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Autor Thema: internationaler Führerschein  (Gelesen 21359 mal)

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Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #45 am: 07.11.2014, 14:32 Uhr »
Ich habe jetzt eine Anfrage an das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur geschickt. Mal sehen, was die antworten.

Mic

check

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #46 am: 18.11.2014, 12:26 Uhr »
und, schon ne info erhalten?

Drummond

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #47 am: 18.11.2014, 12:51 Uhr »
Ich habe jetzt eine Anfrage an das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur geschickt. Mal sehen, was die antworten.

Mic
Egal was die antworten.
Das Recht wird in der USA gesetzt. Und da ist es wie hier. Jedes Bundesland macht seins.
Schafft ja auch gutbezahlte dauerhafte Beschäftigung für die Beamten + Politikerschaft.
VG :lol:

Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #48 am: 18.11.2014, 13:07 Uhr »
Und da ist es wie hier. Jedes Bundesland macht seins.

Aber nicht in Sachen "Straßenverkehr". Die deutsche Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesordnung.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #49 am: 18.11.2014, 13:24 Uhr »
Ich habe auf meine Anfrage noch keinerlei Antwort erhalten.
Das ist ja ein Bürgerservice!  :roll:

Mic

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #50 am: 21.11.2014, 11:33 Uhr »
Die Antwort des BMVI ist da:

"....Hierzu kann ich Sie auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes hinweisen, wo dann auch eine direkte Verlinkung zu den Departments of Transportation mit Hinweisen zur Gültigkeit von Führerscheinen in den einzelnen US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebieten in englischer Sprache führt.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html

Über die Rechtslage in anderen Staaten kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur grundsätzlich keine Auskunft erteilen."

Wenn man dem Link folgt, landet man auf der Seite des auswärtigen Amtes. Die Hinweise dort sind mehr als vage.
Der dort angebotener Link führt auf diese Seite. Diese enthält im Wesentlichen nur die Links - dich nicht mal alle gehen - auf die Seiten der Departments of Transportation der einzelnen Bundesstaaten. Ich habe 10 stichprobenartig getestet und keinerlei Hinweise auf ausländische Führerscheine gefunden. Die Info ist also für die digitale Mülltonne.

Ich habe daher meine Frage wiederholt und an das auswärtige Amt geschickt. Ich wies auch darauf hin, dass die angegebenen Links keine Infos liefern.

Mal sehen, was kommt.

Mic

mrh400

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #51 am: 21.11.2014, 11:39 Uhr »
Mal sehen, was kommt.

Das da:
"Über die Rechtslage in anderen Staaten kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur grundsätzlich keine Auskunft erteilen."

Haben sie doch schon gesagt und mehr können sie auch nicht sagen. Und für die Funktionsfähigkeit von Links auf einer US-Seite können die auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Gruß
mrh400

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #52 am: 21.11.2014, 11:49 Uhr »
Die Antwort des auswärtigen Amtes ist schon da:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Ihrer Frage direkt an die für Ihren
Wohnort zuständige Vertretung der USA. Die Kontaktdaten finden Sie unter
folgendem Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/VertretungenFremderStaatenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html"

Verzeihung, das heißt dann, dass mir keine Behörde hier sagen kann, ob ein amtliches, deutsches Dokument, das gerade für den Gebrauch im Ausland bestimmt ist, in einem anderen Land überhaupt gültig ist?
Ist ja bequem. Und die Risiken, ob ja, oder nein, soll der Bürger tragen? Also ggf. im Ausland ohne Fahrerlaubnis zu fahren?
Und es geht nicht darum, ob ein Link geht, oder nicht. Die verlinkten Seiten befassen sich mit dieser Frage gar nicht. Da hätte man auch die Seite von Disneyworld angeben können. Offenbar hat kein Mensch sich die Mühe gemacht die verlinkten Seiten zu sichten, ob die überhaupt die angegebene Info enthalten!

Mic

mrh400

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #53 am: 21.11.2014, 13:10 Uhr »
Verzeihung, das heißt dann, dass mir keine Behörde hier sagen kann, ob ein amtliches, deutsches Dokument, das gerade für den Gebrauch im Ausland bestimmt ist, in einem anderen Land überhaupt gültig ist?
Genau so ist es - keine deutsche Behörde wird sich in die Verantwortung dafür nehmen lassen (können), was eine ausländische Behörde irgendwo in der Welt in einer aktuellen Situation von sich gibt. Genauso wenig werden US-Behörden irgendwelche verbindliche Aussagen über die Gültigkeit von US-Führerscheinen in Deutschland treffen.
Gruß
mrh400

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #54 am: 21.11.2014, 13:20 Uhr »
Wozu soll ich dann einen internationalen Führerschein ausstellen lassen? Wenn niemand weiß, ob er gültig ist/akzeptiert wird... Das trifft auf natioanale Führerscheine im Ausland dann auch zu: Entweder hat man Glück, oder man wandert ins Kittchen.
Verzeihung, aber einen Sinn vermag ich darin nicht zu erkennen.

