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Autor Thema: 4 Wheel /SUV  (Gelesen 7624 mal)

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mrh400

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Re: 4 Wheel /SUV
« Antwort #60 am: 19.01.2006, 22:33 Uhr »
Hallo,
ich grabe das mal wieder aus, weil ich den kompletten Text - und zwar in deutsch - auf den Seiten von Hertz gefunden habe, die für den Gold Service praktisch die ganzen theoretisch in Betracht kommenden Vertragsbedingungen auflisten. Die Numerierung ist zwar anders, wohl weil alle Varianten für alle Staaten enthalten sind, aber der Inhalt ist letztlich derselbe wie in meinem kalifornischen Vertrag. Dort heißt es:

"4. IHRE HAFTUNG BEI VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES MIETWAGENS UND OPTIONALER HAFTUNGSAUSSCHLUSS (LDW)

e. WIRD DER MIETWAGEN IN EINER GEMÄSS ABSATZ 5 DIESER MIETBEDINGUNGEN VERBOTENEN WEISE GENUTZT, WIRD DADURCH DER LDW-SCHUTZ IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG NICHTIG, UND SIE HAFTEN FÜR AUF DER VERBOTENEN NUTZUNG BERUHENDE VERLUSTE ODER BESCHÄDIGUNGEN DES MIETWAGENS.

FÜR ANMIETUNGEN, DIE IN KALIFORNIEN BEGINNEN: SOFERN SIE LDW ABGESCHLOSSEN HABEN, KOMMT ES AUSSCHLIESSLICH UNTER FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN ZUM ERLÖSCHEN IHRES LDW-SCHUTZES MIT DER WIRKUNG, DASS SIE FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES MIETWAGENS HAFTEN: (i) WENN VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG AUF FOLGENDEM BERUHEN: (A) ABSICHTLICHEM, VORSÄTZLICHEM, MUTWILLIGEM ODER LEICHTFERTIGEM FEHLVERHALTEN IHRERSEITS ODER SEITENS EINES ZUGELASSENEN FAHRERS, (B) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN UNTER EINFLUSS VON DROGEN ODER ALKOHOL UNTER ZUWIDERHANDLUNG DER GESETZE DES STAATES FAHREN, IN WELCHEM DER VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG EINTRITT (IN KALIFORNIEN IST DAS EINSCHLÄGIGE GESETZ ABSCHNITT 23152 DES CALIFORNIA VEHICLE CODE), (C) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN ZUM ABSCHLEPPEN ODER ANSCHIEBEN IRGENDEINES GEGENSTANDS BENUTZEN, ODER (D) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DES MIETWAGENS DIESEN AUF EINER UNBEFESTIGTEN STRASSE BENUTZEN, SOFERN DER SCHADEN ODER VERLUST UNMITTELBAR DURCH DIE STRASSEN- ODER FAHRVERHÄLTNISSE VERURSACHT IST; (ii) WENN DIE BESCHÄDIGUNG ODER DER VERLUST EINTRETEN, WÄHREND DER MIETWAGEN (A) FÜR KOMMERZIELLE VERMIETUNG GENUTZT WIRD, (B) IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERHALTEN GENUTZT WIRD, DAS DEN BESTAND EINER STRAFTAT ERFÜLLT, (C) IM RAHMEN VON GESCHWINDIGKEITSTESTS; WETTFAHRTEN ODER FAHRERAUSBILDUNGSAKTIVITÄTEN GENUTZT WIRD, (D) VON EINER ANDEREN PERSON ALS IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER GEFAHREN WIRD ODER (E) AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ODER KANADAS GEFAHREN WIRD, ES SEI DENN, DIES IST IHNEN VORAB SCHRIFTLICH VON HERTZ GENEHMIGT WORDEN, WOBEI ES IN HERTZ' ALLEINIGEM ERMESSEN STEHT, DIESE GENEHMIGUNG ZU VERWEIGERN, ODER (iii) WENN SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER (A) HERTZ GEGENÜBER IN BETRÜGERISCHER WEISE ANGABEN GEMACHT HABEN ODER (B) FALSCHE ANGABEN GEMACHT HABEN UND HERTZ DEN MIETWAGEN NICHT VERMIETET HÄTTE, WENN HERTZ ZUTREFFEND INFORMIERT WORDEN WÄRE.

FÜR ANMIETUNGEN, DIE IN IOWA BEGINNEN....
Gruß
mrh400