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Autor Thema: internationaler Führerschein  (Gelesen 21014 mal)

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mrh400

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #30 am: 07.11.2014, 08:47 Uhr »
Hallo,
wenn ich mich recht entsinne, waren bei uns regelmäßig im Handschuhfach neben dem Handbuch noch einige weitere Fahrzeugunterlagen. Ich nehme an, daß da auch ein Versicherungszettel mit dabei war - sicher bin ich mir aber nicht mehr; da ich nie etwas davon benötigt habe, habe ich leider auch keine konkrete Erinnerung mehr. War jeweils Hertz.
Gruß
mrh400

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #31 am: 07.11.2014, 09:58 Uhr »
Deutsche internationale Führerscheine beruhen auf dem Wiener Übereinkommen. Dieses hat wiederum die USA nicht unterzeichnet.

Also: Wir haben in den USA keinen gültigen Führerschein. Eigentlich fahren wir immer ohne Fahrerlaubnis.

In den USA braucht man aber in den meisten Bundesstaaten keinen internationalen Führerschein, sodass es völlig unerheblich ist, welches Abkommen unterzeichnet wurde. Der nationale Führerschein ist als Nachweis ausreichend, und den hat ja schließlich jeder.

Wenn überhaupt wäre das übrigens "Fahren ohne Führerschein" und nicht "Fahren ohne Fahrerlaubnis", denn eine Fahrerlaubnis haben wir ja schließlich.

Da muss ich widersprechen. Der Führerschein ist lediglich ein Dokument/eine Urkunde, das die Fahrerlaubnis nachweist. Fahrerlaubnisse haben nur innerhalb des erteilenden Landes Rechtswirkung. Der von dem deutschen Staat erteilte Fahrerlaubnis ist im Ausland ein rechtliches Nullum.
Es sei denn, ein zwischenstaatliches Abkommen regelt es anders.

Dacher gibt es einen Unterschied zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Fahren ohne Führerschein: Man hat einen, aber nicht dabei.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Man hat keine Erlaubnis, also auch keinen im Inland gültigen Führerschein. Das gilt auch, wenn man einen ausländischen Führerschein hat, dieser aber im Inland nicht gültig ist, nicht umgeschrieben wurde, oder nicht anerkannt wird.
Dieser Fall liegt in den USA auch vor: Der deutscher Führerschein ist dort kein amtliches Dokument, man kann also auch die Erlaubnis nicht nachweisen.
Die USA hat mit Deutschland einfach kein Abkommen, das die Anerkennung der Fahrerlaubnisse - dokumentiert im Führerschein - sicherstellen würde.
Dass es in den meisten Staaten kulanterweise nicht so eng gesehen wird, ist eine völlig andere Geschichte. Aber es liegt nicht daran, dass dort die deutschen Führerscheine zum Nachweis der Fahrelaubnis Gültigkeit hätten.

Mic

Bandito1011

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #32 am: 07.11.2014, 10:20 Uhr »
Bei der US Botschaft ist nachzulesen, dass die USA mit Deutschland ein Abkommen haben, welches besagt, dass der ausländische (in diesem Fall also deutsche) Führerschein für die Dauer von bis zu einem Jahr zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge berechtigt.


Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #33 am: 07.11.2014, 10:23 Uhr »
@Microbi: Danke für die Erklärung. Hast du dafür auch noch eine seriöse Quelle, wo man das nachlesen kann? Ich finde die Sache etwas merkwürdig. Wieso sollten wir in den USA keine Fahrerlaubnis haben...? Als Tourist bekommt man doch als Führerscheininhaber grundsätzlich auch eine Fahrerlaubnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erteilt. Erst bei längeren Aufenthalten (über 3 Monate/6 Monate?; mit Visum o. ä.) benötigt man ein weiteres Dokument oder einen amerikanischen Führerschein. Allein schon aus versicherungstechnischen Gründen wäre es meiner Meinung nach völlig abwegig, dass man in den USA nur "auf Kulanz" legal ein Auto führt.

