Das ist echt interessant, halte uns einmal auf dem Laufenden, wie das ganze ausgeht. Nach meinem Rechtsverständnis würde ich sagen, daß Ihr aus dem Schneider seid, wenn Ihr dem Verkehrsamt sagt, wer gefahren ist. Das übrigens müsst Ihr tun, denn bloß bei einem nahen Verwandten habt Ihr das Recht, zu verschweigen, wer gefahren ist.
Das Foto dürfte ja belegen, daß Dein Mann nicht der Fahrer war und wenn das Verkehrsamt den Namen des Fahrers hat, können die sich damit rumschlagen.
Ein Fahrtenbuch wird Euch nur auferlegt, wenn Ihr nicht sagen könnt/wollt, wer gefahren ist. Habe selbst mal die Erfahrung gemacht, als ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte, da mein Vater mit meinem Auto geblitzt wurde. Das ist aber im übrigen auch halb so wild. Man muß dort keine Strecke eintragen, nur eine tägliche Abfahrt- und Ankunftzeit. Also z.B. morgens Abfahrt 8 Uhr, abends um 19 Uhr Ende und darunter kannste Gänsefüßchen für die Folgetage setzen. Musste es zweimal beim Amt vorlegen und habe dann am Abend zuvor innerhalb von fünf Minuten bei nem Bier ein halbes Jahr eingetragen (von dem ich natürlich vier Wochen im Urlaub war, zwei Monate krank, zwei Monate mit der Bahn gefahren bin...
). Die Tante dort war zufrieden. Man muß es auch nicht mit sich führen, die Polizei interessiert das nicht!