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Autor Thema: Wiederverkauf von in USA gekaufter (gebrauchter) Markenkleidung z.B. bei e**y  (Gelesen 10697 mal)

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motorradsilke

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Neuerdings muß man sogar kostenlosen Versand anbieten Man wird dazu gezwungen!!


Aber nicht bei Bekleidung! Nur in einigen ausgewählten Kategorien, in der Kategorie Bekleidung gehören a nur Accessoires und Pflegeprodukte dazu.

Bisher bestand der Inhalt meines Kleiderschrankes überwiegend aus gefälschter Markenware aus Asien, bei der sich der Verkauf schon aus rechtlichen Gründen verbot, die aber auch nach 2 Jahren tragen nicht mehr zum Wiederverkauf taugte. Aber wenn ich für ein T-Shirt 3 Euro bezahlt habe, ist das auch egal.

Ansonsten hab ich mir zwar beim ersten USA - Urlaub letztes Jahr Einiges an Markensachen mitgebracht, aber die werden mit Sicherheit auch so lange getragen, bis sie nicht mehr schön sind. Dann sind sie sicher als Putzlappen prima geeignet.

Andere Dinge, wie CD`s, Handy`s, Mopedteile aus der Bastelei meines Sohnes o.ä. verkaufe ich regelmäßig bei e**y. Da ist aber der Aufwand auch nicht so groß.

Jack Black

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Ich weiß, das habe ich ja schon durch, unser Anwalt hat sich eingehend damit befasst, das mit Bank und Finanzamt geklärt und ich mache weiter wie bisher  :wink:

Ein heißes Pflaster. Das größte Problem sind nicht Banken und Finanzamt, sondern Konkurrenten. Wenn Deine Verkäufe auffällig viele sind, droht ggf. eine Abmahnung eines professionellen Anbieters. Da nützt auch der Anwalt nichts, letztendlich wird das dann vor Gericht ausgetragen - und dort bist Du (wie auf hoher See) "in Gottes Hand".

Speziell zu Deinem Fall gab es mal eine Parallele, wo eine Mutter auch "nur" in relativ kurzer Zeit viele Kinderartikel verkauft hat. Das hat sie in letzter Konsequenz viel Geld gekostet, weil das Amtsgericht dem Kläger Recht gegeben hat.

Und gerade im Internet und erst Recht bei Ebay lauern die Abmahngeier nur so...

Finnya

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Es sind nicht auffällig viele, immer wie ich Zeit habe, in manchen Monaten 5 in anderen 10, manchmal auch 20 und dann mal gar keine. Das einzige Problem, was ich hatte war nicht die Anzahl, sondern die Höhe der Einnahmen, was aber wie gesagt geklärt ist :)
Ich bin wohl ein ganz normaler privater Durchschnittsverkäufer.
11/2007 1 Woche Miami
03/2008 4 Wochen Kalifornien, Nevada, Arizona WoMo-Tour
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pxl

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 zu je 300-400 Euro verkauft wird die Bank schon hellhörig.

 :wink: Na.. da würd ich aber ruckzuck die Bank wechseln...
Gerade bei Hochpreisauktionen (ab 100€ aufwärts / 2 Jahres-Handy, alter PC oder Autozubehör )
ist e.bay meist der einzigst lohnende Verkaufsplatz...
Da kommt schon mal ein 4stelliger Betrag zusammen, wenn man mal zB seine "Alt-Technik" gehäuft einstellt.8)

 
1999.Florida.
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USAflo

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Ich verkaufe nie etwas bei e b a y, also auch keine Klamotten aus den USA. Das ist mir zu nervig.

Für eine Bekannte allerdings ist das ein Hobby: Die hat Spaß daran, ganze Wochenenden Beschreibungen zu texten, Fotos zu machen, Päckchen zu packen, Kontoauszüge zu kontrollieren.

So aufwendig machen wir das gar nicht! Wir machen recht einfache Angebote, die wir nur über ein Bild und ein wenig Text zusammenstellen. Pro Angebot dauert das so ca. 5 Minuten. Ich glaube auch, dass zwar das Foto gut sein muss aber ob man darum noch eine schöne Seite bastelt, das treibt den Preis auch nicht immens in die Höhe, zumindest nicht so, dass es sich lohnt!

