Hallo,
Die Halterhaftung für Parkdelikte ist juristisch nicht unumstritten, aber nichts destotrotz gibt es sie in Deutschland.
Bei anderen Delikten (wie beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit) gilt die Halterhaftung nicht.
etwas kor..
..isch genauer: in D zahlt man bei Parkverstößen als Halter "im Ernstfall" nicht die Geldbuße, sondern die
Kosten für vergebliche Ermittlungsversuche (wer der Fahrer war). In A (und wohl auch noch in ein paar anderen Ländern) zahlt der Halter "iim Ernstfall" eine
Geldbuße (oder sogar Strafe, ich bin mir in der exakten Qualifizierung nicht sicher, aber jedenfalls hat das eine andere Qualität als eine Kostentragung) dafür, daß er den Fahrer nicht nennt.
Hilft uns zum Topic insofern nicht weiter, als ich die rechtliche Situation in den USA nicht kenne (außer daß gemäß Mietvertrag vom Vermieter alles zuzüglich heftiger Bearbeitungsgebühr dem Mieter angelastet werden kann); hier ging es knapp ot darum, aufzuzeigen, daß es nicht immer und überall ganz einfach ist, einer Zahlungspflicht zu entkommen.
@Doc
Der Zettel beweist immerhin, daß der "Ordnungshüter" (bei uns ist das ja z.T. kommunal und nicht Polizei) einen Verstoß festgestellt hat (und wenn auch nur aus seiner Sicht). Daran kann man nur vorbei, wenn man den Gegenbeweis antreten kann, daß (überhaupt) kein Verstoß vorlag - ist nicht immer ganz einfach (außerdem wurde hier die Tatsache des Falschpakens ja offensichtlich nicht bestritten). Daran kann man - soweit Halterhaftung greift - nicht vorbei, indem man erklärt, es sei ein anderer gewesen.