Und die USA wird sehr wohl sagen können, dass ihre internationalen Führerscheine hier gültig sind. So rum gibt es nml. ein Abkommen, wonach Länder des Wiener Abkommens die int. Führerscheine des Genfer Übereinkommens akzeptieren.

Mic

DocHoliday

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #55 am: 21.11.2014, 13:22 Uhr »
Ich bin ja kein Jurist und daher eher einfach gestrickt. Ich bin zufrieden, wenn die Botschaft der USA folgendes schreibt:

"Ist mein deutscher Führerschein in den USA gültig? Brauche ich einen internationalen Führerschein, um ein Auto zu mieten?
Es ist ratsam beide, den deutschen Führerschein und den deutschen internationalen Führerschein, mit sich zu führen.  Einige US-Bundesstaaten verlangen zusätzlich zum deutschen Führerschein den internationalen Führerschein. Nähere Informationen können Sie beim z.B. ADAC oder Ihrem lokalen Straßenverkehrsamt erfragen."

Dann brauche ich keine juristischen Dokumente, Abkommen, etc. Da spricht der Staat USA und deren Interpretation ihrer eigenen Gesetze glaube ich einfach mal.

Quelle: usembassy.gov
Gruß
Dirk

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #56 am: 02.12.2014, 18:13 Uhr »
Die Stelle kenne ich.
Ich bin misstrauisch. Es wäre nicht das erste mal, dass eine Information, die eh ohne Gewähr ist, auf der Webseite einer Behörde, sich als falsch erweist.
Diese steht im Widerspruch zu den existierenden Abkommen.

Von welcher Art ist dieser "Zusicherung"? Eine art "Duldung", Gewohnheitsrecht? Worauf kann ich mich im Falle eines Falles berufen? Wieso kann man hier keine rechtssichere Auskünfte erhalten?

Ich möchte es einfach genau wissen.

Mic

DocHoliday

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #57 am: 02.12.2014, 18:48 Uhr »
Ich möchte es einfach genau wissen.

Dann viel Spaß bei der Recherche. Ich mache solange einfach weiter Urlaub in den USA und fahre ganz sorgenfrei mit meinem "geduldeten" Führerschein ;)
Gruß
Dirk

motorradsilke

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #58 am: 02.12.2014, 20:39 Uhr »
Die Stelle kenne ich.
Ich bin misstrauisch. Es wäre nicht das erste mal, dass eine Information, die eh ohne Gewähr ist, auf der Webseite einer Behörde, sich als falsch erweist.
Diese steht im Widerspruch zu den existierenden Abkommen.

Von welcher Art ist dieser "Zusicherung"? Eine art "Duldung", Gewohnheitsrecht? Worauf kann ich mich im Falle eines Falles berufen? Wieso kann man hier keine rechtssichere Auskünfte erhalten?

Ich möchte es einfach genau wissen.

Mic

Dann solltest du dich aber nicht an eine deutsche Behörde wenden, sondern an die zuständige Behörde in den USA. Nur die können dir verbindlich sagen, ob ein internationaler Führerschein anerkannt wird.

Genauso kann natürlich keine Behörde in den USA verbindlich sagen, ob ihre Führerscheine für US-Bürger in Deutschland gültig sind, das könnte nur eine deutsche Behörde.

nordlicht

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #59 am: 02.12.2014, 22:13 Uhr »
Und im Endeffekt hat man es mit einem Dorfsheriff zu tun, der bei "Wiener Abkommen" eher an Beilagen zu Wiener Würstchen denkt und für den US-Führerscheine aus einem anderern Bundesstaat schon ausländische Führerscheine sind.
Da kann es einem dann vielleicht ganz praktisch gedacht ein wenig Streß ersparen, wenn man dem ein Dokument unter die Nase halten kann, das nicht in "Ausländisch" geschrieben ist. Und wie die korrekte rechtliche Situation aussieht interessiert den bestimmt nicht und selbst wenn, wäre es ja sehr überraschend, wenn sich im Sheriffsbüro oder sonstwo jemand auftrieben liesse, der die korrekte rechtliche Interpretaion des Sachverhalts unter Berücksichtigung der verschiedenen internationalen Abkommen liefern kann. Falls es die überhaupt gibt.