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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: TomD am 24.12.2007, 00:00 Uhr

Titel: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TomD am 24.12.2007, 00:00 Uhr
Hallo,
ich will für Mai 08 einen Mietwagen buchen. Im Gegensatz zu anderen Ländern Australien, Neuseeland, Afrika, Kanada, ... sind bei Alamo USA "unpaved Roads" - "ungeteerte Straßen" nicht versichert.

Wenn ich es richtig verstehe erlicht nicht nur die Vollkasko, sondern der komplette Versicherungsschutz (incl. Haftpflicht!!!)

Ich möchte keine Off-Road, sondern nur die eine oder andere Gravel Dirt oder unpaved Road fahren.

Hierzu habe ich einige Fragen:

Schöne Weihnachtsfeiertage

TomD
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 24.12.2007, 10:54 Uhr
Gibt es einen Vermieter, der Schotterpiesten ggf. gegen Aufpreis oder mit Ausschlüssen (Reifen, Unterboden,...) erlaubt?
Es gibt vereinzelte kleinere Vermieter die das anbieten.
Zum Beispiel in Moab und in Escalante. In Page gab es sowas glaub ich auch.
Auch hoch oben in Fairbanks wird so etwas angeboten.

Zitat
Gibt es eine Zusatzversicherung (ggf. Drittanbieter) der unbefestigte Straßen einschließt?
Da habe ich leider noch nichts von gehört.
So etwas wäre auch sehr speziell (quasi nur für Ausländer), denn bei amerikanischen Autoversicherungen wird der Fahrer versichert und nicht das Auto.
Das heißt: Hat man als Amerikaner privat eine LDW oder CDW, ist man i.d.R. versichert, auch in einem fremden Mietwagen auf Gravel Roads
(wobei es auch hier immer Kleingedrucktes gibt...).


Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TomD am 24.12.2007, 11:01 Uhr

Zitat
Gibt es eine Zusatzversicherung (ggf. Drittanbieter) der unbefestigte Straßen einschließt?

Da habe ich leider noch nichts von gehört.So etwas wäre auch sehr speziell (quasi nur für Ausländer), denn bei amerikanischen Autoversicherungen wird der Fahrer versichert und nicht das Auto. Das heißt: Hat man als Amerikaner privat eine LDW oder CDW, ist man i.d.R. versichert, auch in einem fremden Mietwagen auf Gravel Roads
(wobei es auch hier immer Kleingedrucktes gibt...).

Wäre dass denn vielleicht eine Lösung, sich bei einer amerikanischen Versicherung für die 3-4 Wochen als Person zu versichern?
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EasyAmerica am 24.12.2007, 11:24 Uhr
Hallo TomD,
wenn ich meinen Privatwagen z. B. in den Alpen auf einer Almzufahrt überfordere und die Radaufhängung oder weiß der Teufel was bricht, zahlt dafür auch keine Versicherung. Trotzdem würde ich es tun, wenn es mir das wert wäre. Auch in D gibt es so manch eine Situation, in der Schäden an deinem Auto nicht versichert sind.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 24.12.2007, 11:40 Uhr
Hier muss es doch einen Versicherungsspezialisten geben, der das mal recherieren könnte und uns dann vielleicht allen ein nettes Angebot machen kann.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 24.12.2007, 11:41 Uhr
Stimmt schon, der Deutsche neigt bekanntlich dazu sich gegen alles und jeden zu versichern.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 24.12.2007, 12:25 Uhr
@Heinz:
das ist so nicht richtig. Wenn Du eine Vollkasko hast zahlt die das. Die einzige Frage ist ob (und ab dem 01.01.08 ggf. auch wie) Du grob fahrlässig gehandelt hast. Man kann den Sachverhalt jetzt hin- und her drehen und dann jeweils darüber nachdenken, ob die Fahr-/ verhaltensweise grob fahrlässig war, dann gibts nach dem alten VVG (Alles- oder Nichts- Prinzip) eben alles oder nichts, nach dem neuen gibts ggf. nur einen Teil. Und selbst dann muß man noch schauen ob di Versicherungen es überhaupt durchziehen.
Bei uns hättest Du damit keine Probleme, wir würden uns in einem solchen Fall nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen und zahlen.

Das zu recherchieren ist nicht einfach. Grds. ist es in den dt. Versicherungen eben enthalten wenn Du nicht gerade grob fahrlässig handelst (s.o.), daher bieten dt. Versichrungen so etwas eigentlich nicht extra an.
Ob es Anbieter gibt, die so etwas für das Ausland versichern, also für ein fremdes Fahrzeug weiß ich nicht, mein Gefühl sagt aber eher NEIN. Hinzu kommt, daß es hier um die USA geht. Da sind dt. Versicherer extrem vorsichtig wegen der ausufernden Haftung und der damit kaum zu überschauenden Risiken.
Ohne es jetzt genau zu wissen, würde ich erstmal dazu tendieren, daß man so etwas hier aus D heraus nicht versichern kann. Man könnte sich höchstens auf dem US- Markt (z.B. State Farm) erkundigen.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: groovy am 24.12.2007, 12:33 Uhr
Die einzige Frage ist ob  Du grob fahrlässig gehandelt hast.

Hallo,
wenn ich verbotenerweise eine Gravelroad oder ins Death Valley fahre,wird das wohl der Fall sein.

Ansonsten:No Risk,no Fun


MfG Volker
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 24.12.2007, 12:50 Uhr
wenn ich verbotenerweise eine Gravelroad oder ins Death Valley fahre,wird das wohl der Fall sein.
Ich sehe da keinesfalls eine grobe Fahrlässigkeit drin, mit einem SUV/4WD Gravel Roads im DV zu fahren.
Noch nichtmal eine nicht grobe.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: groovy am 24.12.2007, 13:19 Uhr
wenn ich verbotenerweise eine Gravelroad oder ins Death Valley fahre,wird das wohl der Fall sein.
Ich sehe da keinesfalls eine grobe Fahrlässigkeit drin, mit einem SUV/4WD Gravel Roads im DV zu fahren.
Noch nichtmal eine nicht grobe.


Entschuldigung,
das war jetzt die Sichtweise eines RV-Fahrers.

MfG Volker
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 24.12.2007, 13:22 Uhr
Einige Anbieter in Deutschland bieten doch eine (erweiterte) Haftpflichtversicherung hier in Deutschland für das US-Fahrzeug an (z.B. 1,5 Mio). Wie ist das denn eigentlich damit. Das ist doch ne deutsche Versicherung, die dann einspringen sollte/muss, wenn die amerikanische des Vermieters nicht greift.
Müssten die das dann nicht versichern. Ich habe einen Schaden verursacht, die nicht vom amerikanischen Vermieter abgedeckt ist - dann müsste der doch diese Versicherung zahlen.

Oder?

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Canyoncrawler am 24.12.2007, 13:43 Uhr
Zitat
(erweiterte) Haftpflichtversicherung hier in Deutschland für das US-Fahrzeug an (z.B. 1,5 Mio).

Die bezieht sich auf Unfallschäden wenn es zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug kommt und wenn der andere Fahrer unterversichert ist, d.h. die in den USA gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungssumme (die Höhe ist in jedem Bundesstaat individuell geregelt) zur Regulierung des Schadens nicht ausreicht.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: tom22 am 24.12.2007, 17:31 Uhr
Einige Anbieter in Deutschland bieten doch eine (erweiterte) Haftpflichtversicherung hier in Deutschland für das US-Fahrzeug an (z.B. 1,5 Mio). Wie ist das denn eigentlich damit. Das ist doch ne deutsche Versicherung, die dann einspringen sollte/muss, wenn die amerikanische des Vermieters nicht greift.
Müssten die das dann nicht versichern. Ich habe einen Schaden verursacht, die nicht vom amerikanischen Vermieter abgedeckt ist - dann müsste der doch diese Versicherung zahlen.

Oder?



Die Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen vom ADAC (traveller police) deckt eine zusätzlichen (unversicherte) Risiken ab. Es wird lediglich die Versicherungssummer erhöht. In den Mietbedingungen steht aber ausdrücklich, dass diese Zusatzversicherung nur einspringt, wenn die Grundversicherung bereits besteht.

Gruss Tom
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EasyAmerica am 24.12.2007, 19:28 Uhr
@Heinz:
das ist so nicht richtig. Wenn Du eine Vollkasko hast zahlt die das.
Die Vollkasko zahlt bei einem Unfall. Aber mit Sicherheit nicht, wenn ich mir auf "schlechter Wegstrecke" durch meine Fahrweise oder die Umstände die Reifen, die Felgen, den Unterboden oder sonstwas ruiniere.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: raphael00 am 25.12.2007, 08:56 Uhr
Kann es nicht einfach sein, dass gravel oder dirt road von Seiten der Versicherungen aus dem Versicherungsschautz mit rausgenommen wurden, um entsprechend günstigere Tarife anzubieten?
Dazu schreckt es sicher etliche ab, solche Strassen zu fahren, und die wo sie fahren, werden vermutlich deutlich vorsichtiger sein, da sie selbst für eventuelle Schäden aufkommen müssen.
Ansonsten sind gravelroads oft kaum schlechter als schlecht geteerte Strassen (eventuelle Plattfüsse und Steinschlagschäden mal ausgenommen). Bei dirt roads sollte man so oder so nicht ohne weiteres reinfahren, ohne Infos eingeholt zu haben.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TomD am 25.12.2007, 09:13 Uhr
Ein Vollkaskoschaden (Beschädigung am "eigenem" Auto) ist das Eine (Schaden vermutlich max. 20-40.000 $).

Wie ist es aber, wenn ich bspw. die Kontrolle über das Fahrzeug verliere und andere verletze. Dies ist dann ja eine Frage der Haftpflicht. Personenschäden können sehr schnell in den 6stelligen Bereich gehen.

Daher finde ich es für die Entscheidung "Risk and Fun" die Frage welches Risiko gehe ich für welchen Spass ein.

Frohe Weihnachten

TomD
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EasyAmerica am 25.12.2007, 11:46 Uhr
Wie ist es aber, wenn ich bspw. die Kontrolle über das Fahrzeug verliere und andere verletze. Dies ist dann ja eine Frage der Haftpflicht. Personenschäden können sehr schnell in den 6stelligen Bereich gehen.
Das musst du dann wohl auch selbst tragen. Vergleichbar mit einem nicht versicherten Fußgänger oder Radfahrer, der einen Unfall verursacht. Trotzdem haben viele Verkehrsteilnehmer keine Haftpflichtversicherung und viele SUV-Fahrer fahren in Amerika auf Back Roads.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Easy Going am 25.12.2007, 17:02 Uhr
Wie ist es aber, wenn ich bspw. die Kontrolle über das Fahrzeug verliere und andere verletze. Dies ist dann ja eine Frage der Haftpflicht. Personenschäden können sehr schnell in den 6stelligen Bereich gehen.
Na ja, die Chance auf einer Gravelroad eine Massenkarambolage mit Personenschäden zu fabrizieren ist wohl eher gering.  :wink:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 26.12.2007, 00:50 Uhr
Dennoch wäre es doch mal eine ernsthafte Frage, ob man nicht eine Zusatzversicherung für sowas abschließen könnte.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: DocHoliday am 26.12.2007, 10:35 Uhr
Eine Zusatzversicherung, die alle Risiken beim befahren von Dirtroads abdeckt wäre sicher so teuer, dass man insgesamt auch nicht billiger wegkäme als wenn man glich vor Ort einen Jeep o.ä. von einem Spezialanbieter mietet. Davon gibt es ja langsam aber sicher immer mehr (Moab, Torrey, Page, etc.).

Ansonsten bleibt es dabei, dass man ein gewisses Risiko eingeht, wenn man mit einem Mietwagen unpaved roads befährt. Das Risiko, auch einer gravel road einen Unfall mit Personenschaden zu verursachen halte ich wie Horst für sehr gering. Allenfalls die Mitfahrer im eigenen Auto könnten evtl. ein haftungtechnisches Risiko darstellen.
Ansonsten geht es doch eher um Kosten für Schäden am Fahrzeug und evtl. Bergungskosten, die allerdings auch insgesamt höhere 5stellige Beträge erreichen können.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Duc1098 am 26.12.2007, 11:34 Uhr
Hallo

Eine Frage zuerst: Wie lange möchtest Du überhaupt bleiben?

