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Autor Thema: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz  (Gelesen 15776 mal)

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McC

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #60 am: 20.02.2013, 20:51 Uhr »
Ich habe schon 2x einen Wagen auf Schotter geschrottet... Sand- und Schlammspuren waren deutlich am Wagen beim Fzg-Wechsel erkennbar. National hat es nicht interessiert und ich bekam anstandlos Ersatz. Sie haben sich sogar für die Unannehmlichkeiten entschuldigt  :wink:

lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #61 am: 20.02.2013, 20:53 Uhr »
Wir werden wohl warten müssen, bis hier jemand seinen Mietwagen auf gravel schrottet und dann auch noch willens ist zu berichten  :lol:

ich hoffe nicht. Habe mal etwas konkreter bei Alamo nachgefragt, was das nun genau bedeutet. Antwort gibts hier, sobald ich sie habe. Da das nichts kostet und man nicht dümmer davon wird, werde ich das Frage-Antwort-Spiel mit Alamo mal weiter treiben... mal sehen, was wir noch so erfahren.

Letzlich ändert sich für den "Mietwagen-Offroader" aber wenig. Wir haben das früher gemacht und wir werden das weiter tun, bis ... ja bis mal was passiert und jemand davon berichtet. Ich hoffe, dass das nicht passieren wird.

Ich habe schon 2x einen Wagen auf Schotter geschrottet... Sand- und Schlammspuren waren deutlich am Wagen beim Fzg-Wechsel erkennbar. National hat es nicht interessiert und ich bekam anstandlos Ersatz. Sie haben sich sogar für die Unannehmlichkeiten entschuldigt  :wink:

solange man die beschädigte Kiste zurück auf die "paved road" bringt sehe ich da auch kein Problem. Unangenehm wird es vermutlich erst, wenn man irgendwo auf einer dirt road abgeschleppt werden muss (wobei das auch "nur" teuer wird, der Vermieter muss das nicht erfahren) oder den Wagen hoffnungslos versenkt ;)

Lurvig

mrh400

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #62 am: 20.02.2013, 20:59 Uhr »
Mit welchen Konsequenzen? Nur Wegfall des Versicherungsschutzes oder käme da ggf. doch noch was nach?
siehe die blau unterlegten Passagen in dem oben angehängten Hertz-Vertrag - das wird bei Alamo kaum anders sein.
Gruß
mrh400

McC

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #63 am: 20.02.2013, 21:03 Uhr »
solange man die beschädigte Kiste zurück auf die "paved road" bringt sehe ich da auch kein Problem. Unangenehm wird es vermutlich erst, wenn man irgendwo auf einer dirt road abgeschleppt werden muss (wobei das auch "nur" teuer wird, der Vermieter muss das nicht erfahren) oder den Wagen hoffnungslos versenkt ;)

Stimmt... es war nur etwas zugig auf dem Lolo Pass bei "geöffneten" Fenster.

Wilder Löwe

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #64 am: 20.02.2013, 21:35 Uhr »
Interessant wäre es auch zu wissen, was passiert wenn eine dritte Partei zu schaden kommt. Verliert man aufgrund des Verstoßes gegen eine Vertragspflicht auch den Schutz der Haftpflichtversicherung und der amerikanische Richter legt noch ein Milliönchen obendrauf, weil man grob fahrlässig gehandelt hat? Dann ist der geschrottete Wagen Peanuts.
Viele Grüße
Katrin

magnum

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #65 am: 20.02.2013, 21:38 Uhr »
Interessant wäre es auch zu wissen, was passiert wenn eine dritte Partei zu schaden kommt. Verliert man aufgrund des Verstoßes gegen eine Vertragspflicht auch den Schutz der Haftpflichtversicherung und der amerikanische Richter legt noch ein Milliönchen obendrauf, weil man grob fahrlässig gehandelt hat? Dann ist der geschrottete Wagen Peanuts.
Bei Personenschaden wird es immer teuer.

Und auch wenn der Unfallgegner keine eigene Versicherung hat, könnte es böse ausgehen, selbst wenn man nicht schuld ist.

