Hallo zusammen!
Wir sind seid gestern in Boulder CO..
Nach dem Flug von NYC am Denver Airport bei Alamao die Autos uebernommen (SUV verlangt, gekriegt Dodge Durango, Minivan Chevy Uplander), dabei wurde mehrmals der Road Side Plan empfohlen, da v.a. die Windschutzscheibe NICHT gedeckt sei, man habe dafuer zu bezahlen... Ich war eigentlich immer der Meinung, dass unverschuldete "Probleme" Sache des Vermieters seien...
Da habe ich mal zwei Fragen zu. Sowohl das Alamo Standard Paket Inklusive als auch das Alamo Master Paket Inklusive enthalten eine Vollkaskoversicherung (CDW) von der es in der deutschen Beschreibung heisst
Collision Damage Waiver (CDW)
Es handelt sich hierbei um eine Option, die für eine zusätzliche Tagesgebühr erworben werden kann oder in Ihrer Rate bereits enthalten ist. Sie schließt die Verantwortung für Beschädigung oder Verlust des Alamo-Fahrzeugs aus, sofern die Mietbedingungen nicht missachtet wurden.
Die CDW ist keine Versicherung.
Sie deckt jegliche Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs.
Heisst doch aber, so lange ich das Auto nicht mit nem Hammer traktiere oder ähnliche Dinge der Windschutzscheibe antue (Mißachtung der Mietbedingungen), daß jeder Schaden daran von dieser CDW gedeckt ist.
Da sind dann doch die Hinweise, daß Schäden an der Windschutzscheibe nicht gedeckt sind dreiste Lügen, oder nicht?
Und dann hätte ich noch mal ne Frage zur Thematik Winterreifen und diese Versicherungen. Hier bei uns in Deutschland kannst Du ja mittlerweile bei einem Unfall im Winter, wenn Du Sommerreifen drauf hast Deinen Versicherungsschutz verlieren bzw. Du kriegst dann wohl ne Teilschuld, selbst wenn Du nicht schuld am Unfall bist.
Nun fliegen wir in einer Zeit in die USA und Kanada, da ist in den Gegenden die Tiefstemperatur nachts bis ca. -6 und Höchsttemperaturen am Tag ca. 12° C.
a) Winterreifenpflicht? Ja oder Nein
b) Wenn ja, ist der Vemieter dazu verpflichtet mir ein Auto mit Winterreifen zu geben (Alamo bietet die Option Winterreifen bei Buchung online mW nicht an, andere tun das, weisen aber u.U. darauf hin, daß das nur ein Wunsch ist)
c) Ist das versicherungstechnisch im Schadensfall dann ähnlich geregelt wie in Deutschland
d) wenn ja wer kommt dann dafür auf? (ich? der vermieter? die versicherung?)