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Autor Thema: Strafzettel  (Gelesen 19749 mal)

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Jack Black

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Re: Strafzettel
« Antwort #75 am: 31.07.2008, 14:30 Uhr »
Wenn Du mal auf die normalen Ami Knoellchen siehst, steht da schon der Gerichtsstand (normalerweise Municipal Court des Ortes) und das Gerichtsdatum drauf, falls Du nicht bezahlen willst, kannst du an dem angekreuzten Datum vor den Magistrat treten, und die Verhandlung wird mit dem Knoellchen-Aussteller als Zeugen gefuehrt

Und wie behandelt die amerikanische Rechtssprechung den (häufigen) Fall, dass das Knöllchen den Adressaten nicht erreicht, weil (beispielsweise) ein witziger Passant es an einen anderen Wagen gehängt hat?

Wie "erfährt" der Beklagte von seinem Glück, wenn er nicht einmal mehr angeschrieben wird?

Jack Black

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Re: Strafzettel
« Antwort #76 am: 31.07.2008, 14:36 Uhr »
wollte ich darauf hinweisen, daß die Mietwagenfirma zum einen nach diesen Bestimmungen sehr wohl entweder die Geldbuße bezahlen und sich mit entsprechenden Kostenverrechnungen wieder holen kann oder den Fahrer bennenen kann und auch dafür Gebühren einfordern darf.

Beides bedeutet doch aber im Klartext, dass der Fahrer noch einmal Post bekommt (bekommen MUSS) - und dann kann er immer noch zahlen. Es ist unerheblich, ob es dann ggf. teurer wird. Wichtig ist: keine Post = keine Zahlung.

Weil nämlich im Kontext einfach die Wahrscheinlichkeit zu hoch ist, dass die betroffene Partei (egal ob Justiz oder Leihwagenfirma) den Aufwand scheut, sich von einem deutschen Kunden (ohne Rechtsbeistand) das Geld zu holen. Und das ist das allerwahrscheinlichste Szenario (wie offensichtlich im Forum schon einige erfahren haben).

"Wiederholen" mit "einfach von KK abbuchen" wird nicht funktionieren (ich würde einer solchen Abbuchung widersprechen und zurückholen).

dschlei

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Re: Strafzettel
« Antwort #77 am: 31.07.2008, 18:54 Uhr »
Wenn Du mal auf die normalen Ami Knoellchen siehst, steht da schon der Gerichtsstand (normalerweise Municipal Court des Ortes) und das Gerichtsdatum drauf, falls Du nicht bezahlen willst, kannst du an dem angekreuzten Datum vor den Magistrat treten, und die Verhandlung wird mit dem Knoellchen-Aussteller als Zeugen gefuehrt

Und wie behandelt die amerikanische Rechtssprechung den (häufigen) Fall, dass das Knöllchen den Adressaten nicht erreicht, weil (beispielsweise) ein witziger Passant es an einen anderen Wagen gehängt hat?

dWie "erfährt" der Beklagte von seinem Glück, wenn er nicht einmal mehr angeschrieben wird?
Der Bekalgte erfaehrt von seinem Glueck durch den Gerichtsbeschluss, der ihm dann mal ins Haus flattert, gegen den er dann allerdings Einspruch erheben kann, und am Gerichtsort versuchen kann, diesen Einspruch zu begruenden.  Es gibt allerdings auch Richter, die ein Einsehen haben, und sich auf eine telefonische Verhandlung einlassen.  Das ist halt alles Ermessenssache des Richters.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Tenere

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Re: Strafzettel
« Antwort #78 am: 08.10.2008, 07:22 Uhr »
also soll ich jetzt alle 8 Seiten hier durchlesen?

Was ist die Empfehlung:

- $50 Strafzettel wegen Parkens am 1ten Montag des Monats in Frisco "War vorboten wegen Strassenreinung" aber das Schild war von Sprayer unkenntlich gemacht (Beweis als Photo vorhanden)
- Mietwagen von Hertz, ich bin PresidentCircle (über 30 Anmietungen im Jahr) - also alle Kreditkartendaten in Hertz' Hand

Soll man reagieren (online Beschwerde einlegen, weil ja offensichtlich nicht mein Fehler) oder nix machen und warten ggf. bucht Hertz mit die $50 (ohne Aufpreis?) von der Kreditkarte?