Edit: @Bandito1011: Genau das meine ich!
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
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Drummond

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #34 am: 07.11.2014, 10:28 Uhr »
Ich sage mal,
wenn man bei einem so wichtigen Problem wie Fahrerlaubnis/Führerschein im Zweifel ist, dann sollte man doch einfach die ca, 16 Eu für den Internationalen "opfern" und fühlt sich dann zumindest besser.
VG

Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #35 am: 07.11.2014, 10:31 Uhr »
Ich sage mal,
wenn man bei einem so wichtigen Problem wie Fahrerlaubnis/Führerschein im Zweifel ist, dann sollte man doch einfach die ca, 16 Eu für den Internationalen "opfern" und fühlt sich dann zumindest besser.
VG

Darum ging es doch in den letzten Postings gar nicht.
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Bandito1011

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #36 am: 07.11.2014, 11:12 Uhr »
@Microbi: Danke für die Erklärung. Hast du dafür auch noch eine seriöse Quelle, wo man das nachlesen kann? Ich finde die Sache etwas merkwürdig. Wieso sollten wir in den USA keine Fahrerlaubnis haben...? Als Tourist bekommt man doch als Führerscheininhaber grundsätzlich auch eine Fahrerlaubnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erteilt. Erst bei längeren Aufenthalten (über 3 Monate/6 Monate?; mit Visum o. ä.) benötigt man ein weiteres Dokument oder einen amerikanischen Führerschein. Allein schon aus versicherungstechnischen Gründen wäre es meiner Meinung nach völlig abwegig, dass man in den USA nur "auf Kulanz" legal ein Auto führt.

Edit: @Bandito1011: Genau das meine ich!

Die Fahrerlaubnis wird doch von den USA durch das Abkommen somit übernommen. Es gibt also ein Abkommen (bis zu einem Jahr), somit eine Fahrerlaubnis und einen zeitlich begrenzten, gültigen deutschen Führerschein. Wo ist also das Problem ? Mit Kulanz hat das nicht viel zu tun.

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #37 am: 07.11.2014, 11:21 Uhr »
Bei der US Botschaft ist nachzulesen, dass die USA mit Deutschland ein Abkommen haben, welches besagt, dass der ausländische (in diesem Fall also deutsche) Führerschein für die Dauer von bis zu einem Jahr zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge berechtigt.



Das ist nicht die Seite der Botschaft, sondern eine externe Seite, wenn wir die selbe Seite meinen. Ohne Link ein wenig schwer zu sagen. Die Info ist jedenfalls nicht zutreffend.

Aktuelle Liste der Unterzeichner des Wiener Übereinkommens über den Staßenverkehr. Man wird die USA in der Liste vergeblich suchen.
Kapitel IV Art. 41 regelt die Frage der internationalen Führerscheine.

Im Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr sucht man dagegen Deutschland vergeblich unter den Unterzeichnern.
Kapitel V., Art 24 regelt hier die Fragen der internationalen Führerscheine.

@Tinerfeño

Ich kann keine Quellen finden, die die Aussage bestätigen würden, wonach es eine rechtliche Grundlage dafür geben würde, mit einem deutschen Führerschein in den USA legal fahren zu können. Dafür wäre ja eins der Abkommen gedacht. Dieses Verhältnis ist zwischen USA und Deutschland einfach nicht geregelt.

Das Beispiel mit der Umschreibung sollte nur verdeutlichen, dass es am Vorhandensein eine im Ausland erteilten Erlaubnis nicht liegt.
Der ausländische Führerschein wird in Deutschland vorübergehend (z.B. bei Touristen) auch nur akzeptiert, wenn das ausstellende Land ein Unterzeichner des entspr. Abkommens ist.
Es ist allgemein so, dass Dokumente, Erlaubnisse, Zeugnisse eines Landes in einem anderen nicht ohne weiteres anerkannt werden.

