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Autor Thema: Mietwagen - Schotterstraßen  (Gelesen 12551 mal)

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Harald

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Mietwagen - Schotterstraßen
« am: 29.04.2014, 08:50 Uhr »
Grüß euch,

ich lese hier im Forum des Öfteren (vor allem bei den Reiseberichten), dass mit Mietautos auf Schotterstraßen gefahren wird.
Ich habe auch schon ein paar Mal in den USA Mietautos gemietet (bis jetzt immer Alamo), aber bei mir stand in den Vertragsbedingungen immer, dass es verboten ist, mit dem Mietwagen auf Schotterstraßen zu fahren.
Ist das nur bei Alamo so, oder hängt das vom Fahrzeugtyp ab; obwohl in den Reiseberichten auch des Öfteren mit Nicht-Geländewagen auf Schotterstraßen gefahren wird. Werden hier einfach die Vertragsbedingunge nicht so genau genommen und gehofft, dass alles gut geht, oder wird erfahrungsgemäß von den Mietwagenfirmen nicht so genau auf diese Klausel geschaut?

Danke für eure Antworten
Harald

TGW712

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #1 am: 29.04.2014, 10:07 Uhr »
Sowohl als auch.

Es ist grundsätzlich - außer bei Spezialvermietern - nicht erlaubt, unbefestigte Straßen zu befahren. Die meisten hier hoffen darauf, dass nichts passiert oder würden eben nen kaputten Reifen dann aus eigener Tasche zahlen. Einige würden ggf. auch später behaupten, der Schaden wäre auf Asphalt passiert  :roll:.

Hinzu kommt, dass "unpaved" durchaus im Sprachverständnis andere Bedeutung haben kann, da Pavement eine Straßenoberflächenbefestigung bedeuten kann oder aber auch eine geschlossene Fahrbahndecke. Bei ersterem wären die s.g. gravel roads noch zulässig, bei letzterem nicht.

lurvig

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #2 am: 29.04.2014, 16:04 Uhr »
gähn....
zu diesem Thema gibts doch schon hunderte - teils sehr ausführliche - Beiträge hier.
Grundsätzlich gilt wohl: man hat keinen Versicherungsschutz, wenn man auf unbefestigten Strassen unterwegs ist. "Verboten" ist es jedoch offenbar nicht, das ergab zumindest mein ausführlicher Mail-Dialog mit einem Alamo-Manager (den beitrag dazu gibts irgendwo hier im Forum). Wenn man die Kiste im Wald kaputt fährt oder in einem Canyon versenkt hat man mit ziemlicher Sicherheit ein arges finanzielles Problem. Fährt man einen Reifen kaputt ist das nicht kritisch (solange man ein Ersatzrad hat). Ebenso kann die Schramme am Auto auch überall passiert sein. Soll heissen: solange man das Auto irgendwie auf den Asphalt zurückbringt, ist alles halb so schlimm.

vermutlich nicht versicherte Aktion ;)


Lurvig

McC

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #3 am: 29.04.2014, 16:16 Uhr »
Habe ich erst vor zwei Jahren erlebt... Waldstraße auf den Off-Roads nördlich Mammoth Lakes... Roads so schmal, das die Äste auf beiden Seiten das Auto "verkratzt" haben.

Aber geringfügig im Vgl zu meinem Blechschaden 2011.


Drummond

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #4 am: 29.04.2014, 16:45 Uhr »
Habe ich erst vor zwei Jahren erlebt... Waldstraße auf den Off-Roads nördlich Mammoth Lakes... Roads so schmal, das die Äste auf beiden Seiten das Auto "verkratzt" haben.

Aber geringfügig im Vgl zu meinem Blechschaden 2011.


Was haste denn da angestellt?

McC

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #5 am: 29.04.2014, 16:58 Uhr »
Was haste denn da angestellt?

Stahl vs Alu... Gegenseite hatte danach nur paar Kratzer  :wink:

Jochen

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #6 am: 29.04.2014, 17:07 Uhr »
Lokomotive?

McC

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #7 am: 29.04.2014, 17:24 Uhr »

Jochen

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #8 am: 29.04.2014, 17:47 Uhr »
Lokomotive?

Nöö...

