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Autor Thema: B2 Visum Fragen zur Einreise  (Gelesen 17510 mal)

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Wilder Löwe

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #45 am: 24.04.2013, 10:55 Uhr »
Here we go, in German:

http://www.floridasunmagazine.com/artikel/steuern-geschaeft/auslaendische-staatsbuerger-zahlen-steuern-in-den-usa.html

Da sind wohl doch einige von uns betroffen, auf die Anzahl von Tagen kommt man doch schneller als gedacht mit regelmäßigen, längeren Aufenthalten.

Viele Grüße
Katrin

Salial als Gast

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #46 am: 24.04.2013, 11:03 Uhr »
Schöne Zusammenfassung auf deutsch!
Wobei ich das Englische verständlicher geschrieben empfinde als vieles was ich im Zusammenhang mit meiner Steuererklärung hier in DE lesen muss!

Nicht aber wenn der Zweck und das Ziel eine Touristische Reise darstellt  das über B2 Visum geregelt ist. Touristen die über ein B2 Visum einreisen, egal wie lange sie bleiben und wie oft das geschieht müssen KEINE Steuererklärung abgeben!!!

Egal ob nun ein B1/B2 Visum in Kombination erhalten haben und der Hauptgrund eindeutig zum Zwecke einer Touristische Reise unternommen wird.  Alles andere ist absoluter Quatsch...  und geht Eindeutig in den genannten Artikel  hervor.
Egal ob Du Dich nun auf den Kopf stellt und Recht haben willst, B2 auch in Kombination mit B1 ausgestellt wird, eine Steuererklärung ist für Reisen im Sinne eines B2 Visums NICHT nötig.

Auch wenn sie mich erwischen, was höchstens einem Immigrationofficer auffallen wird, dann habe ich auch nichts zu verbergen. Da bin ich mir ganz sicher dass ich keinem Steuervergehen beschuldigt werde.  Oder glaubst Du wirklich an den Käse dass a) meine Banküberweisungen auf ein BoA Konto oder b) meine Rente, bezw. Mieteinnahmen und Aktiengewinne in Deutschland, nun in den USA versteuert werden müssen, nur weil ich 7 Monate in den USA verbringe....  Was ist dann eigentlich mit meinen Betriebsausgaben (wie Haussanierungen etc.)  darf ich die dann gelted machen.... :lol: :lol: :lol:


Hoffentlich ist mittlerweile auch der letzte Zweifler überzeugt .....

LG
Salial

motorradsilke

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #47 am: 24.04.2013, 11:23 Uhr »
Wo ist das Problem?
LG
Salial

Dass man erst mal auf die Idee kommen muss, dass das notwendig ist. Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.

mrh400

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #48 am: 24.04.2013, 11:28 Uhr »
Hallo,
Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
das ist aber vom Prinzip her auf der ganzen Welt so und kein USA-spezifisches Problem - kennt man auch von vielen "emigrierten" sog. Promis her, die nachweisen müssen, weniger als ein halbes Jahr in D zu verweilen, wenn sie hier nicht besteuert werden wollen; da gab es z.B. mal einen Tennisspieler :wink: :lol:
Gruß
mrh400

motorradsilke

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #49 am: 24.04.2013, 17:32 Uhr »
Hallo,
Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
das ist aber vom Prinzip her auf der ganzen Welt so und kein USA-spezifisches Problem - kennt man auch von vielen "emigrierten" sog. Promis her, die nachweisen müssen, weniger als ein halbes Jahr in D zu verweilen, wenn sie hier nicht besteuert werden wollen; da gab es z.B. mal einen Tennisspieler :wink: :lol:

Das ist aber genau anders herum. Als deutscher Staatsbürger ist man ja erst mal vorrangig in Deutschland steuerpflichtig.

winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #50 am: 24.04.2013, 19:30 Uhr »
Hallo,
Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
das ist aber vom Prinzip her auf der ganzen Welt so und kein USA-spezifisches Problem - kennt man auch von vielen "emigrierten" sog. Promis her, die nachweisen müssen, weniger als ein halbes Jahr in D zu verweilen, wenn sie hier nicht besteuert werden wollen; da gab es z.B. mal einen Tennisspieler :wink: :lol:


Dabei darf man aber nicht vergessen, das Bobbele seinen Hauptwohnsitz wegen Steuern nach Monaco verlegte und in Deutschland obwohl Einnahmen, nicht mehr versteuerte und er so Dumm war, sich and nicht an die 180 Tage Regelung zu halten....

