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Autor Thema: 2nd Screening  (Gelesen 3529 mal)

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search_182

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Re: 2nd Screening
« Antwort #15 am: 06.08.2010, 15:54 Uhr »
Ich bin davon überzeugt, dass die Airline eine kostenlose Umbuchung vornehmen muss solange die Minimum Connecting Time eingehalten wurde und alles auf demselben Ticket ist. Beweisen kann ich das natürlich nicht, aber das Gegenteil ist ja auch nicht bewiesen :wink: Für das Second Screening kann der Passagier ja nichts, damit muss die Airline meiner Meinung nach rechnen wenn sie die MCT festlegt.
Ein Freund von mir ist vor Jahren mal über Charlotte nach Orlando geflogen und hat dort, wegen Stau an der Immigration, seinen Anschlussflug verpasst. Er wurde kostenlos auf den nächsten Flug umgebucht. Ich habe auch bisher nirgends gelesen, dass Passagiere wegen eines Second Screenings gestrandet wären...

magnum

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Re: 2nd Screening
« Antwort #16 am: 06.08.2010, 16:05 Uhr »
Für das 2nd Screening kann der Passagier nichts, das ist richtig. Die Airline kann dafür aber auch nichts, es sind andere äußere Umstände, die weder der Passagier noch die Airline zu verantworten hat.

Wahrscheinlich werden die Airlines schon die Umbuchung vornehmen, ist ja normalerweise auch keine große Angelegenheit. Aber vielleicht machen die das nur im Rahmen eines Gentlemen Agreements ohne das wirklich zu müssen.

Wenn mir sowas passieren würde, würde ich mich auch zuerst an die Airline wenden und drauf bestehen, umgebucht zu werden. Die Frage ist auch, wie die Airline das prüft. Schließlich kannst Du ja auch schnell durch die Immigration gekommen sein, dann aber die Zeit beim DutyFreeShopping vertrödelt haben ;)

Wird die MCT überhaupt von der Airline festgelegt? Ich glaube nicht, da diese ja für den gesamten Flughafen gilt.

AdiW

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Re: 2nd Screening
« Antwort #17 am: 06.08.2010, 17:17 Uhr »
Habe einige Einträge in einem US-Forum gefunden mit verpassten und nur tw. leicht umzubuchenden Flügen...Ich hoffe, die Forschung nicht an eigenem Beispiel weiter führen zu müssen... :lol:

search_182

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Re: 2nd Screening
« Antwort #18 am: 06.08.2010, 18:05 Uhr »
Wird die MCT überhaupt von der Airline festgelegt? Ich glaube nicht, da diese ja für den gesamten Flughafen gilt.
Stimmt, wer sie festlegt weiß ich nicht aber sie ist meist von der Airline unabhängig.

Ich hab auch mal bei einem Freund im Reisebüro nachgefragt, er ist auch der Meinung, dass die Airline umbuchen muss. Meine Vermutung daher: Die Nichtbeförderung auf einem späteren Flug kommt einer nicht zulässigen, einseitigen Kündigung des Beförderungsvertrags gleich, da der Passagier durch höhere Gewalt (oder behördliche Willkür :roll:) am Weiterflug gehindert wurde. Vielleicht kann uns ja noch jemand aufklären, wie es tatsächlich aussieht.

magnum

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Re: 2nd Screening
« Antwort #19 am: 06.08.2010, 20:32 Uhr »
Grade bei höherer Gewalt muss die Airline eben gar nichts zahlen. Ich denke da z.B. an die Vulkangeschichte, wo ebenfalls ohne Einfluss durch den Passagier umgebucht werden musste. Ist zwar nicht vergleichbar, ist aber auch 'höhere' Gewalt.

Ich vermute da eher, dass es zwar allgemein so gehandhabt wird, es aber nirgends verpflichtend geschrieben steht.

Aber vielleicht findet ja noch jemand was um hier mal ein wenig mehr Licht reinzubringen.

Bei Lufthansa steht zum Beispiel folgendes in den Beförderungsbestimmungen:

Artikel 6: Fluggastannahme und Einsteigen

6.3. Sofern Sie nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheinen, sind wir berechtigt, Ihre Buchung zu streichen.


Und weiter oben steht aber auch:

3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, so werden wir in Höhe des nicht erstattbaren Teils des Flugpreises eine Gutschrift erteilen, vorausgesetzt, Sie haben uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen und der Flugschein ist noch nicht angeflogen worden. Wir sind zum Abzug einer Verwaltungsgebühr berechtigt, die jeweils veröffentlich wird.

Die Frage ist, was die unter 'angeflogen' verstehen. Wenn ich nur einen Flugschein habe und den Umsteiger verpasse, ist dann die Gesamtstrecke schon 'angeflogen'?

Jetzt bin ich aber zu faul, das auch bei anderen Airlines nachzulesen. Außerdem ist damit noch nicht die Aussage des Beamten gefestigt, wonach das per Gesetz geregelt ist. :D

search_182

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Re: 2nd Screening
« Antwort #20 am: 06.08.2010, 20:50 Uhr »
Grade bei höherer Gewalt muss die Airline eben gar nichts zahlen.
Klar, Hotelkosten und Verpflegung sind in jedem Fall zu übernehmen. Da können sich die Airlines zieren wie sie wollen, rechtswidrig bleibt es dennoch, wenn sie nichts zahlen.  :) Im ZDF (ich glaube bei Panorama) gab es dazu letztens einen ausführlichen Bericht, das LBA kneift leider offenbar auch und unternimmt überhaupt nichts, obwohl sie durchaus Geldstrafen verhängen könnten.
Aber ansonsten natürlich ein guter Punkt, wobei ich mich frage, warum höhere Gewalt nur zugunsten der Airline gelten soll, solange man sich in der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung befindet, also von Anreise etc mal abgesehen.
Aber vielleicht findet ja noch jemand was um hier mal ein wenig mehr Licht reinzubringen.
Das hoffe ich auch.

02171

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Re: 2nd Screening
« Antwort #21 am: 07.08.2010, 06:00 Uhr »
Zitat
Die Frage ist auch, wie die Airline das prüft. Schließlich kannst Du ja auch schnell durch die Immigration gekommen sein, dann aber die Zeit beim DutyFreeShopping vertrödelt haben

ich habe weder Beweise noch Gesetze parat - aber dafuer neulich erst gerade einen inneramerikanischen Flug verpasst durch pure Bummelei im Flugplatz (war viel zu frueh da ... hab dann mit dem iPod in einer Ecke gesessen und dann muss es eine ueble Raum/Zeitverschiebung gegeben haben ... [my Story and I stick with it ...  :oops:]). Als ich dann zum naechsten Schalter ging wurde nur kurz auf der Tastatur geklappert mir zwei Bordkarten (hat mich den non-stop Flug gekostet) in die Hand gedrueckt und der freundliche Hinweis dieses Mal aber besser auf die Zeit zu achten ...

Das war mit US Airways, vor Jahren ist mir aehnliches mal mit United passiert - aber das war noch bevor die Airlines das Abkassieren erfunden hatten. Ich denke eine weitere Befoerderung wird stattfinden - der groessere Engpass ist sicher ob es denn in absehbarer Zeit einen passenden Flug/Sitzplatz gibt.

magnum

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Re: 2nd Screening
« Antwort #22 am: 07.08.2010, 09:20 Uhr »
Ja, die gängige Praxis wird genau so sein. Aber es ist eben kein 'Muss'. Und bei einer Europäischen Airline wärst Du möglicherweise nicht so einfach aus der Nummer rausgekommen.