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Autor Thema: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz  (Gelesen 17881 mal)

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playmaker11

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #15 am: 17.02.2013, 13:34 Uhr »
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.
Das sagt absolut nichts - aber auch rein gar nichts - über den Versicherungsschutz aus. Im Gegenteil, es wird nur gesagt, daß das Befahren von unbefestigten Straßen "kein Thema" ist, wenn kein Schaden passiert. Das ist aber eh´ klar. Interessant ist aber gerade was passiert, wenn ein Schaden entsteht und dazu gibts hier quasi nur die allgemeine Aussage, daß man die Roadside Plus abschließen sollte und was die enthält wird dann wieder gesagt.

Wilder Löwe hats eigentlich absolut richtig zusammengefasst, auch was die Gültigkeit der AGB betrifft.
No retreat, no surrender !

MalteMontana

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #16 am: 17.02.2013, 13:53 Uhr »
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.
Das sagt absolut nichts - aber auch rein gar nichts - über den Versicherungsschutz aus.

Habe ich nicht - aber auch rein gar nicht - behauptet.

Den CDW-Versicherungsschutz verlierst Du laut allen mir bekannten Alamo AGB - Deutschland, USA, egal. Das hat doch hier auch überhaupt niemand bestritten.
Selbst ich nicht.

Daraus allerdings ein Verbot und einen Verstoß gegen die AGB abzuleiten halte ich für mehr als fragwürdig. Nur darum geht es mir. Das ist ein riesiger Unterschied. Und das ist ja auch die Frage des Thread-Titels!

Da das aber anscheinend schwer zu verstehen ist:

Zitat
Vehicles may not be driven into Mexico.

Das ist ein Verbot.

Zitat
Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.


Das ist so etwas wie eine Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluß, aber kein Verbot.
Gruß, Malte


DocHoliday

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #17 am: 17.02.2013, 13:53 Uhr »
Letztlich ist es fast egal. ob man den CDW verliert oder nicht. Wenn es nur um das fahren au Gravel-Roads geht und nicht um echte 4WD-Touren, sind das größte Risiken sicherlich Schäden am Unterboden und die sind auch beim CDW in der Regel ausgeschlossen. Strecken, wie die in dem Link von Malte beschriebene würde ich mit einem Miet-SUV sowieso niemals fahren. Und auf CCR, HITRR, Shafer Trail, Cathedral Valley, White Pocket & Co ist das Risiko, das Auto komplett "wegzuwerfen" (Überschlag, Kollision, etc.) dann  doch überschaubar.

Ich fahre weiter so als wäre das Auto nicht versichert. Und wenn mir das zu risikoreich erscheint, fahre ich die Strecke halt nicht.
Gruß
Dirk

Wilder Löwe

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #18 am: 17.02.2013, 14:06 Uhr »
Den CDW-Versicherungsschutz verlierst Du laut allen mir bekannten Alamo AGB - Deutschland, USA, egal. Das hat doch hier auch überhaupt niemand bestritten.
Selbst ich nicht.

Daraus allerdings ein Verbot und einen Verstoß gegen die AGB abzuleiten halte ich für mehr als fragwürdig. Nur darum geht es mir. Das ist ein riesiger Unterschied. Und das ist ja auch die Frage des Thread-Titels!

Da das aber anscheinend schwer zu verstehen ist:

Zitat
Vehicles may not be driven into Mexico.



Zitat
Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.


Das ist so etwas wie eine Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluß, aber kein Verbot.

Ok, ich glaube jetzt habe ich verstanden, worauf Du hinauswillst. Nein, ALAMO verbietet es Dir nicht, jedenfalls nicht in dem Kapitel Mieterhaftung, und den Rest habe ich nicht gelesen, sondern weist Dich nur darauf hin, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Du auf unbefestigten Straßen fährst. Das ist in der Tat ein Unterschied.

