Guten Morgen,
auch wenn das Thema hier schon bis zum Erbrechen diskutiert wurde, möchte ich auch noch etwas dazu sagen. Ich habe gerade mal Online im ADAC nachgeschaut und habe folgendes gefunden:
"Deutschland ist Unterzeichnerstaat des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926; die Vereinigten Staaten von Amerika sind diesem Abkommen jedoch nicht beigetreten. Dagegen sind die USA dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.September 1949 (United Nations Convention on Road Traffic) beigetreten, während Deutschland dieses nicht unterzeichnet hat und dies auch nicht zu ratifizieren beabsichtigt.
Aus diesem Grund ist davon auszugehen, daß deutsche Fahrerlaubnisse in den USA in rechtlicher Hinsicht lediglich geduldet werden. Die US-Bundesregierung hat keinen Einfluß auf die Anerkennung des deutschen Führerscheins durch die verfassungsmäßig zuständigen Behörden der amerikanischen Bundesstaaten. Diese legen im Rahmen eines eigenen Führerscheinrechts fest, ob und wie lange in dem jeweiligen Bundesstaat ein Fahrzeug mit einer ausländischen Fahrerlaubnis geführt werden darf.
Es empfiehlt sich, dass der Inhaber eines deutschen Führerscheins – auch wenn bereits ein neuer EU-Führerschein erworben wurde - einen deutschen internationalen Führerschein bei sich führt." (ADAC)
So, nun solltest hoffentlich geklärt sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, besorgt sich einen internationalen Führerschein.
Gruß,
Bianca