usa-reise.de Forum

Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: KaDa am 21.11.2007, 17:24 Uhr

Titel: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: KaDa am 21.11.2007, 17:24 Uhr
Hallo zusammen,

ich muss kurzfristig aus geschäftlichen Gründen in die USA reisen und habe im Vorfeld keine Zeit mehr mich um ein Visum oder Führungszeugnis zu kümmern. Warum Visum? - bei mir wurden Anfang des Jahres 2 Geldstrafen (beide unter 90 Tagessätzen) zu einer Gesamtstrafe zusammen gelegt. Die Strafe ist natürlich beglichen. Nun weiß ich nicht ob ich deswegen als vorbestraft gelte (Gesamtstrafe ist größer 90 TS) oder ob "nur" die einzelnen Strafen irgendwo aufgeführt sind. Die Zusammenlegung wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft "beschlossen" - es gab keine Gerichtsverhandlung o.ä.
Ich weiß wirklich nicht wie ich mich verhalten soll - war heute schon bei der Polizei und die sagten mir nur lapidar, dass die Gesamtstrafe (damals wurde Ersatzfreiheitsstrafe "angedroht") als Vorgang in "deren System" verzeichnet sei - konnte mir aber nicht sagen ob ich nun vorbestraft bin oder nicht!!

Was meint ihr - kann ich es wagen die Reise anzutreten oder sollte ich sie, aufgrund der Unklarheiten, absagen um auch den möglichen Konsequenzen und den Peinlichkeiten vor den Geschäftspartnern zu entgehen!? :(

Bin über jeden Tip / Hinweis mehr als dankbar...

Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: magnum am 21.11.2007, 17:33 Uhr
Vorbestraft in den USA oder in Deutschland ?

http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&p=2
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: freddykr am 21.11.2007, 17:46 Uhr
Zum Thema "Vorstrafe" hatten wir hier schon sehr viel. Einfach mal dies in die Suchfunktion eingeben und lesen.

Am meisten lege ich Dir diesen Thread ans Herz. Gerade zum Schluss steht dort alles notwendige drin.
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=16311

@Magnum: Du warst schneller. Den Link hatte ich auch gerade gefunden. ;-)

Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: KaDa am 21.11.2007, 18:11 Uhr
Danke für die Antworten & Links!
Ja sorry - ich hätte suchen sollen :-)

In dem Thread wird ja sehr kontrovers diskutiert - ich ziehe für mich jetzt daraus, dass man es durchaus wagen kann! Ein ungutes Gefühl habe ich dennoch!!

Nochmals vielen Dank!
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Flicka am 21.11.2007, 19:13 Uhr
Zumindest eine deiner Fragen ist (aus deiner Sicht leider) klar zu beantworten: Die Gesamtstrafe wird ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Abgesehen davon hätte es dir auch nicht geholfen, wenn keine Gesamtstrafe gebildet worden wäre, denn die zweite Strafe wäre ohnehin aufgenommen worden, unabhängig von der Höhe. Ergibt sich aus § 32 BZRG.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Anoka am 21.11.2007, 19:36 Uhr
Als erstes muss Du Dir mal überlegen, wie Du die entsprechende Frage beantworten kannst.

Zitat
Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance; or have been arrested or convicted for two or more offenses for which the aggregate sentance to confinement was five years or more; or have been a controlled substance trafficker; or are you seeking entry to engage in criminal or immoral activities ?

Unter Umständen kannst Du die Frage ganz ehrlich mit nein beantworten.

Denn es ist eigentlich egal, ob Du eine Vorstrafe hast. Die Frage ist eher warum. Also moral turpitude oder Drogendelikt oder sind es mindestens zwei Vergehen die eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren vorsehen?

Des weiteren hat die USA keinen direkten Zugriff auf deutsche Strafregister. Wenn sie etwas wissen wollen, müssten sie ein Rechtshilfegesuch stellen. Aber dazu besteht in der Regel kein Anlass. 
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: zoostation am 16.02.2008, 09:10 Uhr
Was genau wollen die denn nun in Punkt B wissen?

B. Sind Sie jemals aufgrund einer strafbaren Handlung, eines Sittenverbrechens oder wegen Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt worden oder verhaftet und aufgrund zweier oder mehrerer strafbarer Handlungen zu einer Haft von insgesamt fünf Jahren oder mehr verurteilt worden? Haben Sie jemals mit Drogen gehandelt? Reisen Sie zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?

Muss man jetzt hier nur mit "ja" antworten, wenn man zu insg. 5 Jahren oder mehr Haftstrafe verurteilt wurde?

Das heisst sind Vorstrafen, die mit Geldstrafen beglichen wurden unerheblich für diese Frage? Z.B. Diebstahl, Betrug etc.

Auf der Seite der US-Botschaft http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/index2.html
steht, dass man ein Visum braucht, wenn man vorbestraft ist.


Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: magnum am 16.02.2008, 18:33 Uhr
Haftstrafe ist Haftstrafe und keine Geldstrafe.

Es gibt auch im Strafgesetz ganz klare Regeln, ab wann man als vorbestraft gilt:

Wann ist man vorbestraft ? (http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&p=2)
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Anoka am 16.02.2008, 22:45 Uhr
Haftstrafe ist Haftstrafe und keine Geldstrafe.

Es gibt auch im Strafgesetz ganz klare Regeln, ab wann man als vorbestraft gilt:

Wann ist man vorbestraft ? (http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&p=2)

Es geht hier aber um amerikanisches und nicht um deutsches Recht. Es ist für die Beanwortung dieser bestimmten Frage im Visa Waiver nicht massgebend, ob jemand nach deutschem Recht vorbestraft ist, sondern warum derjenige vorbestraft ist.

Zitat von: Zoostation
Das heisst sind Vorstrafen, die mit Geldstrafen beglichen wurden unerheblich für diese Frage? Z.B. Diebstahl, Betrug etc.

Es ist für die Beantwortung der ersten zwei Teile der Frage egal, um welche Art Strafe es sich handelt. Massgebend ist die Art des Deliktes. Anzugeben ist, ob es sich um moral turpitude handelt oder um ein Drogendelikt (bei Drogen auch die kleinsten Vergehen) oder um mindestens zwei Vergehen (irgendwelcher Art), die Haftstrafen von mindestens 5 Jahren vorsehen.

Hier kann man nachlesen, was unter moral turpitude fällt...und ja, gewisse Betrugsvergehen laufen darunter.
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude



Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Ninchen am 16.02.2008, 23:07 Uhr
FRAGE:
Hat jemand das Urteil: "3 Jahre auf Bewährung", ist er dann auch automatisch vorbestraft?

Habe es zig fach gegoogelt, aber keine genauen Aussagen gefunden.

Also: Bedeutet 3 Jahre auf Bewärung auch gleichzeitig vorbestraft? Wenn dem so IST, benötigt man ja ein zusätzliches Visum um in die USA zu reisen!

Oder bedeutet "3 Jahre auf Bewährung" dass man KEIN zusätzliches VISUM benötig? Also ganz normal mir seinem Reisepass einreisen darf?
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: mrh400 am 16.02.2008, 23:10 Uhr
Hallo,
das ist ja eine interessante Quelle:
Hier kann man nachlesen, was unter moral turpitude fällt...und ja, gewisse Betrugsvergehen laufen darunter.
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude
moral turpitude ist demnach u.a. theft und adultery (!)
kein moral turpitude liegt vor u.a. bei drunk driving (wegen der vielen involvierten Politiker?), attempted suicide und immigration violations (immerhin)
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Anoka am 16.02.2008, 23:23 Uhr
@mrh400
Der Begriff moral turpitude ist kein "fester" Begriff des amerikanischen Rechts und wird darum auch nicht abschliessend definiert. So eine Liste ist deswegen auch mit Vorsicht zu geniessen (ist schliesslich Wikipedia). Andere Listen darüber können anders aussehen. Eigentlich versteht man darunter abscheuliche und schockierende Verbrechen und was man wiederum darunter versteht, hängt wohl vom Zeitgeist ab. 
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: mrh400 am 16.02.2008, 23:24 Uhr
Hallo,
Bedeutet 3 Jahre auf Bewährung auch gleichzeitig vorbestraft?
abgesehen davon , daß es das nicht gibt (auf Bewährung können nur Haftstrafen bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden), bedeutete es das nach deutschem Recht ohne jeden Zweifel!

Was bedeutet, dass man ein zusätzliches Visum braucht um in die USA zu reisen???
Das hängt nach den bisherigen Erkenntnissen aus dieser Diskussion davon ab, ob ein "moral turpitude" vorliegt.

Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: mrh400 am 16.02.2008, 23:28 Uhr
Hallo,
So eine Liste ist deswegen auch mit Vorsicht zu geniessen (ist schliesslich Wikipedia).
Wikipedia hat hier aber nur eine amtliche Veröffentlichung abgeschrieben (ich hatte wegen der adultery noch ein wenig weiter gegoogelt):
U.S. Department of State Foreign Affairs Manual Volume 9 - Visas
Quelle (http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf)
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Anoka am 16.02.2008, 23:40 Uhr


Was bedeutet, dass man ein zusätzliches Visum braucht um in die USA zu reisen???
Das hängt nach den bisherigen Erkenntnissen aus dieser Diskussion davon ab, ob ein "moral turpitude" vorliegt.



...oder aber, ob es sich um ein Drogendelikt handelt.


Hallo,
So eine Liste ist deswegen auch mit Vorsicht zu geniessen (ist schliesslich Wikipedia).
Wikipedia hat hier aber nur eine amtliche Veröffentlichung abgeschrieben (ich hatte wegen der adultery noch ein wenig weiter gegoogelt):
U.S. Department of State Foreign Affairs Manual Volume 9 - Visas
Quelle (http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf)

Ja, ich habe schon gesehen, dass es von einer offiziellen Quelle abgeschrieben wurde. Nur sind die offiziellen Angaben um einiges umfangreicher, als bei Wikipedia. Darum sollte man die verkürzte Version mit Vorsicht geniessen.

Auch wenn jetzt adultery theoretisch darunter fallen sollte, in der Praxis interessiert es wohl in den USA trotzdem niemanden. Es ist halt auch eine sehr abstrakte Angelegenheit.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Ninchen am 16.02.2008, 23:50 Uhr
Hallo,

nein KEIN Drogendelikt! Es handelt sich wohl um Diebstahl! Es ist so schwierig! Weiß nicht mehr weiter!
Denke es ist das Beste beim Konsulat in FRA anzurufen!!!

Soweit ich es hier gelesen habe, ist man auch automatisch vorbestraft bei: Auf Bwährung von 3 Jahren (auch wenn es das nicht gibt)....

Aber ob man ein zusätzlichen Visum benötigt, habe ich immer noch nicht verstanden!!!
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Anoka am 17.02.2008, 00:27 Uhr
Hallo Ninchen

Das Problem ist folgendes:

Sobald man eine der Fragen mit ja beantworten muss, fällt man aus dem Visa Waiver Programm und muss sich um ein Visum kümmern. Es sind aber nicht alle für ein Visum qualifiziert, denn es gibt auch hier eine Liste, wer "ineligible to receive Visas" ist. Beachte aber auch die Ausnahmen unter (ii) (I) und (II).

Zitat
Classes of Aliens Ineligible for Visas or Admission

(2) Criminal and related grounds.-

(A) Conviction of certain crimes.-

(i) In general.-Except as provided in clause (ii), any alien convicted of, or who admits having committed, or who admits committing acts which constitute the essential elements of-

(I) a crime involving moral turpitude (other than a purely political offense or an attempt or conspiracy to commit such a crime), or

(II) a violation of (or a conspiracy or attempt to violate) any law or regulation of a State, the United States, or a foreign country relating to a controlled substance (as defined in section 102 of the Controlled Substances Act (21 U.S.C. 802)), is inadmissible.

(ii) Exception.-Clause (i)(I) shall not apply to an alien who committed only one crime if-

(I) the crime was committed when the alien was under 18 years of age, and the crime was committed (and the alien released from any confinement to a prison or correctional institution imposed for the crime) more than 5 years before the date of application for a visa or other documentation and the date of application for admission to the United States, or

(II) the maximum penalty possible for the crime of which the alien was convicted (or which the alien admits having committed or of which the acts that the alien admits having committed constituted the essential elements) did not exceed imprisonment for one year and, if the alien was convicted of such crime, the alien was not sentenced to a term of imprisonment in excess of 6 months (regardless of the extent to which the sentence was ultimately executed).

(B) Multiple criminal convictions.-Any alien convicted of 2 or more offenses (other than purely political offenses), regardless of whether the conviction was in a single trial or whether the offenses arose from a single scheme of misconduct and regardless of whether the offenses involved moral turpitude, for which the aggregate sentences to confinement were 5 years or more is inadmissible.
http://www.travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html

Auskunft über deutsche Staatsbürger erhält die USA nur über ein Rechtshilfegesuch.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Aaronp am 17.02.2008, 08:43 Uhr
Die Bwährungszeit ist 3 Jahre: das geht schon, d.h. deine 2 Jahre Freiheitsentzug
werden in Kraft gesetzt, wenn du innerhalb von 3 Jahren nach dem Urteil dir was
zu schulden kommen läßt.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Ninchen am 17.02.2008, 10:37 Uhr
Danke für den Link!

Auskunft über deutsche Staatsbürger erhält die USA nur über ein Rechtshilfegesuch.

Sagen wir mal, man besorgt sich in unserem Fall KEIN Visum.....
Könnte man dann rein theoretisch auf dem grünen VISA WAIVER (welchen man im Flugzeug ausfüllen muß), alle Fragen zu: "Do any of the following apply to you" mit NEIN ankreuzen?
Klar, kann man das! Aber sehen die bei Ankunft/Einchecken automatisch das man vorbestraft ist?
Durch einen Knopdruck; oder allein nur durch die Eingabe des Namens in den PC? 
Was meinst Du mit Rechtshilfegesuch?

Die Bwährungszeit ist 3 Jahre: das geht schon, d.h. deine 2 Jahre Freiheitsentzug
werden in Kraft gesetzt, wenn du innerhalb von 3 Jahren nach dem Urteil dir was
zu schulden kommen läßt.

Gruß
Aaronp

Wir wollen zu fünft reisen. Es geht hier um einen Bekannten, Gott sei Dank nicht um mich! :wink:
Habe geade erfahren, daß wenn er in den 3 Jahren auf Bewährung sich was zu schulden kommen läßt, 3 Monate Freiheitszentzug bekommt.
Wie auch immer. Damit scheint er ja automatisch vorbestraft zu sein!
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: mrh400 am 17.02.2008, 11:55 Uhr
Hallo,
Die Bwährungszeit ist 3 Jahre: das geht schon, d.h. deine 2 Jahre Freiheitsentzug
werden in Kraft gesetzt, wenn du innerhalb von 3 Jahren nach dem Urteil dir was
zu schulden kommen läßt.
das sind dann aber nicht "drei Jahre auf Bewährung" sondern "zwei Jahre auf Bewährung" - und die Bewährungszeit beträgt drei Jahre
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Flicka am 17.02.2008, 17:38 Uhr
Wir wollen zu fünft reisen. Es geht hier um einen Bekannten, Gott sei Dank nicht um mich! :wink:
Habe geade erfahren, daß wenn er in den 3 Jahren auf Bewährung sich was zu schulden kommen läßt, 3 Monate Freiheitszentzug bekommt.
Wie auch immer. Damit scheint er ja automatisch vorbestraft zu sein!

Jetzt kommen wir der Sache doch schon mal näher. Nach dem, was du jetzt geschrieben hast, sieht es aus, als hätte er folgende Strafe erhalten: 3 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Und die Bewährungszeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt. Das sind nicht wie du zuerst geschrieben hat, 3 Jahre auf Bewährung, sondern 3 Monate auf Bewährung.

Nach § 32 Absatz 1 Ziff. 5 BZRG darf er sich damit zumindest in Deutschland als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn er nicht schon andere Einträge im Bundeszentralregister hat. Ob das gleichbedeutend damit ist, dass man auch bei der Einreise in die USA diese Strafe nicht angeben muss, wurde im Forum allerdings schon heiß diskutiert.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Ninchen am 17.02.2008, 21:50 Uhr
Hallo Flicka,

Danke für Deine Antwort!
Wie auch immer, werden uns natürlich trotzdem näher erkundigen.

Da ich mich jetzt so mit diesem Thema auseinander gesetzt habe, würde ich trotzdem noch ein paar Fragen stellen, welche in den letzten Tagen bei uns zur Diskussion anstanden:
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte....
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen!

1. Man beantragt KEIN VISUM und reist trotzdem in die USA! WAS prüfen bzw. geben die in Ihren PC beim Einchecken?

2. Falls man ein Visum bekommt, muß man dann bei jeder neuen Einreise in die USA die gleiche Prozedur gehen? Sprich Führungszeugnis übersetzt und beglaubigen lassen etc?

3. Falls man ein VISUM bekommt, und nach X Jahren in Deutschland als nicht vorbestraft gilt, ist man dann trotzdem verpflichtet bei dem grünen Visa Waver weiterhin bei der 2. Frage mit YES zu antworten? Da steht ja: Have you ever been arrested…. ?
Kreuzt man da NO an, sehen das die Beamten bei der Einreise?
Oder kurz gefragt: Muss man dann immer mit VISUM in die USA einreisen?
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: freddykr am 18.02.2008, 08:17 Uhr
1. Man beantragt KEIN VISUM und reist trotzdem in die USA! WAS prüfen bzw. geben die in Ihren PC beim Einchecken?
Was die genau überprüfen, weiß ich nicht (die lassen sich immer so ungern über die Schulter schauen ;-)). ich vermute aber mal, die schauen, ob in den USA was gegen Dich vorliegt.
Auf das Bundeszentralregister hier in Deutschland haben die keinen Zugriff. Wer das glaubt, leidet unter zuviel Paranoia.

2. Falls man ein Visum bekommt, muß man dann bei jeder neuen Einreise in die USA die gleiche Prozedur gehen? Sprich Führungszeugnis übersetzt und beglaubigen lassen etc?
Ein Visum ist meist 10 Jahre gültig. Somit hast Du dann erstmal Ruhe.

3. Falls man ein VISUM bekommt, und nach X Jahren in Deutschland als nicht vorbestraft gilt, ist man dann trotzdem verpflichtet bei dem grünen Visa Waver weiterhin bei der 2. Frage mit YES zu antworten? Da steht ja: Have you ever been arrested…. ?
Kreuzt man da NO an, sehen das die Beamten bei der Einreise?
Oder kurz gefragt: Muss man dann immer mit VISUM in die USA einreisen?
Für die Dauer des Visums bist Du verpflchtet mit Visum einzureisen.
Danach bin ich überfragt.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: McC am 11.03.2008, 16:44 Uhr
Auf das Bundeszentralregister hier in Deutschland haben die keinen Zugriff. Wer das glaubt, leidet unter zuviel Paranoia.

Damit es wohl vorbei.....

USA haben künftig Zugriff auf deutsche Datenbanken

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,540740,00.html

Zitat: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte dennoch die geplante Erweiterung des Datenaustausches. Durch das Online-Verfahren könnten die USA eine weitere Datenquelle erschließen, warnte Schaar im Deutschlandfunk. Sämtliche Demonstranten, Schwarzfahrer oder Asylbewerber würden dann außerhalb Europas erfasst. Bei der Einreise in die USA würden ohnehin Fingerabdrücke gespeichert. Bei möglichen Straftaten sei also eine Identifizierung möglich. Es sei daher nicht notwendig, den USA zusätzlich die Daten der Kriminalbehörden zu übermitteln. Quelle: WELT.de
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Jack Black am 11.03.2008, 22:57 Uhr
Sobald man eine der Fragen mit ja beantworten muss, fällt man aus dem Visa Waiver Programm und muss sich um ein Visum kümmern.

Das habe ich auch geglaubt, aber eine Frage (ich glaube gleich die erste) fragte mich pi mal Daumen danach, ob ich Drogen nähme, eine Schusswaffe mit mir führe oder eine Behinderung hätte. Die habe ich in meiner Verzeiflung (man muss ja auch die Wahrheit sagen) stets mit "ja" angekreuzt. Allein die Kombination dieser Merkmale fand ich hanebüchen - aber ich habe mir das ja auch nicht ausgedacht.

Ich bin nie auch nur darauf angesprochen worden. Und ich meine dunkel in Erinnerung zu haben, dass die Frage in dieser Form beim letzten Flug so nicht mehr drauf stand.

Grüße
Rainer

P.S.: Doch, die Frage ist noch da, aber die Schusswaffe habe ich falsch in Erinnerung. Es ist direkt die erste Frage:

Zitat
Do you have a communicable disease physical or mental disorder, or are you a drug abuser or addict ?

"Physical disorder" - was soll das?
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: ratlady am 12.03.2008, 00:23 Uhr
Die habe ich in meiner Verzeiflung (man muss ja auch die Wahrheit sagen) stets mit "ja" angekreuzt.

"Physical disorder" ist NICHT mit "koerperliche Behinderung" zu uebersetzen - auch wenn es auf der deutschen Version des I-94W leider so steht/stand (falls ich das richtig in Erinnerung habe). Es handelt sich um eine medizinische Abgrenzung zur "mental disorder", gehoert aber genauso zu "geistigen Stoerungen" (wenn man das so sagen kann/darf).
Wikipedia - Physical Disorder (http://en.wikipedia.org/wiki/Physical_disorder)

Das nur als Hinweis - ich glaube, wir hatten das sogar schonmal hier im Forum, kann's aber leider nicht finden...

(PS - auch eine geistige Behinderung waere uebrigens wieder noch was anderes, auf das diese Frage ebenfalls NICHT abzielt.)


Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: mrh400 am 12.03.2008, 09:16 Uhr
Hallo,
Das nur als Hinweis - ich glaube, wir hatten das sogar schonmal hier im Forum, kann's aber leider nicht finden...
hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=17203.0)
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: tuffygirl am 12.03.2008, 12:24 Uhr

hallo erstmal, bin neu hier...
FRAGE zu diesem zitat hier:



Was die genau überprüfen, weiß ich nicht (die lassen sich immer so ungern über die Schulter schauen ). ich vermute aber mal, die schauen, ob in den USA was gegen Dich vorliegt.
Auf das Bundeszentralregister hier in Deutschland haben die keinen Zugriff. Wer das glaubt, leidet unter zuviel Paranoia


dann wäre meine frage warum muss jeder der vorbestraft ist ein visum beantragen, wenn die doch eh keinen zugriff auf deutsche daten haben...
oder hab ich was verpasst??
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: tuffygirl am 12.03.2008, 12:39 Uhr
nun, ich nochmal.
in etwa 15 wochen geht es für uns los nach las vegas. nun hat sich das gericht bei mir gemeldet...altlasten aus meiner früheren ehe werden verhandelt und ich bekomme eine strafe wegen betruges. bewährungstrafe. nun, weiss ich weder wann die gerichtsverhandlung sein wird, wie schnell das urteil kommt usw. ich mach mich hier total verrückt und weiss nicht mehr weiter. was wenn ich vorher noch veruteilt werde. ich habe schon bei der botschaft angerufen und die sagten ohne gerichtsurteil kann ich nichts machen,. nicht mal nen termin beantragen. prima. mein glück ist, ein paar wochen vor abflug wird das urteil rechtskräftig. und dann?? bin für alle kommentare offen...:)
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Klaus_123 am 13.03.2008, 09:11 Uhr
Wo ist eigentlich Dein Problem? Auf dem I-94W wird nach Vorstrafen gar nicht gefragt, ausser nach Gefängnisstrafen die ja offensichtlich nicht vorliegen.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Flicka am 16.03.2008, 17:05 Uhr
nun, ich nochmal.
in etwa 15 wochen geht es für uns los nach las vegas. nun hat sich das gericht bei mir gemeldet...altlasten aus meiner früheren ehe werden verhandelt und ich bekomme eine strafe wegen betruges. bewährungstrafe. nun, weiss ich weder wann die gerichtsverhandlung sein wird, wie schnell das urteil kommt usw. ich mach mich hier total verrückt und weiss nicht mehr weiter. was wenn ich vorher noch veruteilt werde. ich habe schon bei der botschaft angerufen und die sagten ohne gerichtsurteil kann ich nichts machen,. nicht mal nen termin beantragen. prima. mein glück ist, ein paar wochen vor abflug wird das urteil rechtskräftig. und dann?? bin für alle kommentare offen...:)

Hi, so richtig verstehe ich deine Schilderung nicht: Das Gericht hat sich schon bei dir "gemeldet" und dir auf irgendeine Weise mitgeteilt, dass du eine Bewährungsstrafe bekommst, aber es gibt noch gar keinen Termin für eine Gerichtsverhandlung?

Hast du vielleicht einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen und Einspruch dagegen eingelegt?

So wie du es jetzt schilderst, lässt sich wenig damit anfangen.
Titel: Einreise mit Visa wg Vorstrafe - wer hat erfahrung !!
Beitrag von: donna am 20.05.2008, 12:39 Uhr
 Einreise mit Visa wg Vorstrafe - wer hat erfahrung


--------------------------------------------------------------------------------
Hallo erstmal, ich bin neu hier und frage mich, wer hat Erfahrungen mit dem Reisen in die USA, ohne das Visa Waiver Programm, sondern mit dem Visum für Vorbestrafte.
Ich selber habe eine Vorstrafe, bzw eine Bewährungsstrafe, 6 Monate Freiheitsstrafe, 2 Jahre Bewährung. Habe nun in 3 Wochen einen Termin bei der Botschaft, um ein Visum zu bekommen. Die Mitarbeiterin sagte es sein Theoretisch kein Problem ein solches zu erhalten.
Es wird mein erster Aufenthalt in den USA sein.
Wer ist denn schon mal mit solch einem Visum geflogen, und wie waren die Erfahrungen damit? Ich habe gelesen, das es am ermessen des Officers liegt, ob man rein darf oder nicht. Visum hin oder her.
Welche Daten überprüfen , bzw erhalten die überhaupt, wenn die meinen Pass einscannen? Steht meine Vorstrafe gleich auf deren Bildschirm?
Und welche Daten geben die Airlines im Vorfeld schon an den US Zoll oder Immigration raus? Irgendwo im Internet las ich das die Daten, wie Anzahl der Kreditkarten, Vorstrafen usw an die USA senden, stimmt das?
Ich frage auch, weil eine Bekannte von mir in 2 Wochen in die USA fliegt. Sie hat ebenfalls eine Vorstrafe, bzw Bewährungsstrafe, und fliegt über das Visa WAiver Programm. Ich fragte sie, ob sie denn kein Visa hätte, sie verneinte, mit der Begründung, die USA könne deine Vorstrafen in Deutschland nicht überprüfen. Stimmt das? Sie Fliegt von Berlin nach London, besucht dort ihren Freund und beide fliegen dann von London aus nach Las Vegas. Können die in London die Daten prüfen und sie gar nicht erst rauslassen? Und ich, wenn ich von Deutschland rausfliege, sehen die Beamten dort meine Vorstrafe und sagen, so dürfen sie nicht in die USA einreisen?ODer muss ich dort schon mein Visa zeigen? Ich fliege mit meiner Arbeitskollegin und die weiss nichts von meiner Vorstrafe. Ist mir einfach zu peinlich ihr das zu sagen, zumal das dann sicher in der Firma die runde machen würde.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Donna
 

 
Titel: Re: Einreise mit Visa wg Vorstrafe - wer hat erfahrung !!
Beitrag von: lurvig am 20.05.2008, 12:49 Uhr
...
Und welche Daten geben die Airlines im Vorfeld schon an den US Zoll oder Immigration raus? Irgendwo im Internet las ich das die Daten, wie Anzahl der Kreditkarten, Vorstrafen usw an die USA senden, stimmt das?
...

das kann so eigentlich gar nicht stimmen, denn die Airline weiss weder, wieviel Kreditkarten du hast noch wies sie was über deine Vorstrafe. Die kennen allenfalls die Passnummer (die kennt der Officer ja auch, wenn er reinschaut), deine Anschrift und die erste Anschrit in USA. Mehr nicht. Die Airline als Übermittler von sensiblen Daten kannst du also schonmal mit grösster Wahrscheinlichkeit ausschliessen.

