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Autor Thema: Rund um Versicherungen bei Mietwagen  (Gelesen 16266 mal)

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Jack Black

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #45 am: 10.05.2012, 16:28 Uhr »
Die CDW greift nur für die Beschädigung des Fahrzeugs mit Ausnahme von Glas und Reifen

Wie kommst Du darauf? Ich gehe davon aus, dass der Text des Mietvertrags gültig ist und wenn da kein Auschluss steht, dann ist auch nichts ausgeschlossen. Willkürlich irgendwelche Bestandteile eines Mietwagens auszuschließen (ohne es zu benennen) ist sicher nicht der Normalfall in den USA. In meinen Mietverträgen war noch nie irgendein Teil ausgeschlossen.

playmaker11

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #46 am: 11.05.2012, 07:20 Uhr »
Zitat
Leistungen inklusive:
unbegrenzte Kilometer, Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, Kfz-Diebstahlversicherung, ein Zusatzfahrer über 25 Jahren, erhöhte Haftpflichtdeckungssumme, alle Steuern und Gebühren auf die inkludierten Leistungen. Keine Umbuchungs- und Stornierungsgebühren vor Anmietung.
...Schäden an Glas, Reifen, Dach u. Unterboden können nicht versichert werden.
Wenn er das so schreibt - und ich gehe mal davon aus, es ist einfach nur aus den Bedingungen kopiert, dann gehts wohl nicht deutlicher.

Und - das ist jetzt allerdings lediglich ein Indiz - bei den meisten Mietwagen- Verträgen sind gerade Glas und Reifen nicht in der CDW enthalten. Es könnte natürlich hier anders sein, paßt aber zu dem ausdrücklich oben Stehenden.
No retreat, no surrender !

Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #47 am: 11.05.2012, 09:03 Uhr »

Wenn er das so schreibt - und ich gehe mal davon aus, es ist einfach nur aus den Bedingungen kopiert

Korrekt.

Und wie ich dann ja jetzt nach einiger Recherche rausgefunden habe ist bei National eben das alles nicht im CDW bzw. es gibt einen expliziten Ausschlus wogegen bei anderen Anbietern kein Ausschlus vorhanden ist. Insofern würde ich auch erst einmal davon ausgehen, dass im Schadenfall heißt: "Selber zahlen..."

Damit relativiert sich der National Vorteil der günstigeren Einwegmiete ein wenig, solange es "nur" ein Reifen ist ok das wäre verschmerzbar, ein Steinschlag in der Scheibe kommt aber sicher teurer. Ich will allerdings nicht ausgeschlossen halten das ggf. der ADAC dann doch einspringt oder etwaige Kosten erstattet - wobei die sich auch erstmal auf die Hinterbeine stellen könnten nach dem Motto: "Steht doch in den Mietbedingungen so drin..." - auch wenn die hauseigene Werbung das vor der Buchung geflissentlich auslässt.

Jack Black

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #48 am: 11.05.2012, 13:45 Uhr »
Und wie ich dann ja jetzt nach einiger Recherche rausgefunden habe ist bei National eben das alles nicht im CDW bzw. es gibt einen expliziten Ausschluss

Eben - "expliziter Ausschluss". Das ist Voraussetzung, damit es nicht gedeckt ist.

Meine aktuelle Buchung (TUI/Alamo) hat keinen Ausschluss, dann ist es auch nicht ausgeschlossen. O-Ton:

Zitat
Fully comprehensive insurance: included and covers material damage to your
rented car regardless of who caused it. Theft of the vehicle is also included,
as well as an accident with an underinsured other party .

Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #49 am: 11.05.2012, 14:08 Uhr »
So der ADAC hat sich auch zurückgemeldet, auch die legen das so aus die CDW eben nicht für Reifen und Glas gilt - aber man könnte mir gern ja auch eine Umbuchung auf Hertz zum aktuellen Tagespreis anbieten.

Kostet für die gewählte Wagenklasse dann fast das doppelte und mit der teureren Einwegmiete bei Hertz würde das nur schlappe 1.000,- € Mehrkosten bedeuten.
Ja ne ist klar...  :shock: :shock:

Dann lasse ich es lieber drauf angekommen, für die Kohle kann ich dann 2 Reifen und eine neue Scheibe bezahlen wenn es sein müsste. Damit ist der ADAC für mich zukünftig für Mietwagenbuchungen in den USA gestorben, andere Anbieter können National auch mit Reifen- und Glas anbieten.

