Aber rein hypothetisch besteht eben schon die Moeglichkeit diesen Fall mit dem Kanadaaufenthalt zu loesen. Es geht mir hier nur darum aufzuzeigen, dass es sehr wohl Schlupfloecher im Gesetz gibt.
Rein hypothetisch ist vieles moeglich...
Ganz abgesehen davon koennte es aber auch sein, dass es u.U. bereits am Heimatflughafen Probleme gibt - normalerweise sind die Airlines naemlich dazu angehalten, sicherzustellen, dass lediglich Passagiere mit den notwendigen Dokumenten - inkl. evtl. erforderlicher Visa - befoerdert werden...
Klar koennte sein, aber das einzige Risiko, dass man eingeht ist das Umbuchen des Tickets.
Kaeme evtl. auf die Kulanz der Airline an... kenne mich zwar in der Beziehung nicht so aus, aber denke mal, dass u.U. das Ticket dadurch verfallen koennte und folglich komplett neu gebucht und gezahlt werden muesste - duerfte im Vergleich zu Umbuchungskosten allein (also im Vorhinein) eher teuer sein. Kann aber auch als Lehrgeld gerechnet werden...
Am PoE wird man aber deswegen nicht abgegewiesen. Der Beamte kuerzt den Aufenthalt. Risiko=Umbuchungskosten
Auch das liegt m.E. im beruehmten "Ermessen des Beamten" - wenn der aus irgendwelchen Gruenden vermutet, dass man vorhat, die Bestimmungen des VWP zu umgehen, kann er durchaus Probleme bereiten... (was nicht notwendigerweise zur Abweisung fuehren muss, aber durchaus moeglich waere)
Nein, umgekehrt. Um einen neuen Visa Waiver zu bekommen sollte er mit einem signatory carrier einreisen. Auch hier. Laesst ihn der Beamte nicht mehr in die USA, dann muss er von Kanada aus nach Hause fliegen. Risiko=Umbuchungskosten.
...hm, evtl. hab ich das also doch wieder falsch verstanden
(ist aber auch kompliziert formuliert
)... Andererseits, widerspraeche das nicht irgendwie der folgenden Aussage, dass man am VWP nur teilnehmen kann, wenn
"Sie im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind (
weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexico oder der Karibik enden)."
http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/vwinfo.htmlFliegt er demzufolge nach Kanada, haette er naemlich erstmal das Problem, den gruenen Zettel ueberhaupt loszuwerden... da er ja nicht im Besitz eines return-tickets Kanada-D ist (ich bin bei meiner einzigen Grenzueberquerung USA-CAN z.B. gefragt worden, ob ich zurueckkommen bzw. von wo ich nach Hause fliegen wuerde... war damals allerdings auch per Greyhound).
Erst wenn ihm das gelingt, liegt es m.E. "im Ermessen des Grenzbeamten" bei Wiedereinreise, ob - und fuer wie lange! - er nochmal reingelassen wird... ansonsten gilt naemlich weiterhin das urspruengliche I-94W. Sollte dieses bei Wiedereinreise abgelaufen sein, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es da keine Probleme gibt (im Falle einer Abweisung waere er uebrigens auch zukuenftig von der Teilnahme am VWP ausgeschlossen!)
Klar, wenn er feststellt, dass er das I-94W nicht loswird, kann er stattdessen immer noch auf den Versuch der Wiedereinreise verzichten und stattdessen von Kanada heimfliegen - nur lassen die wenigsten Tickets (insbesondere die guenstigen Angebote) eine Aenderung der Reiseroute nach Antritt der Reise zu. D.h., auch in diesem Fall muesste er hoechstwahrscheinlich einen komplett neuen Flug buchen... Die bessere Alternative in diesem Fall waere wohl, innerhalb der Gueltigkeitsdauer des "alten" I-94W wieder einzureisen und
dann den Rueckflug entsprechend umzubuchen...
Es geht ja nicht darum, einem deutschen Touristen 100 Tage Urlaub in Nordamerika zu verunmoeglichen. Darum liegt es ja im Ermessen des Beamten.
Keiner will einem "harmlosen Touristen" (deutsch oder nicht) 100 Tage USA verunmoeglichen - genau dafuer gibt es aber doch die Besuchervisen... und das duerfte den Grenzbeamten auch ganz genauso klar sein
. Ich finde ausserdem, dass man sich eigentlich schon von sich aus an diese Regeln halten sollte - insbesondere wenn man bedenkt, dass das visumsfreie Reisen ja eigentlich ein
Privileg ist, auch wenn es mittlerweile wohl als Selbstverstaendlichkeit hingenommen wird. Dass das "Problem" in diesem Fall wohl "ungeplant" war, aendert da auch nichts daran - fuer Fehler bezahlt man, aus Fehlern lernt man.
Nach erschoepfender Diskussion
noch ein abschliessender Hinweis: Sollte sich der OP fuer eine Umbuchung zum jetztigen Zeitpunkt entscheiden, wuerde ich dringend anraten, mind. 1 Tag (besser 2) "Sicherheistspielraum" einzuplanen... auch wenn es unwahrscheinlich ist, es kommt immer wieder vor, dass Fluege ausfallen/ueberbucht sind/verschoben werden o.ae. Kann man dann auf einmal die Abreise nicht wie geplant am 90.Tag antreten, steht man auf einmal voellig unbeabsichtigt mit "overstay" da...