Ich hatte halt schon mal das "Vergnügen", sah ähnlich aus wie bei Dir :wink:

dschlei

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #9 am: 29.04.2014, 18:41 Uhr »
Von meiner Autoversicherung wurde mir generell erklaert, dass alle Strassen, die zum oeffentlichen Strassennetz gehoeren (Public Roads), also Strassen, die mit einer Nummer entweder als County Road (was auch oft Schotterstrassen sein koennen). State Road, Federal Road oder Interstate ausgezeichnet sind, unterliegen dem Versicherungsschutz.
Es koennte sein, dass diese Auslegung von den Anbietern nicht richtig ins Deutsche uebertragen wird, oder die Anbieter sich Aerger ersparen wollen?
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Microbi

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #10 am: 29.04.2014, 19:41 Uhr »
Das Thema hatten wir doch schon und ich habe die offizielle Stellungnahme von Alamo auch gepostet... die finde ich aber gerade nicht  :?
Und als ob das noch nicht reichen würde, ich habe auch vergessen, was die genau gesagt haben  :lol: Jedenfalls kann es nichts Schlimmes gewesen sein, sonst wüßte ich es noch. D.h. man kann "normale" gravel roads schon mit einem Mietwagen fahren.

Aber entweder sucht der geneigter Interessent nach diesem Zitat, oder man genieße die Fahrt ohne Gewähr.

Mic

Harald

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #11 am: 30.04.2014, 08:35 Uhr »
vielen Dank für eure Hinweise!


Grüße Harald

mrh400

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #12 am: 09.01.2015, 14:44 Uhr »
gähn....
zu diesem Thema gibts doch schon hunderte - teils sehr ausführliche - Beiträge hier.

richtig - ist aber der neueste und daher leicht auffindbare Thread und deswegen ziehe ich diesen hier hoch. Ich habe nämlich bei Avis eine für mich neue Variante der Bedingungen zu diesem Thema entdeckt. Bislang bin ich davon ausgegangen, daß das bis auf einen Verlust des Versicherungsschutzes für die spezifische Fahrt keine weiteren Konsequenzen hat (z.T. heißt es ja sogar, daß der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Schaden auf die Fahrt auf unbefestigter Straße zurückzuführen ist). Bei Avis steht jetzt aber in den Bedingungen für Nordamerika folgendes:

"9. Verbotene Nutzung des Fahrzeugs

Bestimmte Handlungen bzw. Unterlassungen sowie Arten der Nutzung des Fahrzeugs durch Sie oder einen Fahrer bedeuten eine Verletzung dieses Vertrages und können uns, zusätzlich zu allem anderen, veranlassen, Ihre Aufnahme in das Avis Preferred Service Programm zu widerrufen. Ein Verstoß gegen diesen Absatz 9, zu dem auch die NUTZUNG des FAHRZEUGS DURCH EINEN UNBEFUGTEN FAHRER gehört, FÜHRT
AUTOMATISCH ZU EINER BEENDIGUNG IHRES MIETVERHÄLTNISSES, ANNULLIERUNG ALLER VON IHNEN ANGENOMMENEN HAFTPFLICHT- UND OPTIONALEN LEISTUNGEN,
EINSCHLIESSLICH EINER ZUSATZHAFTPFLICHT-, INSASSENUNFALL-, REISEGEPÄCKVERSICHERUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI VERLUST UND BESCHÄDIGUNG. SIE HAFTEN UNS GEGENÜBER EBENFALLS FÜR ALLE STRAFEN, BUßGELDER, VERWIRKUNGEN, DINGLICHEN RECHTE, UNTERSTELL- UND RÜCKFÜHRUNGSKOSTEN, EINSCHLIESSLICH ALLER DAMIT VERBUNDENEN RECHTSKOSTEN.

Es gilt als Verstoß gegen diesen Absatz 9, wenn:
A. Sie das Fahrzeug wie folgt nutzen oder nutzen lassen:
1) ...
4) für Testfahrten, Rennen oder Wettfahrten oder auf unbefestigten Straßen;
...
"

nur mal so zur Info.
Gruß
mrh400

Drummond

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #13 am: 09.01.2015, 15:16 Uhr »
Also,
das ein nicht im Vertrag eingetragener Fahrer keinen Versicherungsschutz hat ist doch klar.
Auch die ALLIANZ in D gibt meiner erwachsenen Tochter keinen Versicherungsschutz für mein Auto, wenn nicht (gegen Zusatzgebühr) eingetragen.
VG

lurvig

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Re: Mietwagen - Schotterstraßen
« Antwort #14 am: 09.01.2015, 15:40 Uhr »
FÜHRT AUTOMATISCH ZU EINER BEENDIGUNG IHRES MIETVERHÄLTNISSES,

das ist in der Tat interessant, viel interessanter als die Sache mit den Versicherungen.
Denn das würde ja bedeuten, dass ich dann mit einem Auto unterwegs bin, das Avis gehört, für das ich aber keinen Mietvertrag habe. Also quasi ein geklauter Mietwagen.
Da Avis oder der Sheriff, der mich vielleicht irgendwo anhält (oder wer auch immer) davon aber erstmal nichts wissen, ist das aber erstmal auch egal. Ärgerlich wirds erst im echten Schadensfall, aber das wird es ohnehin, auch ohne diese neue Formulierung.

Lurvig