Danke

frank_gayer

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Re: Strafzettel
« Antwort #79 am: 08.10.2008, 08:33 Uhr »
Hallo,

ich würde mich schon versuchen mit dem Bild "raus zu reden". Ich denke nicht, dass dies unüblich ist.

Aaronp

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Re: Strafzettel
« Antwort #80 am: 08.10.2008, 10:29 Uhr »
EDIT

dschlei

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Re: Strafzettel
« Antwort #81 am: 08.10.2008, 14:03 Uhr »
Hallo,

ich würde mich schon versuchen mit dem Bild "raus zu reden". Ich denke nicht, dass dies unüblich ist.
Auch hier in den USA gilt meistens der Satz: Unwissenheit schuezt vor Strafe nicht!

Ich wuerde es einfach bezahlen und dann ist es gut.  Hertz koennte eventuell noch eine Bearbeitungsgebuehr draufschlagen
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Tenere

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Re: Strafzettel
« Antwort #82 am: 08.10.2008, 18:54 Uhr »
Unwissenheit schützt nicht aber

1. das Parkverbot gilt nur an 1 Tag für 2h!
2. das Schild war nicht lesbar

Natürlich könnte man sagen, warum ich nicht 10m weiter gelaufen bin umd dort das Schild zu lesen?

Also in Deutschland gilt: wenn kein Schild, keine Strafe.

Es fragt sich eben nurl, ob es sinnvoll ist, meine Identität den Behörden zu erkennen zu geben (damit wäre Hertz aus der Sache raus??) aber bei der nächsten Einreise könnte es mit meinem Namen Probleme geben...?

Tubapower

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Re: Strafzettel
« Antwort #83 am: 09.10.2008, 10:37 Uhr »
Es fragt sich eben nurl, ob es sinnvoll ist, meine Identität den Behörden zu erkennen zu geben (damit wäre Hertz aus der Sache raus??) aber bei der nächsten Einreise könnte es mit meinem Namen Probleme geben...?

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Ich schätze, wenn Immigration meckern würde, weil man mal ein Knöllchen bekommen hat, würde gar niemand mehr einreisen dürfen... nee mal im Ernst: So ein Käse interessiert die Einreisebehörde überhaupt nicht!

--Tubapower

Aaronp

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Re: Strafzettel
« Antwort #84 am: 09.10.2008, 11:09 Uhr »
Zitat
Also in Deutschland gilt: wenn kein Schild, keine Strafe.

Das stimmt für D nicht ganz... solange ein Schild auch durch die Form zu erkennen
ist (z.B. Stoppschild, Vorfahrt achten etc.) haben diese Schilder auch bei Schnee
oder Graffitischmiereien Gültigkeit.

Gruß
Aaronp

dschlei

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Re: Strafzettel
« Antwort #85 am: 09.10.2008, 15:08 Uhr »
Unwissenheit schützt nicht aber

1. das Parkverbot gilt nur an 1 Tag für 2h!
2. das Schild war nicht lesbar

Natürlich könnte man sagen, warum ich nicht 10m weiter gelaufen bin umd dort das Schild zu lesen?
Genau, und das koennte man Dir wirklich vorhalten

Zitat

Also in Deutschland gilt: wenn kein Schild, keine Strafe.

Und da Du das Knoellchen nicht in Deutschland, sondern in den USA bekommen hast, ist es auch ganz egal, was rechtens in Deutschland ist.

Hier herrscht ein ganz anders Recht, z. B. darf hier auch ein Polizist Deine Fahrgeschwindigkeit schaetzen, und dann auf Grund seiner Schaetzung Dir ein Ticket geben, was auch vor Gericht bestaetigt wird (ist meiner Nichte voriges Jahr so gegangen, und sie lebt in Kalifornien).  Der Richter erkannte den Polizisten als Fachmann an, der Geschwindigkeiten recht genau schaetzen kann!

Wenn Die ganze Sache vor Gericht geht, und Du nicht da bist, wird eine Fahndung ausgeschrieben, und eventuell kann man Dich dann bei Deiner naechsten Einreise schnappen (wurde hier schon mal diskutiert).

Ich weiss allerdings nicht genau, was Kalifornien macht, da hier Vekehrsangelegenheiten Sache des jeweiligen Staates sind.
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Tenere

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Re: Strafzettel
« Antwort #86 am: 09.10.2008, 21:46 Uhr »