Wie gesagt, muss jeder selbst wissen, wieviel Risiko er geht.  Unpaved mag noch einhergehen, Offroad nicht. Fremdes Auto, fremdes Gelände. Wer da sagt, er habe das Auto immer unter Kontrolle ist sehr optimistisch.

lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #66 am: 20.02.2013, 22:06 Uhr »
news from Alamo (jetzt gehts plötzlich richtig schnell)

Zitat von: lurvig
Dear ***,

thank you very much for your answer.
You mentioned the "rules for unpaved roads". What exactly do they mean? What happens if I´m driving on an
unpaved road with an Alamo rental car? Sometimes even on well maintained highways there are hard packed
gravel stretches, e.g. in construction sites. I mean sometimes it´s virtually not possible to avoid gravel sections
like if you want to stay on a campground where the loop roads are mostly not covered by concrete or asphalt.
How should I understand your rules? Am I not allowed to stay on a campground using an Alamo rental while this
would not be a problem with any rental RV?
Please don´t get me wrong, but I would like to have some more information. What will happen if I would
"violating the rules for unpaved roads" by driving on a campground or on a hard packed gravel shortcut for a few
miles? I´m not planning to do this but I want to understand the risk anyway.

Thanks,
Lurvig

und nun wieder Alamo:

Zitat von: Alamo
Dear Lurvig,

Our cars are simply not allowed on unpaved roads. We advise our customers to use their best judgment when traveling in areas that are subject to unpaved roads.
You would be charged for any damage to the vehicle, whether it occurred on a gravel road, or driving on a perfectly good paved road with a pothole.
Please let me know if I can be of any further assistance.

Sincerely,

****
Customer Support Representative


was absolut nichts klarer macht, ganz im Gegenteil. Demnach darf ich auch zahlen, wenn ich auf einer befestigten Strasse die Kiste in einem Schlagloch beschädige? Hääää?
Ich frage weiter nach... denn diese "Antwort" stiftet mehr Verwirrung als Klarheit.
Kann man als amerikanischer Alamo-Kunde eventuell gar keine Haftplicht abschliessen, so wir wir das könnnen und wird man deshalb "for any damage" gecharged? ;) Dann würde es ja auch wieder keinen Unterschied machen, ob man paved oder unpaved fährt. Ich vermute irgendwie, dass die "customer representatives" bei Alamo auch nicht so genau wissen, was los ist. Kennt man ja von ihren Berufskollegen deutscher Unternehmen ähnlich ;)

Ich bleibe dran...

Lurvig



lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #67 am: 20.02.2013, 22:25 Uhr »
jetzt sind die richtig schnell. leider wirds immer wirrer. Lest selbst:

Zitat von: lurvig
Dear ***,

thanks for your answer, but this doesn´t make any sence for me.
You wrote "You would be charged for any damage to the vehicle, whether it occurred on a gravel road, or driving on a perfectly good paved road with a pothole."
I can understand that I will be charged for a damage caused by driving on an unpaved droad, but why should I be charged for
a damage caused by a pothole on a "perfectly good paved road"? I pay for insurances like CDW when I rent a car with you
so it will not be an issue if the car´s get damaged on a paved road, isn´t it? I once had such a damage and it was no problem.
So your answer really confuses me.
Can you please explain in detail what is the difference - from a insurance perspective - between driving on a paved or unpaved
road. Your answer let me assume that there is no difference and I will be charged anyway. So it would make no difference for
me to drive on a paved or unpaved road and it also confuses me cause I´m paying for insurances which should cover damages
on paved roads at least...

thanks,
Lurvig

darauf Alamo:

Zitat von: lurvig
Dear Lurvig,

I apologize that my explanation caused you confusion.
The bottom line with Alamo is that you are not allowed to drive on any unpaved roads. If you are planning on staying in a campsite with unpaved roads, you would not be allowed to drive the rental vehicle in this campsite.
If it were determined that damage to a rental vehicle was caused by driving on an unpaved surface, any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract.

Sincerely,

***

 :verwirrt:

Kann jemand was mit dieser Aussage anfangen:
"...any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract..."
Ich leider nicht. Zudem frage ich mich, ob die mich nicht verstehen wollen oder nur nicht können? ;)
Egal... ich fahre halt wie all die Jahre davor und was im "worst case" wirklich passiert erfährt man halt, wenn er eintritt. Oder hoffentlich nie.

Lurvig


Wilder Löwe

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #68 am: 20.02.2013, 22:25 Uhr »
Da bleib mal dran, die Antwort ist ja wirklich der Hammer. Ein Schlagloch in einer geteerten Straße kann doch niemals zum Verlust der Versicherungsdeckung führen. Das glauben die doch wohl selbst nicht.

