Hallo,
Das schreibt der ADAC .....
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Die Übersetzung muss eine deutsche diplomatische Vertretung, ein Automobilclub Ihres Landes oder der ADAC (
www.adac.de) erstellt haben
Geltung des deutschen Führerscheins in den USA
Deutschland ist Unterzeichnerstaat des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926; die Vereinigten Staaten von Amerika sind diesem Abkommen jedoch nicht beigetreten. Dagegen sind die USA dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.September 1949 (United Nations Convention on Road Traffic) beigetreten, während Deutschland dieses nicht unterzeichnet hat und dies auch nicht zu ratifizieren beabsichtigt.
Aus diesem Grund ist davon auszugehen, daß deutsche Fahrerlaubnisse in den USA in rechtlicher Hinsicht lediglich geduldet werden. Die US-Bundesregierung hat keinen Einfluß auf die Anerkennung des deutschen Führerscheins durch die verfassungsmäßig zuständigen Behörden der amerikanischen Bundesstaaten. Diese legen im Rahmen eines eigenen Führerscheinrechts fest, ob und wie lange in dem jeweiligen Bundesstaat ein Fahrzeug mit einer ausländischen Fahrerlaubnis geführt werden darf.
Es empfiehlt sich, dass der Inhaber eines deutschen Führerscheins – auch wenn bereits ein neuer EU-Führerschein erworben wurde - einen deutschen internationalen Führerschein bei sich führt.
Im Falle eines DDR-Führerscheins sollte dieser vor einer Reise in die USA in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Zum einen wird der DDR-Führerschein von einigen Autovermietern in den USA nicht anerkannt, zum anderen ist das Länderkürzel „DDR“ in den USA weitgehend unbekannt, so dass es unter Umständen im Rahmen einer etwaigen Kontrolle der Fahrerlaubnis durch die Polizei zu Problemen kommen kann.
Die (kostenpflichtige ca. 15 EUR) Ausstellung des internationalen Führerscheins, der drei Jahre lang gilt, erfolgt durch die zuständige Führerscheinstelle (Kreisverwaltungsbehörde/Straßenverkehrsamt). Mit dem Antrag sind der nationale Führerschein und ein Lichtbild vorzulegen.