@tgw712:
Na ja, so ganz wie du es gesagt hast, stimmt es aber auch nicht. Der Vermittler ist natürlich dein Vertragspartner. Aber nicht der einzige. Man schließt nämlich zwei Verträge. Der erste ist tatsächlich mit dem deutschen Vermittler. Das ist ein Vermittlungsvertrag, dürfte also i.E. wohl hier ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein. Der zweite Vertrag ist aber ein Mietvertrag und den schließt man sehr wohl mit Alamo direkt.
Das wird ja auch deutlich darin, dass man z.B. die Kaution an Alamo zahlt und nicht an den Vermittler. Alamo würde sich im Schadensfall direkt an dich halt, nicht der Vermittler. Bei Problemen mit dem Mietwagen müsstest du dich auch direkt an Alamo halten und nicht an den Vermittler. Das wird gerne übersehen. Die Vermittler helfen einem in der Regel bei der Durchsetzung der Rechte, sie wären aber z.B. nicht Partei. Das einzige was der Vermittler einem schuldet ist also die richtige Aufklärung, Beratung und die vertragsgemäße Vermittlung. Du zahlt den vereinbarten Preis und sie stellen dir den Voucher aus, also einen Gutschein... auf den ersten Blick demnach ein Wertpapier.
Sie garantieren dir also, dass der Vertrag mit alamo so zustande kommt, wie sie ihn angeboten haben. Wenn sie einem also cdw/ldw vermitteln, garantiert das, dass du die Haftungsbeschränkungen auch so kriegst, wie alamo das anbietet. Und das richtet sich nach den AGBs von alamo, der Vermittler hat damit also nichts zu tun. Und in den AGBs von Alamo kann man eben nachlesen, was vom Haftungsausschluss umfasst ist. Dort findet man dann die Regelung, dass alles umfasst ist.