Der Mensch neigt ja generell dazu alles verbotene trotzdem zu tun. Grundsätzlich ist es so, dass alle offiziellen, nummerierten Strassen auch wenn sie Gravel sind, abgedeckt sind.
Ich rede hier vorallem vom Yukon/Alaska, wo es ja diverse Gravel-Roads hat.
Manager von RV Vermietern, haben mir das bestätigt, solche Klauseln in die Veträge zu nehmen, als Abschreckung. Sie haben einfach keine Lust und Zeit während der Vermietperiode ausrücken zu müssen, um liegengeblieben oder defekte WoMo abzu schleppen. Solche Unfälle/Defekte passieren ja meistens auch nicht um die Ecke. Da sind Wegfahrten von 300km keine Seltenheit.
Und wenn es dann ans "lebendige" geht sprich:Portemonnaie, werden die Mieter hellhörig und vernünftig.
 Im weiteren wird auch der Nachmieter dankbar sein, ein WoMo/PW übernehmen zu können, bei dem nicht plötzlich versteckte Mängel auftauchen und ihn am wohlverdienten Urlaub hindern.

Zitat
Ansonsten:No Risk,no Fun

Das ist gut mit dem eigenen PW/WoMo, aber gerade dann wird es nicht gemacht, könnte ja etwas kaputt gehen!


Gruss

Duc1098



Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: atecki am 26.12.2007, 11:53 Uhr
Grundsätzlich ist es so, dass alle offiziellen, nummerierten Strassen auch wenn sie Gravel sind, abgedeckt sind.
Ich rede hier vorallem vom Yukon/Alaska, wo es ja diverse Gravel-Roads hat.
Manager von RV Vermietern, haben mir das bestätigt, solche Klauseln in die Veträge zu nehmen, als Abschreckung.

Hi Duc,

das ist eine sehr mutige Aussage. Wenn der Kunde die Bedingungen des Vertrags akzeptiert, sind diese auch rechtlich binden (sofern sie nicht gegen gute Sitten u.ä. verstoßen).

Grüße

Axel
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Fredy als Gast am 26.12.2007, 12:44 Uhr
Hallo Duc

Ein sehr guter Bekannter musste vor einigen Jahren an El Monte über 20`000$ bezahlen weil er in eine heftige Streifkollision mit einem Wohnwagengespann auf dem Apache Trail (# 88) verwickelt war. Glücklicherweise ohne Personenschaden.

Mit einem SUV würde ich das Risiko eher eingehen. Ich gebe Doc und Easy recht, dass das Risiko von Kollisionen "off road" also z.B. auf dem White Rim Trail eher gering ist. Auf häufig befahren Gravel-Strecken kann ich es mir viel eher vorstellen. Bei einem richtigen Unfall mit Personenschaden möchte ich dann nicht über "risk + fun" diskutieren. Ich mache das nämlich mit einem Lungenkrebspatienten der Raucher ist auch nicht :( Nichts für ungut über den extremen Vergleich :roll:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 26.12.2007, 15:50 Uhr
Eine Zusatzversicherung, die alle Risiken beim befahren von Dirtroads abdeckt wäre sicher so teuer, dass man insgesamt auch nicht billiger wegkäme als wenn man glich vor Ort einen Jeep o.ä. von einem Spezialanbieter mietet. Davon gibt es ja langsam aber sicher immer mehr (Moab, Torrey, Page, etc.).

Dirk, das ist erst mal nicht die Frage. Sondern gibt es sowas und was kostet es.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 27.12.2007, 07:24 Uhr
@Heinz:
das ist so nicht richtig. Wenn Du eine Vollkasko hast zahlt die das.
Die Vollkasko zahlt bei einem Unfall. Aber mit Sicherheit nicht, wenn ich mir auf "schlechter Wegstrecke" durch meine Fahrweise oder die Umstände die Reifen, die Felgen, den Unterboden oder sonstwas ruiniere.
Ohne jetzt die Termini eines Unfalls zitieren zu wollen, aber wenn Du Dir auf schlechter Wegstrecke durch Deine Fahrweise oder Umstände die Reifen, Felgen etc. ruinierst ist das eben ein Unfall i.S.d. AKB und damit von der VK- Versicherung gedeckt. Die Frage ist, ob solche Schäden ausgenommen sind (was bei den Vereinbarungen im Vertrag, daß Du keine Gravel Road fahren darfst - bzw. die Schäden dort nicht gedeckt sind - der Fall ist) oder aber ob Du den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hast. Und da habe ich eben mal geschaut, es gibt keine Entscheidung, daß das Befahren eines Feldweges o.ä. grob fahrlässig wäre.
Aber, wie gesagt, das gilt für D, in den USA ist das möglicherweise anders, weil das anglo- amerikanische Rechtssystem im Vertragsrecht anders ist.

Was die Zusatzversicherung betrifft: hier handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Die deckt die Schäden von Dritten oder an Fahrzeugen Dritter ab, nicht die eigenen oder am eigenen  Fahrzeug. Demolierst Du Dir den Mietwagen und hast keine Vollkasko, hilft Dir die Zusatzhaftpflicht gar nichts.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 27.12.2007, 07:51 Uhr
Was die Zusatzversicherung betrifft: hier handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Die deckt die Schäden von Dritten oder an Fahrzeugen Dritter ab, nicht die eigenen oder am eigenen  Fahrzeug. Demolierst Du Dir den Mietwagen und hast keine Vollkasko, hilft Dir die Zusatzhaftpflicht gar nichts.

Es sind ja zwei Dinge zu unterscheiden bei Dirt- und Gravelroadfahren:


Imho ist der Fall 2b) der schlimmste wegen der unkalkulierbaren Summen.
Wenn das so stimmt wie du sagst, wäre das gedeckt, wenn....

Für 1) benötigt man natürlich eine erweiterte Haftpflicht.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Fredy als Gast am 27.12.2007, 09:23 Uhr
Hallo

Alle Zusatzhaftpflicht-Versicherungen die ich kenne (ADAC, von den RV-Vermietern etc.) zahlen nur im Nachgang zu einer bereits verhandenen (minimalen) Haftpflichtversicherung. Wenn also die Grundversicherung ausfällt, zahlt auch die erweiterte Haftpflicht nicht.

Ich wäre froh wenn mir jemand garantieren könnte, dass die Zusatzhaftpflicht in jedem Fall zahlt oder dass das wenigstens bei den SUV so ist. Das ist für mich nämlich der Knackpunkt!

Herzliche Grüsse

Fredy

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 27.12.2007, 09:31 Uhr
Zitat
Ich wäre froh wenn mir jemand garantieren könnte, dass die Zusatzhaftpflicht in jedem Fall zahlt oder dass das wenigstens bei den SUV so ist. Das ist für mich nämlich der Knackpunkt!
Ich glaube kaum, daß Dir das hier im Forum jemand garantieren wird.

Da mußt Du Dich schon an ein Versicherungsunternehmen wenden. Und dann natürlich ganz genau die Versicherungsbedingungen nebst Ausschlußklauseln studieren.

@reh:

Es gibt noch einen dritten Fall, nämlich wenn Du auf der Straße befindliche Dinge (z.B. Verkehrsschilder) beschädigst.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Aaronp am 27.12.2007, 10:48 Uhr
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Personen oder Gegenständen und nicht
an gemieteten oder geliehenen Sachen ab. Sonst bräuchte keiner aus D doch eine erweiterte
Haftpflicht, da i.d.R. fast jeder in D eine Privathaftpflicht mit höheren Vers. Summen als 1 Mio EUR hat.

Genauso ist es mit der Zusatzhaftpflicht über deutsche Veranstalter. Wenn du als Mieter einen Dritten
schädigst bist du bis zur versicherten Summe abgedeckt.

Ich glaube kaum, dass ein deutscher Versicherer, eine Police anbietet, die solche Schäden bezahlt. Denn
auch hier müssen sich die Kosten mit den Einnahmen rechnen. Und jemand der Explizit eine solche Police
abschließt, geht auch bewusst das Risiko ein. Also wäre eine solche Police sehr teuer und unrentabel.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Fredy als Gast am 27.12.2007, 11:19 Uhr
Hallo zusammen

In der Traveller Police des ADAC steht :

"Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung für den Fahrer des Mietwagens besteht. Versicherungsschutz besteht nach Ausschöpfung der vom Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Grunddeckung" (Also ohne Ausschöpfung der Grunddeckung kein Versicherungsschutz)

Bei ELVIA + ARISA steht zusätzlich :

"Die Versicherung ist von der Verpflichtung zur Leistung frei wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht die vom Mietwagenunternehmen vertraglich eingeräumte Berechtigung hatte den Mietwagen zu fahren." (Was ja bei Gravel bzw. dirt-roads nicht der Fall ist)

Es ist mir schon klar, dass niemand aus dem Forum irgendetwas garantieren kann. Ich habe mich da etwas schlecht ausgedrückt :oops:. Aber vielleicht hat ja jemand eine andere Zusatzversicherung mal etwas genauer angeschaut und weiss, dass die oben erwähnten Punkte nicht in den AGB sind. Da wäre ich um einen Hinweis sehr froh. Ich werde nämlich nächstes Frühjahr den White Rim Trail fahren und könnte dann die entsprechende Zusatzhaftpflicht abschliessen.

Wenn ich den Mietwagen bezahlen muss, wäre das zwar hässlich aber nicht der finanzielle Ruin. Anders sieht das bei Personenschaden aus.

Herzliche Grüsse

Fredy
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 27.12.2007, 11:24 Uhr
Zitat
Wenn ich den Mietwagen bezahlen muss, wäre das zwar hässlich aber nicht der finanzielle Ruin.
Na, Du weißt aber schon, was so ein SUV kostet, wenn er geschrottet ist ?

Also mir wäre das ein verdammt teures Urlaubs-Vergnügen.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 27.12.2007, 12:23 Uhr
Ich habe mal vor Jahren einen Minivan in Schottland geschrottet. Mal davon abgesehen, dass uns für das wir nach Glasgow mussten (ein kompletter Urlaubstag), der Selbstbehalt, den ich genau einmal vereinbart hatte von 500 Pfund wegwaren, hat uns Europc** einfach den Mietvertrag gekündigt und wir konnten gucken wie wir in Glasgow wieder vom Flughafen wegkamen.

Insgesamt fand ich das damals schon nicht witzig. Deshalb wäre es glaub ich schon ein Markt solch eine Versicherung abzuschließen, weil doch in 99,9% der Fälle nichts passiert, aber alle das abschließen werden.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: DocHoliday am 27.12.2007, 18:16 Uhr
Ich glaube nicht,, dass der Markt für eine solche Versicherung allzu groß wäre. Der Anteil der Mietwagen, die jenseits des Teers bewegt werden, dürfte verschwindend gering sein. Un davon sind noch die meisten Mieter Amis, die ihre eigene Versicherung haben.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Jack Black am 27.12.2007, 23:18 Uhr
Na, Du weißt aber schon, was so ein SUV kostet, wenn er geschrottet ist ?

Im schlimmsten Fall den Neupreis - der ist in Amerika deutlich akzeptabler als in Deutschland. Die meisten Autos gehen für unter 25.000$ raus, manche sind sogar für deutlich unter 20.000,- $ zu bekommen (das sind nur 14.000,- Euro). Das sind (bei uns) knapp 2 USA-Urlaube - so gesehen nicht so wahnsinnig teuer.

Ich denke auch, dass man so einen Schaden riskieren kann, auch wenn es den Urlaub sehr teuer macht. Aber es bleibt im Rahmen - und das ist sicherlich das, was Fredy meint.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 28.12.2007, 06:57 Uhr
Im Bezug auf die VK- Versicherung sollten sich einige mal die Frage stellen, ob sie selbst, d.h. hier in D eine solche abgeschlossen haben. Das Risiko ist nämlich dasselbe, d.h. in den USA ist der Wagen ja ein wenig billiger.....
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 28.12.2007, 08:11 Uhr
Zitat
ch denke auch, dass man so einen Schaden riskieren kann, auch wenn es den Urlaub sehr teuer macht. Aber es bleibt im Rahmen - und das ist sicherlich das, was Fredy meint.
25.000 Dollar für ein paar Minuten Spaß ?

