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Autor Thema: B2 Visum Fragen zur Einreise  (Gelesen 17506 mal)

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SteveHH

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B2 Visum Fragen zur Einreise
« am: 21.04.2013, 16:52 Uhr »
Hallo

Zur Zeit reisen wir immer mit Visa Waiver ein.
Uns schwebt vor später mal in den USA zu überwintern  :D.
Dafür wäre ja das B2 Visum perfekt.
Wenn man mit diesem Visum einreist und ein Rückflugticket für 6 Monate später hat, bekommt man vom IO dann auch die 6 Monate Aufenthaltsgenehmigung ?
Wenn man vom Oktober bis März in den USA mit dem B2 Visum ist, kann man dann wieder im Oktober des seben Jahres einreisen , oder muss eine bestimmte Zeitspanne zwischen Aus- und Einreise geben ?

Das Visum beantragen wie läuft das genau ? Ausser den Unterlagen die man einsenden muss, gibt es ja das interview . Wird das eigentlich in deutsch oder English geführt ?

Danke Euch

Stephan
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Antje

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #1 am: 21.04.2013, 17:01 Uhr »
Hallo

ich hatte mal ein B2-Visum (allerdings konnte man es damals noch schriftlich beantragen - es galt von 1996-2006). Bis auf einmal habe ich immer 6 Monate Aufenthalt eingestempelt bekommen - das eine Mal gabs irgendeinen völlig schrägen Wert (4,5 Monate oder sowas). Ich hab damals allerdings nicht nachgefragt - weil es völlig egal war, weil ich sowieso nie die 6 Monate ausgereizt habe und bei der konkreten Reise auch nur 3 Wochen Aufenthalt vorhatte - warum also was einfordern/diskutieren, wenns keinen Anlaß gibt.

Man muß aufpassen, daß man nicht länger als "das halbe Jahr" außerhalb Deutschlands ist - sonst ist das u.U. steuerlich relevant.

Antje

TGW712

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #2 am: 21.04.2013, 17:41 Uhr »
genau genommen ist die international übliche Grenze sogar "nur" 180 Tage. Wenn ich mehr als 180 Tage in einem Land bin, dann werde ich dort idR ESt-pflichtig. Meist verliere ich dafür die ESt-Pflicht in meinem Land.

schnulli3

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #3 am: 22.04.2013, 07:19 Uhr »
Hallo

bekommt man vom IO dann auch die 6 Monate Aufenthaltsgenehmigung ?


Wir sind 2009 mit einem B1/B2 Visum eingereist, um hier ein Business zu eroeffnen.
Selbst da wollte uns der Einreiseofficer nur 3 Monate einstempeln.
Nach langem Hin und Her hat er uns dann doch die vollen 6 Monate bewilligt.
Der Officer hat das letzte Wort, also einen Anspruch hat man durch das Visum nicht wirklich.

Wir mussten damals zum Interview nach Frankfurt.
Wenn ich mich recht erinnere, war es halb englisch, halb deutsch
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winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #4 am: 22.04.2013, 07:30 Uhr »
Wir reisen seit 2005 mit VISA in die USA, bekommen immer die 6 Monate, obwohl wir meistens nur zwischen 4 - 5 Monate bleiben. Man muss aber immer gleich kontrollieren, da nicht jeder Officer, 6 Monate abstempeln will. Hängt wohl auch ein bisschen mit dem Alter zusammen...

Allerdings werden es heuer, insgesamt vermutlich fast 7 Monate in den USA....

SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #5 am: 22.04.2013, 11:00 Uhr »
Ähhh, kein Einkommen in den USA = Keine Einkommenssteuer ??
Oder sehe ich das falsch ?
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marhen

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #6 am: 22.04.2013, 11:46 Uhr »
Ähhh, kein Einkommen in den USA = Keine Einkommenssteuer ??

Die USA besteuern nach Welteinkommensprinzip.

SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #7 am: 22.04.2013, 12:13 Uhr »
??? das mag ja alles sein, aber wenn ich in die USA mit einem B2 Visum einreise, dann darf ich dort nicht arbeiten. Habe also keine Sozialversicherungsummer. Somit was wollen die von wem einziehen ???
Oder sehe ich das so falsch ?
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TGW712

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #8 am: 22.04.2013, 18:33 Uhr »
Ähhh, kein Einkommen in den USA = Keine Einkommenssteuer ??

Die USA besteuern nach Welteinkommensprinzip.

Richtig! Wie eigentlich fast alle Länder - d.h. ich erwirtschafte in Deutschland mein Einkommen, bekomme von dort die Rente oder whatever, zahle aber an meinem Wohnort oder Ort des Aufenthalts über 180 Tage meine Steuern.

SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #9 am: 22.04.2013, 18:48 Uhr »
Nö macht keinen Sinn. Ich zahle meine Steuern in Deutschland auf dann meine hoffentlich üppige Rente. Für die USA bin ich steuertechnisch ja gar nicht vorhanden.
Wenn ich da irgendwo Steuern zahlen sollte, wissen die nix mit anzufangen.
Das ist logisch - alles andere in meinen Augen nicht.
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TGW712

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #10 am: 22.04.2013, 20:46 Uhr »
Nunja, die Überlegung ist, dass ich in dem Staat Steuern zahlen soll, dessen Leistungen ich in Anspruch nehme. Das ist der, in dem ich wohne. Um hier nur eine Steuer zu erheben, erhebt der Staat, in dem ich je Jahr am längsten gewohnt habe. Der Ausgleich zwischen den Staaten erfolgt dann über so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, nach denen ich mir wechselseitig nach gewissen Regeln in einem der beiden Staaten die doppelt bezahlte Steuer wiederholen kann.
Ist aber ziemlich komplex und gerade in den USA ist es auch kein Weltsteuerprinzip im eigentlichen Sinne. In den USA zahlt jeder US-Bürger Steuern unabhängig von seinem Aufenthalt und zusätzlich jeder nicht-US Bürger bei mehr als 180 Tagen Aufenthalt.

SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #11 am: 22.04.2013, 20:52 Uhr »
Stimmt das scheint komplex zu sein. Aber wenn ich im Urlaub bin wird keine Sau nach meinen Steuern fragen.
Weil die Steuerbehörden werden gar nicht wissen das ich in den USA bin zu dem Zeitpunkt.
Das Steuergesetz besteht das ist klar, jedoch who cares.  Ich denke mal die Menschen die heutzutage drüben aus Deutschland überwintern werden kaum Steuern bezahlen.
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Antje

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #12 am: 22.04.2013, 21:51 Uhr »
Hallo Steve,

leider ist es den Steuerbehörden relativ egal, was Du für logisch erachtest.... ;-)

Und schon manch einer ist einigermaßen auf die Nase gefallen, weil er zudem "dachte, daßd as für ihn nicht gilt"....

Gerade in Steuerdingen sind gerade die USA sehr unnachsichtig - ich würde mich also nicht darauf verlassen, daß ja niemand weiß, daß Du länger als 180 Tage im Lande bist. Natürlich ist Dein Einreise-Record gespeichert.

Da ein Freund eine Zeitlang viel gependelt ist zwischen D und USA, wurde er mal bei der Einreise von einem Beamten auf etwas hingewiesen, was ganz klar gemacht hat, der der jede einzelne Reise auf dem Bildschirm hatte....

Was meinst Du, warum die Visa Kontrollnummern haben und auch bei ESTA "einmalige" Nummern vergeben werden?

Bei Einreise kann sofort nachgewiesen werden, wie lange Du Dich in den USA aufgehalten hast - und ich versichere Dir - wenn der amerikanische Staat das Gefühl hat, ihm würde von Dir etwas zustehen, was Du ihm verweigert hast, wirds ungemütlich.

Antje

winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #13 am: 23.04.2013, 07:14 Uhr »
Glaube kaum dass ich wegen der Steuerbehörde in den USA, Angst haben muss. Von was sollte ich den Steuern zahlen? Schließlich erziele ich in den USA kein Einkommen durch Arbeit oder Gewinne.  Arbeiten ist mir verboten, das Geld dass ich ausgebe und wie in meinem Fall von einem Deutschen Bankkonto auf mein Konto bei der BoA überweise, wird nicht als Einkommen gewertet.

Genau so ist es in Deutschland, Steuern werden auf Einkommen erhoben, die durch Arbeit, Gewinne, Kapitalerträge, Dividenden, Zinsen, Teilhaber, Geschenke, Mieteinnahmen etc. erzielt werden.

Wurde das Einkommen versteuert und ich erziele damit keinerlei Gewinne, lege das ganze unters Kopfkissen, muss ich auch dafür keine Steuern bezahlen d.h. die "Leistungen"  des Staates nehme ich ab diesen Zeitpunkt "kostenlos" in Anspruch...  Eine Pauschalversteuerung darüber gibt es dabei nicht auch nicht in den USA...

So ganz stimmt das allerdings nun auch wieder nicht, es werden sämtliche direkten Steuern aufgrund der Urlaubsausgaben bezahlt.

Entscheidend dafür ist aber, zwischen Deutschland und den USA besteht einen Doppelbesteuerungsabkommen (korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) die nach dem Wohnsitzlandprinzip funktioniert, d.h. Einkommen die im Wohnsitzland erzielt werden, werden auch dort versteuert.
 
Aber eigentlich ist das ja auch nur für Firmen oder Privatpersonen von Interesse die im besuchten Land arbeiten und muss eine normale Privatperson mit B2 Visa nun wirklich nicht tangieren.

Antje

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #14 am: 23.04.2013, 07:54 Uhr »
Winki - Du willst es nicht verstehen - Du bist halt verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen - und sie werden sie einfordern. Ob Du Steuern zahlen mußt, ist etwas anderes.

Die USA sind sogar ziemlich rigoros - US Bürger, die im Ausland (als Beispiel nehmen wir mal Deutschland) lange leben (also jahrelang) und denken, da sie ja ihr Einkommen brav in Deutschland erzielt und auch korrekt versteuert haben - müssen bei Rückkehr Einkommenssteuererklärungen in den USA nachträglich machen. Sie müssen vermutlich nichts zahlen - aber die Erklärungen machen.

Ob Du das persönlich nicht in Ordnung findest, ist dem Staat relativ wurscht.

Der amerikanische Staat gibt Dir in diesen Dokumenten:
http://www.irs.gov/taxtopics/tc850.html

http://www.irs.gov/taxtopics/tc851.html

übrigens alles an die Hand, um zu klären, ob Du eine Steuererklärung machen mußt und ab welchen Beträgen Du Steuer zahlen mußt (was ein Unterschied ist)

Als Nicht-Amerikaner fällst Du unter die Rubrik "resident alien" resp. "nonresident alien" ....
Das sprengt allerdings hier den Thread, der um Fragen zur Einreise mit dem B2-Visum geht.

Antje