« Antwort #74 am: 27.07.2022, 17:54 Uhr »
Ja die 14Tagefrist spart den Gesellschaften bares Geld;
Und nimmt damit den Druck, sich am Flugplan zu halten. Rechtzeitig canceln, kostet ja nichts. Eigentlich müßte da mal ein Urteil her, dass auch 14 Tage vorher eine Annullierung schadensersatzpflichtig ist. Wenn eine Kreuzfahrtgesellschaft 2 Monate (oder mehr) vor Abfahrt annulliert, steht ein satter Schadensersatz an. Aber die Fluggesellschaften (die ja auch schon das komplette Geld bekommen haben, im Gegensatz zur Reederei), die haben Narrenfreiheit. Man fragt sich wirklich, welche Lobbyisten da aktiv gewesen sind.
Wenn man (wie hier) einen mehrwöchigen Urlaub ausführt, hat man auf einmal ein Riesenproblem, welches die Airline verschuldet hat. Es ist mir vollkommen unbegreiflich, wieso die nicht schadensersatzpflichtig sind. Wir haben einen wirksamen Vertrag geschlossen und ich kann als Kunde ja auch nicht einfach 14 Tage vor Abflug canceln. Das geht nur, wenn man einen satten Mehrpreis für ein sog. "flexibles" Ticket bezahlt.
Aber, man soll die Hoffnung nicht aufgeben, vielleicht klagt ja mal doch jemand einen Schaden durch und bekommt Recht. Das weiß man nicht.
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08