Bei der US Botschaft ist nachzulesen, dass die USA mit Deutschland ein Abkommen haben, welches besagt, dass der ausländische (in diesem Fall also deutsche) Führerschein für die Dauer von bis zu einem Jahr zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge berechtigt.
Das ist nicht die Seite der Botschaft, sondern eine externe Seite, wenn wir die selbe Seite meinen. Ohne Link ein wenig schwer zu sagen. Die Info ist jedenfalls nicht zutreffend.
Aktuelle
Liste der Unterzeichner des
Wiener Übereinkommens über den Staßenverkehr. Man wird die USA in der Liste vergeblich suchen.
Kapitel IV Art. 41 regelt die Frage der internationalen Führerscheine.
Im
Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr sucht man dagegen Deutschland vergeblich unter den Unterzeichnern.
Kapitel V., Art 24 regelt hier die Fragen der internationalen Führerscheine.
@Tinerfeño
Ich kann keine Quellen finden, die die Aussage bestätigen würden, wonach es eine rechtliche Grundlage dafür geben würde, mit einem deutschen Führerschein in den USA legal fahren zu können. Dafür wäre ja eins der Abkommen gedacht. Dieses Verhältnis ist zwischen USA und Deutschland einfach nicht geregelt.
Das Beispiel mit der Umschreibung sollte nur verdeutlichen, dass es am Vorhandensein eine im Ausland erteilten Erlaubnis nicht liegt.
Der ausländische Führerschein wird in Deutschland vorübergehend (z.B. bei Touristen) auch nur akzeptiert, wenn das ausstellende Land ein Unterzeichner des entspr. Abkommens ist.
Es ist allgemein so, dass Dokumente, Erlaubnisse, Zeugnisse eines Landes in einem anderen nicht ohne weiteres anerkannt werden.
Wobei bei Wiki behauptet wird, dass gewisse Länder des Wiener Übereinkommens int. Führerscheine des Genfer Abkommens akzeptieren würden. Sprich: Die int. Führerscheine der USA in Deutschland z.B. Belege hierfür fand ich zwar nicht, aber ich habe nicht alle Quellen gesichtet.
Wir glauben oft nur, dass Dinge, die sinvollerweise geregelt sein sollten, auch geregelt sind.
Mic