Entscheidend dabei ist immer der Hauptwohnsitz und zu versteuernde Einnahmen in diesem Land....  Doppelbesteuerungsabkommen schließen bei Geschäfte, eine Doppelbesteuerung innerhalb der Länder aus, d.h. bei Arbeitsaufnahme im Aufenthaltsland wird die Steuer direkt im Zweitland erhoben.

Hier geht es aber um Touristen die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben und in einem egal welchem Land sich aufhalten. Dabei werden aber Steuern etc. weiter in Deutschland abgeführt (sofern man ein zu versteuerndes Einkommen egal welcher Art hat).

Auch bei Aufenthalt länger als 180 Tage muss man als Tourist nicht befürchten im Aufenthaltsland besteuert zu werden, viel relevanter sind Krankenversicherung, Versicherungen, auch Rentenversicherung.... sofern man eine Aufenthaltsabsicht mit Zeitwohnsitz im Zielland offiziell als Steuerrelevanz geltend macht.

Wobei natürlich Einreisen mit eigenem Auto/Wohnmobil oder Boot, steuerrechtlich ganz anders zu behandeln sind. Dabei werden ja diese Dinge eingeführt und es gelten je  nach Land entsprechend Fristen, bei den dann eine nicht unerhebliche Importsteuer anfällt.

Nochmals man muss erst dann Versteuern oder eine Steuererklärung im Aufenthaltsland ausfüllen,  wenn aufgrund der Zweck der Reise,  zu Versteuerndes Einkommen im Aufenthaltsland anfällt, das nicht schon vorher durch Steuerabzug etc. versteuert wurde.

Dieses vorgehen ist eigentlich mittelerweile weltweit gültige Praxis.

Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...

Salial als Gast

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #51 am: 25.04.2013, 09:08 Uhr »

Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...


Huch, und ich dachte es ging hier um USA - mein Fehler.

Es scheint noch immer nicht durchgedrungen zu sein, dass jedes Land sein eigenes Steuerrecht hat und seine eigenen Bestimmungen aufstellen darf. Und wenn die USA verlangen, dass man gem. ihren Regeln irgendein Formular (oder eine Steuererklärung, was auch immer zutrifft) bei der Steuerbehörde abgeben muss, wenn man über eine bestimmte Anzahl von Tagen innerhalb einer bestimmten Frist (alles oben bzw. auf www irs.gov (geht es noch offizieller?) nachzulesen) in den USA ist, dann ist das wohl einfach mal so hinzunehmen. Ob die Steuerbehörde in USA dann noch irgendwelche anderen Meinungen interessieren, wage ich zu bezweifeln.

LG
Salial

winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #52 am: 25.04.2013, 17:27 Uhr »

Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...


Huch, und ich dachte es ging hier um USA - mein Fehler.

Es scheint noch immer nicht durchgedrungen zu sein, dass jedes Land sein eigenes Steuerrecht hat und seine eigenen Bestimmungen aufstellen darf. Und wenn die USA verlangen, dass man gem. ihren Regeln irgendein Formular (oder eine Steuererklärung, was auch immer zutrifft) bei der Steuerbehörde abgeben muss, wenn man über eine bestimmte Anzahl von Tagen innerhalb einer bestimmten Frist (alles oben bzw. auf www irs.gov (geht es noch offizieller?) nachzulesen) in den USA ist, dann ist das wohl einfach mal so hinzunehmen. Ob die Steuerbehörde in USA dann noch irgendwelche anderen Meinungen interessieren, wage ich zu bezweifeln.

LG
Salial

Lesen und verstehen sind bekanntlich zwei paar Stiefel...  oder soll ich Dir die Links  jetzt noch Übersetzten.... (habe mir die inzwischen genau angesehen)

Aber da Du es besser weißt, zeige uns den Link, auf dem Touristen ab 180 Tage in der USA eine Tax-Form ausfüllen müssen!  

