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Autor Thema: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten  (Gelesen 8130 mal)

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Jack Black

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #15 am: 14.01.2010, 16:08 Uhr »
ich bin zwar auch der Meinung, aber das ist völlig egal
in den Buchungsbedingungen heißt es:
Bei den genannten Kosten für Einwegmieten handelt es sich um zur Zeit gültige Angaben, die sich im Laufe der Saison ohne Vorankündigung ändern können.

Das Problem liegt darin, dass das genau genommen keine Buchung ist, sondern nur eine Reservierung.

Wenn Du aber beispielsweise bei TUI (oder anderen Veranstaltern) den Wagen zu festen Konditionen gebucht hast und mit einem Prepaid Voucher den Wagen abholst, gelten mit absoluter Sicherheit die AGB des Buchungszeitpunkts. Es könnte sich also lohnen, den Wagen jetzt schon fix zu buchen und zu bezahlen (falls dort die Einwegmiete nicht anfällt).

Smokey-the-Bear

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #16 am: 14.01.2010, 16:20 Uhr »
ich bin zwar auch der Meinung, aber das ist völlig egal
in den Buchungsbedingungen heißt es:
Bei den genannten Kosten für Einwegmieten handelt es sich um zur Zeit gültige Angaben, die sich im Laufe der Saison ohne Vorankündigung ändern können.

Das Problem liegt darin, dass das genau genommen keine Buchung ist, sondern nur eine Reservierung.

Wenn Du aber beispielsweise bei TUI (oder anderen Veranstaltern) den Wagen zu festen Konditionen gebucht hast und mit einem Prepaid Voucher den Wagen abholst, gelten mit absoluter Sicherheit die AGB des Buchungszeitpunkts. Es könnte sich also lohnen, den Wagen jetzt schon fix zu buchen und zu bezahlen (falls dort die Einwegmiete nicht anfällt).

Die Frage sei erlaubt:

"...zu festen Konditionen gebucht ..."

Was genau ist "fest"?

Hierzulande mieten die meisten Leute ihre Mietwagen über ein Reisebüro (z.B. "Reisen Schmidt & Meier") oder über einen Online-Portal ("www.tralala-mietwagen.de").

Im Grunde sind beides Vermittler, die mit einem Veranstalter (z.B. "driveABC") zusammenarbeiten. Irgendwann bekommst Du von denen auch den Prepaid-Voucher. Darin steht dann vieleicht Manches, aber sehr wahrscheinlich nicht, dass der Voucher zu einer kostenfreien Einwegmiete zwischen A und B berechtigt.

Somit landen wir im Endeffekt wieder in der gleichen Schleife.

Keiner von denen wird Dir tatsächlich eine GARANTIE abgeben. Irgendwo findet sich schon der "gewisse Satz" im Kleingedruckten ...
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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wilma61

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #17 am: 14.01.2010, 16:45 Uhr »
Ich kenne keinen gängigen Vermittler, der in seinen Vertrag (sei es Buchungsbestätigung oder Rechnung) tatsächlich explizit reinschreibt, dass für die Einwegmiete keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Nüscht???

Bei mir steht folgendes:

Zitat
Einwegmiete:        
innerhalb Kaliforniens ohne zusaetzliche Gebuehren. Folgende
Einwegmieten sind inklusive im USA Premium Paket: von    bis/von (und
umgekehrt) Washington State Californien, Arizona   Californien, Nevada
Californien, Colorado   Californien, Seattle    Californien, Arizona
Nevada. Sonstige Einwegmieten gegen Gebuehr moeglich:

Ist die Fa. Holidayautos, über ADAC gebucht.

Willi

Smokey-the-Bear

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #18 am: 14.01.2010, 16:50 Uhr »
Ich kenne keinen gängigen Vermittler, der in seinen Vertrag (sei es Buchungsbestätigung oder Rechnung) tatsächlich explizit reinschreibt, dass für die Einwegmiete keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Nüscht???

Bei mir steht folgendes:

Zitat
Einwegmiete:        
innerhalb Kaliforniens ohne zusaetzliche Gebuehren. Folgende
Einwegmieten sind inklusive im USA Premium Paket: von    bis/von (und
umgekehrt) Washington State Californien, Arizona   Californien, Nevada
Californien, Colorado   Californien, Seattle    Californien, Arizona
Nevada. Sonstige Einwegmieten gegen Gebuehr moeglich:

Ist die Fa. Holidayautos, über ADAC gebucht.