Na, Du scheinst es ja zu haben. Ich weiß mit dem Geld was besseres anzufangen.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: leia am 28.12.2007, 09:29 Uhr
Ich denke, hier möchte keiner sagen, dass er 25.000 $ hat um sie für ein paar Minuten Spaß aus dem Fenster zu hauen, sondern, dass er dieses recht gut kalkulierbare Risiko für den recht unwahrscheinlichen Fall des Supergaus in Kauf nimmt.  Der gesunder Menschenverstand wird i. d. Regel bei solchen Fahrten ja nicht auch auf dem Teer zurück gelassen! Ich bin sicher, dass schon viele umgekehrt sind, wenn es zu "heiß" wurde. Wenn ich den Teer verlasse, heißt das ja noch lange nicht, dass ich den Wagen schrotte!
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 28.12.2007, 09:47 Uhr
Natürlich heißt es das nicht, meine Antwort war auch etwas überspitzt formuliert.

Aber wenn ich das Risiko nicht einschätzen kann, dann lasse ich es.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Fredy als Gast am 28.12.2007, 15:47 Uhr
Hallo zusammen

Ich glaube Leia und Rainer haben verstanden wie ich das gemeint habe. Selbstverständlich werfe auch ich nicht für einige Minuten Vergnügen 25`000$ zum Fenster hinaus. Der Schaden ist aber kalkulierbar und ich bin in der glücklichen Lage, bei einem Verlust in dieser Grössenordnung, nächstes Jahr trotzdem Urlaub machen zu können :oops:

Ganz anders wäre das bei einem ernsthaften Personenschaden. Ganz abgesehen von der menschlichen Tragödie würde das, sofern keine Versicherung zahlt, zu meinem finanziellen Ruin führen! Aber auch das mieten eines Jeeps in Moab bei Farabees, in Torrey auf dem 1000 Lakes-CG oder in Page bei Buggy Jeep-Rental welche alle das befahren von Gravel erlauben ist dies keine Lösung, da diese für Europäer (welche ihre eigene Versicherung nicht mitbringen können) eine Haftpflicht mit einer Höchst-Deckungssumme von 30`000 abschliessen. Bis heute habe ich mir mit dem Abschliessen einer Traveller-Police des ADAC beholfen. Wenn es aber eine bessere Lösung gäbe, wäre ich froh.

Noch einmal - es geht mir um die Haftpflicht nicht um die Vollkasko. Uebrigends - ja, ich habe auf allen Autos in unserem Haushalt eine Vollkaskoversicherung - und eine Haftpflicht die jede Eventualität abdeckt. Es ist dem evtl. Opfer ja auch nicht geholfen wenn ich zahlungsunfähig bin und seine berechtigten Ansprüche nicht befriedigt werden.

Herzliche Grüsse

Fredy
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 28.12.2007, 21:05 Uhr
Traveller-Police des ADAC

Was ist denn das?

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 28.12.2007, 21:18 Uhr
Hallo zusammen

Noch einmal - es geht mir um die Haftpflicht nicht um die Vollkasko. Uebrigends - ja, ich habe auf allen Autos in unserem Haushalt eine Vollkaskoversicherung - und eine Haftpflicht die jede Eventualität abdeckt. Es ist dem evtl. Opfer ja auch nicht geholfen wenn ich zahlungsunfähig bin und seine berechtigten Ansprüche nicht befriedigt werden.

Herzliche Grüsse

Fredy

Bei der Haftpflicht ist es in Deutschland so, daß die die Schäden Dritte auch voll abdeckt, wenn Du Mist gebaut hast (z.B. betrunken gefahren bist oder wie hier in verbotenem Gelände). D.h. da brauchtest Du Dir keine Gedanken zu machen, Du wärst allenfalls mit 5.000,- - 10.000,- EUR dabei (Regress der Versicherung gegen Dich).
Wenn für Dich also unbeschränkt dt. Recht zur Anwendung käme, weil Du hier bei einem dt. Anbieter gebucht hast, der nicht nur als Mittler auftritt, dann hättest Du die üblichen Haftpflichtsummen (inkl. der Zusatzsumme) im Rücken.
Wie das allerdings in den USA ist weiß ich nicht. das Rechtssystem ist eben ein wenig anders - da kann Dir vielleicht der ADAC helfen oder das Auswärtige Amt....
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Fredy als Gast am 28.12.2007, 22:04 Uhr
Hallo Reh

Die Traveller Police vom ADAC ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietwagen im aussereuropäischen Ausland (also zB. den USA). 500`000 Euro zusätzliche Deckung kosten ca. 40-45 Euro für einen Monat und gilt für jedes Mietfahrzeug das Du in diesem Zeitraum buchst. Im europäischen Raum gibt es ja auch Länder die nur kleine Haftpflichtsummen bei den Mietwagen einschliessen. so z.B. die Türkei aber auch Spanien. Da bietet der ADAC die sog. Mallorca-Police an welche eine zusätzliche Haftpflicht von 10 Mio Euro einschliesst und 17 Euro für einen Monat kostet. Beide Versicherungen können auch von nicht ADAC-Mietgliedern abgeschlossen werden. Davon profitiere auch ich als Schweizer :wink:, da es so etwas in der Schweiz nicht gibt.

Ich brauche dies wenn ich tageweise bei Spezialvermietern ein Fahrzeug buche welches vom Vermieter nur mit einer beschränkten Haftpflichtversicherung ausgestattet ist. Diese meist kleinen Vermieter z.B. in Moab aber auch in Torrey oder Page können keine Zusatzhaftpflichtversicherung anbieten, sonderrn nur eine sehr kleine Grunddeckung. Diese Versicherung bietet sich auch an, wenn z.B. die Kaskoversicherung durch eine (entsprechend teure) Kreditkarte gedeckt ist. Dann kann man von den äusserst günstigen Tarifen der US-Vermieter direkt profitieren.

Leider zahlt diese Traveller Police nur, wenn zuerst die Grundhaftpflicht zahlt. Und das tut sie eben nicht, wenn Du verbotenerweise Gravel fährst.

Herzliche Grüsse

Fredy
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TomD am 30.12.2007, 14:11 Uhr
So etwas wäre auch sehr speziell (quasi nur für Ausländer), denn bei amerikanischen Autoversicherungen wird der Fahrer versichert und nicht das Auto.
Das heißt: Hat man als Amerikaner privat eine LDW oder CDW, ist man i.d.R. versichert, auch in einem fremden Mietwagen auf Gravel Roads
(wobei es auch hier immer Kleingedrucktes gibt...).

Kann ich nicht auch "Privat" für einen Monat die nötigen Versicherungen (Haftpflicht + ggf. Vollkasko) für mich als Person abschließen?

Gruß TomD
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 02.01.2008, 07:24 Uhr
Wie gesagt, ich denke, daß Du hier in Europa kein Versicherungsunternehmen finden wirst, welches Dich mal so eben in den USA versichert.
Wegen dieser albernen Haftungsproblematiken, scheut hier jeder das Risiko.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TomD am 02.01.2008, 09:07 Uhr
Es kann ja auch ein amerikanisches Unternehmen sein ...
Hat hier jemand Erfahrungen, der in den Staaten selbst mal ein Auto gekauft hat. Wurde hier das Auto oder die Person versichert? Reicht der internationale Führerschein?

Ein gutes Neues Jahr und viele schöne Eindrücke
TomD

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 02.01.2008, 11:10 Uhr
Sprich man geht zum AAA und schließt eine persönliche Haftpflicht und Kasko ab.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Mick am 25.01.2008, 15:18 Uhr
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man mit dem Mietwagen über Gravel Roads fährt, an einem Trailhead parkt und wenn man zurück kommt, ist das Auto gestohlen oder eine Scheibe eingeschlagen?

Gruss,
Mick
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 25.01.2008, 15:26 Uhr
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man mit dem Mietwagen über Gravel Roads fährt, an einem Trailhead parkt und wenn man zurück kommt, ist das Auto gestohlen oder eine Scheibe eingeschlagen?
Bei der Scheibe würde ich einen falschen Tatort (nächste befestigte Straße) angeben.  :pfeifen:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 25.01.2008, 15:32 Uhr
Dann musst Du das Fahrzeug aber erstmal zur nächsten befestigten Strasse bewegen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Vermieter so eine Beschädigung ohne polizeiliche Feststellung akzeptiert.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 25.01.2008, 15:38 Uhr
Dann musst Du das Fahrzeug aber erstmal zur nächsten befestigten Strasse bewegen.
Ja klar. Sollte aber eigentlich kein problem sein.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: OWL am 25.01.2008, 15:58 Uhr
Und dann eine Falschaussage bei der Polizei machen :?: :?: :?:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 25.01.2008, 16:28 Uhr
Und dann eine Falschaussage bei der Polizei machen :?: :?: :?:

ich denke, bei einer eingschlagenen Scheibe (oder etwas ähnlich "harmlosen") kann man sowas riskieren. Am Tatbestand der kaputten Scheibe - um beim Beispiel zu bleiben - ändert es nichts, ob das auf einer Dirtroad oder auf einem befestigten Parkplatz passiert ist.
Und ehe es falsch verstanden wird: ich rufe nicht(!) dazu auf, sowas zu tun. Ich könnte mir nur vorstellen, es im Ernstfall auch so zu machen.

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 25.01.2008, 20:02 Uhr
Ich würde es nicht riskieren und zu dem Scheiß stehen, den ich mache.

Wenn mir vorher klar ist, dass ich dort eigentlich nix zu suchen habe und das dann vertusche, ist das anderen gegenüber unfair. Dann braucht man sich nämlich nicht wundern, wenn die Mietpreise steigen.

Mir ist das egal, ich kann es nur nicht gut heißen.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Lor20 am 25.01.2008, 22:05 Uhr
PROHIBITED USES AND VIOLATIONS: THE FOLLOWING USES OF THE CAR ARE STRICTLY PROHIBITED. THE CAR CANNOT BE USED: a) ....
j) in Canada, to drive off roads maintained by municipal, provincial, and federal authorities, or elsewhere, to drive off paved roads

Heißt das in Kanada kann ich auf dirtroads fahren solande das keine Privaten sind (also z.B. in provincial parks ist das ok, die sind ja alle nicht gepflastert aber von den provinzen unterhalten)? Die Passage ist mir neu - war die letztes Jahr auch schon da drin?



Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Ganimede am 25.01.2008, 23:39 Uhr
Wenn mir jemand die Scheibe einschlägt, irgendwo in der Botanik am Trailhead, muss ich wohl selber zu Polizei fahren. Die wird wohl kaum in die "Wildnis" kommen  :wink:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 25.01.2008, 23:42 Uhr
Wenn mir jemand die Scheibe einschlägt, irgendwo in der Botanik am Trailhead, muss ich wohl selber zu Polizei fahren. Die wird wohl kaum in die "Wildnis" kommen  :wink:

so isses!  8)
Muss jeder selber wissen. Die bösen Buben, die offroad fahren, werden wohl ggf. auch eine "Notlüge" riskieren. Die "Guten" habens ja gar nicht erst nötig. Egal auch...

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: reh am 26.01.2008, 15:50 Uhr
Sprich man geht zum AAA und schließt eine persönliche Haftpflicht und Kasko ab.


Ich zitiere mich mal selbst.
Geht das?

Kann ich zum AAA gehen und dort eine persönliche Haftpflicht und Kasko für ein Auto als Ausländer abschließen?
Wenn ja, wie hoch sind die Deckungssummen, geht das für einen Monat und was kostet sowas?


Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TomD am 26.01.2008, 17:58 Uhr
Sprich man geht zum AAA und schließt eine persönliche Haftpflicht und Kasko ab.


