Da bleib mal dran, die Antwort ist ja wirklich der Hammer. Ein Schlagloch in einer geteerten Straße kann doch niemals zum Verlust der Versicherungsdeckung führen. Das glauben die doch wohl selbst nicht.
Vielleicht ist die Antwort allerdings so zu sehen, dass man für jeden selbst verursachten Schaden am Auto aufkommen muss, was ja unstrittig ist. Allerdings schützt man sich gegen die finanziellen Folgen, indem man eine Versicherung abschließt, die die Kosten dann übernimmt. Das Thema Versicherung wird ja in dieser Antwort nicht berücksichtigt.
Edit: Lurvig, du warst schneller. Der Satz: "...any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract..."
bedeutet einfach, dass die Versicherungen, die du abgeschlossen hast (any coverages added to the rental) nicht für den Schaden in Anspruch genommen werden können, da das Fahren auf unbefestigten Straßen einen Vertragsbruch darstellt.