Willi

Klar, Willi. Glaub´ich Dir. So (oder ähnlich) steht es wohl in den meisten Mietbedingungen.

Aber lies doch spasseshalber mal weiter. Irgendwo weiter hinten steht dann auch bei Dir der besagte Satz im Kleingedruckten.

So könntest Du da bei holidayautos.de beispielsweise zu lesen bekommen (Zitat):
- Aenderung o.g. Angaben vorbehalten u. jederzeit ohne Vorankuendigung moeglich.
 - Ihr holiday autos Team wuenscht ihnen eine gute Fahrt!!!


Immer wieder schön, diese "Nebensätze" ...  :D

Offen ist für meine Begriffe ist, ob/wann die Vermittler ihre Mietbedingungen aktualisieren. Es ist doch "merkwürdig", wenn ich - siehe mein Beispiel früher in diesem Thread - bei einer direkten Buchung bei ALAMO für eine Miete SFO -> PHX runde 330 USD Einwegmiete zahlen soll, bei den gängigen Vermittlern/Portalen genau solch eine Einwegmiete (Kalifornien/Arizona) mit ALAMO-Fahrzeugen als kostenfrei ausgewiesen wird. Beides Stand von Heute.

Vielleich zeigt die ALAMO-Website was an, was bisher noch nicht in die Mietbedingungen der Vermittler durchgedrungen ist?
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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wilma61

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #19 am: 14.01.2010, 17:01 Uhr »
Echt, ich find da nix:

http://holidayautos.de/info/InfoshowAgb.action

http://www.holidayautos.de/usaagb.asp?Style=standard%2Ecss

Willi

Edit:

Doch jetzt gefunden, unten am Voucher steht diese Wischiwaschi Formulierung.

Macht mir keine Angst...... 8)

Mig

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #20 am: 14.01.2010, 17:07 Uhr »
auf meinem Voucher von holidayautos steht:
FAHRERLAUBNIS/EINWEGMIETEN
- Fahrerlaubnis: alle Bundesstaaten und Kanada. Nicht moeglich nach Mexiko.
- Einwegmieten: innerhalb Kaliforniens ohne zusaetzliche Gebuehren.
Sonstige Einwegmieten gegen Gebuehr moeglich:
0-200 Meilen 99 USD+Taxes, 201- 500 Meilen 150 USD+Taxes,
501-1.000 Meilen 300 USD+Taxes, 1.001 Meilen und mehr 500 USD+Taxes.
Rueckbestaetigung des Vermieters erforderlich.



auf telefonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es noch keine Einwegmiete zwischen CO und CA gäbe - sollte sich das ändern, würde es mir mitgeteilt werden...

Smokey-the-Bear

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #21 am: 14.01.2010, 17:08 Uhr »
Echt, ich find da nix:

http://holidayautos.de/info/InfoshowAgb.action

http://www.holidayautos.de/usaagb.asp?Style=standard%2Ecss

Willi

Geh bitte mal auf holidayautos.de, such Dir einen Anmiet- und einen Abgabeort. Suche Dir ein Fahrzeug aus und gehe dann mal in der Anzeige auf "Mietbedingungen". Steht in der Regel unter der ausgewählten Fahrzeugkategorie.

Beispielsweise:

Untere Mittelklasse
Klimaanlage, Automatik, 2-3 Türen
Mietbedingungen

Klicke einfach mal "Mietbedingungen" an. Es öffnet sich ein Fenster. Wähle dann in diesem Fenster nochmals die Registerkarte "Mietbedingungen".

