Naja, wenn der Wagen erstmal zurückgegeben ist, also man die Strecke bis zum Vermieter erfolgreich geschafft hat, kommt man ja eigentlich nochmal mit einem blauen Auge davon.
Die müssen Dir erstmal nachweisen, dass Du es warst, wenn sie nachträglich Forderungen stellen.
Aber wenn Du wegen des Defekts zum Vermieter fährst, um es reparieren oder das Fz. tauschen zu lassen, siehts wiederum für den Mieter eng aus.
Jup, was Dich in eine kleine Erklärungsnot bringen dürfte.
Eben, solange Du keinen Einheimischen findest, der Dir das Auto auf befestigte Straßen schleppt. Das wiederum wäre Versicherungsbetrug, wovon ich gar nix halte. Die Zeche dafür zahlen nämlich dann indirekt wiederum alle anderen Mieter.