Vielleicht ist die Antwort allerdings so zu sehen, dass man für jeden selbst verursachten Schaden am Auto aufkommen muss, was ja unstrittig ist. Allerdings schützt man sich gegen die finanziellen Folgen, indem man eine Versicherung abschließt, die die Kosten dann übernimmt. Das Thema Versicherung wird ja in dieser Antwort nicht berücksichtigt.


Edit: Lurvig, du warst schneller. Der Satz: "...any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract..."

bedeutet einfach, dass die Versicherungen, die du abgeschlossen hast (any coverages added to the rental) nicht für den Schaden in Anspruch genommen werden können, da das Fahren auf unbefestigten Straßen einen Vertragsbruch darstellt.
Viele Grüße
Katrin

lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #69 am: 20.02.2013, 22:32 Uhr »
"...any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract..."

"Alle Absicherungen, die zur Miete hinzugefügt wurden würden die Beschädigungen nicht abdecken, da dies einen Bruch unseres Vertrags wäre..."  ... oder so ähnlich, deute ich mal heraus. Also im Grund nichts neues: unpaved = nicht versichert.
Ich habe den Eindruck, die wollen sich gar nicht konkret dazu äussern. Oder dürfen nicht. Oder können nicht. Vielleicht hat das wirklich noch niemand angefragt oder Mrs. **** hat nur einfach keine Ahnung oder darf sich nicht konkreter äussern. Wie auch immer... wir sind nicht schlauer als zuvor. Schade.

Immerhin wissen wir jetzt, dass man mit Alamo-Mietwagen diverse Campingplätze nicht befahren darf  :lol:

Lurvig

lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #70 am: 20.02.2013, 22:37 Uhr »
das geht ja schneller als ich tippen kann. Hier das Update.

Zitat von: lurvig
I´m still confused cause this doen´t answer my questions.
Maybe I should rent my car with somebody else....

Zitat von: Alamo
Dear Lurvig,

I have forwarded this issue to regional offices. Please allow 3-5 business days for a representative of these offices to call you and explain more in depth the regulations on unpaved roads.

Sincerely,
****

ich bin gespannt.
Womöglich kriegen wir Alamo noch dazu, ihre T&C zu überdenken  :lol:

Lurvig

Wilder Löwe

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #71 am: 20.02.2013, 22:57 Uhr »
Sieht so aus, als ob Du tatsächlich der Erste bist, der das sooooo genau wissen will. Wenigstens hat der Agent erkannt, dass er die Frage evtl. nicht zufriedenstellend beantwortet hat und es mal weitergereicht. Bin gespannt, was die antworten. Das mit dem Schlagloch kann ja wohl nicht sein.
Viele Grüße
Katrin

playmaker11

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #72 am: 21.02.2013, 07:14 Uhr »
Interessant wäre es auch zu wissen, was passiert wenn eine dritte Partei zu schaden kommt. Verliert man aufgrund des Verstoßes gegen eine Vertragspflicht auch den Schutz der Haftpflichtversicherung und der amerikanische Richter legt noch ein Milliönchen obendrauf, weil man grob fahrlässig gehandelt hat? Dann ist der geschrottete Wagen Peanuts.
In D läuft das so, daß Du den Versicherungsschutz verlierst, der Dritte aber trotzdem aus der Haftpflicht entscxhädigt wird, da es nicht zu seinen Lasten gehen darf. Di wirst von Deiner eigenen Versicherung in Regreß genommen.
Wie das in den USA läuft weiß ich nicht. Aber wenn der Versicherungsschutz weg ist, ist es weg und das (o.g.) wäre das schlimmste Szenario.
No retreat, no surrender !

playmaker11

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #73 am: 21.02.2013, 07:20 Uhr »
@playmaker

Zitat
Das bedeutet: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man nicht gegen die AGB. Es erlischt "lediglich" der CDW-Versicherungsschutz. Dies ist keine "Strafe" von Alamo, sondern der Ausschluß dieser einen Haftung. Wäre es verboten, hätte man (wie im Falle "Einfahrt nach Mexiko" oder wie in deiner verlinkten Version) geschrieben: "Rental vehicles may not be driven on unpaved roads".

Das ist nichts anderes als daß was ich die ganze Zeit gesagt habe.