Tschau
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

Jack Black

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Ich bin wohl ein ganz normaler privater Durchschnittsverkäufer.

Bevor das hier zu einem Mißverständnis kommt: mir ist das persönlich vollkommen egal und interessiert mich nicht die Bohne. Du brauchst Dich in keinster Weise zu rechtfertigen.

Ich weise lediglich auf die Gefahren hin, die im Internet lauern, insbesondere die Abmahngefahr  und ganz besonders bei Ebay. Das hat auch noch gar nichts damit zu tun, ob letztendlich ein Urteil (für oder gegen Dich) gefällt wird. Du mußt Dir nur im Klaren darüber sein, dass Du dich "exponierst" und dass es Neider und Abmahngeier ohne Ende gibt. Du kannst Dir sicher sein, dass es Menschen gibt, die jeden Deiner Verkäufe protokollieren und nur darauf warten, dass der allerkleinste "Verstoß" vorliegt. Wobei es nicht einmal ausschlaggebend ist, ob wirklich ein Verstoß vorliegt, sondern ob diese Menschen glauben, dass einer vorliegt. Du solltest also nicht all zu sehr überrascht sein, wenn ggf. irgendwann eine Abmahnung ins Haus flattert - völlig unabhängig davon, ob diese berechtigt ist oder nicht.

USAflo

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Ich weise lediglich auf die Gefahren hin, die im Internet lauern, insbesondere die Abmahngefahr  und ganz besonders bei Ebay. Das hat auch noch gar nichts damit zu tun, ob letztendlich ein Urteil (für oder gegen Dich) gefällt wird. Du mußt Dir nur im Klaren darüber sein, dass Du dich "exponierst" und dass es Neider und Abmahngeier ohne Ende gibt. Du kannst Dir sicher sein, dass es Menschen gibt, die jeden Deiner Verkäufe protokollieren und nur darauf warten, dass der allerkleinste "Verstoß" vorliegt. Wobei es nicht einmal ausschlaggebend ist, ob wirklich ein Verstoß vorliegt, sondern ob diese Menschen glauben, dass einer vorliegt. Du solltest also nicht all zu sehr überrascht sein, wenn ggf. irgendwann eine Abmahnung ins Haus flattert - völlig unabhängig davon, ob diese berechtigt ist oder nicht.

Dann dürfte man sich aber nirgendwo mehr im Rechtsverkehr bewegen, da es überall immer dazu kommen kann, dass unberechtigte Forderungen an einen gestellt werden. Das sollte einen jedoch nicht von Allem abhalten. Auch nicht bei e**y tätig zu sein! ich fahre ja auch weiter Auto, obwohl man einen Ufall haben kann...

Ich weiß da zum Glück auch locker mit umzugehen (mit etwaigen Abmahnschreiben von Abmahnanwälten), da ich selber beruflich der Zunft angehöre...  :wink: (zwar auf ganz anderem Gebiet aber man hat in Studium ja mal fast alles gelernt...). :lol:
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pxl

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 Ich glaube auch, dass zwar das Foto gut sein muss aber ob man darum noch eine schöne Seite bastelt, das treibt den Preis auch nicht immens in die Höhe, zumindest nicht so, dass es sich lohnt!

Nicht das Styling der Auktion ist wichtig
(zuviel Interaktives Java-Geblinke nervt eh nur)
sondern die Informationen sind entscheidend.
Da muß man schon mal im Notfall Google bemühen...  :wink:

Manchmal ist auch ein selber gedrehtes Youtube-Video in der Auktion ganz nützlich  8) (ja, das darf man!)
Auf diese Weise hab ich zB einen alten HDD-Player doppelt so teuer verkaufen können,
wie der Durchschnitt der letzten 30 Tage
(den Durchschnittsverkaufspreis kann man in der Extra-Suchfunktion/ beendete Angebote ermitteln)


Ich weise lediglich auf die Gefahren hin, die im Internet lauern, insbesondere die Abmahngefahr...  

Aus diesem Grund und weil ich zweimal einem Nigeria-Phisher in die Falle gegangen bin...
(danach sollte man komplett sein Passwort und seinen e-mail-account zu e.Bay ändern) ,
...verkaufe ich bei e.Bay nur noch selten, seit einiger Zeit..