Angezeigt wird dann:
# MIETBEDINGUNGEN VOR ORT
# - Mietvertrag: auf deutsch.
# - Mehrsprachige Notfallnummer (emergency number) vor Ort : 1-800 803 4444
# - Max.Voucherperiode betraegt 30 Tage. Bei Ueberschreitung der Voucherperiode muss der Kunde bei einer beliebigen Station einen neuen Mietvertrag abschliesse
# - Mindestalter: 19 Jahre (ausser Bundesstaat Massachusetts, 21 Jahre). Zusatzgebuehr fuer Fahrer 19-24 Jahre 25 USD+Tax/Tag. Bei Anmietung ab 01.04.2010 Mindestalter 21 Jahre
# - Fuehrerschein: mind. 1 Tag alt, gueltig auch amerikanischer Fuehrerschein, wenn Wohnsitz in Europa nachgewiesen werden kann (siehe Barkautionsregelung). Internationaler Fuehrerschein wird empfohlen.
# - Kunden amerikanischer Staatsbuergerschaft (Pass) kann nur mit einer europaeischen Meldebestaetigung und einem Rueckflugticket ein Fahrzeug vermittelt werden.
# - Kaution: 100 USD+Taxes pro Woche, 25 USD+Taxes fuer jeden weiteren Tag. per Kreditkarte (auf Fahrernamen). Visa Eletron und flachgepraegte Kreditkarte werden nicht akzeptiert. Hinterlegung mit travellers cheques oder in bar (USD) auf Anfrage moeglich, wenn der Kunde einen gueltigen Pass, Fuehrerschein, Rueckflugticket und eine aktuelle Rechnung mit Adressangabe (z.b. Telefon-,Stromrechnung) vorweisen kann u. mind. 25 Jahre ist. Bei licence locations keine Barkaution moeglich.
# - Selbstbeteiligung: Kaution wird bei Schaden einbehalten. Erstattung siehe AGBS
# - Tankregelung: bei Uebernahme zahlen Sie zu marktueblichen, tagesaktuellen Preisen die erste Tankfuellung und koennen das Fahrzeug ganz bequem mit leerem Tank zurueckgeben. Eine Erstattung von verbleibendem Restbenzin ist

          o EXTRAS
          o - Hotelzustellung: wird nicht angeboten.
          o - Annahme/Abgabe ausserhalb der Oeffnungszeiten: wird nicht angeboten.
          o - Zusatzfahrer: 10,00 USD+Taxes/Tag u. Fahrer. (zzgl. Zusatzgebuehr fuer Zusatzfahrer 19-24 Jahre: 25 USD+Tax/Tag.). Zusatzfahrer muss einen gueltigen Fuehrerschein vorlegen. Eintragung eines Zusatzfahrers nach Fahrzeuguebernahme ist moeglich.
          o - Kindersitz: 9 Monate-6 Jahre: 6.99 USD+Taxes/Tag. Zusatzkaution: 50 USD+Taxes Kindersitze fuer 9 monatige bis 6 jaehrige Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Rueckbestaetigung des Vermieters erforderlich.Kindesalter bei Buchung angeben!
          o - Gepaecktraeger: wird nicht angeboten.
          o - Skitraeger: 7,50 USD + Taxes/Tag. Auf Anfrage erhaeltlich. Rueckbestaetigung des Vermieters erforderlich.
          o - Schneeketten: wird nicht angeboten.
          o - GPS: 9,90 USD+Tax/Tag. Auf Anfrage erhaeltlich. Rueckbestaetigung des Vermieters erforderlich.
                      # VERSICHERUNGEN
                      # - Haftpflichtdeckungssumme (EP/SLI): 2 Mio Euro fuer Personen- u. Sachschaeden
                      # - Diebstahlversicherung (LDW/TP): versichert ist das Fahrzeug, jedoch nicht im Fahrzeug befindliche Privatgegenstaende.
                      # - Vor Ort koennen auf Wunsch Versicherungen zu den lokalen Tarifen abgeschlossen werden.
                      # - Personeninsassenversicherung (PAI): 7,99 USD+Taxes pro Tag. Deckt zusaetzlich Personenschaeden, wenn der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht wird, der Fahrerflucht begeht oder unterversichert ist.
                      # - Roadside service plan (rsp): 4,99 USD + Taxes pro Tag
                                  o FAHRERLAUBNIS/EINWEGMIETEN
                                  o - Fahrerlaubnis: alle Bundesstaaten u. Kanada. Nicht moeglich nach Mexiko. Kanadische Staatsbuerger, die ein Fahrzeug in den USA mieten, duerfen mit diesem nicht nach Kanada fahren.
                                  o - Einwegmieten: innerhalb Kaliforniens ohne zusaetzl. Gebuehr. Folgende Einwegmieten sind inklusive im USA Comfort Paket: von: bis/von (und umgekehrt): Georgia Florida Washington state Californien, Arizona Californien, Nevada Californien, Colorado Californien, Seattle Californien, Arizona Nevada. Von/nach Alaska und zwischen Stationen in Alaska nicht moeglich. Sonstige Einwegmieten gegen Gebuehr moeglich:
                                  o 0-200 Meilen 99 USD+Taxes, 201- 500 Meilen 150 USD+Taxes, 501-1.000 Meilen 300 USD+Taxes, 1.001 Meilen und mehr 500 USD+Taxes. Kat. HE: Einwegmiete auf Anfrage nur zwischen Apt. BUR,LAS,LGB,LAX,OAK,ONT, SNA,PSP,PDX,RNO,SMF,SAN,SFO,SJC,SEA Rueckbestaetigung des Vermieters erforderlich. Alle Einwegmieten muessen bei der Buchung mitangegeben werden.
                                              # FAHRZEUGINFOS
                                              # - Radio in allen Fahrzeugen. Kassette nur in den Kat. J, K, S, V und W.
                                              # - Behindertengerechte Fahrzeuge: (Kat. J, J1, V) auf Anfrage moeglich. Formular muss ausgefuellt werden, bitte bei holiday autos anfragen. Manuelle Steuerung auf Anfrage. Nur fuer Kat. J,J1,V erhaeltlich. Bitte ueber Alamo implant alamo@holidayautos.de anfragen.
                                              # - Allwetterreifen in alle Kategorien.
                                              # - Alle Fahrzeuge mit Automatik, Airbag und Servolenkung.
                                              # - Aenderung o.g. Angaben vorbehalten u. jederzeit ohne Vorankuendigung moeglich.
                                              # - Ihr holiday autos Team wuenscht ihnen eine gute Fahrt!!!