Ich zitiere mich mal selbst.
Geht das?

Kann ich zum AAA gehen und dort eine persönliche Haftpflicht und Kasko für ein Auto als Ausländer abschließen?
Wenn ja, wie hoch sind die Deckungssummen, geht das für einen Monat und was kostet sowas?


Hallo reh,
auf eine Mail-Anfrage beim AAA-Calif. habe ich bis jetzt (4 Wochen) keine Antwort.
Wäre wirklich prima zu wissen ob es geht.
Gruß
TomD
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 27.01.2008, 18:02 Uhr
Zur Frage der eingeschlagenen Scheibe möchte ich mal sagen (allerdings wieder auf D gemünzt - ob das in den USA auch so ist weiß ich nicht): hier ist das Befahren eines verbotenen Gebiets nicht kausal für den Schaden gewesen. Das wäre nur, wenn bspw. ein hochgeschleuderter Stein die Scheibe geknackt hätte. Daher dürfte der Versciherungsschutz bestehen, so er nicht wegen der Selbstbeteiligung ohnehin erledigt wäre.

Ob tatsächlich einer nachprüft wo das passiert ist, wage ich mal zu bezweifeln. Da kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen - da kommt man kaum ran und daher ´läßt man solche Nachprüfungen gleich sein, für die paar EUR oder $$ die das kostet.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: cbk am 07.07.2008, 13:48 Uhr
Altes Thema, ausgelutschter Thread, aber neue Frage:  :wink:

Wir haben für nächsten Monat über Hertz ein Standard-SUV ab LAX gemietet und nun interessiert uns, wie es hier mit dem Versicherungsschutz auf den gravel roads aussieht.
Auf unserer Tour dürften evtl. ein paar Trips in den Nationalparks und der Route 66 über unpaved roads gehen.
Gemäß allem, was uns die SuFu hier ausgespuckt hat, ist das Befahren solcher Straßen von den Vermietern "verboten".
Haben uns per Fax, eMail und webform mit Hertz in Verbindung gesetzt um genau danach zu fragen, da wir nichts davon in unseren Mietbedingungen finden konnten.
Wir wurden auf die Hotline verwiesen (scheinbar wird hier nichts schriftlich rausgegeben :roll:) und man sagte uns, dass dem Befahren unbefestigter Strassen nichts im Wege stehe - keine Einschränkung!
Habt Ihr Euch bei Hertz diesbez. auch schon mal informiert? -Sind uns jetzt natürlich etwas unschlüssig...  :?

Besten Dank im Voraus!!
 
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Aaronp am 07.07.2008, 16:21 Uhr
Die Bedingungen schließen halt den Vers.Schutz aus, wenn es
etwas passiert. Ich würde mir die Aussage der Hotline schriftlich
geben lassen. Im Schadensfall hilft es nämlich nicht weiter, wenn
du sagst: aber Mitarbeiter XY hat gesagt... Hotline wissen leider
nicht immer alles.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: cbk am 07.07.2008, 16:38 Uhr
> "Die Bedingungen schließen halt den Vers.Schutz aus, wenn es
etwas passiert."
Ich habe keine Einschränkungen dergleichen in den Mietbedingungen bei Hertz oder im Mietvertrag finden können.
Wo hast Du das gelesen?

Klar, auf eine telefonische Info von deren Call-Center möchten wir uns nicht verlassen.
Leider gibt uns Hertz, wie schon geschildert, keine schriftlichen Antworten (zu diesem Thema) und verweist generell auf die Hotline.  :x

Langsam sind wir von Hertz, was den Support angeht, immer weniger überzeugt...  :?
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Aaronp am 07.07.2008, 16:43 Uhr
https://www.hertz.com/rentacar/customersupport/index.jsp?targetPage=rightnowusview.jsp&leftNavUserSelection=globNav_12_2

Da als Suchwort Gravel Road eingeben.

Es muss eine reguläre Straße sein.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: cbk am 07.07.2008, 16:56 Uhr
Danke, hab's gefunden:

"Question
What is the policy on off-road driving?
Answer
Generally, Hertz vehicles, including 4-wheel drives, are to be operated only on regularly maintained roads. Off-road use is a violation of the rental agreement."

Zählen die dirt roads nicht zu den regularly maintained roads und soll hier nicht evtl. differenziert werden zwischen Strassen aller Art (in den NPs und die ganzen Reste der Route 66) und off-road-Pisten?  :?
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: wuender am 07.07.2008, 16:57 Uhr
Wobei zumindest die Route 66 (wenn Du den verfügbaren Wegbeschreibungen folgst) kein Problem darstellen sollte: Es gibt ein asphaltiertes Stück mit jeder Menge Schlaglöchern hinter Albuquerque und einen kurzen Abschnitt wunderschöne Gravelroad durch den Wald hinter Flagstaff - dieser ist aber absolut eben und problemlos zu befahren.

Schöne Grüße,
Dirk
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: mrh400 am 07.07.2008, 21:17 Uhr
Hallo,
die Begriffe sind da durchaus unterschiedlich, aber im Zweifel zu Lasten des Mieters:

Die zitierten FAQ sprechen von maintained roads (das sind eigentlich auch regelmäßig gewartete gravel roads) einerseits und off-road andererseits (= abseits jeglicher Straße)

Andererseits spricht der Mietvertrag (und der ist im Zweifel maßgeblich, weil Du den unterschrieben hast) ausdrücklich von "use off paved roads" also abseits geteerter Straßen - und im nächsten Atemzug allerdings auch von "or on roads which are not regularly maintained", also abseits regelmäßig gewarteter Straßen  :shock:. Wie nun dieser potentielle Widerspruch zu lösen ist, habe ich noch nicht ausprobieren müssen... :wink:

Anbei eine auszugsweise Kopie meines Mietvertrags von 2007 mit Hertz (maßgeblich ist Nr. 5 d)
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 07.07.2008, 21:21 Uhr
Ich würde es ja erst gar nicht drauf ankommen lassen. Im Zweifel wird das alles gegen einen ausgelegt und ein ewig langer Rechtsstreit beginnt.

Ich hätte darauf jedenfalls keinen Bock.

Wir sind auch schon auf Hawai'i nicht zugelassene Straßen gefahren. Wenn was passiert wäre: Pech gehabt.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: wernerw am 08.07.2008, 07:41 Uhr
Die zitierten FAQ sprechen von maintained roads (das sind eigentlich auch regelmäßig gewartete gravel roads) einerseits und off-road andererseits (= abseits jeglicher Straße)

Andererseits spricht der Mietvertrag (und der ist im Zweifel maßgeblich, weil Du den unterschrieben hast) ausdrücklich von "use off paved roads" also abseits geteerter Straßen - und im nächsten Atemzug allerdings auch von "or on roads which are not regularly maintained", also abseits regelmäßig gewarteter Straßen  :shock:. Wie nun dieser potentielle Widerspruch zu lösen ist, habe ich noch nicht ausprobieren müssen... :wink:

Ich sehe den Widerspruch nicht, sondern eher eine zusätzliche Einschränkung. Auch eine asphaltierte Straße kann "not regularly maintained" sein im juristischen Streitfall.

Ich (wie wohl viele hier) denk nicht lang drüber nach und fahr drauflos.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Simmo am 09.07.2008, 07:11 Uhr
Hey, ich hab auch mal ne Frage zu dem Thema:

ich hab mir letzte Tage ne Beule unter der Beifahrertür eingefangen und der Plastikschweller ist fliegengegangen. Das hab ich aber leider erst später bemerkt und ich bin mir auch nicht sicher, wie oder wo das passiert ist. (oder ob der Schaden schon vorher da war)
Was passiert, wenn ich denen bei Alamo das so schildere, muss ich für den Schaden selber aufkommen?
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 09.07.2008, 08:02 Uhr
Da wir nicht wissen, welches Versicherungspaket Du hast, können wir das auch nicht beantworten.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Simmo am 10.07.2008, 00:56 Uhr
Ui, sry...
Ich hab über usa-mietwagen.de gebucht, das U25-Paket, da ist ja ne Vollkasko mit drin. Ich bin mir halt nur nicht sicher was ist, wenn ich noch nicht mal weiß, wie der Schaden entstanden ist!
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Mick am 10.07.2008, 10:13 Uhr
Solange keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Absicht Deinerseits vorliegt (offensichtlich ist das nicht der Fall), sollte der Schaden gedeckt sein.

Gruss,
Mick
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 10.07.2008, 10:27 Uhr
Sehe ich genauso.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Simmo am 11.07.2008, 18:51 Uhr
Danke Leute, habs grad so versucht und war überhaupt kein Problem. Hab nen Damage Report gekriegt, wurde darauf hingewiesen, dass die Versicherung das abdeckt und konnte die Biege machen...
Ich hatte halt Sorge, dass die mir unterstellen, mir die Beule auf ner Dirtroad oder so geholt zu haben. Das sah nämlich nicht so aus, als ob mir jemand reingefahren wäre.
Na egal, is ja gut gegangen (bis jetzt  :) mal schaun, ob noch was kommt)

Gruß Christopher
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: SternchenUndET am 19.08.2009, 15:55 Uhr
--> Threads merged


Hallo zusammen,

man liest oft, dass man mit einem Mietwagen die Unpaved Roads nicht befahren darf. Wird das wirklich so streng gesehen, d. h. wird bei der Wagenrückgabe das Auto genau auf eventuellen Steinschlag untersucht und man muss für den kleinsten Schaden bezahlen? Man will ja vielleicht nur ein paar Kilometer, z. B. zum SkyWalk, über unbefestigte Straßen fahren!

Viele Grüße
Rita und Wolfgang
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EasyAmerica am 19.08.2009, 15:59 Uhr
Wird das wirklich so streng gesehen, d. h. wird bei der Wagenrückgabe das Auto genau auf eventuellen Steinschlag untersucht und man muss für den kleinsten Schaden bezahlen?
Wenn du so ehrlich bist und sagst, dass es auf Gravel passiert ist, dann wirst du es wohl auch gerne bezahlen wollen.  :)
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 19.08.2009, 16:01 Uhr
die Suche liefert da nützliches... z.B. das:
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=29514.0 (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=29514.0)

Aber ganz unabhängig davon: das Auto wird nicht mit der Lupe untersucht. Es bleibt gar nicht aus, dass man mal ein paar Meter über Schotter oder durch Schlamm fährt, denn auch auf dem tollsten Highway kann es mal eine Baustelle mit einem Stück ent-teerter Strasse geben. Was dann? Umkehren? Kaum ;) Einen Steinschlag kann man sich auch auf dem Interstate holen, auch dafür muss man nicht auf die gravel road. Auch von daher wäre eine solche penible Untersuchung des Autos wenig sinnvoll...
Das Thema wurde ja schon heiss diskutiert und letztlich muss man selber wissen, was man riskieren will.

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: stephan65 am 19.08.2009, 16:35 Uhr
Ich sehe es wie Heinz und Lurvig. Ergänzend: die Qualitätsbandbreite bei "unpaved roads" ist natürlich groß, von "fast-asphaltartig" bis "kürbisgroße Steine im Weg und hüfttiefe Flussdurchquerung". Auf/in letzterem möchte ich nicht mit einem Standardmietwagen liegenbleiben (auch nicht fahren).
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 19.08.2009, 17:08 Uhr
Wenn Du aus Deutschland kommst und zwangsläufig den Wagen mit Vollversicherung gemietet hast, wird nur geschaut, ob alle Räder, alle Türen und das Lenkrad noch dran sind.;)

Scherz beiseite, nur bei wirklich dicken Schäden wird man Dich fragen, wo das herkommt.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Raigro am 19.08.2009, 17:39 Uhr
Wenn Du aus Deutschland kommst und zwangsläufig den Wagen mit Vollversicherung gemietet hast, wird nur geschaut, ob alle Räder, alle Türen und das Lenkrad noch dran sind.;)

Hallo,

so sehe ich das auch. Ein Problem gibt es nur, wenn man auf unpaved roads liegen bleibt - dann hat man Erklärungsnotstand.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Kidrock am 19.08.2009, 17:54 Uhr
so sehe ich das auch. Ein Problem gibt es nur, wenn man auf unpaved roads liegen bleibt - dann hat man Erklärungsnotstand.