Lurvig
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: SilverSteel am 21.05.2008, 01:20 Uhr
Google hilft weiter:

Diese persönlichen Daten übermitteln EU-Fluglinien an den US-Heimatschutz:

   1. PNR-Buchungscode [Record Locator]
   2. Datum der Reservierung
   3. Geplante Abflugdaten
   4. Name
   5. Andere Namen im PNR
   6. Anschrift
   7. Zahlungsart
   8. Rechnungsanschrift
   9. Telefonnummern
  10. Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR
  11. Vielflieger-Eintrag [beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift[en]]
  12. Reisebüro
  13. Bearbeiter
  14. Codeshare-Information im PNR
  15. Reisestatus des Passagiers
  16. Informationen über die Teilung einer Buchung
  17. E-Mail-Adresse
  18. Informationen über Flugscheinausstellung [Ticketing]
  19. Allgemeine Bemerkungen
  20. Flugscheinnummer
  21. Sitzplatznummer
  22. Datum der Flugscheinausstellung
  23. Historie über nicht angetretene Flüge [no show]
  24. Nummern der Gepäckanhänger
  25. Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung [Go show]
  26. Spezielle Service-Anforderungen [OSI, Special Service Requests]
  27. Spezielle Service-Anforderungen [SSI/SSR, Special Service Requests]
  28. Information über den Auftraggeber [received from]
  29. Alle Änderungen der PNR [PNR-History]
  30. Zahl der Reisenden im PNR
  31. Sitzplatzstatus
  32. Flugschein für einfache Strecken [one-way]
  33. Etwaige APIS-Informationen [Advanced Passenger Information System; System der vorab erfassten Passagierdaten]
  34. ATFQ-Felder [automatische Tarifabfrage]

 :shock: was die alles wissen wollen!
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: donna am 23.05.2008, 22:19 Uhr
ach, danke. das ist alles?? nun, evt strafeinträge oder vorstrafen werden gar nicht ermittelt?? warum dann die ganze mühe mit dem visum? also, jetzt bin ich verwirrt. braucht man nun ein visum oder nicht??
und was heisst pnr?? ich komm nicht drauf...
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: freddykr am 23.05.2008, 22:48 Uhr
und was heisst pnr??
Passanger Name Record - http://de.wikipedia.org/wiki/Passenger_Name_Record

nun, evt strafeinträge oder vorstrafen werden gar nicht ermittelt?? warum dann die ganze mühe mit dem visum? also, jetzt bin ich verwirrt. braucht man nun ein visum oder nicht??
Da Du ja die Frage nach Vorstrafe auf dem grünen Formular wahrheitsgemäß beantworten musst.
Ob dies bei Dir zutrifft, musst Du entscheiden.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: donna am 26.05.2008, 13:16 Uhr
nun da ich ja mit hoffentlich einem visum einreise, muss ich ja die frage mit ja ankreuzen. ABER: bekommen die usa überhaupt zugriff auf das deutsche strafregister?
wenn, also meine freundin, nein ankreuzt, sehen die das?
sie sagt, sie braucht kein visum, trotz vorstrafe, 6 monate freiheitsstrafe, die zu 2 jahren glaub ich , zur bewährung ausgesetzt wurden..., sie sagt, bei der einreise in die usa würden die allenfalls haftbefehle oder ähnliches sehen. weiss da wer mehr, denn ich würde sie gern eines besseren belehren. mach mir da ein wenig sorgen, das sie nicht einreisen kann...oder kann es gar sein, das sie am flughafen london gar nicht erst rausfliegen darf, da die ja zur eu gehören und evt zugriff aus deutsche strafen haben?? wer ist denn schon mal mit so einem "extra" visum geflogen, was war der unterschied zu denen die mit vwp fliegen? danke, falls sich einer meiner nervenden fragerein annimmt.
grüsse.
donna
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: football_factory am 26.05.2008, 13:27 Uhr
vlt. kann dir der link helfen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Einreise-USA-trotz-Vorstrafe__f8413.html (http://www.frag-einen-anwalt.de/Einreise-USA-trotz-Vorstrafe__f8413.html)
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: freddykr am 26.05.2008, 13:28 Uhr
nun da ich ja mit hoffentlich einem visum einreise, muss ich ja die frage mit ja ankreuzen. ABER: bekommen die usa überhaupt zugriff auf das deutsche strafregister?
Wenn Du mit Visum einreist, musst Du das weiße Formular ausfüllen. Da gibt es diese Frage nicht. ;-)
Und nein, die USA hat keinen Zugriff auf das deutsche Strafregister.

wenn, also meine freundin, nein ankreuzt, sehen die das?
sie sagt, sie braucht kein visum, trotz vorstrafe, 6 monate freiheitsstrafe, die zu 2 jahren glaub ich , zur bewährung ausgesetzt wurden...,
M.M.n. muss Sie die Frage "B" nicht mit "Ja" ankreuzen:
B. Sind Sie jemals aufgrund einer strafbaren Handlung, eines Sittenverbrechens oder wegen Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt worden oder verhaftet und aufgrund zweier oder mehrerer strafbarer Handlungen zu einer Haft von insgesamt fünf Jahren oder mehr verurteilt worden? Haben Sie jemals mit Drogen gehandelt? Reisen Sie zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?
Titel: wer ist schon mal mit nicht vwp visum in die usa gereist???hilfe
Beitrag von: donna am 03.06.2008, 21:48 Uhr
hallo an alle
ich habe nun mein visa erhalten. da ich vorbestraft wurde, fiel ich aus dem visa waiver. das visum von der botschaft zu erhalten war kein problem. trotzdem haben mir ganz schön die knie gezittert. naja.so, nun habe ich gelesen, das das noch lange keine garantie ist um auch tatsächlich in die usa einreisen zu können. die "herrschaften" bei der einreise hätten das letzte wort, ob ja oder nein....meine frage nun , wer ist schon mal mit diesem visa eingereist und oder hat erfahrungen damit?? wäre wirklich dankbar für viele antworten, denn es liegt mir schwer im magen. beschäftige mich damit sosehr, das ich fast vergesse, mich um die schönen dinge des urlaubs zu kümmern...
und bez. meiner freundin, nochmal die frage, sie will ohne visa einreisen, also übers vwp. wird das überprüft, wenn sie nein ankreuzt, bez der vorstrafe, die sie vor kurzem erhalten hat? viele schrieben, das die usa keine daten bez der vorstrafen erhalten, es sei denn sie sind auf der fahnungsliste oder ein haftbefehl steht aus, was ja nicht der fall ist. nur, dann meine nächste frage, warum das visa beantragen? wenn es eh nicht überprüft wird?? ich weiss, falls sie mal auswandern will, wirds schwierig, oder wenn sie in den usa "kriminell" wird, dann....
wer weiss was dazu??
danke nochmal, ich weiss....es gibt wichtigeres hier...aber vielleicht weiss jmd was dar+ber...
danke
donna
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: zoostation am 04.06.2008, 08:07 Uhr
Vorab @donna
Ich kann dich nicht verstehen. Du hast dir schon den ganzen Stress mit dem Visum gemacht und machst dich immer noch total verrückt. An deiner Stelle würde ich mir absolut keine Gedanken mehr an einer möglichen Ausweisung machen. Du hast das Visum, fertig! Wie lange ist das denn gültig?

Bei unserer letzten USA Reise im März 08 war einer unserer Mitreisenden auch vorbestraft. Wir haben uns auch sehr lange und ausgiebig damit beschäftigt, was man machen kann/soll.

Er hat sich dazu entschlossen ohne Visum in die USA zu fliegen! Und zwar nicht, weil ihm das Geld für den Visa Antrag zu teuer war, sondern wegen dem Risiko, überhaupt kein Visa zu bekommen und den damit verbundenen Folgeproblemen. Darüber hinaus gilt man dann bei den Amis für ein Lebenlang als vorbestraft. Selbst wenn du also nach deutschem Recht nicht mehr vorbestraft bist, musst du jedesmal diese Frage wieder mit Ja beantworten. Es heisst ja, waren sie "jemals" vorbestraft.

Nach deutschem Recht kann man sich schon nach 3 Jahren als nicht vorbestraft bezeichnen, denn dann wird die Strafe aus dem Führungszeugnis gelöscht. Je nach Straftat.

Nun zu der Frage, ob bei der Einreise die Vorstrafe automatisch angezeigt wird. NEIN! Ich habe z.B. bemerkt, dass die Einreisebeamtin noch nicht einmal den grünen Visa-Antrag bzgl. der Fragen angesehen hat. Stempel in den Pass und fertig.

Wir haben auch mit einigen Behörden hier in Deutschland gesprochen (Auswärtiges Amt, Bundeszentralregister). Alle die gleiche Aussage: Die USA haben keinen Zugriff auf das Bundeszentralregister. Wenn überhaupt muss die USA, bei begründetem Verdacht eine Anfrage an Deutschland stellen. Dann wird hier geprüft, welche Daten übermittelt werden.

Natürlich muss das jeder selber wissen und mit sich ausmachen. Unser Bekannter hat sich also gegen das Visum entschieden, weil doch die Möglichkeit besteht, überhaupt keins zu bekommen. Und wenn er in Deutschland schon nicht mehr als Vorbestraft gilt, trotzdem ein Lebenlang bei der Einreise in die USA dies angeben muss.

Meine eigene Meinung dazu; Die Vorstrafe die er hat, ist nicht schlimmes. Kann jedem passieren. Das Risiko kein Visum zu bekommen ist bedeutend größer als ausgewiesen zu werden. Selbsverständlich darf er sich in den USA nichts zu schulden kommen lassen. Und falls er vor hat dort zu arbeiten oder in der nächsten Zeit einzuwandern, wird das nichts. Erst wenn er nach deutschem Gesetzt als nicht vorbestraft gilt und die Strafe auch vollständig nicht mehr sichtbar ist.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: magnum am 04.06.2008, 08:40 Uhr
Zitat
Ich kann dich nicht verstehen. Du hast dir schon den ganzen Stress mit dem Visum gemacht und machst dich immer noch total verrückt. An deiner Stelle würde ich mir absolut keine Gedanken mehr an einer möglichen Ausweisung machen. Du hast das Visum, fertig! Wie lange ist das denn gültig?
Ein Visum ist noch lange keine Garantie für eine stressfreie Einreise in die USA.

Wenn dem Immigration-Officer Deine Nase nicht gefällt, dann bekommst Du mit oder ohne Visum die gleichen Probleme

Verrückt machen sollte man sich allerdings nicht lasse.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Inspired am 04.06.2008, 08:55 Uhr
Guten Morgen!

Ich denke gerade zum ersten Mal darüber nach, ob ich Leute mit Vorstrafen kenne, die in die USA eingereist sind und muss, wenn ich ein wenig um die Ecke denke, das bejahen:

Es waren jeweils Straftaten, die nicht in´s Bundeszentralregister eingetragen werden, in allen Fällen waren die Delikte aber auch noch nicht getilgt. Eine der Personen hat aber möglicherweise ohnehin andere Voraussetzungen, da sie mit einem Ami verheiratet ist.

Ich habe über eventuelle Probleme bei der Einreise mit keinem von denen gesprochen, habe aber auch nicht einmal andeutungsweise gehört, dass es da Probleme gegeben haben sollte.

Donna, vielleicht gibt es ja zum Themenbereich deiner Straftat auch Internetforen, in denen du nachfragen kannst, ob schon mal jemand in die USA eingereist ist und ob es da Probleme gegeben hat?

Gruß Birgit
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: bienepeg am 26.06.2008, 16:37 Uhr
hallo, habe gerade die beiträge über die einreise mit einer vorstrafe gelesen. hat jemand noch ähnliche erfahrungen? kennt jemand wen der schon mal in die usa eingereist ist, trotz vorstrafen??denn, mein bruder und ich fliegen im august gen usa. und mein bruder hatte gerade eine vorstrafe wegen betruges erhalten, 2jahre bewährung. eine dummheit, wie immer. nun, hab ich gelesen, das man, bei jeder usa einreise angeben muss ob vorstrafe oder nicht. und wenn man ein visum hat, weil man eben vorbestraft ist, muss man immer wieder, auch nach jahren, wenn die vorstrafe schon wieder gelöscht wurde, immernoch angeben, das man vorbestraft war. man gillt also in den usa als immernoch straffällig gewesen. aber, hat denn die usa, bei der einreise zugriff auf diese daten? können die das BZR abrufen? oder, weshalb dauert die einreise überhaupt solange??
danke für eure antworten.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: In-Tim am 26.06.2008, 17:00 Uhr
Die Fragen wurden alle in den letzten Beiträgen beantwortet.
Titel: Einreise USA Vorstrafe
Beitrag von: gloria67 am 07.03.2009, 00:08 Uhr
hallo zusammen, hab nen 5 wöchigen Las Vegas Urlaub geplant und habe jetzt erst erfahren das man ein Visum braucht wenn man Vorbestraft ist. Meine Straftat habe ich 1998 begangen (BTM und da ich nen Schlagstock dabei hatte kam auch was vom Waffengesetzt ins Spiel), im Jahr 2000 war die Verurteilung 4 Jahre auf 3 Jahre Bewährung, Bewährung wurde auf Antrag auf 2 Jahre gekürzt und somit 2002 beendet. Seitdem sind ja mehr als 5 Jahre vergangen und es dürfte kein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden sein.
Daher meine Frage muss ich vor meinem Urlaub dieses besondere Visum beantragen, wenn ja wie hoch sind die chancen eins zu bekommen bzw. wie lange dauert sowas? Ein besonderer Umstand ist evtl. auch das ich in Schottland sei Sept. 2008 leben, aber noch deutscher Staatsbürger bin, daher wo müsste ich das Visum beantragen?

Freu mich über jede Hilfe
Gloria67

Edit Mod: Themen zusammengefügt
Titel: Re: Einreise USA Vorstrafe
Beitrag von: TheWurst am 07.03.2009, 00:18 Uhr
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.0
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=5190.0
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=26509.0

Nur 3 von vielen Themen dazu... ;)
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: gloria67 am 07.03.2009, 03:52 Uhr
thx, manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht.   

aber eine frage habe ich noch, hatte unter Anderem den Thread durchgelesen und da wurde erwähnt das im Juni 08 nen Abkommen gemacht wurde wo es heißt das der Datenaustausch intensiver wird. Daher nochmal die Frage ob bei der Einreise Daten aus dem Bundeszentralregister auftauchen oder dafür weiterhin eine spezielle Anfrage von den USA nötig ist?
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: EDVM96 am 07.03.2009, 05:09 Uhr
Daher nochmal die Frage ob bei der Einreise Daten aus dem Bundeszentralregister auftauchen oder dafür weiterhin eine spezielle Anfrage von den USA nötig ist?
Gute Frage. Probier es aus. Keine Ahnung, wer da auf wen und was Zugriff hat.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: momo33 am 17.03.2009, 09:52 Uhr
hi,

ich habe einen Bekannten, der ist ebenfalls wegen BTM vorbestraft.

Er ist 2 mal in die Staaten eingereist, ohne das er etwas angegeben hat und ohne das irgendetwas war.

Im Oktober letzten Jahres wollte er wieder in die Staaten.
Wurde an der Immigration abgewiesen, abgeführt .. für eine Nacht ins Gefängnis gesteckt und am nächsten Tag auf eigene Kosten abgeschoben.

Ohne Witz.

Die Staaten verstehen bei BTM Vergehen keinen Spaß...
Auch wenn bei uns die Strafe schon verjährt ist... und die Bewährung abgelaufen ist..
Ein BTM Vergehen, bleibt BTM Vergehen.
Die Amis sind da rigoros..

Anscheinend haben die Amis jetzt Zugriff auf deutsche Informationen....

Bei Vorstrafen wegen schwereren und Kapital-Verbrechen und BTM Verstößen sollte man sich also lieber ein Visum holen...
Lieber nehm ich die Kosten fürs Visum in Kauf.. und das Risiko keins zu bekommen.
Als Flug und Hotel zu buchen, zu bezahlen.. und dann nicht reinzukommen und den extra Rückflug auch noch selbst bezahlen zu müssen...
und DANN bekommt man so einfach kein Visum mehr...

grüße
momo
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: motorradsilke am 17.03.2009, 10:52 Uhr
hi,

ich habe einen Bekannten, der ist ebenfalls wegen BTM vorbestraft.

Er ist 2 mal in die Staaten eingereist, ohne das er etwas angegeben hat und ohne das irgendetwas war.

Im Oktober letzten Jahres wollte er wieder in die Staaten.
Wurde an der Immigration abgewiesen, abgeführt .. für eine Nacht ins Gefängnis gesteckt und am nächsten Tag auf eigene Kosten abgeschoben.

Ohne Witz.

Die Staaten verstehen bei BTM Vergehen keinen Spaß...
Auch wenn bei uns die Strafe schon verjährt ist... und die Bewährung abgelaufen ist..
Ein BTM Vergehen, bleibt BTM Vergehen.
Die Amis sind da rigoros..

Anscheinend haben die Amis jetzt Zugriff auf deutsche Informationen....

Bei Vorstrafen wegen schwereren und Kapital-Verbrechen und BTM Verstößen sollte man sich also lieber ein Visum holen...
Lieber nehm ich die Kosten fürs Visum in Kauf.. und das Risiko keins zu bekommen.
Als Flug und Hotel zu buchen, zu bezahlen.. und dann nicht reinzukommen und den extra Rückflug auch noch selbst bezahlen zu müssen...
und DANN bekommt man so einfach kein Visum mehr...

grüße
momo

Bist du dir sicher, dass er wegen seiner BTM - Vorstrafe in Deutschland abgeschoben wurde? Vielleicht hat er sich ja bei einem seiner vorherigen Besuche in den USA dort etwas zu Schulden kommen lassen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amerikanischen Einwanderungsbehörden Zugriff auf das deutsche Zentralregister haben.

Silke
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: momo33 am 17.03.2009, 14:36 Uhr
100 % BTM

sie habens ihm sogar gesagt!
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: EDVM96 am 18.03.2009, 20:10 Uhr
Die Amis sind da rigoros..
Wieso rigoros? Die Frage auf dem I-94W ist doch eindeutig:

"B. Sind Sie jemals wegen [...] oder eines Verstoßes gegen ein Betäubungsmittelgesetz verhaftet oder verurteilt worden?"

Von Bewährung oder verjährt steht da nichts. Falls "ja", ist halt kein visafreies Einreisen möglich.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Jack Black am 18.03.2009, 20:47 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amerikanischen Einwanderungsbehörden Zugriff auf das deutsche Zentralregister haben.

Haben sie auch nicht - zumindest nicht legal. Und mit Sicherheit gibt es keine Vorratsdatenspeicherung mit Daten aus dem deutschen Zentralregister, was ja notwendig wäre, um ad hoc einen Immigranten wegen seiner vermeintlichen Verstöße an der Grenze abzufangen.

Es macht ja auch gar keinen Sinn - wenn das alles so einfach wäre, wozu dann der grüne Zettel? Nur um zu prüfen, ob jemand lügt, weil man es eh schon besser weiß?

Es gibt einige Abkommen zwischen den USA und Deutschland in Sachen Datenaustausch und Amtshilfe, insbesondere im Kontext Terrorfahndung. Beispielsweise der Abgleich von Fingerabdrücken, wenn ein Verdächtiger auch in seinem Heimatland bereits gefahndet wird - aber auch dann sollen die Daten nur im Verfahren der Rechtshilfe ausgeliefert werden und nicht per Knopfdruck. Inwiefern dieses Abkommen bereits beschlossen ist, weiß ich nicht, aber es war zumindest geplant: http://www.focus.de/politik/ausland/terrorfahndung_aid_264724.

Aber selbst das wäre nicht ansatzweise vergleichbar mit einem Zugriff auf das Zentralregister, das sichere Ende jeglicher Datensicherheit.
Titel: Einwanderungsvisa trotz Vorstrafe
Beitrag von: onlyme am 20.03.2009, 10:03 Uhr
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Mein Mann ist Amerikaner und er muss in eineinhalb Jahren wieder nach Amerika weil er beim Militaer ist und da ich nicht ohne ihn sein will, muss ich mit.
Ich hab aber ein problem. Ich wurde vor einem halben Jahr zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf 2 Jahre Bewaehrung verurteilt. Die Tat ist allerdings schon fast 3 Jahre her. Es ging um Drogenhandel in nicht geringer Menge.
Weiss jemand ob ich da ueberhaupt eine Chance auf ein Einwanderungsvisa habe?
Vielen Dank
und liebe Gruesse.
Titel: Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
Beitrag von: Doc Snyder am 20.03.2009, 10:09 Uhr
Themen gemerged!
Titel: Re: Einwanderungsvisa trotz Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 20.03.2009, 18:56 Uhr
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Mein Mann ist Amerikaner und er muss in eineinhalb Jahren wieder nach Amerika weil er beim Militaer ist und da ich nicht ohne ihn sein will, muss ich mit.
Ich hab aber ein problem. Ich wurde vor einem halben Jahr zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf 2 Jahre Bewaehrung verurteilt. Die Tat ist allerdings schon fast 3 Jahre her. Es ging um Drogenhandel in nicht geringer Menge.
Weiss jemand ob ich da ueberhaupt eine Chance auf ein Einwanderungsvisa habe?
Vielen Dank
und liebe Gruesse.

Nachdem du ja - verständlicherweise - fest planst, mit ihm in die USA zu gehen, hast du wohl keine andere Möglichkeit, als ein Visum zu beantragen und zu sehen was passiert. Ich meine aber, dass es speziell für Auswanderer auch irgendwo ein Forum gibt, in dem deine Frage vielleicht besser beantwortet werden kann.
Titel: Einreise trotz Vorstrafe???
Beitrag von: Jennifairy am 23.03.2009, 19:36 Uhr
Hallo...kurze Schilderung meines Falls: Ich wurde insgesamt zweimal verurteilt wegen BTM. Beim ersten mal 80 Tagessätze, beim zweiten mal 20. Ich möchte im Oktober für 4 Wochen einen Urlaub in den USA machen. Da in meinem Fall ein ESTA-Antrag nicht in Frage kommt, habe ich bereits alles gemacht was nötig ist, um ein Nichteinwanderungsvisa zu bekommen, abgesehen von diesem Visa-Interview (und der Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses, das notwendig ist). Da ich einen Roadtrip durch die USA vorhabe und dieser Urlaub sehr kostspielig wird, würde ich gern jetzt schon buchen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mir die Einreise verweigert wird?
Vielleicht war jemand von euch auch mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen und mir ein paar Tipps geben.
Vielen Dank schonmal.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 23.03.2009, 23:45 Uhr
Wie wir die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass du ein Visum erhältst, ist eigentlich nicht ausschlaggebend. Du schreibst ja selbst, dass der Urlaub kostspielig wird, da würde ich die Buchung davon abhängig machen, ob das Visum erteilt wird und so lange abwarten.

Bis zum Oktober ist es ja noch eine ganze Weile hin, und günstige Flüge für diesen Zeitraum werden erfahrungsgemäß auch noch (oder sogar erst) im Sommer angeboten. Oktober sollte auch nicht die Hauptreisezeit sein, so dass auch keine Notwendigkeit besteht, bereits jetzt Hotels zu buchen.

Also lieber auf Nummer sicher gehen und mit der Buchung noch warten, auch wenn es schwerfällt.
Titel: Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
Beitrag von: Bastlwastel am 16.06.2009, 16:08 Uhr
Hallo,
ich bin schon voll fertig, da ich in kürze einen neuen Job anfange und dafür in 4Wochen für 14Tage in die USA muss.
Jetzt mein großes Problem ich wurde vor ca 3 Jahren bekifft beim Autofahren erwischt und es wurde bei mir 0,5g Cannabis sichergestellt.
Ich wurde zu einer Verkehrsstraftat §316 verurteilt und habe 90 TS als Strafe bekommen (bin somit nicht Vorbestraft).
Wie muss ich mich jetzt verhalten kann ich auf dem esta Seite alle fragen mit nein beantworten da ich nicht Vorbestraft bin oder muss ich die Frage B mit ja beantworten, was ich leider glaube.
Was passiert wenn ich die Frage B mit ja beantworte ist man dann sofort durchgefallen?
Ich habe die letzten 2 Tage bestimmt 30 Euro ausgegeben für die Us Botschaft Hotline und bin jetzt genau so schlau wie vorher.
Bitte um schnelle Hilfe mir läuft die Zeit weg da ich wahrscheinlich eh zu einem Interview in die Botschaft muss. 
 
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Doc Snyder am 16.06.2009, 16:12 Uhr
Themen zusammengeführt.
Titel: Re: Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
Beitrag von: Flicka am 16.06.2009, 18:20 Uhr

Jetzt mein großes Problem ich wurde vor ca 3 Jahren bekifft beim Autofahren erwischt und es wurde bei mir 0,5g Cannabis sichergestellt.
Ich wurde zu einer Verkehrsstraftat §316 verurteilt und habe 90 TS als Strafe bekommen (bin somit nicht Vorbestraft).


Na, das stimmt so nicht. Du bist tatsächlich vorbestraft. Du hast nur das Recht, auf die Frage z.B. eines Arbeitgebers, ob du vorbestraft bist, mit "Nein" zu antworten, weil die Verurteilung nicht im Bundeszentralregister eingetragen wird.

Auf dem Einreiseformular wird ganz klar nach Vorstrafen gefragt und du bist meines Erachtens deshalb verpflichtet, mit "JA" zu antworten.

Ob die amerikanischen Behörden herausfinden würden, ob du falsch geantwortet hast, ist wieder eine andere Frage.
Titel: Re: Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
Beitrag von: Jack Black am 16.06.2009, 19:12 Uhr
Na, das stimmt so nicht.

Das ist eben die Frage.

Du bist tatsächlich vorbestraft. Du hast nur das Recht, auf die Frage z.B. eines Arbeitgebers, ob du vorbestraft bist, mit "Nein" zu antworten, weil die Verurteilung nicht im Bundeszentralregister eingetragen wird.

Contradictio in termini - man ist eben genau nur dann "vorbestraft", wenn man in einem Strafprozess verurteilt wurde und damit die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird. Kein Eintrag = keine Vorstrafe.

