Es wurde hier auch gesagt, dass man einen Anspruch auf die gebuchte Klasse hätte.
Kilngt einleuchtend.
Ich habe jetzt einige allgemeine Vertragsbedingungen durchgelesen. Dort steht so einiges, aber kein Wort darüber, welche Ansprüche man bezüglich der gebuchten Klasse hat.
Der eigentliche Mietvertrag kommt ja erst am Schalter zustande, also hier entscheidet sich endgültig, welche Klasse man bekommt/nimmt. Der Preis wird garantiert, aber die reservierte Klasse? Sicher, üblicherweise bekommt man einen Wagen aus der höheren Klasse. Aber ist das ein Kulanzangebot, oder man hätte aus dem zu wählen, was bei Vertragsschluss vorrätig ist?
In einer Version der AGBs stand sogar "sofern die gebuchte Klasse nicht zur Verfügung steht, hat der Kunde das Recht die Buchung kostenfrei zu stornieren". Wow, großzügig! Stellt den Vermieter gleich von der Leistungspflicht frei.
Weiß da jemand mehr?
Mic