PS:  Ich habe mir jetzt die Arbeit gemacht Deinen Link zu durchforsten,  Du bist so was auf dem Wooden Way....

Also bitte Experten, ich bin für jeden Link  in dem klar hervorgeht dass Touristen mit B1/B2 Visum die OHNE  sonstige Einkommen/Gewinn in den USA eine Steuererklärung abgeben müssen, dankbar.

mrh400

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #53 am: 25.04.2013, 17:57 Uhr »
Aber da Du es besser weißt, zeige uns den Link, auf dem Touristen ab 180 Tage in der USA eine Tax-Form ausfüllen müssen!

183 Tage! - steht eigentlich alles schon da, aber halt nochmal Auszüge aus der Pub. 519:

You will be considered a U.S. resident for tax purposes if you meet the substantial presence test for calendar year 2012 To meet this test, you must be physically present in the United States on at least:
1. 31 days during 2012, and

2. 183 days during the 3-year period that includes 2012, 2011, and 2010, counting:

a. All the days you were present in 2012, and
b. 1/3 of the days you were present in 2011, and
c. 1/6 of the days you were present in 2010.


"physically present in the US" heißt tatsächliche Anwesenheit - ob ortsfest oder nicht, ob als Tourist oder sonstwas wird da nicht unterschieden.

Nun kommt die Ausnahme, nämlich Bindung an das Heimatland, wie man sie als Tourist ja in der Regel hat:

Even if you meet the substantial presence test, you can be treated as a nonresident alien if you:
• Are present in the United States for less than 183 days during the year,
• Maintain a tax home in a foreign country during the year, and
• Have a closer connection during the year to one foreign country in which you have a tax home than to the United States (unless you have a closer connection to two foreign countries, discussed next).


Aaaaber - die Ausnahme gilt erstens nur, wenn die 183 Tage im einzelnen Jahr unterschritten werden (also im Rahmen der Dreijahresrechnung zustandekommen) und man kann sie selbst dann nur beanspruchen, wenn man ein Formular ausfüllt (und das ist wohl ein "Tax-Form"):

Form 8840.   You must attach a fully completed Form 8840 to your income tax return to claim you have a closer connection to a foreign country or countries.

  If you do not have to file a return, send the form to the Department of the Treasury, Internal Revenue Service Center, Austin, TX 73301-0215, by the due date for filing Form 1040NR or Form 1040NR-EZ. The due date for filing is discussed later in chapter 7.


Wenn man die 183 Tage in einem Jahr zusammenbringt, gilt die Ausnahme nicht und man ist steuerlich US resident mit allen daraus folgenden Pflichten hinsichtlich Steuererklärungen.
Gruß
mrh400

winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #54 am: 25.04.2013, 20:40 Uhr »
Gut Form 8840 ist recomended, wobei sich die Links zur Besteuerung zu Offizielle Stellen eines B2 Visums auf die ich mich bezog komplett wiedersprechen.

Aber das dürfte nun nicht so schwierig werden, das Nachzuprüfen...

mrh400

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #55 am: 25.04.2013, 23:26 Uhr »
Hallo,
wobei sich die Links zur Besteuerung zu Offizielle Stellen eines B2 Visums auf die ich mich bezog komplett wiedersprechen.
ich finde bei Dir keinen Link - nur ein Zitat:

if you are a nonresident alien,....

Du bist aber kein nonresident alien, wenn Du Dich entweder >= 183 Tage im laufenden Jahr in den USA aufhältst (s.o.):

Even if you meet the substantial presence test, you can be treated as a nonresident alien if you:
• Are present in the United States for less than 183 days during the year,


oder den "Durchschnittswert" von 183 Tagen erreichst, aber nicht den Nachweis mit 8840 führst:

... and
• Have a closer connection during the year to one foreign country in which you have a tax home than to the United States ...

You must attach a fully completed Form 8840 to your income tax return to claim you have a closer connection to a foreign country or countries.