Wobei bei Wiki behauptet wird, dass gewisse Länder des Wiener Übereinkommens int. Führerscheine des Genfer Abkommens akzeptieren würden. Sprich: Die int. Führerscheine der USA in Deutschland z.B. Belege hierfür fand ich zwar nicht, aber ich habe nicht alle Quellen gesichtet.

Wir glauben oft nur, dass Dinge, die sinvollerweise geregelt sein sollten, auch geregelt sind.

Mic


Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #38 am: 07.11.2014, 11:26 Uhr »
Bei der US Botschaft ist nachzulesen, dass die USA mit Deutschland ein Abkommen haben, welches besagt, dass der ausländische (in diesem Fall also deutsche) Führerschein für die Dauer von bis zu einem Jahr zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge berechtigt.



Du setzt "ausländisch" mit "deutsch" gleich. Das dürfte ein Fehler sein. Ich meine, dass mit "ausländisch" eben die Länder des Genfer Abkommens gemeint sind/sein müssen.

Mic

Bandito1011

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #39 am: 07.11.2014, 11:29 Uhr »
Bei der US Botschaft ist nachzulesen, dass die USA mit Deutschland ein Abkommen haben, welches besagt, dass der ausländische (in diesem Fall also deutsche) Führerschein für die Dauer von bis zu einem Jahr zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge berechtigt.



Du setzt "ausländisch" mit "deutsch" gleich. Das dürfte ein Fehler sein. Ich meine, dass mit "ausländisch" eben die Länder des Genfer Abkommens gemeint sind/sein müssen.

Mic

Öhm, das steht doch da. Zwischen Deutschland und den USA.
Das hat nichts mit dem Genfer Abkommen zu tun.

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #40 am: 07.11.2014, 11:36 Uhr »
Wo???? Link bitte bitte!  :D

Die Befristung
Zitat
Es gibt also ein Abkommen (bis zu einem Jahr)
passt übrigens zu 1. Kapitel, Arikel 1, Abs. 2 des genfer Abkommens, wo es heißt "Kein Vertragsstaat ist gehalten, die Vergünstigungen dieses Abkommens Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen), Anhängern oder Führern einzuräumen, die sich ohne Unterbrechung mehr als ein Jahr auf seinem Gebiet aufgehalten haben."

Mic

Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #41 am: 07.11.2014, 11:54 Uhr »
Ich kann keine Quellen finden, die die Aussage bestätigen würden, wonach es eine rechtliche Grundlage dafür geben würde, mit einem deutschen Führerschein in den USA legal fahren zu können.

Ich verstehe nicht ganz, wie du darauf kommst, dass man in den USA faktisch nicht legal mit einem deutschen Führerschein fahren kann. Für Touristen gibt es ganz besondere Regeln und dazu gehört eben auch, dass man mit "Out-of-Country"-Licenses in den USA für eine bestimmte Zeit fahren darf. Hier ist zum Beispiel eine Regelung für den Bundesstaat New York vom DMV:

Zitat
Can I drive In New York State with an out-of-state or foreign driver license?

You can drive in New York State with a valid driver license from another state or country. You don’t need to apply for a NYS driver license unless you become a New York State resident.

Zitat
If I am visiting NYS from another country do I need a NYS driver license?

If you have a driver license from any nation except Canada, you should only apply for a NYS driver license if you become a resident of New York State or if you do not have a driver license from your home country.
http://dmv.ny.gov/driver-license/drive-new-york-state

Da steht überhaupt nichts davon, dass bestimmte Länder ausgenommen wären. Soweit ich weiß, sind doch diese Abkommen, von denen hier immer gesprochen wird, nur für den internationalen Führerschein relevant.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #42 am: 07.11.2014, 12:16 Uhr »
Die Zitate sind gut, aber nicht differenziert.