Wenn also wirklich nach "Vorstrafe" im Sinne einer Vorstrafe (und nicht im Sinne einer Ordnungswidrigkeit etc.) gefragt wird und es gibt keinen Eintrag im Bundeszentralregister, dann ist man auch nicht vorbestraft und kann guten Gewissens "nein" ankreuzen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Inspired am 16.06.2009, 19:31 Uhr
Eine Straftat nach §316 ist aber keine Ordnungswidrigkeit. Somit kann der Fragesteller eben nicht guten Gewissens Straftaten verneinen.

Bastlwastel, da es ja wohl seitens des Gerichtes nicht als Lappalie abgetan wurde (die Höhe der Strafe ist nach meinem bescheidenen Wissen ungewöhnlich hoch für einen Ersttäter, der mit ein bisschen Haschisch-Genasche gefahren ist), solltest du dich eher von einem Profi beraten lassen als in einem Forum.

Ich würde mich an deiner Stelle auf Gerüchteküche und Mutmaßungen nicht einlassen und ein Visum beantragen.

Titel: Re: Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
Beitrag von: Flicka am 16.06.2009, 21:02 Uhr
Contradictio in termini - man ist eben genau nur dann "vorbestraft", wenn man in einem Strafprozess verurteilt wurde und damit die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird. Kein Eintrag = keine Vorstrafe.

Wenn also wirklich nach "Vorstrafe" im Sinne einer Vorstrafe (und nicht im Sinne einer Ordnungswidrigkeit etc.) gefragt wird und es gibt keinen Eintrag im Bundeszentralregister, dann ist man auch nicht vorbestraft und kann guten Gewissens "nein" ankreuzen.

Rechtskräftige Verurteilungen werden im Bundeszentralregister eingetragen. Nur enthält des polizeiliche Führungszeugnis, das man z.B. beim privaten Arbeitgeber vorlegen muss, bestimmte Einträge aus dem Bundeszentralregister nicht. In diesen Fällen ist man auch nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber selbst von diesen Vorstrafen zu erzählen, man darf sich also als nicht vorbestraft bezeichnen.

Von daher war meine Antwort oben tatsächlich FALSCH. Gemeint war da natürlich das polizeiliche Führungszeugnis, das die Strafe nicht enthalten dürfte. Im Bundeszentralregister eingetragen ist die Strafe aber sicher.

Sorry.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Bastlwastel am 16.06.2009, 22:47 Uhr
Danke für die vielen guten Antworten!!!!!
Flicka hat es auf den Punkt gebracht und ich denke es ist so auch richtig.
Ich habe mit der Botschaft telefoniert und der Mann hat am Anfang auch gesagt das ich mit der esta einreisen darf da ich ja nicht Vorbestraft bin.
Auf mein erneutes fragen ist er dann seltsam geworden und hat gesagt das er mir nicht sagen kann was ich ankreuzen soll und er kamm dann auch mit keinem Infos mehr rüber.
Die sind wie Politiker reden können die alle viel ohne was zu konkretes einem zu sagen Hauptsache sie halten einen lange in der Leitung (2Euro/Min).
Ich bin echt ratlos habe schon versucht bei Rechtsanwälten mit Gebiet Reiserecht anzurufen aber die können einem nur helfen wenn man Kakalaken im Zimmer hatte und TUI verklagen will.

Wie hoch sind meine Chancen das ich ein Visum bekomme mit der Vorgeschichte.
Den wenn es nicht klappt, kann ich den neuen Job vergessen und weiter A. Geld beziehen!
Ist doch echt alles SCHE... wieso stellen die sich so an und warum habe ich damals so eine Dummheit begangen.


Zusatz....
Kennt wer eine Kostenlose Tel Nr. für die Botschaft?
Kennt wer einen Anwalt der sich wirklich damit auskennt?

LG :?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Inspired am 16.06.2009, 22:57 Uhr
Äääääh, du musst in vier Wochen für 14 Tage in die USA und wenn es nicht klappt, kannst du den neuen Job vergessen??????

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 16.06.2009, 23:04 Uhr
Ich würde mich an deiner Stelle auf Gerüchteküche und Mutmaßungen nicht einlassen und ein Visum beantragen.

Genau das würde ich in diesem speziellen Umfeld genau NICHT tun, denn das klappt todsicher nicht mehr in den nächsten Tagen.

Wie hoch sind meine Chancen das ich ein Visum bekomme mit der Vorgeschichte.

Null Komma Null innerhalb des vorgenannten Zeitrahmens (wenn überhaupt). Ich würde (ernsthaft) schlicht "nein" angeben und es drauf ankommen lassen. Merke: lügen an dieser Stelle ist KEINE Straftat, kann allenfalls dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Aber die Chancen, dass das wirklich aufgedeckt wird, sind nahe Null.

Ich würde es einfach versuchen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Bastlwastel am 16.06.2009, 23:13 Uhr
Danke Jack Black für diese klare Aussage!
Genau das ist das Problem habe gestern die zusage bekommen und der ungefähre Zeitraum der Reise zum Einarbeiten in den neuen Job!!

Das 2. Problem ich liebe die USA war vor 4Jahren das letzte mal dort in CA und möchte mir dieses geile Land noch öfters anschauen und nicht lebenslang nicht mehr einreisen dürfen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: ratlady am 17.06.2009, 19:39 Uhr
Ich habe mit der Botschaft telefoniert

Nein, Du hast mit einem (privaten) Call-Center telefoniert, deren Mitarbeiter i.d.R. genauso viel oder wenig Ahnung von der Materie haben wie Du selbst  :? (Habe leider selbst schon viel Geld fuer die abenteuerlichsten Falsch-Auskuenfte verschwendet...  :( )

Zitat
Zusatz....
Kennt wer eine Kostenlose Tel Nr. für die Botschaft?

Es gibt m.W. eine 069-Nummer fuer Frankfurt, die ist aber nicht kostenlos und auch nur fuer Leute, die bereits einen konkreten "Fall" in Bearbeitung haben. Allgemeine Beratung ist NICHT im Angebot.

Zur Ausgangsfrage - es ist voellig irrelevant, was in D als "vorbestraft" gilt oder eingetragen ist; die Frage ist, ob man jemals "verhaftet oder verurteilt" wurde. In Deinem Fall also eindeutig "ja". Theoretisch brauchst Du also ein Visum; praktisch sind die Chancen, mit einer Luege durchzukommen, zugegebenermassen vermutlich besser. ABER:

Merke: lügen an dieser Stelle ist KEINE Straftat, kann allenfalls dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Falsch! Merke: Eine Luege an dieser Stelle gilt als "federal crime" - falls sie Dich jetzt reinlassen und das aus irgendwelchen Gruenden spaeter mal rauskommen sollte, kannst Du Dir im besten Fall USA vermutlich auf unbestimmte Zeit abschminken...

Andere Frage - was genau machst Du denn dort "beruflich"? Je nachdem, was "einarbeiten" genau bedeutet, brauchst Du evtl. sowieso ein Visum... (?)
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 17.06.2009, 19:43 Uhr
Merke: lügen an dieser Stelle ist KEINE Straftat, kann allenfalls dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Falsch! Merke: Eine Luege an dieser Stelle gilt als "federal crime" - falls sie Dich jetzt reinlassen und das aus irgendwelchen Gruenden spaeter mal rauskommen sollte, kannst Du Dir im besten Fall USA vermutlich auf unbestimmte Zeit abschminken...

Noch falscher. Es interessiert die Toten, ob der Betroffene irgendwann wieder einreisen darf. Straftaten werden anders bestraft als durch Verweigern einer Einreise.

Ich sage nur: Dieter Nuhr...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: ratlady am 17.06.2009, 19:50 Uhr
Zitat
§ 1001. Statements or entries generally

(a) Except as otherwise provided in this section, whoever, in any matter within the jurisdiction of the executive, legislative, or judicial branch of the Government of the United States, knowingly and willfully—
(1) falsifies, conceals, or covers up by any trick, scheme, or device a material fact;
(2) makes any materially false, fictitious, or fraudulent statement or representation; or
(3) makes or uses any false writing or document knowing the same to contain any materially false, fictitious, or fraudulent statement or entry;
shall be fined under this title, imprisoned not more than 5 years or, if the offense involves international or domestic terrorism (as defined in section 2331), imprisoned not more than 8 years, or both. If the matter relates to an offense under chapter 109A, 109B, 110, or 117, or section 1591, then the term of imprisonment imposed under this section shall be not more than 8 years.


http://www.law.cornell.edu/uscode/18/1001.html (http://www.law.cornell.edu/uscode/18/1001.html)

Dass die Praxis oft ganz anders aussieht, duerfte wohl ebenfalls klar sein - dennoch finde ich, dass in diesem Forum nicht unbedingt zu Illegalitaeten aufgefordert bzw. selbige "verharmlost" werden sollten. Natuerlich nur meine Meinung - was er letztendlich macht, ist seine Sache.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: mrh400 am 17.06.2009, 20:32 Uhr
Hallo,
das ..ist doch der Sinn der ganzen blöden Fragen: eine falsche Antwort macht Dich zum Kriminellen nach Bundesrecht(!); was immer man sich drüben zuschulden kommen läßt, wenn das dazukommt (und auffliegt), ist die Zuständigkeit der Bundesbehörden gegeben und die Beweisführung ist banalst einfach.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 17.06.2009, 20:39 Uhr
eine falsche Antwort macht Dich zum Kriminellen nach Bundesrecht(!);

Und dann wird man des Landes verwiesen. Toll.

Was soll diese dumme Diskussion? Es gibt keine (funktionierende) Alternative im vorgegebenen Konstrukt, da hilft kein Lehrerzeigefinger und jegliche (Besser)-Wisserei. Die drohende Abschiebung ist das Risiko, in Anbetracht der offensichtlich sehr betrüblichen Lebenslage ein vollständig vertretbares Risiko. Ich kenne massenhaft Menschen, die nie in der USA waren und auch nie dahin wollen.

Mit Job und vollem Bauch ist es einfach, den Staatsanwalt raushängen zu lassen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: mrh400 am 17.06.2009, 20:47 Uhr
Hallo,
eine falsche Antwort macht Dich zum Kriminellen nach Bundesrecht(!);

Und dann wird man des Landes verwiesen. Toll.
nein, Du kannst schnell und komplikationslos verknackt werden, egal ob Dein anderes Vergehen ein Verkehrsdelikt war oder ein schwer nachweisbarer Mord. Zugegeben alles etwas theoretisch, aber möglich. Das ist wie bei Al Capone, der nicht wegen seiner vielfältigen kriminellen Aktivitäten eingebuchtet wurde, sondern wegen eines Steuervergehens, das ihm leicht nachzuweisen war.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 17.06.2009, 20:55 Uhr
Du kannst schnell und komplikationslos verknackt werden, egal ob Dein anderes Vergehen ein Verkehrsdelikt war oder ein schwer nachweisbarer Mord.

Man kann auch vorher schon mit dem Flugzeug abstürzen. Geht noch schneller.

Zugegeben alles etwas theoretisch, aber möglich.

Eben. Könntest Du wenigstens nur einen einzigen Fall mit Parallelen aus der Realität vorlegen: das könnte den Fragesteller vielleicht beunruhigen.

Aber nur nach Theorie gibt es vielleicht morgen schon die ganze Welt nicht mehr, weil uns ein unerkannter Komet alle dahinrafft. Nichts auf der Welt ist ohne Risiko, allein schon deshalb, weil wir nicht unsterblich sind.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 17.06.2009, 21:00 Uhr

Was soll diese dumme Diskussion? Es gibt keine (funktionierende) Alternative im vorgegebenen Konstrukt, da hilft kein Lehrerzeigefinger und jegliche (Besser)-Wisserei. Die drohende Abschiebung ist das Risiko, in Anbetracht der offensichtlich sehr betrüblichen Lebenslage ein vollständig vertretbares Risiko. Ich kenne massenhaft Menschen, die nie in der USA waren und auch nie dahin wollen.

Mit Job und vollem Bauch ist es einfach, den Staatsanwalt raushängen zu lassen.


Eine solche Bemerkung liegt neben der Sache. Du würdest einem Fragesteller, der dringend Geld braucht, von seiner Bank und dem Sozialamt aber keins mehr bekommt, ja auch nicht raten, einen Diebstahl zu begehen, bloß weil es in dieser Situation vielleicht der einzige Weg ist, eine Notsituation zu überbrücken.

Der Fragesteller will wissen, ob er im Sinne des Fragebogens bei der Einreise vorbestraft ist und welche Handlungsalternativen ihm jetzt offenstehen. Natürlich ist es Sache des Fragestellers, sich zu entscheiden, ob er versucht, noch ein Visum zu bekommen oder ob er die amerikanischen Behörden bei der Einreise über seine Vorstrafe belügt. Ihn aber aktiv darin zu bestärken, eine Straftat zu begehen, kann und darf nicht im Interesse dieses Forums sein.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 17.06.2009, 23:12 Uhr
Du würdest einem Fragesteller, der dringend Geld braucht, von seiner Bank und dem Sozialamt aber keins mehr bekommt, ja auch nicht raten, einen Diebstahl zu begehen, bloß weil es in dieser Situation vielleicht der einzige Weg ist, eine Notsituation zu überbrücken.

Eine solche Bemerkung liegt neben der Sache. Selbstverständlich würde ich niemanden jemals empfehlen, einen Diebstahl zu begehen. Das ist eine klare Straftat, die unmittelbar andere schädigt.

Eine Einreise in die USA unter den hier genannten Verhältnismäßigkeiten ist weder eine Straftat (auch wenn es noch so oft behauptet wird) und (noch wichtiger) schadet sie weder direkt noch indirekt irgendeinem Menschen dieser Welt. Das ist der entscheidende Unterschied, den es zu begreifen gilt.

Selbstverständlich ist auch diese Empfehlung keine grundsätzliche, aber sie dient eben genau dem vorgegeben Zweck, im Rahmen des vorgegeben Falles die für den Fragesteller offensichtlich lebenswichtige Situation unter Abwägung aller sinnvollen Alternativen optimal zu lösen. Ohne dass ich grundsätzlich die Einreiseformalitäten in die USA in Frage stellen will (was ja bereits an anderer Stelle im Forum geschehen ist, ich erinnere an die Frage der positiven HIV Erkrankung), sehe ich nicht, wie hier jemand anderes als auschließlich der Fragesteller selbst (wenn überhaupt) zu Schaden kommen könnte und halte das Risiko für diese unerfreuliche Lebenssituation für angemessen.

Darum geht es hier - und sonst um nichts.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Inspired am 17.06.2009, 23:47 Uhr
Es ist mit Job und vollem Bauch auch einfach, mal einem unbekannten Nickname hier im Forum zu raten, er soll es mal einfach drauf ankommen lassen. DU sitzt ja hoch und trocken, Jack Black.

Die Antworten von Ratlady und Flicka finde ich jedenfalls sehr viel fundierter als die bloße Behauptung, dass es ohnehin nicht auffallen wird, auch wenn es vermutlich so kommen wird.

Merkwürdig finde ich auch deine absurden Beispiele, während du gleichzeitig Vergleiche anderer Leute als irrelevant abtust.

Das ist in meinen Augen pure Polemik.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 18.06.2009, 15:26 Uhr
Es ist mit Job und vollem Bauch auch einfach, mal einem unbekannten Nickname hier im Forum zu raten, er soll es mal einfach drauf ankommen lassen.

Es ist einfach meine Meinung und das, was ich tun würde. Der unbekannte Nickname hat doch überhaupt rein gar nichts damit zu tun, welche Meinung (nach der explizit gefragt wurde) ich hier vertrete.

DU sitzt ja hoch und trocken, Jack Black.

Ich bezweifle, dass Du meine Lebenssituation kennst und bezweifle noch mehr, dass Du gerne mit mir tauschen wolltest. Diese Behauptung ist in der Tat allerniedrigste Polemik, da sie vollkommen kenntnisfrei aus dem Bauch heraus geschrieben wurde.

Die Antworten von Ratlady und Flicka finde ich jedenfalls sehr viel fundierter als die bloße Behauptung, dass es ohnehin nicht auffallen wird, auch wenn es vermutlich so kommen wird.

Ich habe nicht behauptet, dass es ohnehin nicht auffallen wird. Es ist nur sehr unwahrscheinlich und das Risiko (aus meiner ganz persönlichen Sicht, und nur die kann ich wiedergeben - und selbst Du scheinst es für unwahrscheinlich zu halten) der Situation angemessen. Und eine andere Vorgehensweise ist im vorgesehen Zeitrahmen gar nicht mehr möglich. Oder willst Du ernsthaft behaupten, der Fragesteller würde innerhalb von 14 Tagen problemlos ein Visum bekommen unter der Voraussetzung, dass er die Vorstrafe angibt?

Merkwürdig finde ich auch deine absurden Beispiele, während du gleichzeitig Vergleiche anderer Leute als irrelevant abtust.

Bahnhof?!

Das ist in meinen Augen pure Polemik.

Nein, Polemik pur ist u.a. Deine Annahme über meine hohe und trockene Position und insgesamt der komplette Beitrag, da er nicht weiterhilft. Eine leere Kritik an der Meinung anderer scheint hier irgendwie an der Tagesordnung zu stehen, wieso versuchst Du stattdessen nicht selbst (wie ich es versucht habe, auch wenn Dir mein Vorschlag nicht gefällt) eine Hilfe zu geben, die zumindest ansatzweise realistische Aussicht auf Erfolg hat? Stattdessen nur andere für ihre Vorschläge zu kritisieren ist ... wieder einmal Polemik pur.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 18.06.2009, 18:15 Uhr
In diesem Thread soll es ausschließlich um das Thema 'Einreise in die USA mit Vorstrafe' gehen.

Den ganzen Rest könnt ihr sehr schön hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?action=help;page=pm#pm) weiterdiskutieren.  :wink:
Vielen Dank.
Titel: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: Lenili am 30.06.2009, 21:54 Uhr
Hallo, ich möchte im Sommer also Tourist für ein paar Wochen nach USA.
Nun hatte ich 2003 2 Ladendiebstähle (1 wurde nicht weiter verfolgt, beim 2. bekam ich 10 Sozialstunden) und 2006 musste ich wegen EC-Kartenbetrug und weil ich das Schließfach aufgeschlossen habe (wusste die schlossnr.) um die karte zu holen und dann für 160 euro einkaufen zu gehen, 130 Tagessätze zahlen und stand auch vor gericht. aber keine bewährung oder gefängnis. Da ich vorbestraft bin, muss ich ein Visum beantragen. Wie sind denn diesbezüglich meine Chancen? Ist das so ein schlimmes Verbrechen, dass ich mir den Antrag gleich sparen kann? Danach habe ich NIE mehr was gemacht, habe einen geregelten Job und einen ehrlich gemeldeten Wohnsitz in Deutschland.
Bitte helft mir...
Lena
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: atecki am 30.06.2009, 21:57 Uhr
Hi Lena,

hier gibts einen informativen Thread zum Thema "Einreise mit Vorstrafe": http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.75

Grüße

Axel
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: Lenili am 30.06.2009, 22:19 Uhr
Ja den habe ich schon gelesen. Aber so ganz beantwortet er die Frage auch nicht...
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: Mig am 30.06.2009, 22:22 Uhr
jemand anderes hier aus dem Forum wird Deine Frage aber vermutlich auch nicht zu 100% beantworten können
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: Lenili am 30.06.2009, 22:27 Uhr
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt. Ist mein Fall auch "Sittlichkeit"? Nein, oder? Daher kann ich diese Frage auch beneinen.
Trotzdem habe ich aber eine Vorstrafe und komme nur mit dem grünen Zettel eigentlich nicht rein.
Oder?
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: atecki am 30.06.2009, 22:53 Uhr
Hi Lenili,

eine 100%ige Auskunft wirst Du nur von der Botschaft bekommen, denn die kennen die Vorschriften am Besten.

Grüße

Axel
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: Lenili am 30.06.2009, 23:19 Uhr
Kann man auch so zur Botschaft gehen (wegen dieser Frage) oder muss ich deshalb auch dort anrufen?
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: EDVM96 am 30.06.2009, 23:22 Uhr
hier gibts einen informativen Thread zum Thema "Einreise mit Vorstrafe": http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.75
Aufgrund der Themengleichheit habe ich die Threads mal zusammengeführt.
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: EDVM96 am 30.06.2009, 23:38 Uhr
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt.
Im englischen Originaltext steht:

"People who have ever been arrested or convicted for any offense or crime (including drug trafficking)."
-> http://germany.usembassy.gov/germany/visa/vwp.html

'arrested' ist dabei vermutlich(!) eher mit 'Haftstrafe' als mit 'verhaftet' zu übersetzen.
Aber 'convicted' (verurteilt / schuldig gesprochen) ist in dem Fall eindeutig - du kannst demnach nicht per Visa Waiver Program einreisen und benötigst stattdessen ein Visum.

Was in dem Fall die Chancen für ein Visum betrifft: Das wird dir hier niemand qualifiziert beantworten können. Versuch es einfach.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 00:27 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antworten!

EDVM96: und wenn ich das Visum beantrage, dann muss ich ja angeben dass ich vorbestraft bin, oder? Und wenn sie mich dann erst recht nicht rein lassen? Ich hab keine Ahnung wie sehr man bei der Einreise kontrolliert wird... . Oder sind die Vorstrafen im Reisepass-Chip auch vermerkt?

Lena
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Doc Snyder am 01.07.2009, 00:34 Uhr
Oder sind die Vorstrafen im Reisepass-Chip auch vermerkt?

Mit Sicherheit nicht. Auf dem Chip sind lediglich dein digitales Passfoto als biometrisches Sample sowie deine Fingerabdrücke gespeichert.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 01.07.2009, 00:35 Uhr
und wenn ich das Visum beantrage, dann muss ich ja angeben dass ich vorbestraft bin, oder?
Ich gehe davon aus, dass sie das fragen, ja.

Zitat
Und wenn sie mich dann erst recht nicht rein lassen? Ich hab keine Ahnung wie sehr man bei der Einreise kontrolliert wird...
Es ist auch nicht bekannt auf welche Daten die Immigration Officers Zugriff haben. Weder offiziell noch inoffiziell.

Zitat
Oder sind die Vorstrafen im Reisepass-Chip auch vermerkt?
Nein, dort nicht, aber anhand der Reisepassnummer könnte in irgendeiner Datenbank ja irgendetwas hinterlegt sein. Legaler / illegaler Datenabgleich amerikanischer und deutscher Behörden - wer weiß das schon?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 00:40 Uhr
Hmmm okay also das heißt, selbst wenn ich im VWP-Formular alles mit "nein" ankreuze, können sie rausfinden, dass das nicht stimmt und mich dann wieder zurück schicken. Richtig?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 01.07.2009, 00:47 Uhr
Hmmm okay also das heißt, selbst wenn ich im VWP-Formular alles mit "nein" ankreuze, können sie rausfinden, dass das nicht stimmt und mich dann wieder zurück schicken. Richtig?
Ja, die Gefahr besteht. Wobei ich generell aber jedem raten würde, bei der US Einwanderungsbehörde keine falschen Angaben zu machen. Das ist strafbar.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Doc Snyder am 01.07.2009, 00:48 Uhr
Hmmm okay also das heißt, selbst wenn ich im VWP-Formular alles mit "nein" ankreuze, können sie rausfinden, dass das nicht stimmt und mich dann wieder zurück schicken. Richtig?

Das wurde in diesem Thread schon mehrfach besprochen. Lies doch einfach mal von Anfang an durch. Die Entscheidung kann dir eh keiner abnehmen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 00:58 Uhr
Ich habe den Thread zwei mal von anfang an gelesen.
Und es wurde gesagt, dass entweder keinen Zugrif auf die Daten im BZR haben, oder dass sie doch Zugriff haben.
Und dass manche "nein" ankreuzten und es riskiert haben (ohne Probleme), andere aber sich ein Visum ausstellen lassen haben, dass aber trotzdem noch keine Einreise-Garantie ist....

Noch mal meine Frage von vorhin: Kann ich den Visa-Termin nur telefonisch / online machen, oder bekomme ich den auch vor Ort wenn ich einfach hingehe?

Danke.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 01.07.2009, 01:44 Uhr
Und es wurde gesagt, dass entweder keinen Zugrif auf die Daten im BZR haben, oder dass sie doch Zugriff haben.
Ja. Es sind eben wie gesagt alles Mutmaßungen. Oder es kommt auf den Fall an. Zufall. Willkür. Was auch immer.

Zitat
Und dass manche "nein" ankreuzten und es riskiert haben (ohne Probleme), andere aber sich ein Visum ausstellen lassen haben, dass aber trotzdem noch keine Einreise-Garantie ist....
Eine Einreise-Garantie gibt es sowieso nicht. Das letzte Wort hat immer der Immigration Officer, selbst bei korrekten ESTA/I-94W Dokumenten.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 11:36 Uhr
Ich habe den deutschen Text noch mal gelesen:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines
Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder
mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug,
verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller
oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Der ist ja nur auf Drogen und Sittlichkeit bezogen.
Nach dem Englischen Text würde aber eigentlich jeder, der für irgendetwas irgendwann verurteilt wurde ein Visum brauchen. Ich werde mir auch ein Visum holen, aber das ist ja krass, dass die Amis wegen jedem kleinen bisschen ein Visum wollen!!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: frontloop33 als gast am 01.07.2009, 11:47 Uhr
Jedes kleines bisschen?  :shock:

Also ich finde eine Vorstrafe kein "kleines bisschen". Schließlich bekommt man die ja nicht so leicht "aufgebrummt".

Und im Zweifel würde ich mich am englischen Originaltext orientieren und die Botschaft fragen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Mig am 01.07.2009, 11:55 Uhr
das habe ich auch grad gedacht - hätte es aber nicht so nett formulieren können  :wink:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 11:57 Uhr
Na der englische Text sagt doch, für jede Verurteilung. Egal wie hoch sie nun war.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: AdiW am 01.07.2009, 12:05 Uhr
Dann brauchst ein Visum, ohne Zweifel.

Wenn sie Dich beim Schwindeln für die Einreise erwischen, bekommst Du ein lebenslanges Einreiseverbot...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: magnum am 01.07.2009, 12:06 Uhr
Na der englische Text sagt doch, für jede Verurteilung. Egal wie hoch sie nun war.
Ja und? Überleg mal, wie lange es dauert oder was Du dafür tun musst, um eine Verurteilung zu bekommen, die als Vorstrafe gilt.

wenn das ein 'kleines bisschen' ist, dann weiß ich ja auch nicht....

Wo willst Du die Grenze ziehen?

Nochmal: Es steht Dir frei, die USA auf eigenes Risiko zu bereisen und die Fragen mit 'nein' zu beantworten. Die USA machen die Vorschriften und entweder du akzeptierst sie oder Du lässt es.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: NickMUC am 01.07.2009, 12:07 Uhr
Jedes kleines bisschen?  :shock:

Also ich finde eine Vorstrafe kein "kleines bisschen". Schließlich bekommt man die ja nicht so leicht "aufgebrummt".

Und im Zweifel würde ich mich am englischen Originaltext orientieren und die Botschaft fragen.