Viele Grüße
Katrin

lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #19 am: 17.02.2013, 15:10 Uhr »
-Darf man dem Vermieter sagen, dass man unpaved fahren möchte, und daher 4WD sucht?

das darfst du ihm natürlich sagen. Aber eine besonders kluge Idee ist es wohl er nicht ;)
Ich frage auf dem Parkdeck auch oft explizit nach einem 4WD. Bisher hat sich kaum jemand dafür interessiert, warum ich gerade ein 4WD suche. Und wenn doch will ich eben in die Rockies, da liegt gerade noch Schnee und da fühle ich mich mit 4WD auf der Strasse einfach sicherer ;)

"Traveling on an unpaved road is not an issue, if damage is not done to the vehicle. I recommend purchasing our Roadside Plus Protection plan if you know for certain you will be traveling on unpaved roads.

das hiesse ja, dass man im Falle z.B. eines platten Reifens auch auf einer "unpaved road" Hilfe bekäme, wenn man den RPPP hat? Auf dem "zerstörten" Auto bliebe man wohl freilich sitzen.


... sind das größte Risiken sicherlich Schäden am Unterboden und die sind auch beim CDW in der Regel ausgeschlossen. .

es gibt diverse deutsche Anbieter für US-Mietwagen, bei denen ausdrücklich steht, dass Glas, Reifen und Unterboden mit versichert sind.

Im Zweifelsfall sollte man sicht trotzdem immer bewusst sein, dass es ein teurer Spass werden kann, wenn man das Gefährt irgendwo in the middle of nowhere versenkt. Vorsichtig fahren, sich selbst und das Auto nicht überschätzen, kritische Streckenabschnitte ggf. vorher zu Fuss erkunden und im Zweifelsfall lieber umkehren. Dann klappts schon.



Lurvig

MalteMontana

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #20 am: 17.02.2013, 18:22 Uhr »
Ok, ich glaube jetzt habe ich verstanden, worauf Du hinauswillst. Nein, ALAMO verbietet es Dir nicht, jedenfalls nicht in dem Kapitel Mieterhaftung, und den Rest habe ich nicht gelesen, sondern weist Dich nur darauf hin, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Du auf unbefestigten Straßen fährst. Das ist in der Tat ein Unterschied.

Danke, Katrin! Damit sind wir schon ein ganzes Stück weiter  :zwinker:. Damit revidierst Du ja die Aussage aus Deinem ersten Post hier und genau darauf wollte ich hinaus - nämlich diesen Unterschied deutlich machen.

Für mich bleibt jetzt nur die Frage, was Alamo denn tatsächlich unter "unpaved roads" versteht. Eine eindeutige Definition hiervon habe ich wie gesagt noch nirgendwo gefunden. Das die "Straßen" auf dem Dome Plateau (um bei dem Beispiel zu bleiben) "unpaved" sind ist wohl unstrittig. Was aber ist mit zwar unasphaltierten aber wohl dennoch als befestigt zu bezeichnenden und in allen Karten eingezeichneten offiziellen Straßen wie z.B. Cottonwood Canyon Road oder Hole in the Rock Road?
Gruß, Malte


lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #21 am: 17.02.2013, 18:47 Uhr »
Für mich bleibt jetzt nur die Frage, was Alamo denn tatsächlich unter "unpaved roads" versteht. Eine eindeutige Definition hiervon habe ich wie gesagt noch nirgendwo gefunden. Das die "Straßen" auf dem Dome Plateau (um bei dem Beispiel zu bleiben) "unpaved" sind ist wohl unstrittig. Was aber ist mit zwar unasphaltierten aber wohl dennoch als befestigt zu bezeichnenden und in allen Karten eingezeichneten offiziellen Straßen wie z.B. Cottonwood Canyon Road oder Hole in the Rock Road?

gute Frage. Sowas wie der Moki Dugway ist ja auch "befestigt", nur halt nicht mit Asphalt. Zudem ist er Teil einer ganz normalen Verbindungsstrasse. Auch Pisten wie die Hole In The Rock Road würde ich nicht als "unbefestigt" bezeichnen. Im Zweifelsfall wird Alamo aber wohl "asphaltiert" meinen... zumindest dann wenn es um einen echten Schadensfall geht ;-)
Sehr viele loop roads auf Campingplätzen sind auch nicht asphaltiert. Ist man übervorsichtig, dürfte man die dann auch nicht befahren. Vielleicht sollte man mal bei Alamo (oder anderen) anfragen, was genau die unter "unpaved" verstehen.