Doch, sonst hätten wir beide hier die ganze Diskussion ja nicht. Schon im übernächsten Satz sagst Du wieder etwas anderes:

Alamo kann nur "vertragliche Verbote" vorgeben, die Du aber bei Vertragsschluß absegnest und damit ist es eine Vereinbarung geworden, gegen die Du verstößt.

Wir reden hier doch die ganze Zeit über das Thema "vertragliches Verbot" ja oder nein. Ich weiß gar nicht, warum du immer ein "staatliches Verbot"

ein Verbot kann nur der Staat ausprechen

hier in die Diskussion einbringst? Darum geht es überhaupt nicht.

Was ich zitiert habe sind die Mietbedingungen meiner letzten Alamo-Anmietungen - so wie sie mir bei Buchung vorgelegen haben/vorgelegt wurden. Da ich ebenso wie Du diese auf der alamo.com Seite nicht gefunden habe, habe ich auf alamo.co.uk verlinkt, weil sie dort in dem entsprechenden Paragraphen inhaltlich identisch mit meinen sind. Das weiß ich deshalb so genau, weil ich gerade diesen Paragraphen immer ganz besonders aufmerksam lese, da ich sehr viel auf unbefestigten Straßen unterwegs bin.     

Dann habe ich mir Deine Bedingungen (per Link) mal angesehen und ich finde nichts darüber was die CDW abdeckt

Was die CDW abdeckt ist doch gar nicht Gegenstand der Diskussion und damit hier völlig uninteressant.


Zitat
Please refer to the rental agreement, rental jacket and any underlying policies for complete terms and conditions
und weiter:
Zitat
For rentals in the United States and Canada, protection applies as long as the terms of the rental agreement have not been violated.
.
Also auch: was im rental- agreement, d.h. im Vertrag steht.

Was im Vertrag steht kann man jetzt mutmaßen.
Allerdings bin ich fest überzeugt, daß Alamo keine unterschiedlichen Vertragsbedigungen hat (warum sollten Sie es den Deutschen versagen, den Engländern aber nicht ? Das sind "genormte" Bedingungen, egal von wo Du buchst.

Was im "rental agreement jacket" steht kann auch ich nur mutmaßen. Ich finde hier bei mir leider keines dieser Exemplare mehr (falls ich richtig davon ausgehe, dass es sich hierbei um das "Faltblatt" handelt, was man vor Ort zusammen mit dem unterschriebenen Mietvertrag ausgehändigt bekommt). Grundsätzlich bin ich da deiner Meinung, dass unterschiedliche Vertragsbedingungen keinen Sinn machen. Das es unterschiedliche AGB-Versionen gibt haben wir ja aber hier eindeutig festgestellt. Wenn sich Alamo nun darauf beruft, dass geltend ist, was im "rental agreement jacket" steht (welches man erst vor Ort erhält), dann wäre ja entweder die eine oder andere AGB-Version (denn nur eine davon kann ja inhaltlich mit dem "jacket" identisch sein), die man bei Buchung zur Kenntnis erhält nichtig. Ich bin kein Jurist, aber das kann doch so nicht möglich sein, denn

Die Frage ist nur, ob sie Dir diese, nach dem jeweiligen Landesrecht schon vorher zur Verfügung stellen müssen....

davon gehe ich aus.

Wie auch immer: du kannst oder willst nicht verstehen, um was es mir geht. Das ist mir nun letztlich auch egal. Ich habe das hier jetzt drei mal lang und breit erklärt, ein viertes Mal werde ich das nicht tun. Andere haben es verstanden.
Ich gebs auf - macht echt keinen Sinn da noch drauf zu antworten..... :roll:
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Microbi

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #74 am: 21.02.2013, 08:40 Uhr »
"Schön", dass die aktuelle Antwort der von mir zitierten widerspricht. Zumindest teilweise. Es ist glaube ich nicht das erste mal, dass man unterschiedliche Antworten kriegt.

So weit ich es mitbekommen habe, haften amerikansiche Versicherungen meist auch bei Fahrzeuganmietungen. Unterschiede gibt es nur in den Bedingungen, so dass manche offroad mit abdecken, manche nicht. Zumindest schloss ich dass aus Hinweisen eines offroad Vermieters, der darauf hinwies, dass man mit der, oder der Versicherung noch eine zusätzliche abschließen soll, weil jene offroad Schäden nicht abdecken.

Mic