TGW712

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #50 am: 11.05.2012, 14:39 Uhr »
Explizit das UND den Hinweis auf die Verbraucherschutzzentrale würde ich dem ADAC nochmal schreiben. Die Werbung des ADAC ist eindeutig und dann - je nach Mietwagenanbieter - im Kleingedruckten von der Werbung Eisnchränkungen zu machen halte ich für mehr als fragwürdig...

Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #51 am: 11.05.2012, 15:28 Uhr »
Ich habe denen schon freundlich aber bestimmt meine Meinung dazu mitgeteilt was ich von so einem Vorgehen halte - bin mal gespannt ob da noch irgendeine Reaktion drauf kommt oder nicht.

Da ich normalerweise aber nicht dazu neige mir über die berühmten ungelegten Eier den Kopf zu zerbrechen bleibt jetzt erstmal alles so wie gebucht - sollte es uns erwischen *toitoitoi* dann kann ich mich hinterher ja immer noch mit dem ADAC rumschlagen ob die aufgrund ihrer irreführenden Werbung dann nicht doch einspringen müssen.

Für die Zukunft werde ich dann aber derartige Dingen wohl nicht mehr über die Gelben Engel laufen lassen.

Jack Black

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #52 am: 11.05.2012, 16:20 Uhr »
Wie sieht das denn in der Praxis aus? Wenn man den Wagen total zu Schrott fährt, muss man (obwohl "ohne Selbstbeteiligung") die Reifen und das Glas bezahlen? Und bei Diebstahl auch?

Oder gilt das nur, wenn auschließlich ein Reifen kaputt ist (beispielsweise)? Wenn man einen Unfall baut, keinen Totalschaden, aber Motorhaube und Windschutzscheibe sind Schrott - muss man die Scheibe bezahlen?

Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #53 am: 11.05.2012, 19:59 Uhr »
Sorry aber das werde ich in der Praxis nicht austesten :D

Würde aber mal davon ausgehen, dass nur reine Reifen- und Glasschäden ausgeschlossen sind aber bei wirklichen Unfällen da keiner anfängt rauszurechnen.

playmaker11

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #54 am: 12.05.2012, 12:16 Uhr »
Zitat
Wie sieht das denn in der Praxis aus? Wenn man den Wagen total zu Schrott fährt, muss man (obwohl "ohne Selbstbeteiligung") die Reifen und das Glas bezahlen? Und bei Diebstahl auch?
Gute Frage, weil es ja eben nur eine Haftungsbefreiung ist, keine Kaskoversicherung. Hast Du eine Vollkasko sind natürlich auch Schäden die normalerweise über die Teilkasko abgedeckt sind gedeckt, d.h. der Wert des Wagens insg. wird veranschlagt.
Umgekehrt bekommst Du, wenn Du nur eine TK hast und den Wagen voll zerlegst, immerhin die Kosten für den Glasbruchschaden....
Allerdings heißt es ja nicht zwingend, daß jemand anfängt und aus dem WBW des Fahrzeugs den Wert der Verglasung (inkl. Scheinwerferglas !) und der Reifen reuszurechnen, zumal die Reifen an sich z.T. wohl noch verwendbar wären.
Hier ist das wirklich eine interessante Frage.
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EDVM96

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #55 am: 12.05.2012, 13:26 Uhr »
Gebucht über den ADAC (warum auch immer hatten die zum Buchungszeitraum die mit Abstand günstigten Preise) bei National.

Fahrten auf unbefestigten Straßen sind nicht versichert. Schäden an Glas, Reifen, Dach u. Unterboden können nicht versichert werden.
Ich nehme mal an, die deutschsprachigen Mietbedingungen stammen vom Vermittler, also in diesem Fall dem ADAC?

Ich habe hier ein aktuelles Rental Agreement von National (USA) liegen, es ist keine 2 Monate alt.
Dort steht unter Punkt 17 (Optional Loss Damage Waiver LDW):
"LDW DOES NOT PROVIDE PROTECTION FOR LOST KEYS, KEY FOBS, TRANSPONDERS OR OPTIONAL ACCESSORIES."

Das ist alles. Also kein Wort davon, dass die Haftungsbefreiung für Glas, Reifen, etc. nicht gilt.
Das D in CDW/LDW steht schließlich für "Damage".

Und da es sich bei den Rental Agreements immer um Standardverträge handelt (welche nationwide gelten), kann grundsätzlich davon ausgegangen werden,
dass Reifen und Glas bei National mitversichert sind. So wie bei allen anderen großen Vermieten in den USA auch.
Entscheidend ist, was man vor Ort für einen Vertrag bekommt, und nicht das was ein deutscher Vermittler im Vorfeld geschrieben hat.