Gut Form 8840 ist recomended
?recommended?: You must attach a fully completed Form 8840 to your income tax return to claim you have a closer connection to a foreign country or countries.
Gruß
mrh400

Antje

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #56 am: 26.04.2013, 07:39 Uhr »
Hi mrh400 - vergiß es - ich hab mich aus dem Thread ausgeklinkt. Winki ist beratungsresistent. Du kannst offizielle und inoffizielle Quellen anführen, so viel Du willst - Winki weiß es besser.

Antje

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #57 am: 26.04.2013, 08:48 Uhr »
Es geht ja wohl nur darum feststellen zu lassen wo nun die Bindung  (substantial presence test) zum Heimatland ist und wo Steuern bezahlt werden.  Das geschieht wohl mit dem Formular 8840..

Wobei in den offiziellen Links immer Attached to your incoming tax, geschrieben wird.   Nun welche incoming tax? 

Wie dem auch sei ich weiß es nicht und habe deshalb jemand beauftragt der es wissen sollte, und direkt mit den Behörden in Austin zusammenarbeitet.

Salial als Gast

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #58 am: 26.04.2013, 09:58 Uhr »
Antje, du hast Recht - und ich schließ mich dir an.

Nur noch eins: wer lesen kann - ist klar im Vorteil..... und wer dann das Gelesene noch halbwegs versteht - noch mehr!

Ich zumindest lese nirgends "incoming tax"! Ich lese: "income tax" return!
Und die "Bindung zu einem Fremdland" ist nicht gleich dem "Substantial Presence Test" ! Zwei verschiedene Paar Schuhe!
Mann - so schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Ich habe heute morgen ein Schreiben meines Finanzamtes hier erhalten - das ist wahrlich umständlicher und komplizierter geschrieben als die Pub. 519 des IRS!
Bin gespannt, ob wenigstens eine ehrliche Rückmeldung kommt wenn die Auskunft des Experten der direkt mit Austin zusammenarbeitet da ist.
Ach ja, nur am Rande: für "International Taxpayers" Belange ist das IRS Center in Philadephia zuständig - nur die Postadresse zum Einsenden der "Income Tax Returns" und Forms ist Austin!

Salial

salial

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #59 am: 26.04.2013, 10:16 Uhr »

Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...


Huch, und ich dachte es ging hier um USA - mein Fehler.

Es scheint noch immer nicht durchgedrungen zu sein, dass jedes Land sein eigenes Steuerrecht hat und seine eigenen Bestimmungen aufstellen darf. Und wenn die USA verlangen, dass man gem. ihren Regeln irgendein Formular (oder eine Steuererklärung, was auch immer zutrifft) bei der Steuerbehörde abgeben muss, wenn man über eine bestimmte Anzahl von Tagen innerhalb einer bestimmten Frist (alles oben bzw. auf www irs.gov (geht es noch offizieller?) nachzulesen) in den USA ist, dann ist das wohl einfach mal so hinzunehmen. Ob die Steuerbehörde in USA dann noch irgendwelche anderen Meinungen interessieren, wage ich zu bezweifeln.

LG
Salial

Lesen und verstehen sind bekanntlich zwei paar Stiefel...  oder soll ich Dir die Links  jetzt noch Übersetzten.... (habe mir die inzwischen genau angesehen)

Aber da Du es besser weißt, zeige uns den Link, auf dem Touristen ab 180 Tage in der USA eine Tax-Form ausfüllen müssen!  

PS:  Ich habe mir jetzt die Arbeit gemacht Deinen Link zu durchforsten,  Du bist so was auf dem Wooden Way....

Also bitte Experten, ich bin für jeden Link  in dem klar hervorgeht dass Touristen mit B1/B2 Visum die OHNE  sonstige Einkommen/Gewinn in den USA eine Steuererklärung abgeben müssen, dankbar.


Hah, endlich kann ich mich einloggen - deshalb noch eins:

Nein danke, ich glaube deine Übersetzung möchte ich lieber nicht.
Und wer von uns beiden auf dem Holzweg ist, ist für mich schon klar.
Irgendwie liest du nur das, was du willst und den Rest ignorierst du standhaft.
Salial