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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 168708 mal)

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Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #90 am: 01.07.2009, 00:27 Uhr »
Hallo, vielen Dank für die Antworten!

EDVM96: und wenn ich das Visum beantrage, dann muss ich ja angeben dass ich vorbestraft bin, oder? Und wenn sie mich dann erst recht nicht rein lassen? Ich hab keine Ahnung wie sehr man bei der Einreise kontrolliert wird... . Oder sind die Vorstrafen im Reisepass-Chip auch vermerkt?

Lena

Doc Snyder

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #91 am: 01.07.2009, 00:34 Uhr »
Oder sind die Vorstrafen im Reisepass-Chip auch vermerkt?

Mit Sicherheit nicht. Auf dem Chip sind lediglich dein digitales Passfoto als biometrisches Sample sowie deine Fingerabdrücke gespeichert.

EDVM96

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #92 am: 01.07.2009, 00:35 Uhr »
und wenn ich das Visum beantrage, dann muss ich ja angeben dass ich vorbestraft bin, oder?
Ich gehe davon aus, dass sie das fragen, ja.

Zitat
Und wenn sie mich dann erst recht nicht rein lassen? Ich hab keine Ahnung wie sehr man bei der Einreise kontrolliert wird...
Es ist auch nicht bekannt auf welche Daten die Immigration Officers Zugriff haben. Weder offiziell noch inoffiziell.

Zitat
Oder sind die Vorstrafen im Reisepass-Chip auch vermerkt?
Nein, dort nicht, aber anhand der Reisepassnummer könnte in irgendeiner Datenbank ja irgendetwas hinterlegt sein. Legaler / illegaler Datenabgleich amerikanischer und deutscher Behörden - wer weiß das schon?

Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #93 am: 01.07.2009, 00:40 Uhr »
Hmmm okay also das heißt, selbst wenn ich im VWP-Formular alles mit "nein" ankreuze, können sie rausfinden, dass das nicht stimmt und mich dann wieder zurück schicken. Richtig?

EDVM96

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #94 am: 01.07.2009, 00:47 Uhr »
Hmmm okay also das heißt, selbst wenn ich im VWP-Formular alles mit "nein" ankreuze, können sie rausfinden, dass das nicht stimmt und mich dann wieder zurück schicken. Richtig?
Ja, die Gefahr besteht. Wobei ich generell aber jedem raten würde, bei der US Einwanderungsbehörde keine falschen Angaben zu machen. Das ist strafbar.

Doc Snyder

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #95 am: 01.07.2009, 00:48 Uhr »
Hmmm okay also das heißt, selbst wenn ich im VWP-Formular alles mit "nein" ankreuze, können sie rausfinden, dass das nicht stimmt und mich dann wieder zurück schicken. Richtig?

Das wurde in diesem Thread schon mehrfach besprochen. Lies doch einfach mal von Anfang an durch. Die Entscheidung kann dir eh keiner abnehmen.

Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #96 am: 01.07.2009, 00:58 Uhr »
Ich habe den Thread zwei mal von anfang an gelesen.
Und es wurde gesagt, dass entweder keinen Zugrif auf die Daten im BZR haben, oder dass sie doch Zugriff haben.
Und dass manche "nein" ankreuzten und es riskiert haben (ohne Probleme), andere aber sich ein Visum ausstellen lassen haben, dass aber trotzdem noch keine Einreise-Garantie ist....

Noch mal meine Frage von vorhin: Kann ich den Visa-Termin nur telefonisch / online machen, oder bekomme ich den auch vor Ort wenn ich einfach hingehe?

Danke.


EDVM96

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #97 am: 01.07.2009, 01:44 Uhr »
Und es wurde gesagt, dass entweder keinen Zugrif auf die Daten im BZR haben, oder dass sie doch Zugriff haben.
Ja. Es sind eben wie gesagt alles Mutmaßungen. Oder es kommt auf den Fall an. Zufall. Willkür. Was auch immer.

Zitat
Und dass manche "nein" ankreuzten und es riskiert haben (ohne Probleme), andere aber sich ein Visum ausstellen lassen haben, dass aber trotzdem noch keine Einreise-Garantie ist....
Eine Einreise-Garantie gibt es sowieso nicht. Das letzte Wort hat immer der Immigration Officer, selbst bei korrekten ESTA/I-94W Dokumenten.


Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #98 am: 01.07.2009, 11:36 Uhr »
Ich habe den deutschen Text noch mal gelesen:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines
Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder
mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug,
verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller
oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Der ist ja nur auf Drogen und Sittlichkeit bezogen.
Nach dem Englischen Text würde aber eigentlich jeder, der für irgendetwas irgendwann verurteilt wurde ein Visum brauchen. Ich werde mir auch ein Visum holen, aber das ist ja krass, dass die Amis wegen jedem kleinen bisschen ein Visum wollen!!

frontloop33 als gast

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #99 am: 01.07.2009, 11:47 Uhr »
Jedes kleines bisschen?  :shock:

Also ich finde eine Vorstrafe kein "kleines bisschen". Schließlich bekommt man die ja nicht so leicht "aufgebrummt".

Und im Zweifel würde ich mich am englischen Originaltext orientieren und die Botschaft fragen.

Mig

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #100 am: 01.07.2009, 11:55 Uhr »
das habe ich auch grad gedacht - hätte es aber nicht so nett formulieren können  :wink:

Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #101 am: 01.07.2009, 11:57 Uhr »
Na der englische Text sagt doch, für jede Verurteilung. Egal wie hoch sie nun war.

AdiW

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #102 am: 01.07.2009, 12:05 Uhr »
Dann brauchst ein Visum, ohne Zweifel.

Wenn sie Dich beim Schwindeln für die Einreise erwischen, bekommst Du ein lebenslanges Einreiseverbot...

magnum

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #103 am: 01.07.2009, 12:06 Uhr »
Na der englische Text sagt doch, für jede Verurteilung. Egal wie hoch sie nun war.
Ja und? Überleg mal, wie lange es dauert oder was Du dafür tun musst, um eine Verurteilung zu bekommen, die als Vorstrafe gilt.

wenn das ein 'kleines bisschen' ist, dann weiß ich ja auch nicht....

Wo willst Du die Grenze ziehen?

Nochmal: Es steht Dir frei, die USA auf eigenes Risiko zu bereisen und die Fragen mit 'nein' zu beantworten. Die USA machen die Vorschriften und entweder du akzeptierst sie oder Du lässt es.

NickMUC

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #104 am: 01.07.2009, 12:07 Uhr »
Jedes kleines bisschen?  :shock:

Also ich finde eine Vorstrafe kein "kleines bisschen". Schließlich bekommt man die ja nicht so leicht "aufgebrummt".

Und im Zweifel würde ich mich am englischen Originaltext orientieren und die Botschaft fragen.

Ich lese aber im englischen Text auch nix anderes:
>>B) Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance; or been arrested or convicted for two or more offenses for which the aggregate sentence to confinement was five years or more; or been a controlled substance trafficker; or are you seeking entry to engage in criminal or immoral activities?<<

Sprich: bei Sittlichkeits- und Drogendelikten muss man bereits bei einer Verhaftung - nicht Verurteilung -  (!) JA ankreuzen, bei allen andweren Delikten nur dann, wenn man mehr als einmal zu (insgesamt) wenigstens 5 Jahren Haft verurteilt wurde. Nach meinem Verständnis kann man also sogar mit NEIN antworten, wenn man wegen eines Vergehens zu 5 oder mehr Jahren verurteilt wurde.
Grüße,
Nick
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