Gerade "frisch" ausprobiert und hier reinkopiert.
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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wilma61

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #22 am: 14.01.2010, 17:10 Uhr »
Edit:

Doch jetzt auch gefunden, unten am Voucher steht diese Wischiwaschi Formulierung.

Macht mir keine Angst...... 8)


Willi

Antje

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #23 am: 14.01.2010, 18:35 Uhr »
Hallo

ich lehn mich jetzt mal mit meinem gefährlichen Halbwissen weit aus dem Fenster (dem Halbwissen, daß ich mit ner Mutter erworben habe, die 35 Jahre lang Protokollführerin in Zivil-Rechtssachen war....)

Und ich behaupte, daß es kaum ein Vermittler im Falle des Falles darauf ankommen lassen wird, einen Prozeß zu führen und einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn mit diesen schwammigen Formulierungen kommen sie in Deutschland vor Gericht nicht durch. Und die Tatsache, daß der reine Mietvertrag erst vor Ort abgeschlossen wird, ist unerheblich, da der Wagen selbst "prepaid" ist und mit der Buchung, Annahme und Bestätigung der Buchung und Rechnungslegung und Bezahlung hier in Deutschland ein Vertragsverhältnis entstanden ist, bei dem sich der Mittler nicht mehr auf seine reine Mittlerrolle herausreden kann.

Denn er hat das Geschäft "namens und im Auftrage" abgeschlossen - zudem nutzen die meisten Mittler Raten, die sie verbindlich mit den Autovermietern abgeschlossen haben und die völlig losgelöst von deren "üblichen" Preisen anbieten.

Daher können sie sich nicht darauf zurückziehen, daß sie ja nur die Konditionen weitergeben. Genau das tun sie nämlich nicht.

Nun ist es so - ein Urteil vor einem Amtsgericht kann gefällt werden, je nach Streitwert gehts halt in die nächste Instanz und und und ... und sollte die Sache von allgemeinem Interesse sein, kanns lange dauern, Ausgang ungewiß....

Für einen Mittler stellt sich dann die Frage: Läßt er sich auf einen Rechtsstreit ein, der unter Umständen etwas festlegt, daß den Mittler für die Zukunft rechtlich in einer Rolle definiert, die er derzeit nicht hat und die niemand einfordert, die aber weitergehende Rechte für den Kunden begründen, als der Kunde derzeit hat.

Oder entschädigt man betroffene Kunden aus Kulanz, verhandelt darüber mit der Marktmacht, die Mittler gegenüber den Vermietungen haben, bei den entsprechenden Vermieter....
Es betrifft eh nur einen Bruchteil der Kunden.

Der Vermieter wird dem Mittler gegenüber auch nicht auf stur schalten, weil Vermieter wie Alamo etc. auf die Mittler angewiesen sind.