Ich lese aber im englischen Text auch nix anderes:
>>B) Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance; or been arrested or convicted for two or more offenses for which the aggregate sentence to confinement was five years or more; or been a controlled substance trafficker; or are you seeking entry to engage in criminal or immoral activities?<<

Sprich: bei Sittlichkeits- und Drogendelikten muss man bereits bei einer Verhaftung - nicht Verurteilung -  (!) JA ankreuzen, bei allen andweren Delikten nur dann, wenn man mehr als einmal zu (insgesamt) wenigstens 5 Jahren Haft verurteilt wurde. Nach meinem Verständnis kann man also sogar mit NEIN antworten, wenn man wegen eines Vergehens zu 5 oder mehr Jahren verurteilt wurde.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 12:29 Uhr
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: magnum am 01.07.2009, 12:31 Uhr
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!
Und entsprechende Antworten dazu findest Du hier im dem Thread.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: AdiW am 01.07.2009, 12:37 Uhr
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!

Sorry, Du drehst Dich im Kreis. Ruf´ doch beim Konsulat an, sie werden Dir sagen können, ob Du ein Visum brauchst oder nicht.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: NickMUC am 01.07.2009, 12:45 Uhr
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!

Nach den Buchstaben des ESTA-Formulars brauchst Du m.E. kein Visum, denn Du bist weder wegen eines Sittlichkeits- oder Drogendelikts verhaftet oder verurteilt worden, noch bist Du wegen anderer Delikte zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt worden. Natürlich kannst Du Dich bei der Botschaft vergewissern (deren Kompetenz mal vorausgesetzt), aber ich kann aus dem Formular eigentlich keine Zweifel ableiten - weder aus dem Deutschen (das ja von der US-Regierung herausgegeben wurde und somit verbindlich ist) noch aus dem Englischen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 12:56 Uhr
@NickMUC: Ja, genau das meine ich!!!! Laut ESTA gibt es keine Schwierigkeiten, da ich nicht wegen Drogen oder Sittlichkeit vorbestraft bin.
Aber ich bin eben wegen was anderem vorbestraft (vor 3 Jahren EC-Kartenbetrug mit Unterschriftsfälschung und weil ich den Schrank wo die Karte drinnen war aufgemacht habe). Und angeblich braucht man ja bei einer Vorstrafe ein Visum.

Ich versuche die mal, unter ner normalen Nummer zu erreichen, vielleicht geht es ja auch ohne die 0900....

Gruß, Lena
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: Johannes81 am 01.07.2009, 13:00 Uhr
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt. Ist mein Fall auch "Sittlichkeit"? Nein, oder? Daher kann ich diese Frage auch beneinen.
Trotzdem habe ich aber eine Vorstrafe und komme nur mit dem grünen Zettel eigentlich nicht rein.
Oder?

Meine gerine Meinung: Ladendiebstahl und EC-Kartenmißbrauch fällt unter die Sittlichkeit. Klar, Sittlichkeit ist ein weit zu definierender Begriff. Jedoch würde ich sagen, dass du mit deinem Handeln gegen den zu erwartenden Anstand und Sitten verstoßen hast, deswegen verurteilt wurdest und somit das auch angeben müsstest.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: ReflexRed am 01.07.2009, 13:15 Uhr
hier ist es doch recht gut beschrieben und demnach gehört auch 'Fraud' zu 'Moral Turpitude':
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: NickMUC am 01.07.2009, 13:15 Uhr
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt. Ist mein Fall auch "Sittlichkeit"? Nein, oder? Daher kann ich diese Frage auch beneinen.
Trotzdem habe ich aber eine Vorstrafe und komme nur mit dem grünen Zettel eigentlich nicht rein.
Oder?

Meine gerine Meinung: Ladendiebstahl und EC-Kartenmißbrauch fällt unter die Sittlichkeit. Klar, Sittlichkeit ist ein weit zu definierender Begriff. Jedoch würde ich sagen, dass du mit deinem Handeln gegen den zu erwartenden Anstand und Sitten verstoßen hast, deswegen verurteilt wurdest und somit das auch angeben müsstest.

Tscha... das ist natürlich denkbar. Ich habe mal spaßeshalber gegoogelt und die Erläuterung auf der gov.-HP ist sehr nebulös:

Zitat: >>Straftaten, bei denen ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt - dieser Art von Delikten liegen in der Regel Handlungsweisen zugrunde, die von Natur aus auf niederen Beweggründen beruhen, anstößig oder moralisch verwerflich sind und zudem unvereinbar mit den allgemein anerkannten Regeln der Sittlichkeit und den Pflichten, die gegenüber anderen Personen und der Gesellschaft im Allgemeinen bestehen. Bestimmte Faktoren wie das Alter des Straftäters oder der Zeitpunkt des Deliktes können unter Umständen Einfluss darauf haben, ob ein Delikt als Straftat betrachtet wird, bei der ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) vorliegt.  

Für nähere Informationen verweisen wir Sie auf § 212(a)(2) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1182(a)(2), § 101(a)(43) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1101(a)(43) und die zugehörigen Verordnungen und Vorschriften im U.S.-Bundesgesetzbuch (Code of Federal Regulations). <<

Ich frage mich da natürlich, welche Straftatbestände es gibt, die weder aus niedrigen Beweggründen begangen werden, noch moralisch verwerflich oder anstößig sind etc, etc, aber mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.... Wegen moralisch einwandfreier, nicht anstößiger und aus edlen Beweggründen erfolgter Handlungen wird man ja normalerweise nicht bestraft.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: PhilippJFry am 01.07.2009, 14:51 Uhr
hier ist es doch recht gut beschrieben und demnach gehört auch 'Fraud' zu 'Moral Turpitude':
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude


Eben, "moral turpitude" ist etwas ganz anderes und umfasst viel mehr Delikte als "Delikte oder Straftaten gegen die Sittlichkeit". Hier ist meines Erachtens die Übersetzung grob falsch. Und da stellt sich die Frage, was gilt, der Originaltext oder die Übersetzung.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 16:18 Uhr
Ja wie gesagt, um Konsequenzen zu vermeiden hole ich mir ein Visum und hoffe, dass ich es es bekomme.
Hat schon wer Erfahrung mit dieser 0900-Nr.?
Was fragen die am Telefon alles?
Muss ich irgendwelche Unterlagen bereit halten?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: motorradsilke am 01.07.2009, 17:14 Uhr
Zitat
Und dass manche "nein" ankreuzten und es riskiert haben (ohne Probleme), andere aber sich ein Visum ausstellen lassen haben, dass aber trotzdem noch keine Einreise-Garantie ist....
Eine Einreise-Garantie gibt es sowieso nicht. Das letzte Wort hat immer der Immigration Officer, selbst bei korrekten ESTA/I-94W Dokumenten.


Auch, wenn man ein Visum hat?

Ich dachte bisher immer, wenn man ein Visum genehmigt bekommen hat, klären die alles im Vorfeld und dann ist die Einreise sicher.

Silke
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: atecki am 01.07.2009, 17:26 Uhr

Auch, wenn man ein Visum hat?

Ich dachte bisher immer, wenn man ein Visum genehmigt bekommen hat, klären die alles im Vorfeld und dann ist die Einreise sicher.

Silke

Hi Silke,

nein, auch ein Visum garantiert nicht die Einreise. Das letzte Wort hat immer der INS-Officer bei der Einreise.

Grüße

Axel
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Lenili am 01.07.2009, 17:50 Uhr
Irgendwie hat man dann bis zur letzte Ungewissheit, ob man wirklich rein kommt.

Ich werde nächste Woche einen Termin ausmachen.

Hat von Euch jemand Erfahrung damit, wie lange das Bearbeitungsverfahren ist? Also, wann ich mein Visum dann bekommen?
Titel: Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
Beitrag von: PhilippJFry am 01.07.2009, 18:01 Uhr
Ich frage mich da natürlich, welche Straftatbestände es gibt, die weder aus niedrigen Beweggründen begangen werden, noch moralisch verwerflich oder anstößig sind etc, etc, aber mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.... Wegen moralisch einwandfreier, nicht anstößiger und aus edlen Beweggründen erfolgter Handlungen wird man ja normalerweise nicht bestraft.

Eventuell fahrlässig begangene Straftaten ...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: motorradsilke am 01.07.2009, 19:08 Uhr

Auch, wenn man ein Visum hat?

Ich dachte bisher immer, wenn man ein Visum genehmigt bekommen hat, klären die alles im Vorfeld und dann ist die Einreise sicher.

Silke

Hi Silke,

nein, auch ein Visum garantiert nicht die Einreise. Das letzte Wort hat immer der INS-Officer bei der Einreise.

Grüße

Axel

Danke, wieder was dazu gelernt.

Aber welche Gründe sind denn noch denkbar, aus denen der Officer einen nicht einreisen lassen könnte, wenn man schon ein Visum hat?

Nur so, weil dem mein Gesicht nicht passt, wird das ja wohl hoffentlich nicht gehen, oder?

Silke
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Kauschthaus am 01.07.2009, 21:14 Uhr

Aber welche Gründe sind denn noch denkbar, aus denen der Officer einen nicht einreisen lassen könnte, wenn man schon ein Visum hat?

Nur so, weil dem mein Gesicht nicht passt, wird das ja wohl hoffentlich nicht gehen, oder?


Ein Visum gilt ja für einen längeren Zeitraum. Und vielleicht ergeben sich bei manchen Leuten zwischen Visaerteilung und Einreise, bzw. mehrmaliger Einreise ja noch irgendwelche Gründe.

Grüße, Petra
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Chayenne am 01.07.2009, 23:07 Uhr
Ooooh, da habe ich ja genau mein Thema gefunden  :wink:

Also erst mal, Lena: am Telefon wollen die wissen, was du für ein Visum willst und wieso. Dann fragen sie nach deiner Reisepass-Nr. und geben dir einen Termin. Viel mehr passiert da nicht.
Und es geht wirklich nur online oder über diese 0900-Nr.

So, nun habe ich noch ein paar Fragen: ich habe meinen Termin für in 3 Wochen bekommen (bin auch vorbestraft und brauche daher ein Visum  :?). Aber ich fliege schon in 4 Wochen. Nun gibt es ja bestimmte "Notfälle". Und es ist so, dass ich an einem 1-Jahres-Training teilnehme, das 1 Monat lang in den USA statt findet. Ist dies ein Notfall?? Ich kann dieses Training sonst nicht machen, wenn ich nicht mitfliege.
Hilft da ein Brief / eine Bestätigung der Firma?
Und, kann mir jemand sagen, wie schnell das Ganze dann gehen könnte?

Danke schon mal!!!

Chayenne

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 02.07.2009, 02:02 Uhr
Aber welche Gründe sind denn noch denkbar, aus denen der Officer einen nicht einreisen lassen könnte, wenn man schon ein Visum hat? Nur so, weil dem mein Gesicht nicht passt, wird das ja wohl hoffentlich nicht gehen, oder?
Kein Panik. Diese ganzen 'worst case' Szenarien sind doch allenfalls theoretischer Natur. Wenn dem Officer was nicht passt, geht es zunächst mal zu 2nd Screening. Also ein intensiverer Einreise-Check von höheren Beamten. Es ist sicherlich noch niemandem unbegründet die Einreise verweigert worden.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 07.07.2009, 04:03 Uhr
-> US Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten (http://www.internet-law.de/2009/07/us-behorden-sollen-direkten-zugriff-auf.html)
vom 03.07.2009
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: svenk am 05.09.2009, 11:31 Uhr
Hi Leute

Ich bin der Sven bin 35 Jahre alt und habe auch mal eine Frage zu diesem Thema. :oops:
Ihr könnt es warscheinlich schon nicht mehr hören :oops:,aber trotzdem schildere ich Euch mein Problem.
Ich habe mich in meiner Jungend leider nicht so verhalten wie mann es sollte soll heissen ich bin auch Vorbestraft(Körperverletzung) wie gesagt das ist schon so 15-18 Jahre her.Nun plane ich im Dezember nach New York zu fliegen,dies scheint ja als vorbestrafter nicht so einfach zu sein,also ich will nicht illegal oder sonst auf riskanter weise in die Staten da es mein Traum ist und ich noch öfters nach Amerika möchte.
Brauch ich jetzt also ein Visum?
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?
Also wenn ich ein Visum brauche werde ich mir natürlich eins holen.
Brauch ich dann bei jedem Urlaub ein neues Visum?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß

Sven
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 05.09.2009, 11:43 Uhr
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?

Das hängt von Delikt und vom Strafmaß ab. Im Zweifel solltest Du Dich erkundigen, ob und wann der Eintrag gestrichen wurde.

Ob Du wirklich "vorbestraft" bist (warst), hängt nicht nur mit dem Eintrag ins Bundeszentralregister zusammen. Ich habe hier einen informativen Link gefunden, der sicherlich einen Hauptteil Deiner Fragen beantwortet:

http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html (http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html)

Lies das mal in Ruhe durch, vielleicht bist Du ja gar nicht vorbestraft (bzw. mußt Dich nicht als solches ausweisen).
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: svenk am 05.09.2009, 11:47 Uhr
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?

Das hängt von Delikt und vom Strafmaß ab. Im Zweifel solltest Du Dich erkundigen, ob und wann der Eintrag gestrichen wurde.

Ob Du wirklich "vorbestraft" bist (warst), hängt nicht nur mit dem Eintrag ins Bundeszentralregister zusammen. Ich habe hier einen informativen Link gefunden, der sicherlich einen Hauptteil Deiner Fragen beantwortet:

http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html (http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html)

Lies das mal in Ruhe durch, vielleicht bist Du ja gar nicht vorbestraft (bzw. mußt Dich nicht als solches ausweisen).


Danke für deine antwort werde mich gleich mal ans lesen machen :lol:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: svenk am 05.09.2009, 11:56 Uhr
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?

Das hängt von Delikt und vom Strafmaß ab. Im Zweifel solltest Du Dich erkundigen, ob und wann der Eintrag gestrichen wurde.

Ob Du wirklich "vorbestraft" bist (warst), hängt nicht nur mit dem Eintrag ins Bundeszentralregister zusammen. Ich habe hier einen informativen Link gefunden, der sicherlich einen Hauptteil Deiner Fragen beantwortet:

http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html (http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html)


habe gelesen also da ich damals Bewährung hatte bin ich wohl vorbestraft,die Tilgung meines Eintrages kann zwischen 5 - 20 Jahren liegen.Nur wo kann ich genau meinen Status erfragen.Hat jemand eine Ahnung

Lies das mal in Ruhe durch, vielleicht bist Du ja gar nicht vorbestraft (bzw. mußt Dich nicht als solches ausweisen).


Danke für deine antwort werde mich gleich mal ans lesen machen :lol:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: svenk am 05.09.2009, 11:58 Uhr
Ich habe es gelesen also da ich damals Bewährung hatte bin ich wohl vorbestraft,die Tilgung meines Eintrages kann zwischen 5 - 20 Jahren liegen.Nur wo kann ich genau meinen Status erfragen.Hat jemand eine Ahnung
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: stephan65 am 05.09.2009, 12:09 Uhr
Ich sage dir jetzt mal aus eigener Erfahrung: mach dir keine Sorgen. Wenn es auch noch Bewährung war, und soo lange her...pillepalle. Gute Reise.  :D

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: AdiW am 05.09.2009, 12:27 Uhr
Ich habe es gelesen also da ich damals Bewährung hatte bin ich wohl vorbestraft,die Tilgung meines Eintrages kann zwischen 5 - 20 Jahren liegen.Nur wo kann ich genau meinen Status erfragen.Hat jemand eine Ahnung


Das findest Du auf der Seite Zentralregister (http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/Eintragungsdauer.html):
Zitat

Wenn Sie sich Gewissheit über das Tilgungsdatum Ihrer Verurteilungen verschaffen müssen, richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage an das Bundeszentralregister. Dabei sind unbedingt Ihre vollständigen Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie Ihre Wohnanschrift anzugeben.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: svenk am 05.09.2009, 12:46 Uhr
Na das ist doch mal was danke adiw
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: svenk am 07.09.2009, 14:59 Uhr
Dies ist ein Auszug aus dem ESTA Formula:

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Für mich liest sich das so als wollten die nur wissen ob du irgentwann mal eine Straftat beganngen hast im Zusammenhang mit Drogen bzw mehrere Delikte für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug

lasse mich gerne berichtigen
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Rob am 04.12.2009, 20:01 Uhr
Also, da hier ja viel spekuliert wird, will ich Euch meine Erfahrung mitteilen.

Ich bin 27 Jahre und habe von diesen 27 Jahren bereits 43 Monate im Gefängnis gesessen, unter anderem wegen Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung (Pass), erschleichen von Leistungen und Unterschlagung. (Bitte keine Disskusion über meine Taten etc, geht mir im allgemeinen nur darum Euch meine Erfahrungen zum reisen in die USA trotz Vorstrafen zu geben)

2006 hatte ich aufgrund einer mir zugefügten Straftat eine Anzeige bei der Polizei gemacht, die letztendlich auch die US-Behörden auf den Plan brachten. (In meinem Fall United States Secret Service - Resident Office Frankfurt-Main)

Von diesen Beamten wurde ich damals befragt und man teilte ihnen auch mit das ich vorbestraft bin wegen oben genannten Delikten.

Nichtsdesto trotz, komme ich ohne Probleme jederzeit in die USA und das OHNE Visum.

(BTW, ich war von 19. August bis 30. September in U-Haft und 1 Woche später wieder in den USA)

Der Datenaustausch zwischen den USA und Deutschland was strafrechtliche Angelegenheiten angeht verläuft folgendermaßen.: Grundsätzlich MUSS jeder der zu einer freiheitsentziehenden Gefängnisstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt wurde ein Visum beantragen, da führt kein Weg vorbei, es sei denn man reist in die USA ein und kreuzt an das man nicht vorbestraft ist, was definitiv NICHT zu empfehlen ist. Solltet Ihr bei einer falschangabe erwischt werden, wird die Einreise für mindestens 10 Jahre untersagt. Grundsätzlich gillt aber das jeder der wegen Drogen und Sittlichkeitsdelikten (zu Sittlichkeitsdelikten zählt für die USA zum Beispiel Prostitution, Menschenhandel etc) vorbestraft ist ein Visum beanrtragen muss. Amerika versteht bei Drogen keinen Spaß und deshalb wird in vielen Fällen trotz Visum´s die Einreise durch einen CBP-Beamten (CBP = Customs and Border Protection) abgelehnt. Die Amis fahren in der Hinsicht eine harte Schiene!

Folgender Ablauf passiert sobald Ihr via ESTA Ankreuzt das Ihr vorbestraft seid. Alle registrierten Passagiere die die Frage einer Vorstrafe mit JA beantwortet haben kommen automatisch auf eine "Temporary Blacklist", das bedeutet das eine Einreise bis zur Endgültigen Einzelprüfung verweigert wird, sollten nicht die Ausreichenden Dokumente vorliegen (Visum)

Sobald das Visum beantragt wird, wird automatisch durch die zuständige Botschaft im Rahmen der Amtshilfe ein Antrag auf Auskunft über alle Sittlichkeits- oder andere Straftaten denen eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren zugrunde liegt. (Zum Beispiel die Art des Vergehens oder ob  ein Bezu zu den vereinigten Staaten vorlag / liegt etc pp) Sobald diese Unterlagen der US Botschaft vorliegen entscheidet diese über den Visumsantrag. Der Grund warum die letztendliche Entscheidung beim zuständigen CBP-Officer am Flughafen oder Schiffshafen liegt ist ziemlich simpel. Die Bestimmungen für die Einreise von vorbestraften ändert sich viel zu oft, so das zwischen Genehmigung des Visums und der tatsächlichen Einreise teilweise mehrere Wochen stehen. Aus diesem Grund kann der zuständige CBP-Officer am jeweiligen Point of Entry auf die Daten der Botschaft welche zur Genehmigung des Visum geführt haben zugreifen und diese auf Aktualität prüfen. Sollten sich bestimmte Sachen geändert haben entscheidet der CBP-Officer entsprechend den Regelungen des Department of Homeland Security, kurz DHS. Entgegen vieler Behauptungen hier gibt es keine rumgemorchel bei den Amis, denn was die Einreise angeht, arbeiten sie "strictly by the book", was so viel wie strikt nach den Regeln bedeutet.

Was Fragen zur Einreise in die USA trotz einer Vorstrafe angeht, empfehle ich ALLEN sich mit folgenden US-Behörden in Verbindung zu setzen, denn diese haben IMMER tagesaktuelle Informationen und auch entsprechende Leute die bei Nachfrage gerne behilflich sind.

Folgende Behörden sind für die Einreise und die Überprüfung zuständig:

DHS - Department of Homeland Security (dhs.gov)
CBP - Customs and Border Protections (cbp.gov)
ICE - Immigrations and Customs Enforcement. (ice.gov)

Diese 3 Behörden sind die wichtigesten Ansprechpartner in Sachen Einreise trotz Vorstrafe und sollten meiner Meinung nach vor der Botschaft konsultiert werden.

Solltet Ihr mir nicht glauben, fragt bei diesen Behörden nach. :)

In diesem Sinne noch einen schönen Abend.

Und ich freue mich auf den 20. Dezember, denn dann geht es wieder nach NY Weihnachten und Silvester feiern. TROTZ VORSTRAFE  :lol:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Dan1977 am 07.12.2009, 17:45 Uhr
Hi,
werde hier nicht schlau aus den ganzen Äußerungen... :(
Also ich wurde 2005 zu einer 3 jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Diese Bewährungsstrafe besteht seit September 2008
nicht mehr. Die Strafe wurde wegen Helerei ausgesprochen... Habe mir allerdings vorher und auch nachher nie mehr etwas zu Schulden kommen lassen! Außerdem befinde ich mich in einem sehr gefestigten sozialen Umfeld mit langjährigem festen Arbeitsplatz und Partnerschaft.
Trotzdem habe ich jetzt ein Riesenproblem, da ich mich vorher nicht richtig informiert habe.
Ich habe für den August 2010 eine Flugreise nach L.A. gebucht und auch schon bezahlt. Möchte mit meiner Freundin einen 2 wöchigen Urlaub in Californien verbringen. Mittlerweile, nachdem was ich hier alles gelesen habe, bestehen für mich 2 Möglichkeiten:
1. Ein Visum beantragen welches mir wahrscheinlich verweigert wird...
2. Auf dem Frageformular zur Einreise mit "Nein" antworten, da ich ja nicht 5 Jahre im Gefängnis war und auch noch nie etwas mit Drogen oder Gewaltverbrechen am Hut hatte.

Eigentlich kann ich mich nur für Möglichkeit 2 entscheiden, da ich das Geld für den Flug (ca. 1350,--€ f. 2 Pers.) eh nicht mehr zurückbekomme. Was denkt ihr? Selbst wenn ich ein Visum bekomme, das letzte Wort hat ja immer noch der Officer
beim Check-in... Was für ein Mist, hätt ich das früher gewußt... Hätte bestimmt auch andere Länder gegeben, die mein Geld gerne angenommen hätten...

LG Dan
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: stine1_usa am 08.12.2009, 07:54 Uhr

2. Auf dem Frageformular zur Einreise mit "Nein" antworten, da ich ja nicht 5 Jahre im Gefängnis war und auch noch nie etwas mit Drogen oder Gewaltverbrechen am Hut hatte.


Ich würde in dem Fall "nein" ankreuzen, denn das entspricht ja der Wahrheit.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Rob am 24.12.2009, 15:56 Uhr
Genau so siehts aus. Der Punkt ist einfach das Du keine Eintragungen wegen irgendwelchen Drogendelikten, Sittlichkeitsvergehen oder Verbrechen hast. Mach Dir keinen Kopf! Wie gesagt, ich hab knapp 4 Jahre im Knast gesessen und war von August bis September auch "mal wieder" in Haft, also keine Bange!

Frohes Fest an alle und schöne Grüße aus NY. :) :P
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: germaniac am 16.02.2010, 17:22 Uhr
Hier wurde viel darüber diskutiert, OB man ein Visum braucht und OB man vorbestraft ist. Das kann ich beides eindeutig mit ja beantworten, da im Falle meines Freundes die Vorstrafe 5 Jahre beträgt. Meine Fragen sind hingegen:
- ob man bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes überhaupt eine Chance hat, ein Visum zu bekommen. (Mord selber steht ja als Ablehnungsgrund explizit auf der Liste, aber über versuchten Mord finde ich nichts)
- wie groß die Chance ist, dass man abgewiesen wird.
Wir wollen Urlaub machen, uns aber nach Möglichkeit auch die Option des Auswanderns oder wenigstens weiterer Urlaube offen halten. Ich fürchte, die Anworten werden negativ ausfallen, aber ich möchte es wenigstens gerne wissen. Danke schon mal vorab.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: stephan65 am 16.02.2010, 18:22 Uhr
Meine Fragen sind hingegen:
- ob man bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes überhaupt eine Chance hat, ein Visum zu bekommen. (Mord selber steht ja als Ablehnungsgrund explizit auf der Liste, aber über versuchten Mord finde ich nichts)
- wie groß die Chance ist, dass man abgewiesen wird.

Da ihr sowieso zwecks Visum zur Botschaft müsst, fragt dort bzw. ruft an. Ich glaube nicht, dass hier soo viele Erfahrung mit versuchtem Mord haben. Was hilft es euch, wenn jetzt 4 Leute einfach mal "tippen" (Mein Tipp: vergesst es, zumindest der/die Verurteilte)?

Übrigens,
Zitat
... uns aber nach Möglichkeit auch die Option des Auswanderns ... offen halten.
ich glaube, das würde ich (erst mal) nicht erwähnen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: PhilippJFry am 16.02.2010, 19:51 Uhr
Um sicher zu gehen ist es in der Tat ist es das beste, die Botschaft zu fragen. Hier im Forum gibt es soweit ich weiß keine Experten im amerikanischen Recht.


Aber ich würde mir keine Hoffnung machen. Ich verstehe diesen Satz :

No waiver shall be provided under this subsection in the case of an alien who has been convicted of (or who has admitted committing acts that constitute) murder or criminal acts involving torture, or an attempt or conspiracy to commit murder or a criminal act involving torture.


so, dass es auch bei versuchtem Mord nicht geht.

(Quelle: http://www.travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html)

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: germaniac am 17.02.2010, 09:08 Uhr
Ich verstehe diesen Satz :

No waiver shall be provided under this subsection in the case of an alien who has been convicted of (or who has admitted committing acts that constitute) murder or criminal acts involving torture, or an attempt or conspiracy to commit murder or a criminal act involving torture.

so, dass es auch bei versuchtem Mord nicht geht.

(Quelle: http://www.travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html)

Da geht es ja wieder um den Waiver (oder?), dass er den nicht bekommt ist mir klar.

Das mit dem Auswandern wird natürlich bei dem Antrag nicht erwähnt, wäre ja schön blöd, selbst ohne jegliche Vorstrafe. Wollte es nur Euch hier mitteilen, dass es uns nicht darum geht, einmal einzureisen egal was danach ist, sondern wir eine Einreisesperre o.ä. vermeiden wollen.

