Hallo,
Wenn ich mich mit einem Visum länger als 180 Tage als Urlauber in den USA aufhalte, z.B. als Rentner, und meine Einkünfte aus Deutschland beziehe, würde ich doch nie auf die Idee kommen, dass ich dann in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
das ist aber vom Prinzip her auf der ganzen Welt so und kein USA-spezifisches Problem - kennt man auch von vielen "emigrierten" sog. Promis her, die nachweisen müssen, weniger als ein halbes Jahr in D zu verweilen, wenn sie hier nicht besteuert werden wollen; da gab es z.B. mal einen Tennisspieler
Dabei darf man aber nicht vergessen, das Bobbele seinen Hauptwohnsitz wegen Steuern nach Monaco verlegte und in Deutschland obwohl Einnahmen, nicht mehr versteuerte und er so Dumm war, sich and nicht an die 180 Tage Regelung zu halten....
Entscheidend dabei ist immer der
Hauptwohnsitz und zu versteuernde Einnahmen in diesem Land.... Doppelbesteuerungsabkommen schließen bei Geschäfte, eine Doppelbesteuerung innerhalb der Länder aus, d.h. bei Arbeitsaufnahme im Aufenthaltsland wird die Steuer direkt im Zweitland erhoben.
Hier geht es aber um Touristen die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben und in einem egal welchem Land sich aufhalten. Dabei werden aber Steuern etc. weiter in Deutschland abgeführt (sofern man ein zu versteuerndes Einkommen egal welcher Art hat).
Auch bei Aufenthalt länger als 180 Tage muss man als Tourist nicht befürchten im Aufenthaltsland besteuert zu werden, viel relevanter sind Krankenversicherung, Versicherungen, auch Rentenversicherung.... sofern man eine Aufenthaltsabsicht mit Zeitwohnsitz im Zielland offiziell als Steuerrelevanz geltend macht.
Wobei natürlich Einreisen mit eigenem Auto/Wohnmobil oder Boot, steuerrechtlich ganz anders zu behandeln sind. Dabei werden ja diese Dinge eingeführt und es gelten je nach Land entsprechend Fristen, bei den dann eine nicht unerhebliche Importsteuer anfällt.
Nochmals man muss erst dann Versteuern oder eine Steuererklärung im Aufenthaltsland ausfüllen, wenn aufgrund der Zweck der Reise, zu Versteuerndes Einkommen im Aufenthaltsland anfällt, das nicht schon vorher durch Steuerabzug etc. versteuert wurde. Dieses vorgehen ist eigentlich mittelerweile weltweit gültige Praxis.
Ich kann mich da auf zwei "Experten" berufen, 1 mal meine Ehefrau und meine Tochter die in Steuerkanzleien tätig sind/waren und sich mit Steuerrecht im europäischen Raum auskennen...