Guten Morgen,
doch natürlich geht das, kostet nur halt knapp 250€ mehr
Ich habe die MLP Plantinum Card, Zitat aus den Leitungsbeschriebungen:
7. Zusatzhaftpflichtversicherung für gemietete versicherte Kraftfahrzeuge
Die Zusatzhaftpflichtversicherung für gemietete Kraftfahrzeuge wird im Anschluss an die mietvertraglich vereinbarte Deckungssumme (mindestens die gesetzlichen Mindestdeckungssummen des jeweiligen Landes) gewährt.
7.1
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetz-
licher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts des Landes, in dem sich der Schaden ereignet, gegen Sie erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des gemieteten Kraftfahrzeugs
• Personen verletzt
oder getötet werden,
• Sachen beschädigt oder zerstört werden.
Nicht versichert sind Vermögensschäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
7.2
Werden Sie gemäß Ziffer 7.1 als rechtlich schuldig an der Verletzung einer Person oder der Beschädigung ihres Eigentums befunden, so bezahlt der Versicherer die damit verbundenen Schadenersatzleistungen und Prozesskosten bis zu 75o.ooo Euro (bzw. 1.ooo.ooo USD in den USA) je Schadenereignis, die sich direkt oder indirekt aus einem Vorfall ergeben. Aufwendungen für Kosten werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere zeitlich zusammen-
hängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis.
7.3
Nach einem Unfall im Ausland, in den Ihr gemietetes Kraftfahrzeug verwickelt ist, beauftragt der Versicherer einen Vertreter zur Kontrolle und Verantwortung aller rechtlichen Vorgänge. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen
abzugeben.
8. Optionale Versicherungen
Aufgrund der Leistungen müssen Sie beim gewerbsmäßigen Vermie-
ter des gemieteten Kraftfahrzeugs keine zusätzlichen oder optionalen
Versicherungen abschließen, die Folgendes beinhalten:
• Verzicht auf Ansprüche wegen Unfallschäden (CDW),
• Verzicht auf Ansprüche wegen Verlustschäden (LDW),
• Wegfall / Reduzierung der Selbstbeteiligung (Super-CDW/-LDW),
• Diebstahlschutz (TP),
• Erhöhung / Ergänzung der Haftpflicht (SLI).
Sollte dann eigentlich das Standard-Paket reichen, oder?
DANKE!