Danke trotzdem für die beiden Antworten. Ich fürchte, bei der Botschaft komme ich auch nicht weit (werd's aber natürlich versuchen), es war hier auf jeden Fall einen Versuch wert. Vielleicht kommen wir ja tatsächlich irgendwann in die USA, auch wenn ich es nicht glaube. :|
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: CaptainC am 23.02.2010, 16:27 Uhr
Ist die Frage, ob der Einreisebeamte überhaupt sieht, dass eine Vorstrafe besteht (Entschuldigung falls das schon diskutiert wurde). Kann mir aber kaum vorstellen, dass der Beamte Zufgriff auf das Vorstrafenregister eines jeden deutschen hat.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: PeterPan am 02.03.2010, 12:51 Uhr
Hallo Forumsmitglieder,

bin neu hier und habe zum Anfang gleich eine Frage.... :roll:

Wir (6 Leute im Alter 40-48) haben für den Sommer (August) eine Tour durch den Westen der USA geplant - und auch schon im letzten Jahr soweit gebucht.
Nun hat sich ein Reisemitglied intensiv in einem anderen Forum mit der Frage bzgl. Vorstrafe und Einreise in die USA beschäftigt (als stiller Mitleser) je mehr  darüber gelesen wurde  - umso größer wurde die Unruhe.

Fakt ist - vor fast nunmehr 25 Jahren hatte dieses Reisemitglied eine dumme Jugendsünde begangen (Unterschlagung) dieses Reisemitglied war damals noch unter 21 (haarscharf) und wurde mit einer "Jugendstrafe" versehen. Diese Jugendstrafe war - vier Wochen Sozialstunden =Gemeinnützige Arbeit sowie eine Wiedergutmachung - also den begangenen Schaden mit ZInsen und Zinseszins zurückzahlen. Was alles getan wurde.

Was nicht bekannt ist, ob je eine Vorstrafe ausgesprochen wurde - das Urteil ist nicht mehr vorhanden -der damalige Anwalt nicht mehr aktiv( laut Internet heisst es aber auch - jedes Urteil käme einer Vorstrafe gleich?)

Diese Zeit wurde irgendwie auch verdrängt - was jedoch ganz sicher ist - es besteht kein Eintrag im Führungszeugnis - auch nicht im BZR - welches angefordert wurde anfang des Jahres.
 
Bei Jobantritt wurde auf "Herz und Nieren" geprüft - und das war vor ca. 15 Jahren - wo ein solches Führungszeugnis zwingend notwendig ist/war!

Jedenfalls hat unser Reisemitglied schon den ESTA Antrag ausgefüllt (vor Buchung) - und alles mit NEIN beantwortet - in der Gewissheit korrekt zu handeln - kein Eintrag im BZR - heisst hier in Deutschland, man kann sich als NICHT Vorbestraft ansehen und auch ausgeben - jedoch nicht vor Gericht!

 
Unter anderem wurde in dem anderen Forum geschrieben, dass dieses deutsche Recht nicht auf amerikanischem Boden bestand hat und man würde schlicht wieder eine Straftat begehen, wenn man mit NEIN ankreuzt.

Unser Reisemitglied ist schon fast soweit den Urlaub abzublas.

Meine Frage nun hiermit - kann sich unser Reisemitglied tatsächlich mit ruhigem Gewissen nunmehr als NICHT vorbestraft bezeichnen? Inwieweit gilt dieses deutsche Recht für Touristen in den USA? Was ich damit meine - legt man als Tourist dieses Recht  an der Grenze ab? Diebstahl / Unterschlagung ist nun mal das, was es ist - keine Frage - aber dessentwegen sein ganzes Leben in Angst und Schrecken zu leben, erscheint mir persönlich etwas heftig. Auf der anderen Seite gibt es Sachen, die in den USA strafbar sind - in Deutschland aber nicht - will heissen, in den USA kann man dafür bestraft werden in D aber nicht.  Ob es umgekehrt ist, weiss ich nicht.

Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen -  :oops:mit der Bitte KEINE Moralpredigt oder gar den Hinweis sich ein anderes Urlaubsland zu suchen - davon hab auch ich genügend in dem anderen Forum gelesen - und ehrlich gesagt haben sich mir die Haare teilweise gesträubt - eine verübte Straftat ist nun mal eine Straftat - das, ist m.E.  auch jedem klar - genügend Vorwürfe macht sich betreffende Person selbst -


Vielen Dank für`s Mitlesen und eventuell für Rückantworten.

Liebe Grüße Miss Doubtfire
 
  
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 02.03.2010, 13:14 Uhr
Unter anderem wurde in dem anderen Forum geschrieben, dass dieses deutsche Recht nicht auf amerikanischem Boden bestand hat und man würde schlicht wieder eine Straftat begehen, wenn man mit NEIN ankreuzt.

Jaja, das sind unsere oberkorrekten, deutschen Allesrichtigmacher und Miesredner. Beweisen kann natürlich niemand so eine Behauptung, aber schonmal sinnfrei Angst machen.

Ich kann nur empfehlen: vergesst den ganzen Müll, der darüber geschrieben wird. Selbsverständlich wird dort NEIN angekreuzt und dann wünsche ich Euch einen schönen Urlaub.

Unser Reisemitglied ist schon fast soweit den Urlaub abzublas.

Im Leben nicht!

Meine Frage nun hiermit - kann sich unser Reisemitglied tatsächlich mit ruhigem Gewissen nunmehr als NICHT vorbestraft bezeichnen?

Natürlich.

P.S.: Ein hilfreicher Link: http://www.123recht.net/Kann-ich-mich-trotz-einer-Eintragung-im-Bundeszentralregister-als-nicht-vorbestraft-bezeichnen-__a2693__p5.html (http://www.123recht.net/Kann-ich-mich-trotz-einer-Eintragung-im-Bundeszentralregister-als-nicht-vorbestraft-bezeichnen-__a2693__p5.html)
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Kauschthaus am 02.03.2010, 13:21 Uhr
Hallo Miss Doubtfire,

das Reisemitglied soll sich einfach auf den Urlaub freuen.
So wie Du die Sache schilderst halte ich es für ausgeschlossen, dass er irgendwas zu befürchten hat, bzw. irgendwas falsch angekreuzt hat.

Grüße, Petra
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: usa2008 am 02.03.2010, 21:15 Uhr
Zitat
Unter anderem wurde in dem anderen Forum geschrieben, dass dieses deutsche Recht nicht auf amerikanischem Boden bestand hat und man würde schlicht wieder eine Straftat begehen, wenn man mit NEIN ankreuzt.

Vom gesunden Menschenverstand her (nicht weil ich Ahnung von Recht habe) halte ich das für Blödsinn. Wenn ich den ESTA-Antrag ausfülle, beantworte ich die Fragen nach der deutschen Rechtslage, da ich die amerikanische sicher nicht
kennen muss, um in den USA Urlaub zu machen und nach deutschem Recht ( und das weiß ich nun wieder mit 100% Sicherheit) ist man nicht vorbestraft, wenn die Tat nach dem Jugendstrafrecht beurteilt wird und der "Täter" Arbeitsstunden ableisten und Wiedergutmachung leisten muss.
Also, genießt euren Urlaub und macht´s nicht schlimmer als es ist oder besser war.

Übrigens:
Eine ganze Anzahl "öffentlicher Persönlichkeiten" wäre ansonsten wegen solcher Jugendsünden vorbestraft!!

Gaby

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: stephan65 am 02.03.2010, 21:19 Uhr
Und selbst wenn er vor 25 Jahren tatsächlich vorbestraft war, ja mei  8)...ich war auch mal jung und wild, so vor 27 Jahren.  :lol: kein Problem. Viel Spaß dort!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: PeterPan am 03.03.2010, 08:26 Uhr
Hallo und Guten Morgen,


zunächst einmal Danke für die Antworten.

@Petra - exakt wie ich es schilderte - damal zu DM Zeiten waren es knappe 2000 DM - warum auch immer - keine Ahnung - unnötig - denn mit den kompletten "Zusatzkosten" wie Zinsen, Anwaltskosten etc - hätte der gute Mensch ein Bike der Extraklasse bekommen!  :?

@jack Black- es sind überwiegend deutsche Einwanderer, die das Recht und damit den Zeigefinger der Moral sehr hoch heben und nebenher den Deutschen einiges absprechen. Ich gestehe, als ich ne Zeitlang dort mitgelesen habe, war auch mir ziemlich mulmig und ich dachte nur  -mein Gott, da stehen wir womöglich und einer von uns darf nicht einreisen, weil der zuständige Officer Einblick in die "Verbrecherkartei" hat. Zumindest ist dieser Eindruck entstanden. Und unser Reisemitglied war natürlich obernervös - denn mit Hindernissen dieser Art Vergangenheitsbewältigung hatte er nicht im geringsten gerechnet - zumal es unser erster Trip in die USA ist.
Alle Versuche ihn zu beruhigen sind bis gestern Abend fehlgeschlagen  dafür Danke.

@usa2008 - so seh ich dies auch - rein vom Gefühl her -

@stephan 25

 :roll:wild ist er nicht mehr - zumindest kann er sich nun ein Bike leisten  :wink:

Ich für mich weiss nicht, was ich von solchen Fragen bzgl. Esta halte - eine enorme Datenflut - wie man die tatsächlichen Terroristen dabei ausfiltern möchte, ist mir ein Rätsel  -

Lieben Gruß und herzlichen Dank  
MIss Doubtfire  
Titel: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
Beitrag von: OBI am 03.03.2010, 12:02 Uhr
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem, ich habe Flüge nach L.A gebucht am 17.05. Jetzt ist mich im später eingefallen das es ja diese neuen Reisebestimmungen gibt.

Es sieht wie folgt aus ich bin im Jahre 2007-2008 wegen BTM aufgefallen. Wurde hier zu 90 Tagessätzen zur Kasse gebeten. In Deutschlang gilt man ab dem 91 Tagessatz als vorbestraft darf ich hier denn bei der einreise den Punkt 2 mit NEIN beantworten da ja hier steht ob ich vorbestraft bin und ähnliches.

Müsste ich doch eigentlich mit einem reinem Gewissen den Urlaub antreten können?!

Ich habe hier schon ein paar Infos im Forum zusammengetragen und hier wird immer nur von einer Vorstrafe gesprochen die die jeweiligen Personen haben.

Vielleicht könnt ihr mit helfen
Titel: Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
Beitrag von: atecki am 03.03.2010, 12:10 Uhr
Hi Obi,

direkt unter Deinem Posting findest Du folgenden Thread:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.0

Dort wird das Thema ausführlich behandelt. Einfach mal durchlesen ;-)

Grüße

Axel

PS: Ein Fragezeichen nach den Tagessätzen wäre hilfreich, da Du ja eine Frage stellst und keine Feststellung triffst ;-)
Titel: Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze !?
Beitrag von: OBI am 03.03.2010, 14:28 Uhr
Hallo,

so ich habe mir mal ein wenig Zeit genommen den oben genannten Text zu lesen. Leider wird hier immer nur von vorbestraften Personen gesprochen. Habe auch gerade mal mit meinem Anwalt gesprochen der meinen ganzen Fall bearbeitet hat, er sagte ich darf mich als nicht vorbestraft sehen da meine Strafe nicht höher als 90 Tagessätze war.

Nur muss ich ja diese ominösen Fragen beantworten, die ich meiner Meinung nach mit NEIN beantworten kann.

Kennt jemand einen selbigen Fall oder hat es selbst erlebt?! Gab es Probleme oder ähnliches.
man liest ja viel, mal so mal so.! Problem ist ich reise ja mit der Familie und wenn ich dann nicht ins Land kommen, oh oh.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: PhilippJFry am 03.03.2010, 14:44 Uhr
Hallo Miss Doubtfire,

das Reisemitglied soll sich einfach auf den Urlaub freuen.
So wie Du die Sache schilderst halte ich es für ausgeschlossen, dass er irgendwas zu befürchten hat, bzw. irgendwas falsch angekreuzt hat.

Grüße, Petra

Um Ergebnis stimme ich mit Euch überein, aber eines möchte ich dennoch zu bedenken geben:




Meine Frage nun hiermit - kann sich unser Reisemitglied tatsächlich mit ruhigem Gewissen nunmehr als NICHT vorbestraft bezeichnen?

Natürlich.

P.S.: Ein hilfreicher Link: http://www.123recht.net/Kann-ich-mich-trotz-einer-Eintragung-im-Bundeszentralregister-als-nicht-vorbestraft-bezeichnen-__a2693__p5.html (http://www.123recht.net/Kann-ich-mich-trotz-einer-Eintragung-im-Bundeszentralregister-als-nicht-vorbestraft-bezeichnen-__a2693__p5.html)

Da bin ich mir nicht so sicher. Nach deutschem Recht stimmt das sicherlich. Aber auch nach amerikanischem Recht? Und ich gehe mal davon aus, dass die Einreise in die USA sich nach amerikanischem Recht richtet, oder sehe ich das falsch?

Allerdings hat der amerikanische Immigration Officer keinen Einblick in deutsche Strafakten. Unterm Strich dürfte es also wirklich keine Probleme geben, wenn man Nein ankreuzt.
Titel: Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
Beitrag von: Aaronp am 03.03.2010, 14:46 Uhr
Wie du das handhabst bleibt im Endeffekt deine Entscheidung. Schau mal auf die Seite

http://vienna.usembassy.gov/de/embassy/cons/niv_waiver.htm

Zitat
Personen, die jemals wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen wurden oder eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gesprochen wurden (einschließlich Drogenhandel).


Danach würde ein Schuldspruch ausreichen.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
Beitrag von: PhilippJFry am 03.03.2010, 14:59 Uhr
http://vienna.usembassy.gov/de/embassy/cons/niv_waiver.htm

Zitat
Personen, die jemals wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen wurden oder eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gesprochen wurden (einschließlich Drogenhandel).

Danach würde ein Schuldspruch ausreichen.

Meines Wissens führt nicht jede Festnahme oder jeder Schuldspruch wegen jedes Vergehens oder Verbrechens dazu, dass man ein Visum braucht. Allerdings reicht jede Verhaftung oder jeder Schuldspruch wegen BTM-Verstößen aus, vgl.

Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance; or been arrested or convicted for two or more offenses for which the aggregate sentence to confinement was five years or more; or been a controlled substance trafficker; or are you seeking entry to engage in criminal or immoral activities?

Auf der anderen Seite haben die USA keinen automatischen Zugriff auf deutsche Akten. Muss jeder selbst wissen.
Titel: Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze ?
Beitrag von: OBI am 03.03.2010, 15:26 Uhr
Danke für die Infos,

ja was soll ich dazu sagen, ich habe nicht gehandelt nur konsumiert. Ich habe schon einiges gelesen das die auf keine Akten oder sogar auf das Bundeszentralregister zugreifen. Ich stelle mir halt die Frage wie die Officers bei so einem riesigen Ansturm täglich die leute rausfischen sollen die irgendwann mal wegen irgendwas am Hut gehabt haben.

Ich habe hier eher ein gutes Gefühl bei der Sachen. Ich glaube schon das die dort auf irgendwelche Karteien zugreifen können auf jeden fall auf die most wanted People .

Ich habe mal google benutzt ob irgend jemand abgewiesen worden ist. leider hatte ich keine treffer. Es war einer dabei der 2 gram Weed im Socken versteckt hatte, aber ist ist mal wirklich selten blöd.

Wie gesagt ich mache mir da eher nicht so die sorge aber fragen kostet ja nix.

Wie sieht das denn aus wenn ich dieses ESTA ausfülle?! Da kommt ja ein feedback von der ESTA, damit wird doch schon gesagt ob du darfst oder nicht.Auf welche Karteien greifen die denn zu? Oder wie läuft es genau?

Grüße
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: PeterPan am 03.03.2010, 16:09 Uhr
Zitat
Da bin ich mir nicht so sicher. Nach deutschem Recht stimmt das sicherlich. Aber auch nach amerikanischem Recht? Und ich gehe mal davon aus, dass die Einreise in die USA sich nach amerikanischem Recht richtet, oder sehe ich das falsch?

Hallo
tja - auf jeden Fall geh` ich mal davon aus, dass bei der Einreise amerik. Recht gilt - inwieweit allerdings davon deutsches Recht "beschnitten" wird - darüber gibt es (auch im Web) keine klare Aussage!  (Natürlich muss ich mich in den Staaten selbst an diese Regeln halten - aber wie ich denke - in den Staaten).

Es gibt aber auch Gesetze, nach denen ein Mensch in den Staaten verurteilt wird - damit also auch vorbestraft ist - und für das selbige "Vorgehen" (Vergehen kann ich nicht schreiben) bleibt man in Deutschland vollkommen unbehelligt.

Alkohol öffentlich mit sich tragen, Kinder unbeaufsichtigt lassen, nackt vor einem Kind (ganz kurios -im eigenen Haus nackt von einem vorbeispazierenden Kind gesichtet - war im TV) wenn ich hier in D eine Flasche oder Dose Bier trinke ist das doch normal - im Schwimmbad oder Sauna sitze ich nackt - auch wenn Kinder dabei sind - wäre demnach dann auch etwas, was ich in D vollkommen ungeniert leben kann in den Staaten dafür aber belangt werde.

In den USA ist eine Vorstrafe sozusagen "lebenslänglich" in Deutschland wird man über einen gewissen Zeitraum wohl vorbestraft sein - aber nach Tilgung sämtlicher Einträge darf man sich eben als NICHT vorbestraft bezeichnen. Und diese Gesetze macht man ja nicht einfach so, damit ein anderer Staat drauf hustet. Ist so mein Gedanke gerade.

Ich möchte hier keine Straftat schönreden - glaube aber kaum, dass ein ehemaliger "Dieb" oder Koksbesitzer eine  große Gefahr für die Staaten darstellt; und darum geht es doch letztendlich - um die Terroristen - wie will man die denn in der ganzen DAtenflut raussuchen oder gar finden?  

Auchgibt es wohl ganz unterschiedliche Auffassungen was die Tat selbst anbelangt
aus niederen Beweggründen - moral. verwerflich etc......das ist doch auch eigene Interpretation - von Land, von Staat

Ich spreche nun von den Jugendsünden- nicht von Mord, schweren Raubüberfällen, heftige Körperverletzungen - ich glaube, so ganz hundertprozent kann da niemand Auskunft geben - die Botschaft nicht, der Anwalt nicht - das Netz auch nicht.

Gruß Miss Doubtfire

Titel: Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
Beitrag von: PeterPan am 03.03.2010, 16:12 Uhr
Zitat
Wie sieht das denn aus wenn ich dieses ESTA ausfülle?! Da kommt ja ein feedback von der ESTA, damit wird doch schon gesagt ob du darfst oder nicht.Auf welche Karteien greifen die denn zu? Oder wie läuft es genau?

Hallo,

Esta habe ich binnen Sekunden "bewilligt" bekommen. Es ist eine Bestätigung aber keine hundertprozentige Erlaubnis einreisen zu dürfen. Das entscheidet der Officer der dann vor dir sitzt!

Gruß Miss Doubt
Titel: Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
Beitrag von: Kauschthaus am 03.03.2010, 16:22 Uhr
Hallo OBI,

ich werde Deine Frage an den oben verlinkten Thread anhängen.

Da ich dir als Gast aber keine PN schicken kann, um das mitzuteilen, lasse ich den Thread hier noch eine Weile getrennt. Ich nehme einfach an, dass Du das dann lesen wirst.

Grüße, Petra
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: OBI am 04.03.2010, 16:06 Uhr
Hallo, ich sage es mal so.

Ich hier in Deutschland werde mit meiner Straftat unter 91 Tagessätzen als nicht vorbestraft gesehen. Wenn ich nun in die USA einreise und mir erstmal die Gesetzeslage der USA ansehen muss um bloß nicht in ESTA falsche angaben zu machen würde ich ja bekloppt werden.
Ich habe heute mal auf doof meinen Arbeitskollegen gefragt der wöchentlich in den USA ist ob die Officers so übelst streng sind wie hier gemeint wird, meinte er nur jede einreise die er macht wird ohne Probleme genehmigt. Die Amis sollen eher froh sein dass wir D zu denen kommen und unser € mitbringen, da deren Money ja eh nix Wert is. Der Officer fragt 2-3 blöde Fragen scannt die Augen und die Finder ab dann gibt den Stempel, fertig. Sollte natürlich jemand mit langem Bart und Gewand auftauchen ( ich meine jetzt nicht den Weihnachtsmann ) der nur einen Hinflug gebaucht hat, würde es Probleme geben. Ich denke einfach es wird hier alles sehr überbewertet und Angstmache. Ich hab jedenfalls keine, da ich mich ja auf meinen Urlaub freuen möchte.

Jedenfalls werde ich alle Fragen mit NEIN beantworten, da ich mich ja mit dem USA Recht nicht auskenne und auch einfach nur Urlaub machen möchte, PUNKT.
Ich werde dann berichten wie es war das hier eventuell auch mal jemand seinen Senf dazu geben kann, weil hier wirklich nur gesundes Halbwissen im Raum steht.

Also macht euch nicht so viele Gedanken, fliegt hin wenn Ihr nicht gerade von Interpol oder vom FBI gesucht werdet und macht euch schöne Urlaubstage.!

Grüße

 
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: PhilippJFry am 04.03.2010, 16:32 Uhr
Ich hier in Deutschland werde mit meiner Straftat unter 91 Tagessätzen als nicht vorbestraft gesehen. Wenn ich nun in die USA einreise und mir erstmal die Gesetzeslage der USA ansehen muss um bloß nicht in ESTA falsche angaben zu machen würde ich ja bekloppt werden.

Naja, wenn ein Ausländer nach Deutschland einreisen will, muss er sich auch zuerst über die Gesetzeslage in Deutschland (genauer: Ausländerrecht bzw. Einreisebestimmungen) kundig machen. Und das gilt für jedes Land der Erde.


Ich habe heute mal auf doof meinen Arbeitskollegen gefragt der wöchentlich in den USA ist ob die Officers so übelst streng sind wie hier gemeint wird, meinte er nur jede einreise die er macht wird ohne Probleme genehmigt.

Ich kann mich nicht erinnern, dass hier irgendjemand gesagt hat, dass die Officers übelst streng sind. Wir haben nur auf Fragen geantwortet. Die Fragen waren, ob man bei Vorliegen bestimmter Vorstrafen bzw. Verurteilungen die einschlägige Frage mit "Nein" beantworten kann. Kann man natürlich und wie gesagt sieht der Einwanderungsbeamte nicht an seinem Bildschirm, ob jemand in Deutschland verurteilt wurde. Aber das Ankreuzen von "Nein" ist dann trotzdem eine falsche Antwort. Sollen wir hier einfach den Fragestellern die Unwahrheit sagen? Das Risiko muss jeder für sich selbst abwägen und alle hier haben deutlich gemacht, dass sie das Risiko für äußerst gering bzw. nicht vorhanden einschätzen. Aber es bleibt - wenn auch ohne jede Sanktion - eine falsche Antwort. Dabei geht es natürlich nicht darum, irgendjemanden moralisch zu verurteilen, im Gegenteil. Man kann auch mit guten Gründen die amerikanischen Einreiseformalitäten für übertrieben halten. Aber sie sind nun mal so wie sie sind.
Titel: !
Beitrag von: Jack Black am 04.03.2010, 16:54 Uhr
Da bin ich mir nicht so sicher. Nach deutschem Recht stimmt das sicherlich. Aber auch nach amerikanischem Recht? nd ich gehe mal davon aus, dass die Einreise in die USA sich nach amerikanischem Recht richtet, oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du insofern falsch, als dass die Beurteilung, ob es sich bei dem begangenen Delikt um eine Straftat handelt oder nicht, sich selbstverständlich nach dem Ursprungsland und dem dort gesprochenen Urteil richtet und nicht danach, wie eine vergleichbare Tat vielleicht(!) in den USA hätte abgeurteilt werden können. Das ist einfach vollkommen unmöglich, jegliche Handlung seines eigenen Lebens einer hypotetischen Betrachtung zu unterwerfen, ob sie im gastgebenden Land vielleicht eine Straftat hätte darstellen können.

Das ist ungefähr so (um auch den anderen Punkt zu erwähnen, dass man sich als Gast an das Gastgeberland zu orientieren hätte), als wenn ein Moslem mit mehreren Frauen sich bei Einreise in Deutschland dem Haftrichter vorstellig macht, weil hier Vielweiberei nicht erlaubt ist, er diese aber zu Hause betreibt. Und im Gegenzug wandern wir Deutsche mit Anstand und Freude in islamische Gefängnisse bei Grenzüberschreitung, weil wir zu Hause Alkohol getrunken haben und das auch noch öffentlich.

Es kann doch gar nicht anders gehen als die Urteile (und nicht die Taten) zur Bewertung heranzuziehen, die ausgesprochen und verhängt wurden.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: pierremw am 04.03.2010, 17:52 Uhr
Hi,

Zitat von: Gast
Ich denke einfach es wird hier alles sehr überbewertet und Angstmache. Ich hab jedenfalls keine, da ich mich ja auf meinen Urlaub freuen möchte.

Jedenfalls werde ich alle Fragen mit NEIN beantworten, da ich mich ja mit dem USA Recht nicht auskenne und auch einfach nur Urlaub machen möchte, PUNKT.
Ich werde dann berichten wie es war das hier eventuell auch mal jemand seinen Senf dazu geben kann, weil hier wirklich nur gesundes Halbwissen im Raum steht.

Wieder einmal jemand, der als Antwort auf seine Frage nicht das gelesen hat, was er lesen wollte, nämlich: 'Klar, fahr' nur, schreib' auf die grüne Pappe was du möchtest, alles kein Problem, schönen Urlaub!' und dann diejenigen heruntermacht, die helfen wollten, bzw. ihre Meinung zum Thema kundgetan haben. Das Forum kann nun einmal keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben und ist auch (noch) nicht mit den US-Einwanderungsbehörden verlinkt. :wink:
Titel: Re: !
Beitrag von: PhilippJFry am 04.03.2010, 20:16 Uhr
Hi Jack,

ich befürchte, wir reden aneinander vorbei.


Das siehst Du insofern falsch, als dass die Beurteilung, ob es sich bei dem begangenen Delikt um eine Straftat handelt oder nicht, sich selbstverständlich nach dem Ursprungsland und dem dort gesprochenen Urteil richtet und nicht danach, wie eine vergleichbare Tat vielleicht(!) in den USA hätte abgeurteilt werden können. Das ist einfach vollkommen unmöglich, jegliche Handlung seines eigenen Lebens einer hypotetischen Betrachtung zu unterwerfen, ob sie im gastgebenden Land vielleicht eine Straftat hätte darstellen können.


Das ist natürlich richtig, aber das meinte ich gar nicht. Mir ging es nicht darum, dass jemand etwas getan hat, was in D legal und in den USA illegal ist. Sondern darum, dass ja anscheinend bei manchen Verurteilungen in Deutschland vorliegen, die aber nicht (mehr) im Führungszeugnis sind. Aber auch bei einer Nichteintragung oder nach einer Tilgung bleibt die Tatsache einer Verurteilung bestehen, und im Falle von moral turpitude oder Drogenvergehen wird im Formular gefragt, ob eine Verhaftung oder Verurteilung bestand und nicht danach, wie lange diese her ist oder ob diese noch im Führungszeugnis steht.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: freddy am 29.03.2010, 20:33 Uhr
Hi...