Sehe ich auch kein Problem drinn.Man muß dann ja eh jemanden Organisieren der einen da Rausholt.
Wir hatten das Problem 06 mal.Da haben wir den Wagen einfach zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: DocHoliday am 20.08.2009, 10:47 Uhr
Wenn der Wagen auf einer unpaved Road wegen einer normalen Panne liegen bleibt, ist das sicher kein Problem, außer dass man die Abschleppkosten selber tragen muss, die durchaus erheblich sein können (falls der Abschlepper nicht bereit ist eine "kreative" Rechnung zu schreiben).

Wenn man sich aber z.B. den Unterboden aufreißt o.ä. bleibt man auf den Reparaturkosten sitzen (incl. der Abschlepp-/Bergungskosten). Das sollte einem klar sein und vielleicht auch in die Entscheidung, welche Routen man sich zutraut mit einfließen.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EasyAmerica am 20.08.2009, 10:52 Uhr
... wird nur geschaut, ob alle Räder, alle Türen und das Lenkrad noch dran sind.;)
Bei den Rädern bin ich mir da schon gar nicht mehr so sicher.  :lol: Deshalb sollte man sich möglichst vergewissern, dass ein Reserverad da ist.  :)

Ich weiß: :offtopic:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 20.08.2009, 11:21 Uhr
... wird nur geschaut, ob alle Räder, alle Türen und das Lenkrad noch dran sind.;)
Bei den Rädern bin ich mir da schon gar nicht mehr so sicher.  :lol: Deshalb sollte man sich möglichst vergewissern, dass ein Reserverad da ist.  :)

Ich weiß: :offtopic:
Bei der Rückgabe wird geschaut, ob Räder dran sind. Wo Du die dann her hast, ist denen wahrscheinlich wiederum egal ;)
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: wilma61 am 20.08.2009, 11:27 Uhr
(falls der Abschlepper nicht bereit ist eine "kreative" Rechnung zu schreiben).

Nana, du pöser Pursche.... :lol:

Willi
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: DocHoliday am 20.08.2009, 11:29 Uhr
(falls der Abschlepper nicht bereit ist eine "kreative" Rechnung zu schreiben).

Nana, du pöser Pursche.... :lol:

Willi

Iiiiich?  :shock:

So was würde ich natürlich nieeeeemals tun! :liar:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Matze am 20.08.2009, 11:33 Uhr


Wenn man sich aber z.B. den Unterboden aufreißt o.ä. bleibt man auf den Reparaturkosten sitzen (incl. der Abschlepp-/Bergungskosten). Das sollte einem klar sein und vielleicht auch in die Entscheidung, welche Routen man sich zutraut mit einfließen.

Und wenn man sich besondere Routen zutraut, bleibt immer noch die Option umzudrehen, wenn es viel kritischer wird und nicht das Letzte riskieren, um doch noch ein Ziel zu erreichen!
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 20.08.2009, 11:45 Uhr
... bleibt immer noch die Option umzudrehen, wenn es viel kritischer wird und nicht das Letzte riskieren, um doch noch ein Ziel zu erreichen!

das scheint mir überhaupt die wichtigste Regel auf solchen Pisten. Man muss dann halt damit leben, dass das Vorhaben (erstmal) gescheitert ist. In jedem Fall besser, als das Auto im Sand zu versenken oder auf einem Felsen zu parken ;)

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 21.08.2009, 12:07 Uhr
Wie sagte der Fahrlehrer beim Bund: "Gas geben, immer Gas geben, bremsen tut das Gelände von allein." (Sonst bleibt man stecken  :wink:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: wilma61 am 22.08.2009, 06:56 Uhr
Hi.


Genau, wer bremst ist feige..... :lol:



Willi
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 22.08.2009, 11:16 Uhr
Genau, wer bremst ist feige..... :lol:


wow!  :shock:

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: carovette am 22.08.2009, 12:52 Uhr


:platsch: Nur gut, dass man dort nicht mehr fahren darf...

lg caro :D

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 03.02.2010, 09:22 Uhr
ich hol den alten Thread mal hoch, weil ich gerade mein Mietwagen-Voucher bekommen habe und mich etwas über die Formulierung der Fahr-Ausschlussgebiete wundere.

Zitat
(http://www.danielkaempf.com/usa/alamobedingungen.jpg)

wie würdet ihr das denn nun deuten? Fahrten "auf unbefestigten, nichtöffentlichen Strassen"? Meint es "unbefestigt oder nichtöffentlich" oder "unbefestigt und nichtöffentlich"? Für mich klingt es wie "und" ;)  Es gibt ja aber auch unbefestigte öffentliche Strassen. Die wären dann nicht ausgeschlossen (?)
Wie auch immer... altes Thema, tausendmal diskutiert. Interessiert mich trotzdem mal, wie man das nun deuten könnte.

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Elvi am 03.02.2010, 09:32 Uhr
ich hol den alten Thread mal hoch, weil ich gerade mein Mietwagen-Voucher bekommen habe und mich etwas über die Formulierung der Fahr-Ausschlussgebiete wundere.

Zitat
(http://www.danielkaempf.com/usa/alamobedingungen.jpg)

wie würdet ihr das denn nun deuten? Fahrten "auf unbefestigten, nichtöffentlichen Strassen"? Meint es "unbefestigt oder nichtöffentlich" oder "unbefestigt und nichtöffentlich"? Für mich klingt es wie "und" ;)  Es gibt ja aber auch unbefestigte öffentliche Strassen. Die wären dann nicht ausgeschlossen (?)
Wie auch immer... altes Thema, tausendmal diskutiert. Interessiert mich trotzdem mal, wie man das nun deuten könnte.

Lurvig

Ich denke, da hilft nur, die Originalbedingungen des Vermieters zu lesen. Ich vermute, dass die (englischsprachigen) Originalbedingungen des Vermieters eindeutiger sind. Habe ich aber noch nicht gecheckt, da es für mich persönlich kein Thema ist...

Gruß Elvi
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TGW712 am 03.02.2010, 09:38 Uhr
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Elvi am 03.02.2010, 10:09 Uhr
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.
Aha :roll:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 03.02.2010, 10:13 Uhr
es werden ja auch explizit Strecken aufgeführt, die "verboten" sind (Dalton/Dempster/Denali). Ohne dort gewesen zu sein, glaube ich zu wissen, dass diese Pisten unbefestigt, aber öffentlich sind. Warum dann dieser Ausschluss, wenn die obige Formulierung das ohnehin schon ausschliessen würde?
Es stärkt wieder meine Ansicht, dass "unpaved" vielleicht doch gar nicht "verboten" ist.

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Redwingfan am 03.02.2010, 10:22 Uhr
es werden ja auch explizit Strecken aufgeführt, die "verboten" sind (Dalton/Dempster/Denali). Ohne dort gewesen zu sein, glaube ich zu wissen, dass diese Pisten unbefestigt, aber öffentlich sind. Warum dann dieser Ausschluss, wenn die obige Formulierung das ohnehin schon ausschliessen würde?
Es stärkt wieder meine Ansicht, dass "unpaved" vielleicht doch gar nicht "verboten" ist.

Lurvig

Nun diese 3 aufgeführten sind alle unpaved aber öffentlich. Aber in Alaska ist es nicht generell verboten unpaved zu fahren (muss halt öffentlich sein). Da würde man nicht weit kommen. Aber diese 3 sind bei fast allen Vermietern explizit ausgeschlossen da doch gefährlich. Vorallem für die Windschutzscheide da extremer Truck Verkehr.

Aber das alles bezieht sich auf Alaska/Yukon. Wie es im Südwesten aussieht - keine Ahnung.

Gruss

Stephan
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: mrh400 am 03.02.2010, 10:48 Uhr
Hallo,
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das.
seh' ich auch so.

Ich würde das juristisch als UND verstehen.
Seh' ich auch so, und zwar als kumulatives "und" und nicht als alternatives "und" => auf Straßen, die "unbefestigt und nichtöffentlich" sind (und nicht "auf Straßen, die unbefestigt sind und auf Straßen, die nichtöffentlich sind").

Wenn das anders gewollt wäre, müßte sauber formuliert werden "auf unbefestigten oder nichtöffentlichen Straßen  ... nicht gestattet"
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Elvi am 03.02.2010, 11:11 Uhr
...Es stärkt wieder meine Ansicht, dass "unpaved" vielleicht doch gar nicht "verboten" ist...

Deine Aussage macht m. A. nach deutlich, dass Du nur Vermutungen anstellst. Im Falle eines Falles könntest Du damit eine Bauchlandung erleiden.

Ich habe gerade mal bei Dertour nachgesehen. Wenn man über Dertour ein Alamo-Fahrzeug anmietet, so steht bei Dertour (ähnlich auch bei Holiday-Autos) in den dazu ausgeworfenen, deutschsprachigen Mietbedingungen:

"Der gültige Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Vermieter vor Ort abgeschlossen. Es gelten daher die Mietbedingungen des Vermieters."

Insofern denke ich nach wie vor, dass nur ausschließlich die Mietbedingungen des Vermieters (also Alamo etc.; nicht die "übersetzten" oder zusamengefaßten Mietbedingungen des Mietwagenvermittlers wie Dertour etc. ) gelten. Um Klarheit zu bekommen, sollte man meiner Ansicht nach also bei der jeweiligen Vermietfirma nachforschen.

Gruß Elvi
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Elvi am 03.02.2010, 11:25 Uhr
Hallo,
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das.
seh' ich auch so.

Ich würde das juristisch als UND verstehen.
Seh' ich auch so, und zwar als kumulatives "und" und nicht als alternatives "und" => auf Straßen, die "unbefestigt und nichtöffentlich" sind (und nicht "auf Straßen, die unbefestigt sind und auf Straßen, die nichtöffentlich sind").

Wenn das anders gewollt wäre, müßte sauber formuliert werden "auf unbefestigten oder nichtöffentlichen Straßen  ... nicht gestattet"

Vorausschicken möchte ich, dass ich diesbezüglich kein Fachmann bin. Dennoch denke ich, das ausschließlich die originalen, englischsprachigen Mietbedingungen des Vermieters gelten. Zur Begründung beziehe ich mich da insbesondere auf mein vorangegangenes Posting...
 
Außerdem unterschreibt man ja vor Ort auch den Mietvertrag des Vermieters und nicht das, was z. B. Dertour dazu sagt. Ich habe irgendwo in einem Katalog (Quelle finde ich leider nicht mehr) auch gelesen, dass in Zweifelsfragen die englischsprachigen Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters ausschlaggebend sind. Außerdem stand in diesem Zusammenhang auch geschrieben, dass beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung die (deutsche) Zusatzversicherung erst greift, wenn auch die amerikanische "Grundversicherung" leistet. Insofern bin ich der Ansicht, dass letzthin Vertragssprache englisch ist, die Bedingungen des Vermieters gelten und man sich auch nur auf das verlassen kann bzw. dafür gerade steht, was man beim Vermieter unterschreibt.

Gruß Elvi
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 03.02.2010, 11:28 Uhr
Deine Aussage macht m. A. nach deutlich, dass Du nur Vermutungen anstellst. Im Falle eines Falles könntest Du damit eine Bauchlandung erleiden.

ja, natürlich ist es nur eine Vermutung. Mehr sage ich ja auch gar nicht.
Aber aufgrund der Formulierung auf meinem Voucher ist es zuminddest denkbar, dass das oft diskutierte "unpaved-Verbot" eben doch keins ist.
Habe eben mal meine alten Mietdokumente der letzten Jahre gesichtet. Leider finden sich da keine ausführlichen Hinweise zu den genauen Bedingungen. Auf alamo.com kann ich auch nichts finden.
Es bleibt interessant...

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Elvi am 03.02.2010, 11:34 Uhr
@Lurvig
Von wem ist denn der Voucher bzw. wer ist Mietwagenvermittler?
Sagt der Mietwagenvermittler denn auch in seinen Bedingungen, dass letztendlich die Mietbedingungen des Vermieters gelten?