Ein ausführlicher Disclaimer unter jeder Auktion
und eine "mich"Seite die jede Unklarheit im Vorfeld beseitigt sollte eigentlich auch bei Privaten selbstverständlich sein  :wink:
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Jack Black

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Dann dürfte man sich aber nirgendwo mehr im Rechtsverkehr bewegen, da es überall immer dazu kommen kann, dass unberechtigte Forderungen an einen gestellt werden.

Ganz so einfach ist es natürlich nicht - bei völliger Sinnlosigkeit wird niemand den Rechtsweg einschlagen (obwohl es auch das alles gibt). Aber auch mein Empfinden ist es, dass beispielsweise in einem Monat 20 Artikel und ein Umsatz von 2.000 ,- Euro (einfach nur mal um eine Hausnummer zu nennen) gekoppelt mit diesen 20 Verkäufen weit über dem liegt, was ein "normaler privater" Verkäufer einstellt.

Und dann hilft letztendlich auch das beste Studium nichts, wenn ein Richter einem Kläger Recht gibt. Ich habe immer diesen einen Präzedenzfall in Erinnerung (weil er auch so ähnlich strukturiert war), vielleicht finde ich ja irgendwo nochmal die genauen Umstände. Das war da auch wirklich so, dass jeder normale Mensch gesagt hätte, so ein Quatsch, das ist doch wirklich nur eine Mutter die alte Klamotten verkloppt - und doch hat sie verloren.

Die Gefahr droht eben allein aus der relativ hohen Anzahl von Verkäufen, ich persönlich würde als Privatmensch sicherlich nicht mehr als einen Artikel pro Woche verkaufen - wenn überhaupt. Bei 20 Verkäufen schaut die Konkurrenz interessiert zu. Denn wer als geschäftlicher Verkäufer (mit allen damit verbundenen Nachteilen) bei Ebay auftritt, wird nur wenig Verständnis haben, wieso andere Privatverkäufer "einfach so" ihre Artikel einstellen dürfen.

USAflo

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Ich habe immer diesen einen Präzedenzfall in Erinnerung (weil er auch so ähnlich strukturiert war), vielleicht finde ich ja irgendwo nochmal die genauen Umstände. Das war da auch wirklich so, dass jeder normale Mensch gesagt hätte, so ein Quatsch, das ist doch wirklich nur eine Mutter die alte Klamotten verkloppt - und doch hat sie verloren.

Ich glaube ich habe was zu "deinem Urteil" gefunden:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/management/tipps/vertrieb/als-e**y-verkaeufer-privat-oder-gewerblich.html

Ist ein interessanter Artikel!
Aber das wichtigste steht da im Artikel schon drin:

Das Berliner Urteil hat in den Medien viel an Verwirrung und Fehlinterpretationen ausgelöst. Der rechtliche Sachverhalt und den praktischen Konsequenzen werden häufig falsch bewertet.

Und diese Falschbewertungen werden leider oft von juristischen Laien vorgenommen und dann von ebenso juristischen Laien weiter verbreitet...

Außerdem ging es in dem Urteil wohl auch "nur" um Anforderungen von Angaben nach dem Fernabsatzgesetz usw. und nicht um eine Abmahnung wegen dem Verkauf von Markenartikeln. Da sieht man denn auch, dass hier vieles rechtlich durcheinandergewürfelt wird...

Tschau
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ilnyc

  • Gast
Macht ihr das auch mit dem Verkaufen?
Und habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, dass man da für relativ alte (aber noch gut erhaltenen) Sachen noch Top-Preise erzielen kann?
Oder ist euch das zu aufwendig und ihr tragt die Sachen und schmeißt sie dann in den Altkleidersack?

Sowohl als auch. Je nach Zustand und Potential, Interessenten zu finden, geht es in die Bucht oder eben nicht. Ich hatte vor Jahren meine totale e**y-Phase, da habe ich wahnsinnig viel verhökert, was ich früher sonst weggeworfen oder in den Keller geräumt hätte. Da kann man seine Haushalts-/Urlaubskasse schon aufbessern.

Seit einiger Zeit ist ein wenig die Luft raus und die Zeit fehlte für so intensive Verkaufssessions. Insofern hat sich eine größere Kiste mit potentiellem Verkaufsmaterial angehäuft  :? Markenware verkauft sich eigentlich immer ordentlich - egal, ob aus USA oder hier gekauft.

frank_gayer

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Hallo,

ich nehme übrigens alle Kaufbelege aus den USA mit nach Hause und fotografiere die zu meiner Kleidung. So hat man schon den Nachweis dass es keine Bazar-Ware ist.