WAHNSINN...das zieht sich ja schon bald über JAHRE aund es wird eumdiskutiert bis es WEH tut !!
Sooo viele Oberlehrer wie hier findet man ja woanders auch nicht leicht. FAKT : HUDERTE VON HELLS ANGELS Mitgleider fliegen JÄHRLIUCH zu diversen Treffen und Veranstaltungen (denke da noch nichtmal an die Harley Day´s etc etc)
Zig Zig Vorbestrafte wie Boris Becker oder oder oder fliegen tgl in die USA
Ein Kollege aus unserer Firma dürfte an die 20 Vorstrafen haben..er fliegt mit dem VISA Waver Programm JEDES JEAHR DREIMAL in die Staaten.
ICH würde JEDEM raten alles schön mit Nein anzukreuzen ..dem Officer nett in die Kamera zu lächeln und 2 minuten später bist du drin im Land der großen Freihaeit.

JEDER der sich die Mühe macht ein Visum zu besorgen und das damit verbunden ENORM HOHE Risiko eingeht KEINES ZU BEKOMMEN, den halte ich für :::XXX::: wenn ihr wisst was ioch meine !!

Liebe Grüeß und nix für ungut

Fred
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Rechtsfachwirt am 27.04.2010, 17:53 Uhr
Hallo Zusammen! Habe jetzt den kompletten Thread gelesen... eeendlos!

Meine Frage wurde leider nicht beantwortet, ich kann aber dafür euch eine beantworten! und zwar eindeutig!

Es wurden oftmals fragen gestellt, ob man überhaupt vorbestraft ist und wie das ist, wenn die Strafe gelöscht wurde.

1. Bin ich vorbestraft?

Bei Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten bist du NICHT vorbestraft. Ebenso bei Jugendstrafen bis zu 2 Jahren bist du NICHT vorbestraft!

Nicht vorbestraft bedeutet: du DARFST bei dem Formular "nein" ankreuzen, denn diese Daten sind praktisch nicht vorhanden und werden niemals weitergeleitet, nicht innerhalb Deutschland und schon gar nicht an außerhalb Deutschland.

Selbst wenn dich also der USA Beamte genauer überprüfen will und die Daten aus Deutschland anfordert, wird er einen negativ Vermerk bekommen - also dass du nicht vorbestraft bis in Deutschland - und woanders natürlich auch nicht.

2. Bin ich immer noch vorbestraft?

(Fast) Jede Vorstrafe wird irgendwann wieder gelöscht. Die einen früher, die anderen später. Und wenn die Zeit gekommen ist und die letzte (!) Vorstrafe gelöscht ist (denn solange bleiben alle anderen noch bestehen), dann bist du NICHT vorbestraft.

Du darfst also "nein" ankreuzen.

Diese Frage kann sich jeder ganz einfach ohne viel Recherche beantworten, in dem er zum KVR oder einer Nebenstelle geht und für ich glaube 13 EUR ein polizeiliches (!) Führungszeugnis beantragt. Steht darin etwas, ist man vorbestraft, wenn nicht, dann nicht.

Soviel zum rechtlichen Status bzgl. Vorstrafe.


Was ich selbst gern gewusst hätte: Gibt es nicht noch mehr Leute, die kürzlich erst eingereist sind MIT Vorstrafe und darüber berichten können?
Titel: ESTA btmg
Beitrag von: Rob am 23.05.2010, 13:45 Uhr
Hallo Zusammen,

ich habe 2007 wegen Vergehens gegen das btmg einen Strafbefehl über 30 TG erhalten. Meine erste und einzige "Straftat". Diese dürfte nicht im Führungszeugnis stehen, jedoch im Zentralregister, auf welches jedoch anscheinend nur inländische Behörden (wenn überhaupt) Zugriff haben. Ich bin in Dtl. nicht vorbestraft, müsste aber bei ESTA mit ja antworten. Da ich schon nächste Woche fliege(n will), reicht die Zeit für ein Visum wohl nicht aus. Arbeite nicht in Dtl im Moment. ESTA wird also mit nein beantwortet. Gibt es Erfahrungen, dass Personen mit meiner Geschichte (btmg-Vergehen, jedoch im Führungszeugnis nicht sichtbar) Probleme bei der Einreise hatten, d.h. in den Staaten vom Officer abgewiesen wurden, weil diese irgendwie an das deutsche Zentralregister gekommen sind? Ich hoffe, dass das nicht zu paranoid klingt.

Gruss und schönen Sonntag,

Rob
Titel: Re: ESTA btmg
Beitrag von: EDVM96 am 23.05.2010, 14:00 Uhr
ich habe 2007 wegen Vergehens gegen das btmg einen Strafbefehl über 30 TG erhalten. Meine erste und einzige "Straftat". Diese dürfte nicht im Führungszeugnis stehen, jedoch im Zentralregister, auf welches jedoch anscheinend nur inländische Behörden (wenn überhaupt) Zugriff haben. Ich bin in Dtl. nicht vorbestraft, müsste aber bei ESTA mit ja antworten. Da ich schon nächste Woche fliege(n will), reicht die Zeit für ein Visum wohl nicht aus. Arbeite nicht in Dtl im Moment. ESTA wird also mit nein beantwortet. Gibt es Erfahrungen, dass Personen mit meiner Geschichte (btmg-Vergehen, jedoch im Führungszeugnis nicht sichtbar) Probleme bei der Einreise hatten, d.h. in den Staaten vom Officer abgewiesen wurden, weil diese irgendwie an das deutsche Zentralregister gekommen sind? Ich hoffe, dass das nicht zu paranoid klingt.
Ich habe dich mal in den dazu passenden Thread verschoben. Lies dir die 12 Seiten ruhig mal durch, hier stehen einige Informationen und Meinungen zu dem Thema.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: kolli am 12.07.2010, 09:24 Uhr
Hallo Dan. Habe das gleiche Problem. Hat die Einreise bei dir geklappt?
gruss
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Dan1977 am 15.07.2010, 11:05 Uhr
Das weiß ich leider erst in ca. 4 Wochen!  :lol: Aber ich bin mal guter Dinge! Was ich bis jetzt so alles gehört habe von sogenannten "Insidern" wird das schon schief gehen! Will gar nicht wissen, wieviele da täglich einreisen, die "wirklich" was auf dem Kerbholz haben! (Man denke an die öfter stattfindenen Rocker-Treffen, das sind nicht alles Waisenknaben, die da rüber fliegen) Mich beruhigt, dass ich noch nix mit Drogen oder Gewaltverbrechen zu tun hatte. Aber was soll`s, wenn`s nicht klappt, dann sollte es halt nicht sein. Schade um das schöne Geld aber kann man dann nix machen!  :(
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Viktor1980 am 08.08.2010, 16:49 Uhr
Hallo,
Ich hab Folgendes "Problem":
Bin 2003 verurteilt worden zu 2 Jahren auf BEwährung wegen BTMG (obwohl eigenbedarf aber scheisse gelaufen)
Nun, Bewährung schon lange abgelaufen, Führungszeugnis ist auch sauber, und Bundeszentralregister ist höchstwarscheinlich (aber nicht sicher) der Eintrag schon getilgt worden, da 5 Jahre Tilgungsfrist...
Kann ich Problemlos in die USA wenn ich alle ESTA Fragen mit nein beantworte... ?
Bitte um ernsthafte und Hilfreiche Antworten.
Danke im Voraus
Mfg Viktor
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: momo33 am 09.08.2010, 14:30 Uhr
hallo,

ich seh die chancen für dich nicht gut.
die amis nehmen btm verstöße sehr ernst..
auch wenn bei uns alles getilgt und ausgetragen ist...
der verstoß war da... dem ami ist egal ob du in deutschland mittlerweile ne saubere weste hast...
btm verstoß ist für die btm verstoß.

ein bekannter von mir hat vor über 10 jahren einen btm verstoß begangen...
und hatte auch glück und ist schon 3 mal in die usa eingereist.. (hat jedesmal nein angekreuzt)
aber seit einem jahr oder so, dürfen die amis auch auf sämtliche polizeiliche einträge aus deutschland gucken..
und promt wurde mein bekannter bei seinem letzten urlaub (auch diesmal hat er nein angekreuzt) an der immigration aufgegriffen und über nacht in den knast gesteckt und am nächsten morgen auf eigene kosten in den nächsten flieger gesetzt.

du kannst zwar glück haben.. das keiner deine daten genauer anschaut..
aber ob du es riskierst?
wenn sie dich aufgreifen.. darfst du so schnell nicht wieder rein...
brauchst dann auf jedenfall ein visum.. und ob du das dann noch bekommst, weil du da bei der einreise gelogen hast????


vielleicht solltest du einfach gleich ein visa beantragen...
dein vergehen ist ja schon ein weilchen her.. vielleicht bekommst du ja ein visum...
und dann ist alles gut...

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Schapper am 11.08.2010, 15:03 Uhr
Hallo zusammen,

der Thread ist ja nun wirklich sehr umfangreich und ich habe mich bemüht für meine Frage irgendwo eine Antwort zu finden. Dem scheint nicht so zu sein. Daher folgende Fragestellung:
Ein guter Freund und ich wollen kommendes Jahr nach Las Vegas. Nun wurde er vor ca. 12 Jahren (er war 19) zu 1 Jahr Jugendstrafe (Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung --> Und das war wirklich sehr dämlich wie er da hingezogen wurde)  verurteilt, die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Im BZR/Führungszeugnis steht ja bekanntlich nix mehr.
Nun steht aber in dem Text zur ESTA "wurden Sie jemals ... verurteilt". So, nun die Frage(n):
Folgt man der Schlussfolgerung muss er im ESTA-Formular "JA" ankreuzen (obwohl er nach deutschem Recht nicht vorbestraft ist), da er ja nun "jemals" verurteilt wurde und das Delikt zu den "Straftaten gegen die Sittlichkeit" zählt, korrekt??
Wenn er ja ankreuzt, wie hoch sind dann die Chancen, dass man nicht einreisen darf?

Vielen Dank schon mal für die unbürokratische Hilfe,

Gruß
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Smartdriver76 am 11.08.2010, 20:08 Uhr
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung

...und das Delikt zu den "Straftaten gegen die Sittlichkeit" zählt, korrekt??


Nein, das ist kein Sittlichkeitsdelikt.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: D@nny am 11.08.2010, 20:14 Uhr
Du musst dir im Prinzip nicht ins Hemd machen.

"Ein Freund von mir" hatte einen Bekannten, mit dem er in den Staaten war. Dieser bekannte wurde sogar von Interpol gesucht und in Bosnien verhaftet, hat seine Freiheitsstrafe von milden 2 Jahren abgesessen und hat bei Esta stets NEIN angeklickt und im Prinzip ist garnichts passiert und er selbst war seitdem auch schon wieder drüben, um Autos einzukaufen.

Da muss sich dein Freund wegen seiner kleinen Jugendstrafe, die zur Bewährungs ausgesetzt wurde keine großen Gedanken machen. :)
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 11.08.2010, 22:03 Uhr
Du musst dir im Prinzip nicht ins Hemd machen.

"Ein Freund von mir" hatte einen Bekannten, mit dem er in den Staaten war. Dieser bekannte wurde sogar von Interpol gesucht und in Bosnien verhaftet, hat seine Freiheitsstrafe von milden 2 Jahren abgesessen und hat bei Esta stets NEIN angeklickt und im Prinzip ist garnichts passiert und er selbst war seitdem auch schon wieder drüben, um Autos einzukaufen.

Da muss sich dein Freund wegen seiner kleinen Jugendstrafe, die zur Bewährungs ausgesetzt wurde keine großen Gedanken machen. :)

Na, ich will ja kein Spielverderber sein, aber nur weil eine andere Person falsche Angaben bei der Einreise gemacht hat und damit durchgekommen ist, heißt das nicht, dass man jedem raten sollte, es genauso zu handhaben.

Im Thread drehen sich die Fragen immer wieder um den Kern: Ich (oder ein Freund) wurde in Deutschland bestraft, im Bundeszentralregister taucht die Verurteilung nicht mehr auf bzw. sie war so niedrig, dass sie nicht im Führungszeugnis steht, und jetzt darf ich mich in Deutschland "nicht vorbestraft" nennen. Muss ich die Strafe trotzdem bei der Einreise angeben?

Meine Meinung: Ja. Sonst macht man falsche Angaben bei der Einreise, die offenbar ihrerseits wieder Anlass für Sanktionen in den USA sein können.

Ob man trotzdem "nein" ankreuzt, weil man das Risiko der Entdeckung für gering hält, das ist keine Frage, die man hier in einem Forum klären kann. Genausogut könnte man hier fragen, ob man es wohl mal riskieren kann, bei Saturn (oder wo auch immer) eine CD zu klauen oder ob die Kaufhausdetektive so auf Zack sind, dass sie das mitkriegen.

Eine Jugendstrafe von einem Jahr würde ich übrigens nicht als "kleine Jugendstrafe" bezeichnen.

Um zur aktuellen Frage zurückzukommen:

Ich denke, wenn die Frage nach Vorstrafen mit Ja beantwortet wird, wird der ESTA-Antrag abgelehnt.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 11.08.2010, 23:02 Uhr
Sonst macht man falsche Angaben bei der Einreise,

Auch dieses (wohlgemerkt)  "Deiner Meinung nach". Bei der ganzen Diskussion vermisse ich eine verbindliche, juristisch fundierte und korrekte Aussage, ob die Frage nach der Vorstrafe anders gemeint ist als es hier in Deutschland praktiziert wird.

Da eine Vorstrafe nach amerikanischem Recht ohnehin nicht vorliegt, fragt sich, wieso man "Ja" ankreuzen sollte, wenn es weder nach deutschem noch nach amerikanischem Recht eine Vorstrafe gibt? Demnach wäre doch "Ja" die falsche Angabe, oder nicht?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Mig am 11.08.2010, 23:48 Uhr
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung = kleine Jugendstrafe ?
wow, interessante und mir irgendwie recht fremde und unverständliche Sichtweise...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 12.08.2010, 07:12 Uhr

Auch dieses (wohlgemerkt)  "Deiner Meinung nach". Bei der ganzen Diskussion vermisse ich eine verbindliche, juristisch fundierte und korrekte Aussage, ob die Frage nach der Vorstrafe anders gemeint ist als es hier in Deutschland praktiziert wird.


Da hast du recht. Niemand hier im Forum konnte bislang seine Auffassung mit fundierten amerikanischen Rechtskenntnissen untermauern. Ich gebe gerne zu, dass meine "Kenntnis" davon, dass falsche Angaben bei der Einreise in den USA wiederum Anlass einer wie auch immer gearteten Santionierung sein können, auch nur vom Hören-Sagen stammen, auch wenn vieles dafür spricht, dass das zutrifft.

Allerdings habe ich hier bisher auch nirgends gelesen, dass die "Gib-es-einfach-gar-nicht-an"-Fraktion ihre Meinung auf fundierte Rechtskenntnisse stützt.

Deshalb finde ich Ratschläge wie "mach dir darüber keine Sorgen" ja auch so gefährlich. Denn das ist auch eine rein subjektive Einschätzung und nützt im Zweifelsfall keinem, der dann bei der Einreise auffällt. Ich wäre also sehr vorsichtig mit derartigen Äußerungen.

Ehrlicherweise müsste man jedem, der derartige Fragen stellt, antworten: Wir wissen es einfach nicht. Alles was wir hier äußern, sind subjektive Meinungen, auf die man sich im Ernstfall nicht verlassen kann.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 12.08.2010, 11:33 Uhr
da er ja nun "jemals" verurteilt wurde und das Delikt zu den "Straftaten gegen die Sittlichkeit" zählt, korrekt??

Eine räuberische Erpressung ist aber keine "Straftat gegen die Sittlichkeit", unter letzterer versteht (verstand) unser Strafgesetzbuch Sexualdelikte.

Bis 1973 war das die offizielle Bezeichnung ("Straftaten gegen die Sittlichkeit"), danach wurde es umbenannt in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".

Dennoch ist davon auszugehen, dass im ESTA Antrag mit "Straftaten gegen die Sittlichkeit" weiterhin Sexualdelikte gemeint sind, und das liegt normalerweise bei räuberischer Erpressung nicht vor

Interessanterweise scheint (neben mir  :oops:) niemand den ESTA Text richtig zu lesen, denn die Interpretation, ob eine Straftat mit 1 (oder im anderen Fall 2) Jahren Haft in jedem Fall dazu führt, dass man im entscheidenden Feld "Ja" ankreuzen muss, läßt sich eigentlich ohne große juristische Vorbildung beantworten. Um es vorweg zu nehmen: wenn es sich nicht um ein Drogendelikt und nicht um ein Sexualdelikt handelte und es zudem bislang die einzige Straftat war (alles das liegt hier vor), so ist guten Gewissens "Nein" die richtige Antwort.

So lautet die Originalfrage bei ESTA:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Der Begriff "Vorstrafe" taucht gar nicht auf - schon eine Überraschung. Dann gehen wir den Text durch und legen die räuberische Erpressung (resp. Beihilfe) zu Grunde, mit 1 Jahr Haft (Bewährung vernachlässigen wir):

a) Staftat gegen die Sittlichkeit, also Sexualdelikt, liegt nicht vor
b) ein Vergehen im Zusammenhang mit Drogen liegt nicht vor
c) das Strafmaß betrug 1 Jahr, weitere Straftaten liegen nicht vor, also liegt die Summe der Strafmaße unter 5 Jahre
d) hat der Besucher vor, Drogen in Umlauf zu bringen oder kriminelle oder sittenwidrige Handlungen durchzuführen? Nein, nehmen wir nicht an.

Ergo: Die Antwort lautet "Nein". Und das gilt auch für den von Interpol gesuchten und zu 2 Jahren Haft verurteilten Unbekannten, wenn es kein Sexual- und kein Drogendelikt war, weswegen er verhaftet wurde.

Eigentlich doch gar nicht schwierig. Das bedeutet umgekehrt aber auch, wenn jemand sich beim Drogenhandel hat erwischen lassen, dann spielt es keine Rolle, wie lang die Strafe war und ob es zu einer "Vorstrafe" führte. Er muss in jedem Fall "Ja" antworten.

Aber im konkret vorliegenden letzten Fall sehe ich keinen Grund, nicht mit "Nein" zu antworten.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Viktor1980 am 12.08.2010, 14:26 Uhr
@momo33

Die US Polizisten am Flughafen haben Einsicht auf das BZR?? Einfach so?
also das wäre mehr als illegal, und das glaube ich iwie nicht...


In meinem BZR ist der Eintrag schon getilgt... Das ist eigentlich irre, das nur weil man eine Vorstrafe wegen BTM Hat, sei Sie noch so harmlos nicht in ein Land einreisen darf ^^

Also an Lächerlichkeit nicht zu überbieten...

Naja wie dem auch sei, hier im Forum findet man eh keine einzige klare Antwort.

Deshalb werd ich euch sobald ich in den USA war einfach berichten, dann bin ich wohl der erste der das macht, nach über 3 JAhren Fragestellung

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Mig am 12.08.2010, 14:28 Uhr

Naja wie dem auch sei, hier im Forum findet man eh keine einzige klare Antwort.


na, das ist ja mal eine weitreichende Erkenntnis... herzlichen Dank auch
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: atecki am 12.08.2010, 14:44 Uhr
Naja wie dem auch sei, hier im Forum findet man eh keine einzige klare Antwort.

Klar - was erwartest Du denn in Rechtsfragen? Wir sind hier alle keine Mitarbeiter der US-Botschaft, der Immigration etc - daher erfolgt ja auch oft genug klar und deutlich der Tipp sich bei der Botschaft zu erkundigen. Die können Dir die verlässlichste Info geben.

Grüße

Axel
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 12.08.2010, 14:46 Uhr
Naja wie dem auch sei, hier im Forum findet man eh keine einzige klare Antwort.

Was ist an meiner Antwort unklar?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: magnum am 12.08.2010, 15:53 Uhr
Und einen Verstoß gegen das BTM Gesetz in Verbindung mit einer Bestrafung ist für mich nicht mehr 'harmlos'.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: thorsti am 12.08.2010, 19:22 Uhr
Deshalb werd ich euch sobald ich in den USA war einfach berichten, dann bin ich wohl der erste der das macht, nach über 3 JAhren Fragestellung

Das kann ja auch einfach nur bedeuten, dass die anderen die es probiert haben in den USA im Knast sitzen  :lolsign:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: dschlei am 12.08.2010, 20:18 Uhr
Ich habe mir jetzt mal den englischen Text (der uebrigens im Zweifelsfall ausschlaggebend ist) angesehen
Zitat
B) Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance; or have been arrested or convicted for two or more offenses for which the aggregate sentence to confinement was five years or more; or have been a controlled substance trafficker; or are you seeking entry to engage in criminal or immoral activities? *

Da steht nun klar die Frage ob man eine Strafe bezueglich Sittlichkeit (hier im Sexualsinn) oder wegen Rauschgiftsachen bekommen hat (egal ob verjaehrt oder nicht, die Frage ist, ob man JEMALS deswegen bestrft wurde), oder ob man fuer zwei oder mehr Straftaten eine zusammengezaehlte Strafe von 5 Jahren oder mehr bekommen hat.....usw.

Wenn man eine dieser Sachen mitgemacht hat, muss man mit JA antworten.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: ratlady am 13.08.2010, 00:22 Uhr
Naja wie dem auch sei, hier im Forum findet man eh keine einzige klare Antwort.

Was ist an meiner Antwort unklar?

Der Originaltext, wie von dschlei bereits zitiert, redet nicht von "Sittlichkeit" (nach deutschem Recht), sondern von "moral turpitude" (nach US-Definition). Laut  9 FAM 40.21(a) NOTES (http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf) umfasst das einiges mehr als "nur" Sexualdelikte... das aber nur mal so als Randbemerkung.  8)

(Ist natuerlich auch kein Gesetzestext in dem Sinne, sondern lediglich eine "Richtlinie" fuer die Leute, die ueber diese Sachen entscheiden... wenn sie denn darueber Bescheid wissen [wuerden]. )
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 17.09.2010, 03:14 Uhr
Hallo ich habe mich neu hier angemeldet und brauche dringend HILFE!!!!ich bin total verzweifelt!(kuze vorgeschichte vor weg und sorry das ich der millionste bin der ungefähr das selbe fragt..)

also ich bin seit einigen jahren mit der liebe meines lebens zusammen und bekam vor 2 jahren einen heiratsantrag!seit dem habe ic hmir mühselich sehr viel geld angespart und auf eigendlich alles was man sich sonst mal gönnt verzichtet um unseren traum auf hawaii zu heiraten wahr zumachen!nur wir 2 am strand-schöner kann ichs mir nichr vorstellen...
in 8 wochen soll es so weit sein..flug von dtl.-london-l.a.-hawaii...alles gebucht und lange rechachiert und schon bezahlt!und die ringe sind auch schon mit dem datum der eheschliesung graviert!sowie natürlich extra aufgespartem 3-wöchigem urlaub der von beiden genehmigt ist. und dann kam der esta antrag auf mich zu...
beim ausfüllen dieses antrags schlug mein herz einen monent schneller weil man da die frage beantworte sah hatten sie JEMALS etwas mit drogen zu tun?in meinem leichtsinn und völliger uninformiertheit hab ich bei meinen lebensgefährten NEIN geantwortet...ich dachte wer prüft schon jugendsünden?-dieser wurde natürlich bewilligt.

dann ließ mich die frage aber irgendwie nicht los (bin im normalfall grungehrlich)und ich fing an zu recherchieren...nun bin ich seit über einer woche stundenlang im net und gib alles mögliche ein und lese und lese und ich kapier erstens nicht ganz weil sich eine aussage nach der anderen wiederspricht!ich hab seit einer woche kaum geschlafen und heul mind. einmal am tag weil ich nun echt schon die hoffnung verloren hab das mein traum wahrwird!

mein Verlobter ist vor 10 j mit grass erwischt worden und hat eine geldstrafe bekommen (ich glaub c.a 1000€)-seit dem aber nie wieder was zu schulden kommen lassen-arbeitet seit 13 j in der selben firma-festen wunderschönen wohnsitz und ist drogenfrei!

also zu meiner frage;wie könnte es sein das der zuständige beamte in den usa-uns rausfildert befragt und wieder zurückschickt-wenn es doch nirgendwo ein vermerk gibt-wenn er wie einige hier sagen keine einsicht in diveres dt. systeme hat?
und würde es dann evtl helfen sich bei einer befragung eines usbeamten sehr glaubwürdig zu zeigen und bitten eine ausnahme wie in unserem fall zu bitten da es immerhin um ein hochzeit geht und nachzuweisen das man ein anständiges leben führt..zb;Saubres führungszeugnis,feste langjährige partnerschaft-meinetwegen drogentest..
und die mir wichtigste frage-ist es schon vielen passiert das sie trotz estagenehmigung in den usa wieder zurück geschickt wurden?
ich habe panik atacken herzrasen und ich nehm garnicht mehr richtig am leben teil-weil wenn es überhaupt jemanden trifft-dann sind meistens es wie 2!

ich würd so gern noch einmal einfach nur entspannt einschlafen und mich so gern auch über den eigentlich schönsten tag meines lebens auf maui freun-aber zur zeit bleibt mir nur ein kloß im hals...

bitte helft mir und bitte so das ich es auch verstehe,bin total übermüdet und muss schon um 6 auf der arbeit sein-wünsche euch ne schöne restliche nacht und freu mich über jeden der mir weiterhilft..

vielen dank im Vorraus
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 17.09.2010, 18:40 Uhr
Eins vorweg: Ich denke mal, der Beamte bei der Einreise wird keinesfalls "eine Ausnahme" machen und einfach auch keine machen können. Wenn dort bekannt wird, dass dein Freund wegen Drogendelikten verurteilt wurde, dann ist klar, dass eine Einreisegenehmigung ohne Visum nicht erteilt werden kann. Denn die Einreisegenehmigungen im Visa-Waiver-Programm setzen gerade voraus, dass alle Fragen im ESTA-Formular mit Nein angekreuzt werden können.

Ich weiß nicht, ob man mit Drogendelikten ein Visum bekommt, das wäre nämlich die Alternative zum Einreisen ohne Visum. Und ob die Zeit jetzt überhaupt noch für ein Visum reicht. Ein Antrag auf ein Visum und der in diesem Rahmen erforderliche Termin bei der Botschaft wäre aber genau der richtige Weg, all das vorzubringen, was du schon genannt hast (fester Job, kein Drogenkonsum usw.)

Von einigen wird sicher noch gepostet werden, dass du dir nicht so viele Gedanken machen sollst und dass die Beamten bei der Einreise sicher sowieso nicht herausfinden werden, dass dein Freund wegen Drogendelikten verurteilt wurde. Das mag durchaus zutreffen, aber abschließend beurteilen kann es wohl keiner von uns. Zumal du auch nicht genau weißt, zu welcher Strafe dein Freund überhaupt verurteilt wurde. Ich würde aber generell niemandem raten, falsche Angaben zu machen und sich auf diesem Wege die Einreise in die USA zu erschleichen.