Hier liegt meiner Meinung nach der ADAC falsch. In anderen Ländern ist es weit verbreitet, dass Reifen und Glas nicht in der Haftungsbefreiung mit eingeschlossen sind.
In den USA gibt es diese Unterscheidung nicht.

Und wie ich dann ja jetzt nach einiger Recherche rausgefunden habe ist bei National eben das alles nicht im CDW bzw. es gibt einen expliziten Ausschlus wogegen bei anderen Anbietern kein Ausschlus vorhanden ist.
Da würden mich jetzt wirklich mal ein paar Quellen interessieren.

Ich habe zudem bei Wagenrückgaben (auch bei National) in den USA noch nie erlebt, dass das Fahrzeug auf Schäden an den Glasscheiben oder gar am Unterboden untersucht wurde.
Es interessiert halt niemanden, solange CDW/LDW included ist.

playmaker11

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #56 am: 13.05.2012, 13:00 Uhr »
Zitat
Ich habe zudem bei Wagenrückgaben (auch bei National) in den USA noch nie erlebt, dass das Fahrzeug auf Schäden an den Glasscheiben oder gar am Unterboden untersucht wurde.
Das ist eine andere Frage. Habe ich auch noch nie erlebt und ich habe schon 2 Chips in der Windschutzscheibe gehabt - hatte aber keine Auswirkungen (obwohl wir beim ersten Mal sogar ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, daß Glasschäden nicht versichert sind).

Auf der deutschsprachigen Seite von National steht:
Wie bei allen Autovermietungen sind Sie für jede Beschädigung des Mietwagens
 bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem
 Fahrzeug während Ihrer Abwesenheit zugefügt worden ist oder wenn Sie in
 einen Unfall verwickelt wurden an dem Sie selbst schuldfrei sind. CDW ist in unseren Paketen immer inklusive und enthebt Sie der Verantwortung für die Kosten des Schadens, unabhängig von der Schuldfrage. In Kanada beträgt die Selbstbeteiligung Can $ 300, die vor Ort als Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen ist. CDW wird hinfällig, wenn Sie oder ein befugter Fahrer 1. den Schaden absichtlich verursacht bzw. bewusst oder grob fahrlässig gehandelt hat; 2. unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschgiften gestanden hat; 3. an einem Wett- oder Autorennen teilgenommen hat; 4. den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat; 5. den Wagen zum Begehen eines Verbrechens oder einer sonstigen strafbaren Handlung benutzt hat; 6. den Wagen als Mietwagen zur Beförderung von Personen oder Sachen oder zum Abschleppen oder Anschieben irgendwelcher Sachen benutzt hat; 7. den Zündschlüssel im Wagen gelassen hat und der Wagen gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde; 8. das Einreiseverbot nach Mexiko missachtet hat; 9. es unterlassen hat, einen Verlust oder Schaden prompt der Polizei zu melden und die auf dem Umschlag des Mietvertrags angegebene nächstgelegene Alamo-Station anzurufen; 10. einem unbefugten, nicht angemeldetem Fahrer erlaubt hat, den Wagen zu fahren; 11. auf unbefestigten Straßen gefahren ist.
 

Also auch nichts von Glas und Reifen.
Sollte allerdings es im konkreten Mietvertrag anders stehen, gilt dieser !
No retreat, no surrender !

McC

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #57 am: 13.05.2012, 13:26 Uhr »
Ich habe meinen Leihwagen letztes Jahr geschrottet..... Glasschaden inkl.

Hingefahren und schrottreifen Wagen getauscht...... die Vollkasko ist quasi "idiotensicher" für den Mieter, egal in welchen Zustand man den Wagen abgibt.

EDVM96

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #58 am: 13.05.2012, 13:27 Uhr »
Sollte allerdings es im konkreten Mietvertrag anders stehen, gilt dieser !
Grundsätzlich richtig.
Nur sind es bei allen großen US-Vermietern - wie gesagt - Standardverträge, die an allen Stationen des jeweiligen Vermieters gleich sind.
Insofern kann in solchen Verträgen nichts Anderes stehen.

EDVM96

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #59 am: 13.05.2012, 13:28 Uhr »
Ich habe meinen Leihwagen letztes Jahr geschrottet..... Glasschaden inkl.
Oops!  :?
Erzähl mal ein paar Details. Totalschaden?