Die Bedingungen für zukünftige Buchungen werden neu gefaßt....

Und gut...

Aber das ist natürlich nur durch meine Erfahrungen im Reisebüro, Reiseveranstaltung und familiären Background begründet.... und keinesfalls als Rechtsberatung zu sehen....

Antje

Smokey-the-Bear

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #24 am: 14.01.2010, 19:31 Uhr »

Für einen Mittler stellt sich dann die Frage: Läßt er sich auf einen Rechtsstreit ein, der unter Umständen etwas festlegt, daß den Mittler für die Zukunft rechtlich in einer Rolle definiert, die er derzeit nicht hat und die niemand einfordert, die aber weitergehende Rechte für den Kunden begründen, als der Kunde derzeit hat.

Oder entschädigt man betroffene Kunden aus Kulanz, verhandelt darüber mit der Marktmacht, die Mittler gegenüber den Vermietungen haben, bei den entsprechenden Vermieter....
Es betrifft eh nur einen Bruchteil der Kunden.

Der Vermieter wird dem Mittler gegenüber auch nicht auf stur schalten, weil Vermieter wie Alamo etc. auf die Mittler angewiesen sind.



Hallo Antje,

vielen Dank für Deine ausführliche Stellungnahme.

Wenn es denn so kommt, dass einem Kunde - "wider Erwarten" (so nenne ich es jetzt mal) - Zusatzkosten für eine Einwegmiete entstehen, dann entstehen diese "vor Ort".

Diese werden dem Kunden durch den Vermieter selbst (also z.B. ALAMO) über die Kreditkarte in Rechnung gestellt werden. Noch "vor Ort" mit irgendeinem ALAMO-Schaltermitarbeiter darüber zu diskutieren macht wenig Sinn.

Also werden z.B. ca. 330 USD abgebucht werden. Die sind dann erstmal weg.

Habe ich über ein Reisebüro gebucht, bei dem ich guter Kunde bin, so kann ich mir durchaus vorstellen, dass da auf dem Kulanzweg nachträglich etwas geht.

Wenn ich aber - wie es viele inzwischen machen - über eines der vielen Online-Portale (die hier immer wieder besprochen werden) gebucht habe, dürfte es mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht ganz so gut aussehen. Die werden sich ganz sicher verstärkt auf diese kleine Klausel im Kleingedruckten berufen, demnach die Konditionen prinzipiell "freibleibend" sind.

Da es sich bei einigen dieser Online-Anbieter durchaus um größere, durchaus auch namhafte Unternehmen handelt, gehe ich davon aus, das derartige Klauseln zuvor von Rechtsabteilungen abgeklopft worden sind und als (vielleicht "grenzwertig") aber durchaus zulässig eingetuft worden sind.

Somit dürfte dann wohl doch der "eine oder andere" leider auf diesen Zusatzkosten sitzbleiben.

Das ist meine ganz persönliche Prognose.

Aber es stellt sich doch weiterhin die Frage, ob die Vermittler in Sachen Einwegmiete derzeit in ihren Mietbedingungen noch die aktuelle Konditionslage wiedergeben, wenn die Vermieter selbst (ALAMO beispielsweise) aktuell schon andere (sprich: für den Kunden schlechtere) Konditionen anzeigen.

Es ist zwar bekannt, dass über Vermittler i.d.R. günstigere Raten zu erzielen sind, wie beim Vermieter selbst, aber ich halte es derzeit noch für nicht erwiesen, dass die Vermittler auch derart deutlich günstigere Konditionen weitergeben. Wir sprechen - alleine in Sachen Einwegmiete - z.B. von (umgerechnet) ca. 225 EUR, um die eine über einen Vermittler getätigte Buchung schon mal günstiger wäre, als beim Vermieter selbst.

Schaun mer mal, bis die ersten Erfahrungen aus der Praxis hier im Board aufschlagen. Vorher ist es doch weitgehend "Theorie".
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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Antje

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #25 am: 14.01.2010, 21:35 Uhr »
Hallo

meine "Stellungnahme" gibt auch auch nur meine Meinung über das Procedere wieder, zu dem es im Streitfall mit einem energischen Kunden kommen dürfte.

In der Realität sieht es ja so aus: Die Anzahl der betroffenen Buchungen im Vergleich zur Gesamtbuchungsanzahl dürfte gering sein. Von diesen Kunden lassen sich noch ein großer Prozentsatz mit den Begründungen, Klauseln etc. abwimmeln und fechten das nicht durch.