Die andere Frage ist, warum ich hier überhaupt nichts dazu lese, was dein Freund zu der ganzen Sache so meint. Es ist schließlich seine Einreise, die gefährdet ist.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 17.09.2010, 22:58 Uhr
Danke,
alles klar gut das zu wissen. Problem;ich war so dumm und zu wenig informiert und hab unbedacht mit nein geantwortet und habe nun einen genehmigten Esta Antrag!jetz kann ich kein visum mehr beantragen!

also die strafe-hat wegen besitz irwas über 1000 € geldstrafe bekommen!das einzigste Vergehn!
Jetz lange nix mehr damit am hut!

die letze frage;mein freund versucht mich zu beruhigen...
aber zu der reise;ich würde ums verrecken nicht ohne meinen freund für 3 wochen alleine reisen!also wärs auch für mich gestorben-wenn er zurück muss!und ich hab in meinem leben noch nie was mit drugs zu tun gehabt und würde für ein Vergehn seinerseits das aus weitentferter Vergangenheit mit büsen!ist für mich nun ma bitter!

ich habe mich soviel mit hawaii befast-stattdessen hätt ich vorhewr mich besser mit esta befasst-dann hätte ich mich niemals auf die staaten eingelassen-wenn es sein kann das man wegen seiner Vergangenheit-oder viel schlimmer HIV in den usa abgewiesen wird-für den Preis hätte ich auch die seychellen buchen können!da ist man auch mit s.. jugendsünden willkommen!

naja schlaft gut


Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 17.09.2010, 23:10 Uhr
HIV meine ich übrigens wegen grober Intolleranz und dummheit!
HIV ist nicht über die luft übertragbar und man steckt sich damit auch nicht so einfach an wie die welt zu glauben scheint!und einen HI-patienten oder wie evtl in unserem Falle verjährtes so behandeln wien Terrorist ist asi!
wie traurig das so ein schöner ort der welt so arroganten menschen gehört!!!!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Palo am 17.09.2010, 23:26 Uhr
HIV meine ich übrigens wegen grober Intolleranz und dummheit!
HIV ist nicht über die luft übertragbar und man steckt sich damit auch nicht so einfach an wie die welt zu glauben scheint!und einen HI-patienten oder wie evtl in unserem Falle verjährtes so behandeln wien Terrorist ist asi!
wie traurig das so ein schöner ort der welt so arroganten menschen gehört!!!!



So ein Quatsch wieder, das Gesetz gegen Einreise/Immigration mit HIV ist lange aufgehoben.
Gesetzte gegen illegalen Drogengebrauch, Drogenhändler und Schmuggler werden hoffentlich nie aufgehoben.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 18.09.2010, 02:07 Uhr
irwas über 1000 € geldstrafe bekommen!das einzigste Vergehn!
Vor 10 Jahren gab es noch keinen Euro. Meinst du 2000 DM? Für "mit Gras erwischt worden"? Wieviel war denn das? 2 Tonnen?  :lol:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 18.09.2010, 05:56 Uhr
und warum stehts noch drin?hab den antrag vor 2 wochen gemacht...
sorry dann tauscht das euro gegen mark!nit überlegt!und es war auch echt keine kleine menge!

aber dennoch lange her!in unserem land verjährt und da darf man wegen sowas dann scheinbar nie einreisen-selbst wenn man JETZT totaler hanfgegner ist!?
Fehler macht jeder-man kann auch draus lernen!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 18.09.2010, 05:58 Uhr
oh fehlerbehebung für die klugscheisser hier; den euro!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: 147VNN am 18.09.2010, 07:33 Uhr
Grundregel Nr. 1: wenn man was wissen will, sollte man die Antwortenden nicht beschimpfen.

Die Frage nach der Höhe der Strafe ist kein "Klugscheißen", sondern gibt Hinweise auf die Schwere der Schuld (danach bemisst ein Gericht eine Strafe). Bei der Frage des persönlichen Risikos bei der Einreise wäre die genaue Bezeichnung der Straftat, die genaue Strafhöhe (wieviel Tagessätze oder Jugendstrafrecht) und die genauen Daten von Tat und Strafbefehl (wegen der Verjährung) wichtig. Dann könnte man ahnen, ob und wo es noch registriert ist. Es gibt auch Einstellungen gegen Geldauflage usw. Das sollst Du hier alles natürlich nicht schreiben, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du darüber auch nicht sooo genau Bescheid weißt.

Ergo: Dein Zukünftiger hat es verbockt, ER weiß die Details, ER will Dich heiraten, ergo lass IHN sich um die Frage kümmern.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: stephan65 am 18.09.2010, 09:29 Uhr
!und einen HI-patienten oder wie evtl in unserem Falle verjährtes so behandeln wien Terrorist ist asi!
wie traurig das so ein schöner ort der welt so arroganten menschen gehört!!!!


Du warst doch noch garnicht dort!
Beste Voraussetzungen für einen schönen Urlaub im "Land der arroganten asozialen". Schreib einfach einen bösen Brief an die US-Botschaft, dann wissen sie garantiert, wen sie nicht hereinlassen.  :lol:
Alternativ entspannt ihr euch jetzt mal und freut euch weiterhin auf euren Urlaub.

Zitat
ür den Preis hätte ich auch die seychellen buchen können!da ist man auch mit s.. jugendsünden willkommen!
Bist du dir ganz, ganz sicher? Es gibt Länder, da gibts für 100 g Gras 1000 Peitschenhiebe oder Tod durch Strang.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: IkeaRegal am 18.09.2010, 10:30 Uhr
Gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA einen Datenabgleich der Strafregister? Bitte um Quellenangabe ohne "könnte", "wenn", "sollte".

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 18.09.2010, 11:35 Uhr
hohe strafen gibt es überall wegen grassbesitz!das ist auch gut so!!!!!!und mir persönlich wichtig weils seine Psyche geschrottet hat-daher beide gegner von Hanf!!!!!!!!!!

auf auf die seychellen komme ich nun ja rein-die fragen nicht nach irgendwann!dumme Fehler macht jedoch einer dümmere als der andere!das JEMALS stört mich!
und genauere Angaben zur strafe wollte ich hier auch nicht machen...es steht nicht mehr im Führungszeugnis-habe aber gelesen dass das nicht  bedeutet das es aus dem BZR gelöscht ist!und wollte daher wissen, haben amis zugriff auf dieses???

Danke
und sorry wenn ich ungehalten war...bin einfach fertig,unausgeschlafen und gereitzt!eigentlich aber garnicht meine Art!

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 18.09.2010, 11:51 Uhr
Gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA einen Datenabgleich der Strafregister? Bitte um Quellenangabe ohne "könnte", "wenn", "sollte".


Weiß ich nicht. Deshalb kam in diesem Thread ja auch schon ein paar mal der Rat, sich an die Botschaft / einen Anwalt / sonst eine Stelle zu wenden, die verlässliche Informationen geben kann.

Aber wenn du genau weißt, dass es keinen gibt, dann poste es doch hier.
Bitte um Quellenangabe ohne "könnte", "wenn", "sollte".  :wink:


und genauere Angaben zur strafe wollte ich hier auch nicht machen...


Sorry, aber wie schon mal oben geschrieben: Mit Angaben wie "Strafe von ca. 1000 DM / Euro für Besitz von Gras" lässt sich nicht viel anfangen. Das kann alles sein, von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße bis zur Bewährungsstrafe mit Zahlung von 1000 DM / Euro als Bewährungsauflage.

Und selbst wenn es eine "normale" Geldstrafe wäre: In Deutschland wird eine Geldstrafe nach Tagessätzen berechnet. Da können 1000 DM Geldstrafe 20 Tagessätze zu 50 DM sein, 50 Tagessätze zu 20 DM sein oder auch 100 Tagessätze zu 10 DM. Die ersten beiden Alternativen werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen, stehen aber im Bundeszentralregisterauszug. Von daher bedeutet ein "leeres" Führungszeugnis nicht, dass die Strafen im Bundeszentralregister nicht mehr gespeichert sind. Die letzte Alternative wird auch ins Führungszeugnis eingetragen. Wenn dort nichts mehr steht, müsste die Strafe auch aus dem Bundeszentralregister gelöscht sein.

Ich kann gut verstehen, dass du fertig und unausgeschlafen bist. Das geht anderen ja ein paar Wochen vor der Hochzeit genauso, ohne dass sie dafür in ein anderes Land fliegen müssten.

Aber wenn man eine genaue Auskunft will, dann kommt man mit bruchstückhaften Informationen halt nicht weiter.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 18.09.2010, 12:09 Uhr
Erstaunlich, was deutsche Gesetze beim gründlichen Lesen so hergeben. So steht in § 57 des Bundeszentralregistergesetzes folgendes:

§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
(1) Stellen eines anderen Staates sowie über- und zwischenstaatlichen Stellen wird nach den hierfür geltenden völkerrechtlichen Verträgen, die der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedurften, Auskunft aus dem Register erteilt.
(2) Soweit völkerrechtliche Verträge nicht geschlossen worden sind, kann das Bundesamt für Justiz den in Absatz 1 genannten Stellen für die gleichen Zwecke und in gleichem Umfang Auskunft erteilen wie vergleichbaren deutschen Stellen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die Auskunft nur zu dem Zweck verwenden darf, für den sie erteilt worden ist. Eine Auskunft unterbleibt, soweit schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden, insbesondere wenn im Empfängerland ein angemessener Datenschutzstandard nicht gewährleistet ist.
(3) Regelmäßige Benachrichtigungen über strafrechtliche Verurteilungen und nachfolgende Maßnahmen, die im Zentralregister eingetragen werden (Strafnachrichten), werden nach den hierfür geltenden völkerrechtlichen Verträgen, die der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedurften, erstellt und übermittelt. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Flicka am 18.09.2010, 12:17 Uhr
Und noch eine Ergänzung / Richtigstellung:

Nach nochmaligem Lesen der Tilgungsfristen sowie der Fristen für die Eintragung ins Führungszeugnis bin ich mich nicht mehr sicher, ob eine Verurteilung, die nicht mehr ins Führungszeugnis kommt auch aus dem BZR gelöscht ist. Teilweise gibt es wohl doch Fristen, nach denen bestimmte Strafen nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen wird, obwohl sie eigentlich eintragungsfähig ist und noch im BZR steht.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: IkeaRegal am 18.09.2010, 12:34 Uhr
Zitat
Aber wenn du genau weißt, dass es keinen gibt, dann poste es doch hier.
Schaut doch einfach, welche Daten bisher in die USA versendet werden. Alleine beim SWIFT-Aufkommen gab es ein Riesenbohei! Es ist immer schön auf der Seite zu stehen, auf der man herablassend über andere urteilen mag, sei es auch nur aufgrund einer Jugendsünde. Ich habe schon so oft hier und in anderen Foren gelesen, dass es ohne Probleme klappte. Warum also müde Hunde scheu machen? Oder sagt ihr bei Alamo am Schalter "Hey ich möchte gerne einen SUV mit 4WD weil ich vertragswidrig über die Pisten heizen möchte". Manchmal nervt diese Doppelmoral. Nicht jeder ist zu verurteilen nur weil er mal eine Jugendsünde vollbracht, die auch Aktenkundig wurde.

Mein persönliche Tipp, natürlich ohne Garantie:
Versuch es. Immerhin habt ihr schon ESTA "falsch" ausgefüllt, was soll jetzt noch passieren?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 18.09.2010, 12:45 Uhr
Mein persönliche Tipp, natürlich ohne Garantie:
Versuch es. Immerhin habt ihr schon ESTA "falsch" ausgefüllt, was soll jetzt noch passieren?

Würde ich auch so machen.

Ich weiß dass es falsch ist, ich weiß dass ein Drogenverstoß im Sinne von ESTA nicht verjährt, ich weiß dass man ehrlich antworten soll - aber ich weiß auch, dass ich auch nur ein Mensch bin und auch nicht alles richtig mache. Und ich würde es "drauf ankommen" lassen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Kauschthaus am 18.09.2010, 12:59 Uhr
Ich habe das letzte Posting hier gelöscht.

Bitte keine persönlichen Beleidigungen! :nono:

Grüße, Petra
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 18.09.2010, 13:21 Uhr
hallo?????
woher weisst du das?wie kannst du dir das rausnehmen-LESEN hilft!ich dreh durch!

@allle anderen-nochmaklige erklärung

strafe 10 j. her!will nicht weiter ausschweifen!antrag auf Akteneinsicht ist gestellt!-warten-
führungszeugnis ist frei!

ein anwalt sagt die haben kein recht einzusehen-der andere jedoch schon!
polizei konnte auch nicht helfen,
auswärtiges amt auch nicht!us botschaft habe ich angst zu fragen-weil ich nicht weiss ob ichs mir so nicht ganz verbaue und hab ja nun schon gelogen!visum kann ich daher auch nicht stellen!
ich habe auch einen bekannten einer Freundin der beim Drogend. arbeitet gefragt und der sagt die haben einsicht!alles und jeden den ich fragen konnte hab ich gefragt!

wollte gerne noch wissen ob es jmd gibt der selbst in die usa eingereist, beim esta atrag gelogen hat und auch n btm eintrag hat UND wieder zurückgeschickt wurde!

bin sehr dankbar über jede bitte weniger schroffe antwort!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 18.09.2010, 16:06 Uhr
hallo Alle zusammen noch einmal...

habe mich nun beruhigt und habe gerade unten die post geholt...unsere Tickets und restliche Unterlagen sind gekommen!einen augeblick lang hab ich den geschlossenen umschlag betrachtet-und ma wieder ne runde geheult und mir gedacht-dass ich alles storniere und meinen traum zur sicherheit einfach vergesse!und als ich ihn dann geöffnet sah ich Broschüren über unsere inseln ...und dachte daran wie glücklich ich mich mit hawaii auseinander gesetzt habe und wie strahlend ich in den letzten wochen(vor Esta) gewesen bin...
nun haben Wir beschlossen, es mit allen risiken und hohen geldeinbussen zu versuchen um unseren Traum ohne Versuch nicht sterben zu lassen!

wie hieß es so schön; "wer kämpft kann verlieren-wer nicht kämpft hat schon verloren!"

und nochmal möchte ich mich bei allen entschuldigen den ich bissig rüber gekommen bin-ist echt nicht meine art!

@Flicka haben uns das urteil nochmal durchgelesen-die tagessätze will ich hier wegen bestimmter leute und weiteren vorverurteilungen nicht nennen-aber es war eine reine geldstrafe-keine bewährung.

ich wünsche euch allen alles gute und Danke auch an die Mails ;D

und viel spass weiter in USA ;D
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Inspired am 18.09.2010, 17:02 Uhr
Vielleicht stellst du deine Frage mal in Foren, die sich mit Drogen, Straftätern oder beispielsweise auch der MPU befassen?

Zumindest hast du dort eine gute Chance von anderen Betroffenen zu lesen, ob und wie sie in die USA eingereist sind und ob mit Visum oder mit ESTA?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Luzifer am 18.06.2011, 18:44 Uhr
Dann hole ich den Thread für meine Zwecke wieder nach oben.

Ich bin Student und möchte ein Auslandssemester in den USA absolvieren. Hierfür benötige ich ein Studentenvisum J1.
Mein Problem ist, ich wurde vor einem halben Jahr zu 40 Tagessätzen je 17€ wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§223 Abs 1, 230 Abs. 1 StGB) verurteilt. Auf den genauen Tathergang möchte ich nicht näher eingehen.
Im mir vorliegenden Führungszeugnis stehen ergo keine Einträge.
In diesem Thread wurde soweit ich gelesen habe, die Thematik des ESTA Antrages durchgekaut. Wie ist dies allerdings bei einem Visumsantrag? Gibt es bei jenem auch eine Frage nach dem "moral turpitude"?

Wie soll ich bei meinem Besuch in der Botschaft vorgehen? Soll ich vor meinem Besuch das Urteil auf englisch übersetzen lassen? Soll ich das das deutsche Urteil mitnehmen? Reicht ein polizeiliches Führungszeugnis aus? Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein Visum trotz dieses Makels zu bekommen?

Danke,
MfG
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Justmarried am 21.06.2011, 02:12 Uhr
aloha alle zusammen ;D

die verzweifelte nun glücklich verheiratete wollt euch nur ma eben von unserer einreise berichten!!!

wir sind ohne komplikationen reingekommen und wurden nicht mal nach unserem Estaantrag gefragt!8 wochen panik also umsonst!
Im übrigen waren wir von den Amis einfach nur hin und weg!super hilfsbereit und nicht einer der n mieses gesicht zieht!(red jetzt nur von L.A. und Hawaii) haben da sogar einen guten freund gefunden den wir nächstes jahr wieder besuchen wollen...

Danke nochmal an alle die mir so nette aufbauende pns geschrieben haben!!!

und nun zu dem letzten thread-leider leider bin ich da völlig überfragt-da wir mit esta eingereist sind...

wenn dein zeugnis sauber ist würd ICHs übersetzten lassen und damit zur botschaft und normal ein visum beantragen...

wünsche dir auf jeden fall ganz viel glück!!!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: nomad am 21.06.2011, 10:52 Uhr
Dann hole ich den Thread für meine Zwecke wieder nach oben.

Ich bin Student und möchte ein Auslandssemester in den USA absolvieren. Hierfür benötige ich ein Studentenvisum J1.
Mein Problem ist, ich wurde vor einem halben Jahr zu 40 Tagessätzen je 17€ wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§223 Abs 1, 230 Abs. 1 StGB) verurteilt. Auf den genauen Tathergang möchte ich nicht näher eingehen.
Im mir vorliegenden Führungszeugnis stehen ergo keine Einträge.
In diesem Thread wurde soweit ich gelesen habe, die Thematik des ESTA Antrages durchgekaut. Wie ist dies allerdings bei einem Visumsantrag? Gibt es bei jenem auch eine Frage nach dem "moral turpitude"?

Wie soll ich bei meinem Besuch in der Botschaft vorgehen? Soll ich vor meinem Besuch das Urteil auf englisch übersetzen lassen? Soll ich das das deutsche Urteil mitnehmen? Reicht ein polizeiliches Führungszeugnis aus? Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein Visum trotz dieses Makels zu bekommen?

Danke,
MfG

Generell sind kriminelle Taten, die u.a. in die Bereiche Moral Turpitude oder Drogenvergehen fallen, - ob verurteilt oder nicht - immer ein Ausschlusskriterium für eine Einreise in die USA. Und zwar sowohl für VWP/ESTA, als auch für ein Visum. Vgl:

http://travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html (http://travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html)
"(2) Criminal and related grounds.-"

Aber zum Glück gibt es Ausnahmen, wie man im obigen Text lesen kann. In diesem Zusammenhang käme also vielleicht die Ausnahme in Punkt (2) (A) (ii) (I) in Frage. Wenn ich das richtig verstehe, dann kann man trotzdem ein Visum bekommen, wenn man weniger als ein halbes Jahr Gefängnisstrafe bekommen hat. Das würde für Dich ja vielleicht passen. Allerdings steht im gleichen Absatz auch, dass die maximal mögliche Gefängnisstrafe für diese Tat nicht mehr als ein Jahr betragen darf. Nach §223 StGB beträgt die Maximalstrafe für die einfache Körperverletzung fünf Jahre. Das klingt nicht gut!

Aber die genaue Interpretation dieser Regelungen ist sicher nicht einfach, da gibt es bestimmt Fachleute, die da weiterhelfen können.

Viel Glück,
nomad.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Rob am 07.08.2011, 22:52 Uhr
Hy Dan.

Das sicherste ist immer zuerst zur Botschaft zu gehen und nicht zwangsläufig auf Beiträge in Foren oder Websites zu hören. Auch wenn mein oben geschriebenes Statement noch immer recht aktuell ist, solltest Du dir lieber den Rat von offiziellen Stellen holen, denn damit liegst Du meist am besten. :)

Gruß aus Köln
Titel: Einreise USA "Vorstrafe"
Beitrag von: ChristianNRW am 26.11.2011, 12:54 Uhr
Hi zusammen,

meine Frau und ich möchten gerne nächses Jahr (wahrscheinlich November/Dezember) Urlaub in den USA machen mit zu 99% sicherheit in Miami Beach Florida.

Es gibt da nur eine Sache die mir wirklich Kopfzerbrechen verursacht. Im Jahr 2010 wurde ich mit einer Geldstrafe von 1200,- zu 45 Tagessätzen verurteilt. Sonst nichts. Also keine Gewahrsahm, keine U-Haft oder ähnliches. Es ging sich da auch um kein Gewaltverbechen oder ähnliches. Im Deutschen Gesetz spricht man ja von Vorbestraft erst bei einer Geldstrafe zu ü. 90 Tagessätzen. Sprich nach deutschem gesetz bin ich in dem Sinne nicht vorbestraft.

Wie sieht das jetzt mit der Einreise in die USA aus? Ich habe gelesen das man auf dem Hinflug in die USA ein Formular ausfüllen muss wo dann drin steht bzw. man gefragt wird ob man vorbestraft ist. Muss ich das dann mit Ja beantworten?! Falls ich das mit Ja beantworten muss wie ich gehe ich da vor, muss ich mir ein Visum in der Amerikanischen Botschaft in Deutschland besorgen?

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könnt, das Thema macht mich schon ziemlich fertig :-(

Viele Grüße
Christian
Titel: Re: Einreise USA "Vorstrafe"
Beitrag von: atecki am 26.11.2011, 13:03 Uhr
Hi Christian,

zu dem Thema gibt es schon mehrere Threads, z.B. diesen hier:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.0

Weitere Threads findest Du mit der Suchmaschine.

Viele Grüße

Axel
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 26.11.2011, 13:17 Uhr
Ich habe die Threads mal zusammengeführt.
Titel: Re: Einreise USA "Vorstrafe"
Beitrag von: Jack Black am 26.11.2011, 14:02 Uhr
Ich habe gelesen das man auf dem Hinflug in die USA ein Formular ausfüllen muss wo dann drin steht bzw. man gefragt wird ob man vorbestraft ist

Nein, das wird aus mir nicht bekannten Gründen immer wieder falsch kolportiert. Es wird NICHT danach gefragt, ob man "vorbestraft" ist, die genaue Frage (die Du übrigens auch selbst ganz einfach im ESTA Antrag nachlesen kannst) lautet wie folgt:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 26.11.2011, 14:06 Uhr
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 26.11.2011, 14:25 Uhr
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.

Wobei es da auch mehrere Interpretationen gibt, wobei ich immer noch der Meinung bin, dass hier wirklich Sexualdelikte gemeint sind.

Das ergibt sich aus dem Fragekontext, denn sonst wäre die fortführende Alternative "oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt" sinnfrei, denn das wäre bereits im ersten Teil der Frage abgedeckt, wenn man "gegen die Sittlichkeit" allgemein verstehen will als "wider die guten Sitte" resp. einfach als Straftat. Die Frage müßte ja konserquenterweise dann schon nach dem ersten Teil aufhören, selbst die explizite Erwähnung von Drogen wäre dann schon doppelt gemoppelt, denn auch das wäre schon im ersten Frageteil inkludiert.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 26.11.2011, 14:38 Uhr
Ich habe gerade die Seite eines Immigration Lawyers gefunden, wo sehr genau aufgeführt ist, was gegen die Sittlichkeit meint und was nicht:

http://hartimmigration.com/detention-appeals/inadmissibility-waivers.html

Bei Vergehen gegen Besitz z.B.

(3) Crimes against property – Examples:

(a) Involving moral turpitude:

    Arson
    Blackmail
    Embezzlement
    Extortion
    Forgery
    Fraud
    Larceny
    Possession of stolen property with the knowledge it is stolen
    Receipt of Stolen property
    Robbery
    Burglary
    Stealing cellular air time
    Theft
    Petty theft under California law
    Securities fraud
    Illegal use of credit cards
    Trespass (malicious)


Damit sind Dinge, die oft zu Tagessätzen führen (z.B. Betrug oder Diebstahl) sehr wolh anzugeben und mit ja zu beantworten.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 26.11.2011, 15:02 Uhr
Ich weiß, dass es diese Texte gibt. Das beantwortet aber meine vorgestellte Frage aber nicht.

Und es beantwortet auch nicht die Frage, wieso im deutschen ESTA Text nur "Sittlichkeit" verwendet wird, wenn es anscheinend nicht so gemeint ist? ESTA bietet explizit einen deutschen Text an (der ist nicht von Dritten o.ä.), wer als "unbedarfter" Deutscher sich nicht die Mühe macht (oder einfach nicht die Kenntnisse besitzt), den amerikanischen Text zu lesen, wird wohl kaum auf die Idee kommen, dass dort etwas anderes gemeint sein könnte als das, was es im Deutschen bedeutet.

Muss man als Deutscher vor Beantwortung der Frage einen qualifizierten Dolmetscher einsetzen, oder wer verschuldet ggf. falsche Antworten auf Grund der ungenauen Übersetzung? Wieso wird überhaupt ein deutscher Text angeboten?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 26.11.2011, 15:11 Uhr
Nun, dass muss man mal definieren was gegen "die Sittlichkeit" heißt. Lt. Wikipedia:

Zitat
Der Begriff Sittlichkeit bezeichnet die Übereinstimmung des Denken und Handelns mit dem Sittengesetz, das heißt: den von der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft akzeptierten Regeln. Im Alltagsgebrauch beschreibt er die Forderung, das gesellschaftliche Regelwerk, also die guten Sitten und den Anstand zu wahren.

Sittengesetz:

Zitat
Das Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach, d.h. der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft, als sittengemäß bzw. anstößig gilt. Insofern wird es als eine quasi kollektive Übereinkunft darüber, was für das Zusammenleben gesitteter Wesen verbindlich sein soll, stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Moralvorstellungen geprägt. Es ist also einem steten Fluss unterworfen.

Demnach ist es also gegen akzeptierte Regeln. Und ein Betrug oder Biebstahl ist daraus folgernd gegen allgemein akzeptierte Regeln.

Bis 1973 waren im StGB Verbrechen gegen die Sittlichkeit Sexualdelikte. Danach wurde dieser Begriff gegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ausgetauscht. Daher kann es durchaus sein, dass aufggrund der historischen Verwendung für viele Deutsche ein Sittlichkeitsdelikt heute immer noch mit einem Sexualverbrechen gleichgesetzt wird.

Nach der heute anscheinend gebräuchlichen Nutzung des Wortes stimmt diese Auslegung wohl nicht mehr (zumindest nicht im Sinne des StGB). Daher würde ich schon die Definition z.B. auf der genannten RA Seite als die ansehen, die allgemein gültig ist. Auch ist die Übersetzung lt. Wörterbuch korrekt gewählt im Formualr. Sicherlich gebe ich dir recht, dass hier Beispiele, die gemeint sind, hilfreich wären.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 26.11.2011, 17:08 Uhr
Nach der heute anscheinend gebräuchlichen Nutzung des Wortes stimmt diese Auslegung wohl nicht mehr (zumindest nicht im Sinne des StGB).

Und was hast Du dann hiermit sagen wollen:

Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.

??
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 26.11.2011, 18:16 Uhr
Naja, was du nicht verstehen willst, verstehst du auch nicht...

Wenn du genau lesen würdest vor deinem Antworten, da hättest du gesehen das deni zweiter zitierter Texteil von mir
vor der Internetrecherche von mir gepostet wurde.

