Hallo zusammen
In der Traveller Police des ADAC steht :
"Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine
gültige KFZ-Haftpflichtversicherung für den Fahrer des Mietwagens besteht. Versicherungsschutz besteht
nach Ausschöpfung der vom Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Grunddeckung" (Also ohne Ausschöpfung der Grunddeckung kein Versicherungsschutz)
Bei ELVIA + ARISA steht zusätzlich :
"Die Versicherung ist von der Verpflichtung zur Leistung frei wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls
nicht die vom Mietwagenunternehmen
vertraglich eingeräumte Berechtigung hatte den Mietwagen zu fahren." (Was ja bei Gravel bzw. dirt-roads nicht der Fall ist)
Es ist mir schon klar, dass niemand aus dem Forum irgendetwas
garantieren kann. Ich habe mich da etwas schlecht ausgedrückt
. Aber vielleicht hat ja jemand eine andere Zusatzversicherung mal etwas genauer angeschaut und weiss, dass die oben erwähnten Punkte nicht in den AGB sind. Da wäre ich um einen Hinweis sehr froh. Ich werde nämlich nächstes Frühjahr den White Rim Trail fahren und könnte dann die entsprechende Zusatzhaftpflicht abschliessen.
Wenn ich den Mietwagen bezahlen muss, wäre das zwar hässlich aber nicht der finanzielle Ruin. Anders sieht das bei Personenschaden aus.
Herzliche Grüsse
Fredy