Auf alamo.com habe ich auch schon nachgesehen und nichts gefunden :lol:

Elvi
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EasyAmerica am 03.02.2010, 12:04 Uhr
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.
:dafuer: Für die, die bisher sowieso schon auf Gravel fahren, ist das mehr als nur der berühmte "Strohhalm".
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Elvi am 03.02.2010, 12:15 Uhr
:dafuer: Für die, die bisher sowieso schon auf Gravel fahren, ist das mehr als nur der berühmte "Strohhalm".

... oder nur Wunschdenken :lol:

Sei es wie es sei.... das muss letzten Endes sowieso jeder mit sich selbst (und im Schadensfall ggfls. dann mit dem Wagenvermieter und/oder des -vermittlers) klar machen. 

Gruß Elvi
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 03.02.2010, 23:36 Uhr
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.
:lol: So einfach ist das nicht:

Der Vermittler ist natürlich dein Vertragspartner. Aber nicht der einzige. Man schließt nämlich zwei Verträge. Der erste ist tatsächlich mit dem deutschen Vermittler. Das ist ein Vermittlungsvertrag, dürfte also i.E. wohl hier ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein. Der zweite Vertrag ist aber ein Mietvertrag und den schließt man sehr wohl mit Alamo direkt.

Und bei Alamo steht im rental agreement z.B. Folgendes unter "Limits on Use and Termination of Right to Use":
(10) Vehicle shall not be driven on an unpaved road or off-road.

Eindeutiger geht es eigentlich nicht.

Im worst case wird man auf seinen Kosten sitzen bleiben. Zu argumentieren "in den deutschen Mietbedingungen stand aber ..." wird einem vermutlich höchstens das Geld für den Voucher in Deutschland zurückbringen, da der Vermittler sich nicht an die ausgewiesenen Vertragsbedingungen gehalten hat. Macht also z.B. 25.000 - 500 = nur noch 24.500 EUR Schaden.  :wink:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Jack Black am 03.02.2010, 23:55 Uhr
wie würdet ihr das denn nun deuten? Fahrten "auf unbefestigten, nichtöffentlichen Strassen"? Meint es "unbefestigt oder nichtöffentlich" oder "unbefestigt und nichtöffentlich"? Für mich klingt es wie "und" ;) 

Das ist aber genau falsch - wenn es "und" wäre, dann wäre kein Komma dazwischen. Durch das Komma werden die Eigenschaften einzeln getrennt im Sinne einer Aufzählung und haben keinen Bezug zueinander. Steht aber kein Komma dazwischen, dann sind wirklich die "unbefestigten nichtöffentlichen" (also beide Bedingungen müssen erfüllt sein) gemeint.

Genau genommen heißt das also, dass sowohl auf unbefestigten Straßen (egal ob öffentlich oder nicht) sowie auf nichtöffentlichen (egal ob unbefestigt oder nicht) das Fahren nicht erlaubt ist. Ob das allerdings das ist, was der Vertragspartner will (weil damit beispielsweise auch das Fahren auf Privatgrundstücken wie private Parkplätze verboten ist), kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Aber leider steht es da so.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 04.02.2010, 09:49 Uhr
Und bei Alamo steht im rental agreement z.B. Folgendes unter "Limits on Use and Termination of Right to Use":
(10) Vehicle shall not be driven on an unpaved road or off-road.

Eindeutiger geht es eigentlich nicht.

eindeutiger "schwammig" gehts nicht ;)
"shall not" heisst ja wohl ehr "soll nicht". Ein eindeutiges Verbot ist daraus nicht zu erkennen. Das liesst sich (für mich) ehr wie ein Hinweis, nicht wie eine Anordnung. "must not" oder "is not allowed" wären eindeutig und klar. So bleibts nach wie vor nicht eindeutig.
Letztlich ist es auch egal. Wer offroad fahren will tuts so oder so. Aber so eine richtig eindeutige Formulierung seitens des Vermieters wäre schon nicht schlecht...

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: PS-Cowboys am 04.02.2010, 10:47 Uhr
Sorry Leute, mit stinkt es normalerweise nichts mehr als oberlehrerhaftes, aber Eure Interpretation der amerikanischen Sprache ist leider sehr "schulmäßig".

Im "Geschäftsenglisch - oder besser -amerikanisch" heißt "shall not" eindeutig "darf nicht". "Allowed" geht in dem Zusammenhang "erlaubt sein" im amerikanischen überhaupt gar nicht, sondern eher "permitted". "Must not" ist überhaupt keine richtige Aussage in dem Zusammenhang. Nach Auskunft meines amerikanischen Juristenfreundes ( arbeite für einen US - Konzern in Deutschland) formuliert man AGB´s gerne in Verbform bezogen auf den Vertragsgegenstand ( also das Auto), so daß "shall not " einfach flüßiger ist als "is not permitted to"

Die Frage bezüglich "und" und "oder" hat mein Kollege erst gar nicht verstanden, da das Geschäftsenglisch eine solche Haarspalterei gar nicht erst vorsieht.

"unpaved or off-road" heißt genau das, was da steht - wenn eine Strecke unpaved oder off road ist, ist sie verboten.

Bei Verträgen gilt die Sprachversion, die von beiden Seiten unterschrieben ist, also die AGB´s , die mit Vertragsabschluß ausgehändigt wurden, es sei denn im eigentlichen Vertrag steht, daß eine andere Version gültig ist. Problematisch ist dies nur, wenn der ebenfalls festgelegte "Gerichtsstand" in einem anderssprachigen Raum liegt und eine Überstzung erforderlich ist.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: Zauberberg am 04.02.2010, 11:17 Uhr
Das Problem ist einfach, dass man sozusagen ex ante nicht sagen kann, ob man einen etwaigen Schaden ersetzt bekommt oder nicht. Hier wird wieder mal das eigentliche Problem bei Mietwagen deutlich, dass nämlich in erster Linie die deutschen Vermittler keine AGBs haben, die speziell auf die USA passen. Sie sind unpräzise, schwammig, teilweise widersprüchlich. Natürlich kommt es im Schadenfall erst mal auf die AGB des Vermieters in den USA an, weil man mit ihm auch den Mietvertrag geschlossen hat. Ich lese das so, dass in der Tat kein Schutz bei dem Befahren von Gravel-, Dirt- oder unpaved Roads besteht. Ob sich Alamo dann jedoch tatsächlich im Schadenfall selbst daran hält und den Schutz versagt, wage ich mal zu bezweifeln. In der Regel behandeln sie ja Schadenmeldungen mit einer gewissen Lockerheit, man könnte auch sagen Uninteressiertheit. Vielleicht liegt das einfach daran, dass Alamo im Gegensatz zu manch einer deutschen Versicherung erkannt hat, dass das schnelle Begleichen eines Schadens günstiger ist als ewige Prozesse mit ungewissem Ausgang (bei einem Minischaden von ein paar hundert oder tausend Euro).

Bei der Haftpflicht(zusatzversicherung) verstehe ich das auch so, dass sie nur subsidiär greift. Im tatsächlichen Schadenfall und bei Nichtbegleichung durch die Versicherung würden sich m.E. jedoch genug Anhaltspunkte finden, dass sie doch zu einer Zahlung verpflichtet sind. Aber wie gesagt, dass ist juristische Interpretation und keinesfalls sicher.

Es bleibt also dabei, dass man das Befahren von besagten Straßen/Wegen mit dem Gedanken tun sollte, dass man unversichert ist. Ich gehe zwar davon aus, dass Alamo wegen nem Reifenschaden o.ä. kein riesen Theater machen würde, aber drauf verlassen kann man sich nicht.
Hinsichtlich der fehlenden CDW halte ich das auch für durchaus richtig. Die Autos von Alamo sind nun mal in erster Linie Straßenautos und es besteht ein gewissen Risiko mit diesen auf Gravel, Dirt- und unpaved Roads zu fahren. Warum sollte Alamo und Co. eine Haftungsbeschränkung auf einen nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch zum Pläsier des Kunden ausdehnen? Und wie sollte das in AGBs aussehen? Die würden dann ja auch für die Kleinwagen gelten. Dann wäre also auch ein Kleinwagen von der Haftungsbeschränkung umfasst, der hier durch Sanddünen brettert? Ne, ne... Wo kämen wir denn da hin... ;-)

Bei der Haftpflichtversicherung... Das Risiko, dass man auf diese in der "Wildnis" angewiesen ist, ist doch schon sehr gering.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: lurvig am 04.02.2010, 12:00 Uhr
...Im "Geschäftsenglisch - oder besser -amerikanisch" heißt "shall not" eindeutig "darf nicht".

na das ist doch mal eine klare Aussage. Wenn das die Geschäftsamerikaner so sagen, wirds wohl auch so sein.
Danke für die Aufklärung.

Lurvig
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: TouringUSA am 04.02.2010, 20:53 Uhr
Ein bisschen müßig ist das Thema schon.

Ich sehe es so: Offroad Fahren ist nicht erlaubt und nicht erwünscht. Fertig.

Erstmal zum "nicht erwünscht": Wir hier schon angesprochen wurde können Schäden entstehen, die sich erst später bemerkbar machen.
Auch dürften Verschleißteile früher verschließen sein, wenn man offroads  fährt.

"nicht erlaubt": Für mein Verständnis werden Offroads ausgeschloßen (auch wenn manche meinen, in den Bedingungen leichte Vorteile für sich zu finden).
Ich glaube zwar nicht, dass die Unfallgefahr generell offroads höher ist als z.B. im Stadtgebiet Los Angeles, aber wenn man Ausnahmen erlauben würde, würden diese Ausnahmen auch deutlich mehr genutzt ("im Urlaub tausche ich meinen 1l VW Polo mal gegen einen 3l SUV und mache auf dicke Hose").
Diejenigen, die dennoch offroads fahren, verhalten sich umsichtig, weil sie wissen, dass sie voll haften.
Man darf auch nicht außer acht lassen, dass z.B. die Gefahr eines Motorschäden durch Überhitzung deutlich höher liegen dürfte, wenn ich im Spätjuli mit 20km/h durch die Wüste des Death Valleys schleiche.

Ich sehe die einfachste Möglichkeit darin, mir ggf. Ausnahmen im Voraus vom Vermieter (nicht Vermittler) bestätigen zu lassen.
Z.B. unasphaltierte Stücke der Route 66 oder Fahrten auf der Straße X im Nationalpark X.

Wenn man mir diese Ausnahme nicht zugesteht, muss ich verzichten oder eben voll haften (für Eigen- und Fremdschäden).

Habe gerade noch ein Unternehmen gefunden, bei dem es sich evtl. lohnt, eine Zusatzversicherung für Fahrten auf unbefestigten Straßen anzufragen: http://www.tourinsure.de/ (hoffe links sind erlaubt). Sieht zumindest auf den ersten Blick so aus, als wenn die sowas nicht ungeprüft ablehnen würden.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: mrh400 am 04.02.2010, 22:31 Uhr
Hallo,
zum einen sollte man "offroad" und "unpaved roads" auseinanderhalten. "Ofroad" ist wie die Bezeichnung schon sagt jenseits der Straßen, im Gelände. "Unpaved Roads" sind Straßen mit unbefestigtem Belag (da kann, muß aber nicht, durchaus ein massiver Unterbau drunter sein); gerade in den USA sind da auch "ganz normale" Verbindungsstrecken dabei. Schließlich gibt es in manchen Mietverträgen auch noch den Begriff "regularly maintained road" - was immer das genau bedeutet.