Inspired

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Als pure Manchmal-auch-bei- e b a y -Käuferin kann ich sozusagen aus der anderen Perspektive nur bestätigen, dass der Verkauf von Markenware sich lohnt, jedenfalls kann ich mich nicht entsinnen, wann ich dort das letzte Mal so ein richtiges Schnäppchen geschossen hätte. Und wenn´s ein Schnäppchen ist, dann fragt man sich gleich, was damit wohl nicht stimmen kann.

Gerade nach dem, was ich hier lese über gegenseitiges Abgemahne und Regelverstöße und wenn ich mir ansehe, was alles an Optionen und Funktionen bei e b a y immer wieder hinzu kommt, bedauere ich immer wieder, dass es schon längst kein Online-Flohmarkt mehr im eigentlichen Sinne ist, sondern halt ein Sammelsurium an Internet-Shops.


Jack Black

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Außerdem ging es in dem Urteil wohl auch "nur" um Anforderungen von Angaben nach dem Fernabsatzgesetz usw. und nicht um eine Abmahnung wegen dem Verkauf von Markenartikeln. Da sieht man denn auch, dass hier vieles rechtlich durcheinandergewürfelt wird...

Durcheinanderwürfeln tust Du gerade intensiv. Ich habe überhaupt nichts in Sachen Markenrecht geschrieben, sondern eben genau darauf hingewiesen, dass der Status "Privatverkäufer" durch intensive Verkaufstätigkeit gefährdet sein kann - und exakt das ist in diesem Fall geschehen (das ist in der Tat der Fall, den ich in Erinnerung hatte). Und genau das "Fazit" des Artikels ist das, worauf ich hinweisen wollte:

Zitat
Fazit

Das bedeutet: Überschreiten die e**y-Angebote eine gewisse Schwelle an Menge, Wert und Häufigkeit, kann man schnell als Unternehmer im zweiten Sinne (§14 BGB) eingestuft werden und hat damit deutlich höhere verbraucherrechtliche Pflichten als zuvor (mehr dazu folgt im nächsten Abschnitt)

Und wegen des verlorengegangenen Status "Privatverkäufer" wurde die Hausfrau zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt, weil sie nicht auf Fernabsatzgesetz und die üblichen (bei gewerblichen Angeboten) Geschäftsbedingungen hingewiesen hatte. Weil eine Konkurrenzanbieterin dies bemängelt hatte.

Canyoncrawler

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Hallo,

unsere abgelegte Kleidung - egal ob Markenware oder NoName-Kleidung - geht i.d.R. in den Altkleidercontainer des DRK.

In den USA-Urlaub nehmen wir allerdings auch einen Satz Kleider mit, die entsorgen wir dann in den USA und haben somit Platz im Koffer für neue Kleidung.
Nachdem die Kleider in den Jahren davor nach dem letzten Tragen in den Müllcontainer gewandert sind, haben wir sie letztes Jahr noch mal gewaschen und dann in Las Vegas mit einigen anderen Sachen die wir nicht mit nach Deutschland nehmen konnten auf ein Grundstück in Las Vegas gestellt, wo sich viele Obdachlose aufhalten. Wir waren noch nicht richtig weg, da begann schon der "Verteilungskampf".

Beim Auktionshaus habe ich bisher nur getragene Outdoorbekleidung (und Schuhe) verkauft.
Da habe ich mich auch schon darüber gewundert, dass einige Bieter für getragene Kleider (noch in gutem Zustand) noch bis zu 50% des Neupreises hinblättern kann. Und für getragene Wanderschuhe ähnlich gute Gebote abgeben. :shock:

Aber für Shirts und Jeans wäre mir der Aufwand wohl zu gross.
Gruss Kate
- - - - - - -
On Tour:
2000-09: 7xUSA West & Kanada
2000-13: D,F,I,GR,MC,E,AND,L,A,GB,MNR,BiH,HR
2018:  Wandern & Paddeln Schluchten-ABC: Ardeche, Baume, Chassezac sowie Cote Vermeille

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