Lurvig

Zoolander

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #22 am: 17.02.2013, 18:50 Uhr »



Für mich bleibt jetzt nur die Frage, was Alamo denn tatsächlich unter "unpaved roads" versteht. Eine eindeutige Definition hiervon habe ich wie gesagt noch nirgendwo gefunden. Das die "Straßen" auf dem Dome Plateau (um bei dem Beispiel zu bleiben) "unpaved" sind ist wohl unstrittig. Was aber ist mit zwar unasphaltierten aber wohl dennoch als befestigt zu bezeichnenden und in allen Karten eingezeichneten offiziellen Straßen wie z.B. Cottonwood Canyon Road oder Hole in the Rock Road?

Hi Malte,
"unpaved" wird ja mit "umgepflastert" übersetzt...
Kommt wohl darauf an was wie und wo etwas passiert... Kurze Stücke "Gravel Road" sind ja oft gar nicht zu vermeiden... Ich denke, wenn du von einer ungeteerten Strecke abrutscht und den Wagen auf´s Dach legst wird´s teuer...
Versicherungen haben im allgemeinen die Tendenz Gründe zu suchen um den Schaden nicht zu bezahlen...

Gruß Holger

lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #23 am: 17.02.2013, 19:00 Uhr »
Versicherungen haben im allgemeinen die Tendenz Gründe zu suchen um den Schaden nicht zu bezahlen...

leider ja.
Habe eben mal eine Mail an Alamo in USA geschickt und recht konkret angefragt, was die unter "unpaved road" verstehen. Bin gesapnnt, was da zurückkommt.
Anschreiben und Antwort werden dann hier veröffentlicht.

Lurvig

MalteMontana

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #24 am: 17.02.2013, 19:01 Uhr »
Im Zweifelsfall wird Alamo aber wohl "asphaltiert" meinen... zumindest dann wenn es um einen echten Schadensfall geht ;-)

Genau davon gehe ich auch aus, denn

Versicherungen haben im allgemeinen die Tendenz Gründe zu suchen um den Schaden nicht zu bezahlen...

Sowas wie der Moki Dugway ist ja auch "befestigt", nur halt nicht mit Asphalt. Zudem ist er Teil einer ganz normalen Verbindungsstrasse.

Das ist wirklich ein ganz gutes Beispiel, mit dem man mal ganz konkret bei Alamo anfragen könnte.

Edit: lurvig war schneller...
Gruß, Malte


Zoolander

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #25 am: 17.02.2013, 19:15 Uhr »

Habe eben mal eine Mail an Alamo in USA geschickt und recht konkret angefragt, was die unter "unpaved road" verstehen. Bin gesapnnt, was da zurückkommt.
Anschreiben und Antwort werden dann hier veröffentlicht.

Lurvig

Sehr gute Idee  :daumen: , bin gespannt...


playmaker11

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #26 am: 18.02.2013, 07:08 Uhr »
Zitat
Daraus allerdings ein Verbot und einen Verstoß gegen die AGB abzuleiten halte ich für mehr als fragwürdig. Nur darum geht es mir. Das ist ein riesiger Unterschied. Und das ist ja auch die Frage des Thread-Titels!
Alamo kann das nicht verbieten. Verbieten können daß die Behörden (mittels Verbotsschildern) und ggf. Privatleute, soweit es sich um deren Land handelt. Damit hat Alamo aber gar nichts zu tun. Alle Straßen, die offiziell befahren werden dürfen kannst Du somit auch mit einem Alamo- Fahrzeug befahren. Soweit sind wir schon längst gewesen.

