die Frage ist wohl, ob man als rechtmässiger Nutzer eines Mietwagens ohne(!) sein Wissen oder ohne einen Hinweis auf die Möglichkeit zur Ortung, einfach so verfolgt werden darf. Kann dazu jemand etwas sagen?
Die Lage ist sicher eine andere, wenn der Wagen als gestohlen oder vermisst gemeldet ist. Im Normalfall halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein permanentes Tracking erfolgt. Die Daten müssten ja auch irgendwie ausgewertet werden. Eine Aufzeichnung (ob nun mot online-Übertragung oder nur in einen internen Speicher) bliebt ja ohne Auswirkungen, solange die Daten nicht ausgewertet werden. ich glaube nicht, dass ein Vermieter ohne berechtigten Verdacht auf irgend etwas sich die Mühe machen wird, die Trackingdaten eines Fahrzeuges zu analysieren, um dem Mieter z.B. nachzuweisen, dass er 27 Meter über Schotter gefahren ist um seinen Campground zu erreichen. Die Frage ist dann immer noch, ob man dem Mieter daraus ein Problem stricken kann, sofern das fahrzeug keine Beschädigungen aufweist und es somit nicht um einen Versicherungsfall geht. Aber das ist eigentlich ein anderes Thema...
Lurvig