Und ich denke, dass das schon
mal ein großer Vorteil ist und im Falle eines Falles unnötige Wartereien und telefonate verhindert.
Selbst wenn das möglicherweise vorstellbar wäre, so schüttet man doch das Kind vollständig mit dem Bade aus, wenn man (im konkret vorliegenden Fall) bei Verlust dieses prinzipiell nicht notwendigen Zettels auf Kosten eines halben Urlaubstags o.ä. diesen wieder besorgt, nur um dem ohnehin extrem seltenen Fall vorzubeugen, bei einer Kontrolle danach gefragt zu werden und ggf. ein paar Wartereien und Telefonate in Kauf nehmen zu müssen. Das ist definitiv schräg.
Ich stimme da playmaker uneingeschränkt zu, das ist exemplarische "Obrigkeitsgläubigkeit", wobei ja noch die Frage offen im Raum steht, warum denn dann niemand hier in D (oder in irgendwelchen Urlaubsländern) eine (beglaubigte?!) Überlassungserklärung eines vom Freund geliehenen Fahrzeugs mit sich führt, andererseits aber penibelst darauf bedacht ist, nur ja die Kopie eines Mietwagenvertrags mit sich zu führen, bzw. wieso niemand bei Führen des eigenen Fahrzeugs den Fahrzeugbrief mit sich führt. Wieso sollte eine Kontrolle in einem Fall zu Wartereien und Telefonaten führen, im anderen Fall aber nicht?
Und im übrigen: meistens bekommt den Mietvertrag in Deutsch - das dürfte (dann ohnehin) zu einem echten Problem für den Polizeibeamten werden und erst recht mit langen Telefonaten etc. verbunden sein - wenn er nämlich erst einen Übersetzer kommen lassen muß.....