Aber ein Verstoß gegen die AGB liegt darin dann sehr wohl.

D.h. der Sherriff der Dich rauszieht macht erstmal gar nichts, weil es ja erlaubt dort zu fahren (von dem bekommst Du ggf. eine Rechnung, aber keinen Strafzettel), aber Die Versicherung macht auch nichts, insb. zahlt sie nicht.

Die wirklich einzige Frage die man evtl. noch stellen kann ist die Frage, wie man unpaved übersetzen, bzw. auslegen will. Du hast das unten ja ganz gut dargestellt.
Persönlich - aber das ist jetzt nur meine Meinung (als jemand der damit täglich beschäftigt ist) - würde ich sagen, daß ein Stück Auffahrt zum Hotel, zur Campsite o.ä. kein Problem darstellt, allerdings hätte ich bei der Straße nach Bodie schon mehr Probleme. Den hier genannten Moki Dugway würde ich ausschließen.
No retreat, no surrender !

Wilder Löwe

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #27 am: 18.02.2013, 09:28 Uhr »
Alamo kann das nicht verbieten.

Na ja, verbieten könnten sie es in ihren AGBs schon, genauso, wie sie die Einfahrt nach Mexiko verbieten. Die Frage ist nur, was für Sanktionen stehen ihnen bei einem Verstoß zur Verfügung und wie sollen sie das Verbot überwachen? Die Polizei interessiert es nicht, d.h. der Vermieter müsste private Sicherheitsdienste/Detekteien anstellen, um Beweise zu sammeln. Würde bei den Kunden wahrscheinlich nicht sehr gut ankommen.

Wie wird das eigentlich bei der Einreise nach Mexiko überwacht? Benötigt man da ein Carnet de Passage oder ein anderes Dokument, dass die Grenzbehörden - im Idealfall  :wink: - kontrollieren?

Im übrigen habe ich gestern bei irgendeinem Mietwagenverleiher in den Mietbestimmungen gelesen, dass die Einreise nach Mexiko auf Anfrage und gegen Entrichtung eines entsprechenden Obuluses möglich ist, ich glaube es war Dollar, bin mir aber nicht mehr sicher.
Viele Grüße
Katrin

TheHonk

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #28 am: 18.02.2013, 09:45 Uhr »
Alamo kann das nicht verbieten.


Im übrigen habe ich gestern bei irgendeinem Mietwagenverleiher in den Mietbestimmungen gelesen, dass die Einreise nach Mexiko auf Anfrage und gegen Entrichtung eines entsprechenden Obuluses möglich ist, ich glaube es war Dollar, bin mir aber nicht mehr sicher.

Bei Dollar in San Diego ist das so.
Wir wurden letztes Jahr in SAN bei Dollar gefragt ob wir "rüber" wollen.
Wollten wir aber nicht, deswegen habe ich nicht weiter gefragt.
Everybody´s got a Butt...
... And a Point of View...


HS777

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #29 am: 18.02.2013, 10:02 Uhr »
Ja,gelesen habe ich das auch schon mal,ist halt dann die Frage was sowas z.B. für eine Woche kostet und ob es dann der Spass wert ist :wink:
Bin auch schon Routen wie CCR,Moki Dugway oder Toroweep gefahren,war mir allerdings immer darüber in klaren das wenn ein Schaden auftritt ich erst mal selbst zahlen muß.Bei einem Reifen könnte man evtl. noch trixen aber bei einer defekten Ölwanne oder einem beschädigten Seitenschweller schaut die Sache schon anders aus.
Man sollte nun mal keine Haarspalterei betreiben und alles in Zweifel ziehen was in den AGB`s steht.
mfg