Also, nochmal ganz langsam für dich: die Definition von Sittlichkeit heißt wohl im deutschen und amerikanischen das gleiche. Diebstahl oder Betrug fällt in beiden Ländern darunter. Es sei denn, du siehst diese Delikte so an, dass sie nicht gegen Normen in einer Gesellschafft verstossen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 26.11.2011, 19:59 Uhr
Hä??

Also, nochmal ganz langsam für dich: die Definition von Sittlichkeit heißt wohl im deutschen und amerikanischen das gleiche.

Das sagst Du jetzt, um 18.16 Uhr. Wieso hast Du, auch heute, nur vier Stunden früher, dieses hier geschrieben:

Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.

Das obige heißt doch im Klartext: die Definition von "Sittlichkeit"  heißt wohl im deutschen und amerikanischen nicht das gleiche. Oder was wolltest Du um 14.06 Uhr heute mitteilen?
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 26.11.2011, 21:22 Uhr
Weißt du JB... wie immer ist es müßig mit dir. Du verstehst das was du verstehen willst, wenn es deiner Meinung nach richtig ist. Andere Sichtweise (dazu gehören auch neue Erkenntnisse wenn man sich schlau macht, wie ich hier geschrieben habe) sind für dich nicht existent.

So und nun nochmal ganz langsam für JB:

Ich schrieb, gegen 14.00 Uhr das Sittlichkeit m.M. nach nach amerikanischen Maßstäben ausgelegt wird und nicht was eventuell Deutsche darunter verstehen. Nach einer Recherche konnte ich festhalten, dass Verbrechen gegen die Sittlichkeit in D nichts mehr mit Sexualdelikten zu tun hat. Also ist die Definition in den USA und D gleich. Siehe Seite des Laywers, als Beispiel Diebstahl und den Auszug Wiki, dass gegen Sittlichkeit in D bedeutet, etwas zu begehen, was nach allgemeiner Ansicht nicht mit der Meinung der Allgemeinheit konform geht. Da gehört für mich als Beispiel Diebstahl mit dazu. Vielleicht ist für dich Diebstahl ja ein Vergehen, welches nicht gegen allgemein akzeptierte Regeln einer Gesellschaft in D verstößt.

Ich weiß sehr wohl, dass du auch das wieder nicht verstehen kannst, weil es deiner Meinung nach nicht in dein Weiltbild passt. So und nun überlass ich dir das Feld, damit du schreiben kannst, dass alles was ich geschrieben Blödsinn ist und ein Verbrechen gegen die Sittlichkeit auf jeden Fall nur etwas mit Sexualdelikten zu tun haben kann.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Jack Black am 26.11.2011, 21:36 Uhr
Also ist die Definition in den USA und D gleich.

Also war der Beitrag von 14.06 Uhr inhaltlich Käse.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: ChristianNRW am 26.11.2011, 23:26 Uhr
OK..

Danke für die Antworten.

Was heißt das jetzt für mich? Komme ich um ein Visum nicht drum herum?

Viele Grüße,
Christian
Titel: Re: Einreise USA "Vorstrafe"
Beitrag von: Wolfgang am 27.11.2011, 07:52 Uhr
Hi Christian,

deine Frage können wir gar nicht beantworten, denn wir kennen den Grund deiner Verurteilung nicht (und das sollte auch so bleiben).

Wie Jack Black bereits geschrieben hat:

....... Es wird NICHT danach gefragt, ob man "vorbestraft" ist, .....

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Wie in dem FETT gedruckten Text zu lesen, reicht bereits die Verurteilung. Da aber nur du weißt, aufgrund welchen Vergehens du verurteilt wurdest, kannst auch nur du deine Frage beantworten.

Willst du 100% sicher sein, ruf bei der amerikansichen Botschaft oder bei einem amerikansichen Konsulat an. Bei einem solchen Telefonat kannst du dann den Grund deiner Verurteilung angeben und wirst eine entsprechende Antwort erhalten.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: tiswas01 am 27.11.2011, 09:15 Uhr
Hi

Letztendlich entscheidet ein Immigration Officer ob man einreisen darf oder nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass in Deutschland (Österreich und CH vermutlich auch) Straftaten (Geldstrafe, Bewährung, Verurteilung, usw.) und die dazu gehörigen Personen zentral gespeichert werden.

Wie erfolgt nun ein Abgleich zwischen den deutschen und amerikanischen Datenbanken, insbesondere dann interessant, wenn ein Reisender wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben bei ESTA gemacht hat?

Die ESTA Genehmigung erfolgt teilweise in Sekundenschnelle, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass zu diesem Zeitpunkt die Datenbanken der einzelnen Staaten abgefragt werden, zumal z.B. ein deutscher Antragsteller auch eine Auslandsstraftat begangen haben kann und deshalb nicht in den deutschen Systemen auftaucht.

tissi
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: nomad am 28.11.2011, 17:32 Uhr
Hi,

generell gilt für die Einreise in die USA natürlich das amerikanische Recht in Landessprache. Am Ende ist der Gesetzestext richtig, und nicht welche deutsche Übersetzung im ESTA Formular steht. Und im Gesetzestext ist wohl von "moral turpitude" die Rede:

"A CIMT (Crime Involving Moral Turpitude) causes the alien to be inadmissible to the United States under section 212(a)(2)(i)(I) on the INA (Immigration Nationality Act)."
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude (http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude)

Also ist die Diskussion um Sittlichkeit nicht zielführend. Entscheidend ist am Ende, was die amerikanischen Behörden unter "moral turpitude" einordnen.

Die Frage, ob die Einreisebehörden Zugriff auf deutsche Strafregister haben, ist sicher interessant. Aber im Zweifelsfall gilt bei der Einreise immer: lügen oder auslassen kann richtig nach hinten losgehen. Selbst wenn die Vorstrafe bei der Einreise nicht bemerkt wird, kann es unangenehm werden, wenn aus irgendeinem Grund (bsp. Verwicklung in polizeiliche Ermittlungen in den USA) dann doch die Wahrheit ans Licht kommt. Dann ist man nämlich auf jeden Fall wegen Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze dran, da man sich die ESTA-Genehmigung unter falschen Angaben erschlichen hat. Das war dann auf jeden Fall der letzte USA Urlaub...

nomad.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: AdiW am 28.11.2011, 18:36 Uhr

Das war dann auf jeden Fall der letzte USA Urlaub...


Dafür kann er aber länger dauern als geplant...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: tiswas01 am 28.11.2011, 20:02 Uhr

Die Frage, ob die Einreisebehörden Zugriff auf deutsche Strafregister haben, ist sicher interessant. Aber im Zweifelsfall gilt bei der Einreise immer: lügen oder auslassen kann richtig nach hinten losgehen. Selbst wenn die Vorstrafe bei der Einreise nicht bemerkt wird, kann es unangenehm werden, wenn aus irgendeinem Grund (bsp. Verwicklung in polizeiliche Ermittlungen in den USA) dann doch die Wahrheit ans Licht kommt. Dann ist man nämlich auf jeden Fall wegen Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze dran, da man sich die ESTA-Genehmigung unter falschen Angaben erschlichen hat. Das war dann auf jeden Fall der letzte USA Urlaub...

nomad.


Hi Nomad

Es war von mir in keiner Weise angedacht (und ich möchte niemanden dazu ermuntern), dass bei ESTA falsche Angaben gemacht werden sollen, ganz im Gegenteil.

Mich interessiert einfach nur die technische Seite, wie ein Datenabgleich erfolgt.

Gruß

tissi

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: motorradsilke am 28.11.2011, 21:46 Uhr

Mich interessiert einfach nur die technische Seite, wie ein Datenabgleich erfolgt.


Nach meiner Meinung gar nicht. Davon würde ich jedenfalls nach meinen beruflichen Erfahrungen und meinen Erfahrungen als Schöffe ausgehen. Eine Garantie würde ich aber nicht dafür abgeben. Entscheiden muss das am Ende doch jeder selbst, ob er das Risiko eingeht.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Palo am 29.11.2011, 05:21 Uhr
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.


Das ist naemlich so: In D darf man am Strassenrand an einen Baum oder ins Gebuesch pinkeln, in USA ist das strafbar, weil es gegen die Sittlichkeit verstoesst ;-)

Fragt ESTA nicht ob du schon mal an einen Baum gepinkelt hast? :lol: :lol:

 
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: tiswas01 am 29.11.2011, 09:36 Uhr
@motorradsilke

Wenn kein Abgleich der Daten erfolgt so ist die Vermutung sicherlich nicht ganz abwegig, dass eine gewisse Anzahl von USA Reisenden möglicherweise (bewußt oder unbewußt) unrichtige Angaben bei ESTA machen und die Genehmigung erhalten.

Ohne entsprechende Kontrolle der Daten davon auszugehen, dass alle ESTA Angaben der Wahrheit entsprechen, kann selbst der "gutgläubigste" Entscheidungsträger nicht.

Der ganze Aufwand würde dann doch ad absu´rdum geführt?

Je länger ich darüber nachdenke, desto unklarer wird mir die Sache.  :(

tissi
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: nomad am 29.11.2011, 10:55 Uhr

Wenn kein Abgleich der Daten erfolgt so ist die Vermutung sicherlich nicht ganz abwegig, dass eine gewisse Anzahl von USA Reisenden möglicherweise (bewußt oder unbewußt) unrichtige Angaben bei ESTA machen und die Genehmigung erhalten.

Ohne entsprechende Kontrolle der Daten davon auszugehen, dass alle ESTA Angaben der Wahrheit entsprechen, kann selbst der "gutgläubigste" Entscheidungsträger nicht.

Der ganze Aufwand würde dann doch ad absu´rdum geführt?

Hi,

es geht um zwei Sachen bei den ESTA Fragen. Zum einen gibt es sicher vor der Genehmigung einen Datenabgleich mit US-Datenbanken (no-entry liste, no-travel lists, etc.).

Die andere Komponente ist allerdings juristischer Natur. Auch wenn kein Vorab-Abgleich mit z.B. deutschen Strafregistern gemacht werden sollte (was ja nicht unwahrscheinlich ist), dann stellt die Einreise unter falschen Angaben selber eine Straftat dar. Und zwar nach US-Bundesrecht. Das ist für die Amerikaner wichtig, da die Rechtsprechung in den Staaten z.T. ja sehr unterschiedlich ist.

Sollte jetzt jemand unter falschen Angaben eingereist sein und dann irgendwo in ein Ermittlungsverfahren verwickelt werden, dann könnte es ja sein, dass im Rahmen von Rechtshilfeabkommen eben doch die Vorstrafen aus der Heimat ans Licht kommen. Und dann reichen die Falschangaben bei ESTA aus, damit das US-Strafverfahren an die Bundesbehörden übergeben wird und nicht von irgendeinem "Provinzrichter" abgehandelt werden kann.

Insofern können falsche Angaben bei ESTA eben immer sehr unangenehm werden.

nomad.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: gabenga am 04.12.2011, 10:56 Uhr
Heute Morgen habe ich ich im TV-Bereich meiner Tageszeitung gelesen, dass Goodbye Deutschland Martin Semmelrogge beim Umsiedeln von Spanien in die USA begeleitet hat. Wie kann es sein, dass Semmelrogge ind ie USA einreisen durfte? NBei den Vorstrafen und den aktuell laufenden Verfahren kann er doch kaum legal einreisen. Zumal er sicher nicht als bedeutende Persönlichkeit einreisen durfte, da sein "Wert" für Hollywood oder us-amerikanische Bühnen nicht sonderlich hoch sein wird.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 04.12.2011, 11:08 Uhr
Wie kann es sein, dass Semmelrogge ind ie USA einreisen durfte?
Mit einem Visum ist das immer möglich. Und als Person mit seinem Bekanntheitsgrad ist es sicherlich überhaupt kein Problem, ein Visum zu bekommen.  :zuck:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 04.12.2011, 13:07 Uhr
Und vielleicht hat er ja schon länger ein B2 oder sogar Künstlervisum. Muss ja nicht erst jetzt beantragt worden sein.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Tinerfeño am 05.12.2011, 13:26 Uhr
Das ist naemlich so: In D darf man am Strassenrand an einen Baum oder ins Gebuesch pinkeln, in USA ist das strafbar, weil es gegen die Sittlichkeit verstoesst ;-)

Falsch!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Knalltüte am 05.12.2011, 16:47 Uhr
Wie kann es sein, dass Semmelrogge ind ie USA einreisen durfte?
Mit einem Visum ist das immer möglich. Und als Person mit seinem Bekanntheitsgrad ist es sicherlich überhaupt kein Problem, ein Visum zu bekommen.  :zuck:

<off topic on>

Ich bezweifele stark dass man in USA jemanden finden wird der mit den Namen etwas anfangen kann.

<off topic off>
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 05.12.2011, 18:46 Uhr
<off topic on>
Ich bezweifele stark dass man in USA jemanden finden wird der mit den Namen etwas anfangen kann.
Ich glaube da irrst du dich. "Das Boot" war auch in den Staaten ein erfolgreicher Film.

<off topic off>
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: TGW712 am 05.12.2011, 18:54 Uhr
zumal das Visum doch in der US-Botschaft in Deutschland beantragt werden würde? Dort wird man ihn spätestens kennen und den Antrag befürworten.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: dschlei am 06.12.2011, 04:08 Uhr
<off topic on>
Ich bezweifele stark dass man in USA jemanden finden wird der mit den Namen etwas anfangen kann.
Ich glaube da irrst du dich. "Das Boot" war auch in den Staaten ein erfolgreicher Film.

<off topic off>

Ein sehr erfolgreicher Film sogar!
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Knalltüte am 06.12.2011, 17:02 Uhr
off topic:

Ob der Film das Boot erfolgreich war oder nicht, ist nicht die Frage und ändert nichts an der Tatsache dass in Amerika so gut wie kein Mensch den Namen Martin Semmelrogge kennt.

Ich denke für die Erteilung eines Visums waren andere Kriterien ausschlaggebend.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: gabenga am 06.12.2011, 18:29 Uhr
Bis jetzt wissen wir ja noch nicht mal, ob er ein Visum hat. Es ist ja nur eine Vermutung. Vielleicht hat er auch ESTA aus Versehen falsch ausgefüllt. Laut dem Pressetext von vox haben sich die Semmelrogges einen Traum erfüllt und ihre Zelte in Europa abgebrochen und sind in die USA ausgewandert. Allerdings verstehe ich poartout noicht auf welcher Basis. Ein Visum scheidet bei Einwanderung ja aus. Da sie keinen konkreten Busniessplan haben scheint ein Investorenvisa das mit einer Greencard endet wohl auch nicht in Frage zuz kommen.

Ich zitiere mal aus dem Absatz der Pressemitteilung vox (http://kommunikation.vox.de/de/pub/aktuell/i32648_1.cfm)

An ihrem 13. Hochzeitstag setzen der Schauspieler und seine Frau ihre Auswanderungspläne schließlich in die Tat um – und landen in Ventura, Kalifornien. Mit Hilfe ihres langjährigen Freundes wollen sie hier oder in Florida erneut durchstarten. Sonja träumt von einem Hostel für Schauspieler, Martin Semmelrogge möchte endlich seinen eigenen Harley-Davidson-Verleih aufmachen und geführte Rundtouren durch Amerika anbieten: "Wir wollen eine kleine, aber feine Kultur-Ranch aufbauen für Urlauber und deutsche Immigranten in Kalifornien", so Semmelrogge. "Mit uns kann man gemeinsame Harley-Touren machen, Theater, Kino und Hollywood besichtigen."

Ich vermute weiterhin, dass er ESTA "falsch" beantragt hat. Passen würde es ja zu seinem Lebenslauf....
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Palo am 06.12.2011, 20:16 Uhr
Obwohl ich den Film 'Das Boot' vor vielen Jahren gesehen habe, sagt mir der name Martin Semmelrogge ueberhaupt nichts.

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EDVM96 am 07.12.2011, 01:50 Uhr
Ich denke für die Erteilung eines Visums waren andere Kriterien ausschlaggebend.
Das wird ein ganz normales O-1 Visum gewesen sein:

Zitat
O-1 Visum "Extraordinary Ability":
Die Visakategorie O-1 ist für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport und den Menschen aus Film und Fernsehen, dessen Arbeit ihnen die "verdiente nationale oder internationale Anerkennung“ gebracht hat.

Also unabhängig davon, ob Palo den Semmelrogge kennt oder nicht.  :wink: Es reicht bereits eine nationale Anerkennung.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Palo am 07.12.2011, 05:37 Uhr
Also unabhängig davon, ob Palo den Semmelrogge kennt oder nicht.  :wink: Es reicht bereits eine nationale Anerkennung.


Ausserdem faellt ein Krimineller mehr oder weniger in USA doch garnicht auf.;-)

Ich habe grade in den Nachrichten gehoert, dass W. , falls er afrikanischen Boden betritt, dort verhaftet werden soll. Die Human Rights Organisation ist hinter ihm her wegen Folterungen in GISMO. Das waer doch mal was.

  
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: gabenga am 07.12.2011, 15:33 Uhr
Das wird ein ganz normales O-1 Visum gewesen sein:

Zitat
O-1 Visum "Extraordinary Ability":
Die Visakategorie O-1 ist für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport und den Menschen aus Film und Fernsehen, dessen Arbeit ihnen die "verdiente nationale oder internationale Anerkennung“ gebracht hat.

Nichts für ungut, aber das O-Visum ist kein Einwanderungsvisum. Semmelrogge will aber in den USA ein neues Leben beginnen, also ganz klar einwandern. O-Visen sind auf 3 Jahre beschränkt und explizit für einen temporären Aufenthalt ("non-immigration"). Sie können jeweils im Jahrestakt verlängert werden.

Ein Investorenvisum scheidet wohl aus, den sonst hätte er die Steuerschulden begleichen können. Man kann es drehen und wenden wie man will..... irgendwie wird die Sache nicht rund.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 07.12.2011, 15:35 Uhr
Woher wollen wir denn wissen, ob er einwandern will? Es geht dabei um eine Auswanderer Sendung und da wissen wir, dass nicht immer alles echt ist. Liest sich doch so besser, als: er macht Urlaub.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: gabenga am 07.12.2011, 15:40 Uhr
Ganz einfach, wei lich es gepostet habe  :D - Mein Beitrag. (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.msg732494#msg732494)
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 07.12.2011, 15:51 Uhr
Da fehlt aber der Ironie Smily...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: gabenga am 07.12.2011, 15:54 Uhr
Da fehlt aber der Ironie Smily...

Dafür habe ich einen Tipp-Fehler eingebaut.  :wink:

Und warum fehlt da der Smily? Ich habe aus der Presse mitteilung von vox zitiert und aus der geht klar hervor, dass die beiden auswandern wollen.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Aaronp am 07.12.2011, 16:14 Uhr
Und du glaubst alles, was uns die privaten Sender in D erzählen und im TV zeigen...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: gabenga am 07.12.2011, 16:42 Uhr
Natürlich bin ich nicht leichtgläubig. Gerade deswegen bezweifle ich ja, dass der gute Semmelrogge legal in die USA einreisen/einwander konnte.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Knalltüte am 07.12.2011, 17:41 Uhr
Natürlich bin ich nicht leichtgläubig. Gerade deswegen bezweifle ich ja, dass der gute Semmelrogge legal in die USA einreisen/einwander konnte.

Und nun ganz und komplett off topic:

Hoffentlich nimmt er dann, ob legal oder illegal, noch ein paar mehr Menschen mit, da wären eine gewisse Frau aus der Pfalz, eine Bohle aus dem Brett was manche vor dem Kopfe haben, der Raabe aus dem Sabber-TV, auch noch einen gewissen Jürgen mit dicker Lippe, die Anne mit ihrem Will, um es kurz zu fassen alle Menschen die sich im Talktourismus bewegen, und, so frei bin ich, eigentlich alle die anderen Nullen und Nullinen die seit Erfindung des Privaten Fernsehens mir das Leben schwer machen und auch noch jeden Furz zu einem Event aufblasen.

Und tschüss Deutschland, jot dat ihr fot sed  :rotor:

Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: EasyAmerica am 07.12.2011, 17:56 Uhr
@Kalltüte: Bist du sicher, dass du keinen vergessen hast?  :lachen07: :rotor:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Knalltüte am 07.12.2011, 18:13 Uhr
@Kalltüte: Bist du sicher, dass du keinen vergessen hast?  :lachen07: :rotor:

Du hast Recht, nur würde die Liste zu lang  :shock:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: dschlei am 07.12.2011, 19:51 Uhr
Natürlich bin ich nicht leichtgläubig. Gerade deswegen bezweifle ich ja, dass der gute Semmelrogge legal in die USA einreisen/einwander konnte.

Und nun ganz und komplett off topic:

Hoffentlich nimmt er dann, ob legal oder illegal, noch ein paar mehr Menschen mit, da wären eine gewisse Frau aus der Pfalz, eine Bohle aus dem Brett was manche vor dem Kopfe haben, der Raabe aus dem Sabber-TV, auch noch einen gewissen Jürgen mit dicker Lippe, die Anne mit ihrem Will, um es kurz zu fassen alle Menschen die sich im Talktourismus bewegen, und, so frei bin ich, eigentlich alle die anderen Nullen und Nullinen die seit Erfindung des Privaten Fernsehens mir das Leben schwer machen und auch noch jeden Furz zu einem Event aufblasen.

Und tschüss Deutschland, jot dat ihr fot sed  :rotor:


Das ist ja etwas egoistisch von Dir!  Nur damit ihr die in Deutschland los werdet, sollen wir die hier aufnehmen?   :shock: :shock: :shock:
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: AkuchiMoia am 04.12.2012, 17:21 Uhr
Hallo Forum.
Bevor ich zum ersten Mal in die USA eingereist bin, habe ich mich auch in diesem Forum schlau gemacht. Leider fragen die Leute immer nur im Vorfeld und keiner gibt nachher noch seine Erfahrung weiter. Hier meine: Ich bin vor 2 Jahren zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden (BtmG-Handel) und auf Bewährung entlassen worden. Ich bin ohne auch nur ein Zucken des Beamten ins Land gelassen worden - trotz meiner (mehreren) Vorstrafen. Soviel dazu! volker
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Kar98 am 04.12.2012, 17:48 Uhr
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.


Das ist naemlich so: In D darf man am Strassenrand an einen Baum oder ins Gebuesch pinkeln, in USA ist das strafbar, weil es gegen die Sittlichkeit verstoesst ;-)

Fragt ESTA nicht ob du schon mal an einen Baum gepinkelt hast? :lol: :lol:

 

Na, warum denn raetseln? Steht doch alles, mit Quellenangabe, in der Wikipaedie:

http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude#U.S._government_guidance_on_determining_moral_turpitude

Und die Frage ist "Sind Sie schon mal wegen einem solchen Vergehen verhaftet oder verurteilt worden?" Da sollte man logischerweise nicht "naja, gekriegt haben sie mich nie" antworten ;) An ein Gestruepp schiffen zaehlt da nicht wirklich dazu.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: RainerS. am 04.12.2012, 22:57 Uhr
ich hab die fragen beim ESTA antrag alle wahrheitsgemäß mit nein beantwortet und nen freies feld in dem man eventuelle vorstrafen eintragen muß gibbet ja nich,
wobei ich auch schwer bezweifel dass da jemand was eintragen würde ....

der antrag is wohl normalerweise in wenigen min. durch, bei uns hat es keine drei min. gedauert, und ich glaube nich das die Homeland Security in der kurzen zeit die antworten wirklich genaustens überprüft bzw. überprüfen kann - soll heißen abgleiche mit den strafregister vornimmt ...
vllt. gibt es ne genauere überprüfung wenn eine oder mehr fragen mit JA beantwortet werden, aber wer macht das schon wenn er zum urlauben rüber will ?
und erst recht nich wenn er unlautere absichten hat ....

stellt sich also mal wieder die frage nach dem sinn des ganzen ...

@ AkuchiMoia/Volker - hattest du denn die fragen wahrheitsgemäß beantwortet ? also dass du BTM vorstrafen hast ?


und nur so nebenbei - pinkeln in der öffentlichkeit, dazu zählt auch pinkeln hinter nem gebüsch o.ä., is auch in D nich erlaubt und es is zumindestens ne ordnungsstrafe fällig wenn man dabei erwischt wird ...
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Davidc am 10.01.2013, 19:47 Uhr
Wie kann es trotz Frage Nr. B im ESTA-Antrag sein, dass so ein .........* Straftäter wie der hier beschriebene gerade eben in den USA war?

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-12/Jugendgewalt-Praevention

Ist mit unerklärlich. Oder weiss man beim INS nichts von den zahllosen Vorstrafen?
Sind die amerikanischen Behörden nun auch schon so lusch wie die deutschen?

* gelöscht Mod
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: TGW712 am 10.01.2013, 20:08 Uhr
Naja - laut Artikel liegt die letzte Strafe ja mindestens mal vor 2006. Vermutlich sogar eher. Dann dürften die Eintragungen vlt schon gelöscht sein (5 oder 10 Jahre - je nach Art der Eintragung).
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Davidc am 12.02.2014, 22:45 Uhr
Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Bedeutung die in kursiv und pink gedruckten Angaben hier auf Seite 7 und 8 haben? Dürften Prostituierte dann zum Beispiel nicht mehr einreisen?

http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Floridiana am 13.02.2014, 14:07 Uhr
Nur wenn sie wegen Prostitution veurteilt wurden: convicted = verurteilt
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Davidc am 13.02.2014, 14:39 Uhr
Nur wenn sie wegen Prostitution veurteilt wurden: convicted = verurteilt

Warum soll man deswegen verurteilt werden? In D ist das ja legal und somit nicht strafwürdig. Es wäre doch unlogisch, wenn es darauf ankommt aus welchem Land ich einreise, wenn Land A dies als Straftat ansieht und daher Urteile spricht aber Land B es als legal betrachtet und daher nie jemanden verurteilt.
Im Übrigen war dies nur ein Beispiel aus der Liste.

Die Bedeutung der Farbe und der kursiven Schrift ist mir immer noch nicht klar.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: TGW712 am 13.02.2014, 15:03 Uhr
Die USA gestalten den Fragebogen aber nach dem Verständnis ihres Landes und nicht Deines. Und in den meisten Staaten der USA ist Prostitution verboten.

Zu Deiner eigentlichen Frage: es geht aus dem Dokument nicht hervor. Was nicht unüblich ist, ist das Markieren von neu eingefügten Passagen, um Änderungen zum Vordokument deutlich zu machen. Es könnte also sein, dass das die letzten Änderungen am Gesetzestext sind.
Titel: Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
Beitrag von: Davidc am 13.02.2014, 18:51 Uhr
Die USA gestalten den Fragebogen aber nach dem Verständnis ihres Landes und nicht Deines. Und in den meisten Staaten der USA ist Prostitution verboten.

Zu Deiner eigentlichen Frage: es geht aus dem Dokument nicht hervor. Was nicht unüblich ist, ist das Markieren von neu eingefügten Passagen, um Änderungen zum Vordokument deutlich zu machen. Es könnte also sein, dass das die letzten Änderungen am Gesetzestext sind.

Das habe ich mir auch schon fast gedacht.

Dachte aber jemand weiss es wirklich.

Naja, letztlich ist es ohnehin eine interne Formalie der USA, weil sie keinen unmittelbaren Zugriff auf das BZR haben.