Ja, man darf mit einem "fremden" Führerschein fahren. Wie lange? Weiß man nicht.
Mit jedem ausländischen Führerschein? Weiß man nicht.

Die Abkommen bezwecken gerade die Anerkennung von ausländischen Dokumenten.
Im Text des Abkommens heißt es:

"1.
Alle Vertragsstaaten gestatten ohne neue Prüfung jedem in ihr Land kommenden Führer, der die Bedingungen des Anhanges 8 erfüllt, auf ihren Straßen Kraftfahrzeuge (Motorfahrzeuge) der in den Anhängen 9 und 10 umschriebenen Gattungen zu führen, für die dem Führer auf Grund einer Eignungsprüfung von der zuständigen Behörde eines anderen Vertragsstaates oder eines seiner Teilgebiete oder durch einen von dieser Behörde ermächtigten Verband ein gültiger Führerschein ausgestellt worden ist.

2.
Die Vertragsstaaten können aber von den in ihr Land kommenden Führern verlangen, daß sie einen internationalen Führerschein nach dem Muster des Anhanges 10 mitführen, besonders dann, wenn der Führer aus einem Lande kommt, in dem kein nationaler Führerschein erforderlich ist, oder wenn sein nationaler Führerschein nicht dem Muster in Anhang 9 entspricht."

Das sind schon die "ganz besonderen Regeln für Touristen" und andere Besucher, die nicht länger, als ein jahr bleiben.
Und wer da nicht unterzeichnet hat, für den gilt es nicht! Welchen Sinn hätte ein solches Abkommen, wenn man fremde Dokumente ohnehin gelten lässt?

Mic

Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #43 am: 07.11.2014, 12:36 Uhr »
Problematisch an der ganzen Sache ist, dass das Verkehrsrecht in den USA von den einzelnen Bundesstaaten geregelt wird. Tatsache ist aber, dass der deutsche Führerschein für unsere typischen Reisezwecke (bis 3 Monate) ein gültiges Dokument ist, um die Fahrerlaubnis nachzuweisen. Falls nicht, dürfte man ja auch nicht fahren. Im Gegenzug gelten auch der US-Führerschein und auch etliche andere Führerscheine in Deutschland, solange man kein Staatsangehöriger der jeweiligen Staaten ist. Wie lange genau man damit fahren kann, lässt sich so oder so schwer nachvollziehen.

Hier ist übrigens noch eine Liste mit den von den in Massachusetts anerkannten Führerscheinen:

http://www.massrmv.com/rmv/dmanual/appendix_a.pdf
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #44 am: 07.11.2014, 13:32 Uhr »
@ Tinerfeño
Da hast Du eine gute Spur gelegt!

Ich habe den folgenden Hinweis noch gefunden - allerdings noch ohne Nachweis.

US States with Full Driver’s License Reciprocity
GERMANY

Alabama
Arizona
Arkansas
Colorado
Delaware
Idaho
Illinois
Iowa
Kansas
Kentucky    Louisiana
Maryland*
Massachusetts
Michigan
New Mexico
Ohio
Oklahoma
Pennsylvania
South Carolina
South Dakota    Texas
Utah
Virginia
West Virginia
Washington (state)
Wisconsin
Wyoming
Puerto Rico

U.S. States with Partial Driver’s License Reciprocity
GERMANY

Connecticut
Florida
Indiana
Minnesota    Mississippi
Missouri
Nebraska
North Carolina    Oregon
Tennessee
District of Columbia

Die Info stammt aus einer anderen Richtung, nml. von der Frage, was mit US Führerscheinen in Deutschland passiert, aber ein Umkehrschluss wäre nicht unzulässig.
Was ich noch nicht gefunden habe: Wo wurden diese Abkommen veröffentlicht und was steht da genau drin? Was ist mit den nicht erwähnten Staaten?

Mic