Einige Hartnäcke gehen dann tatsächlich den Weg vors Gericht - und mit diesen wenigen wird man sich außergerichtlich einigen, weil es eben billiger ist und man nicht in die Verlegenheit kommt, fragwürdige Klauseln in den AGB vor einem Gericht überprüfen zu lassen und sich diese möglicherweise als unwirksam herausstellen.

Reinschreiben kann man da viel - ob sie auch wirksam sind oder einen Vertragspartner unangemessen benachteiligen, kann ein Laie vor einem Prozeß nicht garantieren...
Und auch mancher Jurist ist da schon auf die Nase gefallen (siehe viele Mietvertragsklauseln, die garantiert juristisch "abgeklopft waren" und doch rückwirkend für unwirksam erklärt wurden).

Ich bin überzeugt, auf dieses Risiko werden sich die Anbieter nicht einlassen. Dieses Verhalten, sich außergerichtlich zu einigen, um keinen Präzendenzfall zu schaffen, wenden auch die meisten Versicherer (in anderem Zusammenhang) gerne an - erst wird ausprobiert, wer wirklich den Atem hat, bis zu einem Urteil durchzuhalten und erst dann kommt ein Angebot für eine Einigung ohne Urteil, weil ein Urteil das letzte ist, was man will....

Aber wissen werden wir es erst, wenn die erste "Streitigkeit" hier einschlägt...

Antje

playmaker11

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #26 am: 15.01.2010, 06:51 Uhr »
das spielt keine Rolle, ob bereits gebucht ist - wenn sich die Regelung zu den Einwegmieten ändert, betrifft das auch bestehende Buchungen
Nein, denn der Vertrag ist ohne eine solche Regelung geschlossen worden. Nachträglich kann der nur mit Deinem Einverständnis geändert werden (wenn Du das erteilst: selbst schuld). Das ist definitiv nicht möglich.

Zitat
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Das betrifft Verträge in denen Einwegmieten vereinbart sind. Diese sind vor Ort zu entrichten und zwar zu den am Anmiettag gültigen Konditionen. Wobei ich selbst hier der Meinung bin, daß eine solche Klausel (im dt. Recht) nicht wirksam ist, denn der Mietpreis ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Ohne eine Einigung darüber kommt ein Vertrag nicht zustande.
Bei den anderen Verträgen steht nichts von einer Einwegmiete drin. Würde man eine solche verlangen, würde man den Vertrag ändern.
No retreat, no surrender !

wilma61

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #27 am: 15.01.2010, 07:13 Uhr »
Hi.

Ich seh es genau so wie Antje und Playmaker11. Wahrscheinlich weil es mir in den Kram

passt..... :lol: :lol: :wink:....

oder weil ich von der Juristerei berufsbedingt ein wenig Ahnung habe. 8)

Willi

torric

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #28 am: 15.01.2010, 09:29 Uhr »
Nein, denn der Vertrag ist ohne eine solche Regelung geschlossen worden. Nachträglich kann der nur mit Deinem Einverständnis geändert werden (wenn Du das erteilst: selbst schuld). Das ist definitiv nicht möglich.

Aber so wie der Kunde kurzfristig vom Vertrag zurücktreten kann (Storno), kann es der Vermittler natürlich auch.

Smokey-the-Bear

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Re: Alamo ändert die Bedingungen für Einwegmieten
« Antwort #29 am: 15.01.2010, 09:50 Uhr »
Ich übernehme in San Francisco und geben in Phoenix ab.

Dafür will Alamo jetzt sage und schreibe über 300 USD zusätzlich fällig. Zumindest dann, wenn ich jetzt buchen würde:   
   
Zusätzliche Gebühren sind vorgeschrieben, schließen alle örtlichen Steuern ein und werden örtlich bezahlt.   
Drop Charge   $300,00
Concession Recovery Fee 11.11%   $33,33
Sales Tax   $30,83



Die o.g. Angaben zur Einwegmiete stammen von der Website alamo.de.

Ich habe eben die gleiche Buchung auch noch über alamo.com nachvollzogen.

Dort erscheint jedoch keine separat ausgewiesene Einwegmiete (Drop Charge).

Auch sehr interessant   ...
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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