Die Verträge sind drüben auch je nach Bundesstaat z.T. unterschiedlich gestaltet:
Alamo (SFO, 2005): "Prohibited Use and Violations: .. The Vehicle may not be used: ... off of paved roads (for California rentals: if damage or loss is a direct result of the road or driving conditions)"

Hertz (SFO, 2005) war ähnlich formuliert

Hertz 2006, 2007, 2008 und 2009: "For rentals commencing in Nevada, though, if you have accepted ldw or pdw, then your ldw or pdw will be void only in the following circumstances .... operation of the car by aou or an authoruzed operator on an unpaved road if the damage or loss is a direct result of the road or driving conditions"

In der deutschen Fassung der Mietbedingungen für den Hertz Club Gold heißt es denn auch:

FÜR ANMIETUNGEN, DIE IN KALIFORNIEN BEGINNEN, GILT: SOFERN SIE EINE LDW ABGESCHLOSSEN HABEN, KOMMT ES AUSSCHLIESSLICH UNTER FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN ZUM ERLÖSCHEN IHRES LDW--SCHUTZES MIT DER WIRKUNG, DASS SIE FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES MIETWAGENS HAFTEN: (i) WENN VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG AUF FOLGENDEM BERUHEN: (A) ABSICHTLICHEM, SCHULDHAFTEM, BEWUSST ODER GROB FAHRLÄSSIGEM FEHLVERHALTEN IHRERSEITS ODER SEITENS EINES ZUGELASSENEN FAHRERS, (B) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN UNTER EINFLUSS VON MEDIKAMENTEN/DROGEN ODER ALKOHOL UNTER ZUWIDERHANDLUNG DER GESETZE DES STAATES FAHREN, IN WELCHEM DER VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG EINTRITT (IN KALIFORNIEN IST DAS EINSCHLÄGIGE GESETZ § 23152 DES CALIFORNIA VEHICLE CODE), (C) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN ZUM ABSCHLEPPEN ODER ANSCHIEBEN IRGENDEINES GEGENSTANDS BENUTZEN, ODER (D) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DES MIETWAGENS DIESEN AUF EINER UNBEFESTIGTEN STRASSE BENUTZEN, SOFERN DER SCHADEN ODER VERLUST UNMITTELBAR DURCH DIE STRASSEN- ODER FAHRVERHÄLTNISSE VERURSACHT IST; (ii) WENN DIE BESCHÄDIGUNG ODER DER VERLUST EINTRETEN, WÄHREND DER MIETWAGEN (A) FÜR KOMMERZIELLE VERMIETUNG GENUTZT WIRD, (B) IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERHALTEN GENUTZT WIRD, DAS DEN TATBESTAND EINER STRAFTAT ERFÜLLT, (C) IM RAHMEN VON GESCHWINDIGKEITSTESTS; WETTFAHRTEN ODER ZU FAHRSCHULZWECKEN GENUTZT WIRD,
(D) NICHT VON IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER GEFAHREN WIRD, ODER (E) AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER KANADAS GEFAHREN WIRD, ES SEI DENN, DIES IST IHNEN VORAB SCHRIFTLICH VON HERTZ GENEHMIGT WORDEN, WOBEI ES IM ALLEINIGEN ERMESSEN VON HERTZ STEHT, DIESE GENEHMIGUNG ZU VERWEIGERN, ODER (iii) WENN SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER (A) HERTZ GEGENÜBER IN BETRÜGERISCHER WEISE ANGABEN GEMACHT HABEN ODER (B) FALSCHE ANGABEN GEMACHT HABEN UND HERTZ DEN MIETWAGEN NICHT VERMIETET HÄTTE, WENN HERTZ ZUTREFFEND INFORMIERT WORDEN WÄRE.

FÜR ANMIETUNGEN, DIE IN NEVADA BEGINNEN, GILT: SOFERN SIE EINE LDW ABGESCHLOSSEN HABEN, KOMMT ES AUSSCHLIESSLICH UNTER FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN ZUM ERLÖSCHEN IHRES LDW--SCHUTZES MIT DER WIRKUNG, DASS SIE FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES MIETWAGENS HAFTEN: (i) WENN VERLUST ODER SCHADEN AUF FOLGENDEM BERUHEN: (A) ABSICHTLICHEM, SCHULDHAFTEM, BEWUSST ODER GROB FAHRLÄSSIGEM FEHLVERHALTEN IHRERSEITS ODER SEITENS EINES ZUGELASSENEN FAHRERS, (B) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN UNTER DEM EINFLUSS VON MEDIKAMENTEN/DROGEN ODER ALKOHOL UNTER ZUWIDERHANDLUNG DER GESETZE DES STAATES FAHREN, IN WELCHEM DER VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG EINTRITT (IN NEVADA IST DAS EINSCHLÄGIGE GESETZ § 484.379 DER NEVADA REVISED STATUTES), (C) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN ZUM ABSCHLEPPEN ODER ANSCHIEBEN IRGENDEINES GEGENSTANDS BENUTZEN, ODER (D) DARAUF, DASS DER MIETWAGEN VON IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER AUF EINER UNBEFESTIGTEN STRASSE BENUTZT WIRD, SOFERN DER SCHADEN ODER VERLUST DIE UNMITTELBARE FOLGE DER STRASSEN- ODER FAHRVERHÄLTNISSE IST; (ii) WENN SCHADEN ODER VERLUST EINTRETEN, WÄHREND DER MIETWAGEN (A) FÜR ENTGELTLICHE VERMIETUNG GENUTZT WIRD, (B) IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERHALTEN BENUTZT WIRD, DAS DEN TATBESTAND EINER STRAFTAT ERFÜLLEN WÜRDE, (C) IM RAHMEN VON GESCHWINDIGKEITSTESTS, WETTFAHRTEN ODER ZU FAHRSCHULZWECKEN BENUTZT WIRD, (D) VON EINER ANDEREN PERSON ALS IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER BENUTZT WIRD ODER (E) AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER KANADAS BENUTZT WIRD, ES SEI DENN, DIES IST IHNEN VORAB SCHRIFTLICH VON HERTZ GENEHMIGT WORDEN, WOBEI ES IM ALLEINIGEN ERMESSEN VON HERTZ STEHT, DIESE GENEHMIGUNG ZU VERWEIGERN, ODER (iii) WENN DER MIETWAGEN AUFGRUND VON VON IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER HERTZ GEGENÜBER IN BETRÜGERISCHER WEISE GEMACHTEN ANGABEN ODER FALSCHEN ANGABEN VERMIETET WURDE, SOFERN HERTZ DEN MIETWAGEN NICHT VERMIETET HÄTTE, WENN HERTZ ZUTREFFEND INFORMIERT WORDEN WÄRE.

in all diesen Fällen sehe ich => bei Anmietung in CA bzw. NV entfällt nur im Schadensfall der Versicherungsschutz.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 05.02.2010, 08:03 Uhr
Richtig interessant ist ja der Aspekt, daß man ggf. eine Deckungsklage in den USA führen kann - dann man schon mal viel Spaß !!
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EasyAmerica am 05.02.2010, 13:26 Uhr
Man darf auch nicht außer acht lassen, dass z.B. die Gefahr eines Motorschäden durch Überhitzung deutlich höher liegen dürfte, wenn ich im Spätjuli mit 20km/h durch die Wüste des Death Valleys schleiche.
Wer das macht, sollte mehr Sorge um sein Leben als um sein Auto haben. :nono:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 09.07.2010, 21:40 Uhr
Interessantes habe ich gerade im offiziellen Colorado Reiseführer von colorado.com gelesen (kam zusammen mit einem DERTour-Voucher):

Zitat
Spannende Entdeckungstouren mit Hertz®

[...] Fahren Sie anschließend weiter nach Cripple Creek, dem einstigen
 Zentrum des Goldrauschs in Colorado. Hierzu folgen Sie der Shelf Road, die sich 41 Kilometer lang in eine schmale Schlucht hineinwindet [...]
[...] bevor Sie die 53 Kilometer lange Strecke durch den Phantom Canyon nach Florence bei Canon City in Angriff nehmen.

Das sind bekanntermaßen beides unbefestigte Straßen die da direkt von Hertz über colorado.com empfohlen werden. Die Shelf Road ist sogar 4WD recommended!

Was will uns Hertz wohl damit sagen? Befahren erlaubt - da empfohlen?  :lol:
Ich bin mir sicher dass im Kleingedruckten auch bei 4WD-Mietfahrzeugen nach wie vor etwas anderes steht.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: birgitb am 21.11.2010, 21:03 Uhr
Habe die Suchfunktion bemüht, aber nichts zum Versicherungsschutz über die miles and more-Kreditkarte gefunden.

Zahlt man das Mietauto mit der miles and more-Kreditkarte Gold business, ist ein Mietwagen-Vollkaskoschutz automatisch inbegriffen.
Bei einer Fahrt über den Dempster Highway, der uns wegen Steinschlag eine Windschutzscheibe kostete, hat diese Versicherung den Schaden bis auf die 230 € Selbstbeteiligung ohne Probleme bezahlt. Damit hat man zumindest den Schaden begrenzt.

Jetzt ist es aber so, dass das Befahren des Dempster Hishway vom Vermieter nicht verboten war, bei der Hole-in-the-rock-road ist das ja doch ein bißchen anders. Hat jemand Erfahrungen mit einem Schaden auf der HITRR und der miles and more-Kreditkartenversicherung?
Ich denke, ich werde dort einfach mal nachfragen.

Viele Grüße
Birgit
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: mrh400 am 21.11.2010, 21:29 Uhr
Hallo,
Ich denke, ich werde dort einfach mal nachfragen.

ein Blick in die Versicherungsbedingungen (http://www.miles-and-more.com/mediapool/pdf/52/media_712252.pdf) tut's auch (findet man zwar nicht mit der Suchfunktion, aber mit google):
"§ 5 Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich nicht:
...
3. auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während die versicherte Person gegen
den Mietfahrzeugvertrag verstößt;
..."

(wohlbemerkt: während = zeitlich; nicht weil = ursächlich)

Interessant ist für USA-Reisende vielleicht auch § 11:

"§ 11 Definitionen
...
Autorisierte Fahrer bezeichnet die im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer, die alle
Voraussetzungen des Mietfahrzeugvertrages erfüllen sowie nicht gegen die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen zur Collision Damage Waiver Versicherung (CDW) –
Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietwagenunternehmens verstoßen."


und weiter:
"...
Darunter sind nicht eingeschlossen:
...
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;
4.Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen);
5.Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge
(4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;
..."


wobei ich zwar die meisten der hier in Frage stehenden Strecken als öffentliche Straßen qualifizieren würde (z.B. HITTR, CCR - die Zufahrt zum Alstom Point ist da vielleicht schon zweifelhaft), aber ob die Versicherung das auch so sieht?
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 22.11.2010, 07:22 Uhr
Zitat
3. auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während die versicherte Person gegen
den Mietfahrzeugvertrag verstößt;
Du meinst also, man schiebt den Schaden dann auf eine befestigte Straße..... Könnte schwierig werden, wenn Du mit einem Achsbruch auf einer Gravelroad liegen bleibst.
Wobei ich fast dazu neige hier eine gewissen "Übersetzungsfehler" zu sehen, so daß während als weil gesehen werden kann.
Im übrigen ist es auch ziemlich egal, denn wenn Du eine Gravelroad fährst und den Schaden verursachst, auch wenn er erst später sichtbar wird, hilft das auch nichts.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: mrh400 am 22.11.2010, 08:38 Uhr
Hallo,
Du meinst also, man schiebt den Schaden dann auf eine befestigte Straße..... Könnte schwierig werden, wenn Du mit einem Achsbruch auf einer Gravelroad liegen bleibst.
nein, das meine ich nicht. Ich will damit darauf hinweisen, daß es nicht auf die Kausalität Gravelroad => Schaden ankommt, sondern nur auf die Nutzug auf Gravelroads, wenn nicht gestattet.

Wobei ich fast dazu neige hier eine gewissen "Übersetzungsfehler" zu sehen, so daß während als weil gesehen werden kann.
"Übersetzungsfehler"  - von Dir selbst in "" gesetzt, scheidet aus, weil es sich ja um einen deutschen Text handelt. Interpretationsfehler würde ich aber auch nicht annehmen; die Differenzierung "weil" oder "während" kann durchaus Bedeutung haben. Bei Hertz z.B. sind bei Anmietungen in Kalifornien und Nevada Schäden, die nicht kausal auf die Nutzung auf Gravel zurückzuführen sind, mit abgedeckt (z.B. von freundlichen Mitmenschen aufgebrochener Kofferraum oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs) vgl. meine Vertragszitate ein wenig weiter oben. Hier sind die M&M-Regeln strenger. Darauf wollte ich hinweisen.

