Grade bei höherer Gewalt
muss die Airline eben gar nichts zahlen. Ich denke da z.B. an die Vulkangeschichte, wo ebenfalls ohne Einfluss durch den Passagier umgebucht werden musste. Ist zwar nicht vergleichbar, ist aber auch 'höhere' Gewalt.
Ich vermute da eher, dass es zwar allgemein so gehandhabt wird, es aber nirgends verpflichtend geschrieben steht.
Aber vielleicht findet ja noch jemand was um hier mal ein wenig mehr Licht reinzubringen.
Bei Lufthansa steht zum Beispiel folgendes in den Beförderungsbestimmungen:
Artikel 6: Fluggastannahme und Einsteigen
6.3. Sofern Sie nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheinen, sind wir berechtigt, Ihre Buchung zu streichen.
Und weiter oben steht aber auch:
3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, so werden wir in Höhe des nicht erstattbaren Teils des Flugpreises eine Gutschrift erteilen, vorausgesetzt, Sie haben uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen und der Flugschein ist noch nicht angeflogen worden. Wir sind zum Abzug einer Verwaltungsgebühr berechtigt, die jeweils veröffentlich wird.Die Frage ist, was die unter 'angeflogen' verstehen. Wenn ich nur einen Flugschein habe und den Umsteiger verpasse, ist dann die Gesamtstrecke schon 'angeflogen'?
Jetzt bin ich aber zu faul, das auch bei anderen Airlines nachzulesen. Außerdem ist damit noch nicht die Aussage des Beamten gefestigt, wonach das per Gesetz geregelt ist.