur was im Vertrag steht, ist interessant, alles andere nicht.

Die Problematik tritt aber nur auf BI auf, oder?! Meine Route kennst du ja ziemlich gut (;-)), für die anderen Inseln wäre es egal welchen Veranstalter ich nehme oder gibt´s da auch noch was auf das ich achten muss?

Das Einzige, was dir auf Maui klar sein sollte (wenn es dir nicht schon ist :wink:): Wenn du auf der Road to Hana die Südumrundung weiter fährst, hast du auf geschätzten 5 Meilen keinen Versicherungsschutz, weil diese Meilen nicht geteert sind. Und diesen nicht vorhandenen Versicherungsschutz für die 5 Meilen hast du bei allen Vermietern, weil man grundsätzlich auf nicht geteerten Pisten keinen Versicherungsschutz hat.


LG, Angie
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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #8 am: 07.12.2012, 15:21 Uhr »

Angi, blättere dich hier im Online Katalog Hawai'i 2011/2012 bis auf Seite 35, dort steht der Text, den ich vorhin zitierte.


LG, Angie
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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #9 am: 07.12.2012, 16:07 Uhr »
Hi Angie,
mal wieder ein  :wink: klarer Fall von "da weiß die eine Hand nicht was die andere tut"...  :? :wink:
Hier schreibt FTI ja sogar auf der Alamoseite, dass die Saddle Road zur Fahrtbeschränkung gehört...  :?
An der Station dann unterschreibt man bei Alamo den Vertrag, gilt dann nicht die Alamobedingung? Ich bin kein Jurist.
Tschüß
Karin

Angie

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #10 am: 07.12.2012, 16:12 Uhr »

Hi Karin,


Hier schreibt FTI ja sogar auf der Alamoseite, dass die Saddle Road zur Fahrtbeschränkung gehört...  :?
An der Station dann unterschreibt man bei Alamo den Vertrag, gilt dann nicht die Alamobedingung? Ich bin kein Jurist.

ich bin auch kein Jurist, aber wenn ich einen - egal, welchen - Vertrag unterschreibe, ist für mich gültig, was dort drinnen steht. Die Dinge, die im Vertrag stehen, sind Fakt, auch wenn im Katalog oder sonstwo etwas Anderes steht.


LG, Angie
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Angi200

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #11 am: 07.12.2012, 16:49 Uhr »
Da soll noch einer durchblicken... Das steht in den Mietbedingungen von FTI bei
Dollar:
FAHRGEBIET:
Fahrzeuge dürfen in Kontinental-USA gefahren werden, nur auf öffentlichen, befestigten Strassen. Nach Kanada nur auf Anfrage. In Alaska darf ausschließlich auf geteerten Straßen gefahren werden. Nicht erlaubt sind die Highways Dalton, Steese, Dempster, Elliot, Denali, Taylor, Campbell, Edgerton, Steese, Taylor, Top of the World swoei Canol Road, McCarthy Rd., Nabesna Rd. Die Einreise nach Kanada aus Alaska ist nicht erlaubt.

und das bei Alamo:
FAHRGEBIET:
Fahrzeuge dürfen in USA sowie in Kanada gefahren werden (Ausnahme 15-Sitzer). Rückgabe muss in den USA erfolgen (nach Kanada nicht erlaubt für kanadische Staatsbürger) Fahrzeuge, die in Alaska angemietet wurden, müssen auch dort zurückgegeben werden. Fahrten nach Mexiko sowie Fahrten auf unbefe- stigten, nicht-öffentlichen Straßen sind nicht gestattet. Verboten: Campbell/Dalton/Dempster/Denali/Edgerton/Elliot/Steese/Taylor und Top of the World Highway, Canol Road, McCarthy Rd., Nabesna Rd.


Laut der Reisebürofrau ist das, dass was zählt... Hab nur keine Ahnung ob das stimmt...

Anne

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #12 am: 07.12.2012, 17:31 Uhr »
Hi Angi,
es ist verwirrend und bleibt es auch...  :? :wink:
Hat Deine Reisebürolady vielleicht im allgemeinen FTI Nordamerikkatalog nachgesehen?? Das mit den Fahrten nach Alaska, Mexiko und Kanada klingt danach...  :wink: Da stehen wahrscheinlich Hawaiiautos auch drin, war in den letzten Jahren so, meine ich, aber es gitb auch einen Hawaii FTI Katalog, den haben wir oben verlinkt.

Wie sollen wir das als Laien nur wissen...  :lol: :wink: :?
Tschüß
Karin

Angie

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #13 am: 07.12.2012, 18:46 Uhr »
Laut der Reisebürofrau ist das, dass was zählt... Hab nur keine Ahnung ob das stimmt...

Nein, Angi, das ist definitiv falsch, was sie sagt. Du unterschreibst nicht im Katalog, sondern du unterschreibst vor Ort den Vertrag und was dort drinnen steht, das ist das, was zählt.


LG, Angie
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Angie

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ralf33

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Re: Versicherungsschutz bei Mietwagenbuchung
« Antwort #14 am: 07.12.2012, 19:21 Uhr »
Hi,
da ich mich zwangsweise auch gerade mit Mietwagen auseinandersetze, wollte ich kurz mitteilen, was ich gefunden habe. Auf alamo.de kann man unter den Bestimmungen unter dem Punkt Versicherungen folgendes finden:

Vollkaskoversicherung (CDW – Collision Damage Waiver)
Wie bei allen Autovermietungen sind Sie für jede Beschädigung des Mietwagens
bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem
Fahrzeug während Ihrer Abwesenheit zugefügt worden ist oder wenn Sie in
einen Unfall verwickelt wurden an dem Sie selbst schuldfrei sind. CDW ist in unseren Paketen immer inklusive und enthebt Sie der Verantwortung für die Kosten des Schadens, unabhängig von der Schuldfrage. In Kanada beträgt die Selbstbeteiligung Can $ 300, die vor Ort als Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen ist. CDW wird hinfällig, wenn Sie oder ein befugter Fahrer 1. den Schaden absichtlich verursacht bzw. bewusst oder grob fahrlässig gehandelt hat; 2. unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschgiften gestanden hat; 3. an einem Wett- oder Autorennen teilgenommen hat; 4. den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat; 5. den Wagen zum Begehen eines Verbrechens oder einer sonstigen strafbaren Handlung benutzt hat; 6. den Wagen als Mietwagen zur Beförderung von Personen oder Sachen oder zum Abschleppen oder Anschieben irgendwelcher Sachen benutzt hat; 7. den Zündschlüssel im Wagen gelassen hat und der Wagen gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde; 8. das Einreiseverbot nach Mexiko missachtet hat; 9. es unterlassen hat, einen Verlust oder Schaden prompt der Polizei zu melden und die auf dem Umschlag des Mietvertrags angegebene nächstgelegene Alamo-Station anzurufen; 10. einem unbefugten, nicht angemeldetem Fahrer erlaubt hat, den Wagen zu fahren;11. auf unbefestigten Straßen gefahren ist.


Das Fahren auf unbefestigten Straßen ist gem. Punkt 11 nicht versichert. Das wäre hier in jedem Fall dann (kein) Vertragsbestandteil.

LG, Ralf