Jetzt kann man natürlich streiten, ob die genannten Verträge mit Anmietung in CA oder NV die Nutzung solcher Straßen im Sinne der M&M-Bedingungen überhaupt untersagen  :wink: :lol:

Letztlich kann man sich aber wohl darauf verlassen, daß man bei M&M gegnüber einer "klassischen" Mietwagenversicherung nicht besser steht.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: motorradsilke am 22.11.2010, 08:40 Uhr

Im übrigen ist es auch ziemlich egal, denn wenn Du eine Gravelroad fährst und den Schaden verursachst, auch wenn er erst später sichtbar wird, hilft das auch nichts.

Naja, wenn der Schaden erst später auftritt, muss dir aber die Versicherung erstmal nachweisen, dass du eine Gravelroad gefahren bist.

Wir hatten uns 2009 einen Reifen auf der HITRR platt gefahren, da hat niemand danach gefragt, wo das passiert ist, das Auto konnte problemlos, ohne weitere Fragen oder Kosten, getauscht werden.

Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 22.11.2010, 09:20 Uhr
Ist die Achse oder der Querlenker gebrochen, passiert das in der Regel "sofort" und nicht erst später auf der wieder befestigten Straße.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.11.2010, 17:34 Uhr
Wichtiger als der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug scheint mir der Haftpflichtschutz zu sein. Denn der Wert des gefahrenen Blechs ist überschaubar, aber was, wenn mir offroad der berühmte Tanklaster begegnet, der mir ausweicht und im Straßengraben sein Öl verliert, woraufhin das Erdreich abgetragen werden muss? Schaden 1 Mio? (Achtung! Beispiel! Hinkt!  :shock:) Das sind echte Risiken! Dagegen sind die 20 Tausend $ für den Mietwagen eher peanuts, oder?

Also: Verliert man nur den Kaskoschutz oder die komplette Versicherung?
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: mrh400 am 22.11.2010, 17:46 Uhr
Hallo,
Wichtiger als der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug scheint mir der Haftpflichtschutz zu sein.
die Ausgangsfrage (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=29514.msg649897#msg649897) für die letzte Diskussion bezog sich aber explizit auf Vollkasko; zum Rest findet man in dem Thread weiter oben jede Menge nicht immer übereinstimmende Ausführungen  :wink:.

Verliert man nur den Kaskoschutz oder die komplette Versicherung?
Beides
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 22.11.2010, 19:08 Uhr
Wichtiger als der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug scheint mir der Haftpflichtschutz zu sein. Denn der Wert des gefahrenen Blechs ist überschaubar, aber was, wenn mir offroad der berühmte Tanklaster begegnet, der mir ausweicht und im Straßengraben sein Öl verliert, woraufhin das Erdreich abgetragen werden muss? Schaden 1 Mio? (Achtung! Beispiel! Hinkt!  :shock:) Das sind echte Risiken! Dagegen sind die 20 Tausend $ für den Mietwagen eher peanuts, oder?

Also: Verliert man nur den Kaskoschutz oder die komplette Versicherung?
Die Haftpflicht hiolft Dir nicht viel, wenn Dein Fahrzeug kaputt geht - um nicht zu sagen: gar nichts.

Du hast sicherlich recht, daß die KH die wichtigere Versicherung ist, weil eben das Fahrzeug - bzw. dessen Wert - überschaubar ist.
Hier in Dhättest Du in diesem Fall jedoch kein Problem mit der KH (diese würde die Schäden aus dem Unfall regulieren (müssen) und bei Dir nur 5.000,- EUR Regress nehmen können), da wäre ehger das Blech unüberschaubarer.....

Aber richtig ist, daß man defacto in beiden den Versicehrungsschutz verliert, wie sich das in den USA auswirkt weiß ich nicht.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 22.11.2010, 19:08 Uhr
Ist die Achse oder der Querlenker gebrochen, passiert das in der Regel "sofort" und nicht erst später auf der wieder befestigten Straße.
Jup, was Dich in eine kleine Erklärungsnot bringen dürfte.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 22.11.2010, 19:10 Uhr

Im übrigen ist es auch ziemlich egal, denn wenn Du eine Gravelroad fährst und den Schaden verursachst, auch wenn er erst später sichtbar wird, hilft das auch nichts.

Naja, wenn der Schaden erst später auftritt, muss dir aber die Versicherung erstmal nachweisen, dass du eine Gravelroad gefahren bist.

Wir hatten uns 2009 einen Reifen auf der HITRR platt gefahren, da hat niemand danach gefragt, wo das passiert ist, das Auto konnte problemlos, ohne weitere Fragen oder Kosten, getauscht werden.


Oh, Du glaubst gar nicht, was man heute alles nachweisen kann.
Bei einem platten Reifen sieht das sicherlich anders aus (so er überhaupt versichert ist, denn nicht alle VK - Versicherungen der Mietwagen decken Schäden an den Reifen ab).
Aber ausgeschlagene Lenkkopfstangen o.ä. bemerkt man vielleicht sofort, aber sie wirken sich nicht immer sofort aus. Und da werden die Erklärungen relativ eng.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 22.11.2010, 21:48 Uhr
Naja, wenn der Wagen erstmal zurückgegeben ist, also man die Strecke bis zum Vermieter erfolgreich geschafft hat, kommt man ja eigentlich nochmal mit einem blauen Auge davon.

Die müssen Dir erstmal nachweisen, dass Du es warst, wenn sie nachträglich Forderungen stellen.

Aber wenn Du wegen des Defekts zum Vermieter fährst, um es reparieren oder das Fz. tauschen zu lassen, siehts wiederum für den Mieter eng aus.
Zitat
Jup, was Dich in eine kleine Erklärungsnot bringen dürfte.
Eben, solange Du keinen Einheimischen findest, der Dir das Auto auf befestigte Straßen schleppt. Das wiederum wäre Versicherungsbetrug, wovon ich gar nix halte. Die Zeche dafür zahlen nämlich dann indirekt wiederum alle anderen Mieter.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.11.2010, 22:49 Uhr
Also ich habe schon total verdreckte (verstaubte) Fahrzeuge abgegeben, die offensichtlich offroad genutzt wurden. Hat niemanden interessiert.

Wie gesagt: Das Risiko des Verlustes der Haftpflicht ist aus meiner Sicht das entscheidende, weil komplett existenzbedrohend. Den Verlust eines SUV von 20-30.000 $ kann ich ersetzen, aber ein paar Millionen für Fremdschäden sind aussichtslos. Und alle mir bekannten Zusatzversicherungen (Amex Platinum, Barclay Platin, LH M&M) beziehen sich immer auf die vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeuges, würden also bei einem Offroad entstandenen Schaden nicht eintreten, wenn der Mietvertrag dies ausschließt. Fazit für mich: Demnächst werde ich mir für solche Touren in Escalante oder Page echte Offroader mieten ($200/Tag).  :| 
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: motorradsilke am 23.11.2010, 10:22 Uhr

Aber wenn Du wegen des Defekts zum Vermieter fährst, um es reparieren oder das Fz. tauschen zu lassen, siehts wiederum für den Mieter eng aus.


Na, dann war eben ein großes Schlagloch o.ä. auf der Strasse :wink:.

Ansonsten halte ich es nicht für sehr wahrscheinlich, sich auf einer Gravelroad einen so schweren Schaden zuzuziehen, wenn man einigermaßen vorsichtig und der Situation angemessen fährt. Ausschließen kann man es natürlich nie, aber die Chance, einen schweren Unfall auf einer befestigten Strasse zu erleiden, halte ich für größer.

Das gleiche gilt meines Erachtens für den dann nicht vorhandenen Haftpflichtversicherungsschutz, so es denn so ist.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: magnum am 23.11.2010, 18:40 Uhr
Also ich habe schon total verdreckte (verstaubte) Fahrzeuge abgegeben, die offensichtlich offroad genutzt wurden. Hat niemanden interessiert.

Unser Grand Cherokee sah nach einem Ausflug über die Loop Road auch eher nach einem Baustellenfahrzeug aus.

Bei der Abgabe hat nur noch interessiert, ob alle vier Türen und alle Räder noch dran sind. Aber das bedeutet nicht, dass die es immer so handhaben. Besonders bei Anmietungen aus dem Ausland nehmen die es gar nicht so genau, wahrscheinlich weil die davon ausgehen, dass eh alle Versicherungen vorhanden sind. Vor mir stand aber schonmal ein Amerikaner bei der Rückgabe, der Blut und Wasser geschwitzt hat, weil jede noch so kleine Delle aufgenommen wurde.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: AndyOne am 24.11.2010, 07:39 Uhr
Das kann ich auch nur bestätigen, es gab nie irgendwelche Kontrollen bei der Wagenabgabe. Der Barcode wurde gescannt, der Meilenstand notiert und ein Receipt ausgedruckt. Vielleicht kam noch die Frage, ob alles ok war, ich denke die sehen mit einem Blick, dass der Wagen alle Versicherungen bei Alamo abgeschlossen wurden und gut ist.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: joho am 02.05.2011, 21:45 Uhr
aus aktuellem Anlass wollte ich Frage, ob man bei einer Notlüge vielleicht Gefahr läuft den Gegenbeweis zu erhalten man war off road.

Mein letzter Mietwagen in FL hatte so einen Notruf-Knopf. Wenn ich mich nicht täusche kann damit auch die Position übermittelt werden. Was wen das teilt sozusagen als "Flugschreiber" die Positionen via GPS mitloggt und die im Zweifelsfall ausgelesen werden.
Könnte da was dran sein oder habe ich zu viel Phantasie?

Gruß joho
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: playmaker11 am 03.05.2011, 07:18 Uhr
Theoretisch kann man den als "Flugschreiber" nutzen - jedes Fahrzeug was mit GPS ausgestattet ist.
Tatsächlich wird das nicht der Fall sein, oder aber allenfalls eine begrenzte Zeit, überlege mal wie viel Speicher man brauchte alle Fahrzeugbewegungen - nur eines Tages - aufzuzeichnen und zu speichern.
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: jpk99 am 03.05.2011, 15:20 Uhr
Also was ein kleines iPhone speichern kann, wird ein "Fahrzeugschreiber" auch können.
Es reichen ja schon, nur die Start/Stop-Punkte zu speichern.

JP
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: joho am 03.05.2011, 15:58 Uhr
seh ich genauso, 4 Stunden Tracklog über gute 400 km per Bahn, Aufzeichnung alle 100 m sind 400 kB, komprimiert gar nur 30 kB. Wenn man hochrechnet, kann man auf eine handelsübliche SD-Card mehr als 4 Wochen speichern (länger wird die Mietzeit in der Regel nicht sein)...
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: DocHoliday am 16.10.2012, 00:20 Uhr
Hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=58588.msg795859#msg795859) beschreibt ein User genau den Fall, den nemand haben möchte (Panne auf Gravel Road). Er hat von Alamo die Aussagen bekommen, es hätte Versicherungsschutz bestanden (wenn er roadside assistance gehabt hätte) und die Haftpflicht würde auch bei Schäden auf (offiziellen) Gravelroads bezahlen.

Demnach würde sich doch die Interpretation bestätigen, dass Fahrten auf offiziellen Straßen (unabhängig vom Belag) erlaubt sind und versichert.
Scheint mir auch logisch, spätestens nachdem ich letztes Jahr feststellen durfte, dass auch State Highways, sich schon mal für ein paar Dutzend Meilen in eine Gravel ORad verwandeln können (in Nebraska erlebt).
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: EDVM96 am 16.10.2012, 00:30 Uhr
Hier beschreibt ein User genau den Fall
Fehlt da evtl. ein Link?  :kratz:
Titel: Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
Beitrag von: DocHoliday am 16.10.2012, 00:32 Uhr
Hier beschreibt ein User genau den Fall
Fehlt da evtl. ein Link?  :kratz:

Nicht nur evtl. ;) Danke!

Hab's korrigert.